Delete Search...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-06-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186206275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620627
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620627
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-06
- Tag1862-06-27
- Monat1862-06
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1862
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 178. Freitag dm 27. Juni. 1862. Bekanntmachung. Die öffentliche Mischung der Nummern 62. Königlich Sächsischer Landes-Lotterie so wie der Gewinne 1. Classe erfolgt Sonnabend den 28. Juni d. IS. Nachmittags 3 Uhr in dem Ziehungssaale, JohanniSgaffe Nr. 48, 1. Etage, wobei es jedem Anwesenden freisteht, sich von den für diese Lotterie bestimmten 86,660 Loosen vor deren Mischung beliebige Nummern vorzeigen zu lassen. Von den für die I. bis mit 4. Classe dieser Lotterie planmäßig auSgeworfenen Nummern und Gewinnen von je 3606 Stück werden an jedem der betreffenden 4 Ziehungstage Vormittags von 8 Uhr an 2666 Nummem und Gewinne, Nachmittags von 2 Uhr an 1666 - - - gezogen. Leipzig, den 23. Juni 1862. Königliche Lotterie-Direktion. Ludwig Müller. Bekanntmachung. Im Interesse der Hausordnung deS JacobShoSpitalS sind folgende Bestimmungen getroffen worden: 1) Vom 1. Juli d. I. ab ist der Zutritt in das JacobShoSpital zu Krankenbesuchen nur Sonntags und Mitt wochs in den Nachmittagsstunden und zwar in der Zeit von Ostern bis Michaelis von L -iS S Uhr und von Michaelis bis Ostern von H bis 4 Uhr gestattet. 2) Der Krankenbesuch zu anderer Zeit kann nur in dringenden und besonderen Fällen und alsdann nur nach eingeholter Erlaubniß deS Hausverwalters und beziehentlich der Herren HoSpitalärzte ausnahmsweise gestattet werden. 3) Krankenbesuchende dürfen keine Körbe, Packete oder sonst etwas in das Hospital mitbringen, sondern müssen Alles, was sie bei sich tragen, beim Einlaffe bei dem Pförtner bis zu ihrem WiederauSgange zurücklafsen. Eben so wenig dürfen ohne Vorwiffen und Genehmigung deS Hausverwalters Gegenstände irgend welcher Art aus dem HoSpitale fortgetragen werden. Leipzig den 3. Juni 1862. Die Deputatton zum Bekanntmachung. Die zur Herstellung der Blitzableitung für den Neubau deS Waisenhauses erforderlichen Arbeiten sollen aus dem Wege der Submission vergeben werden. Zeichnungen, Proben und ArbeitSverzeichniß nebst den Bedingungen liegen auf dem Dauamt aus, und sind bis »um SO. Juni a. c. die PrriSangaben an daS Dauamt versiegelt abzugeben. v62. DeS AkatheS Bau deputatton. Leipzig den 2l. Juni I' Die projecttrten Wandmalereien im städtische» Museum. Wenn wir uns gestatten in Nachstehendem nochmals auf ob- bezeichneten Gegenstand zurückzukommen, so geschieht dies nicht um die bereits vielfachen Debatten über da- Resultat des statt^ gehabten Concurrenz - AuSschreibenS oder den Werth der preis gekrönten Entwürfe unberufen zu vermehren, sondern um da- Project überhaupt von einer Seite zu betrachten, die im Eifer vor dm bisher laut gewordenen Kunstrichtern wesentlich übersehen wor den ist. Wir überlassen es gern dm Letzteren, sich in motivirter Weise über den Gehalt und die Vorzüge der eingegangenen Ar beiten auszusprechen und würden in em endgültige- Urtheil vo» Fachmännern mtt keinem Worte hineinzuredcn waaen, wmn e- fich im gegenwärtigen Falle nur um ein solches handelte, um darnach einen sonst völlig abgeschlossenen, unbedenklichen Plan zur Ausführung bringen zu können. Die- aber müssen wir entschiede» in Abrede stellen. Die Frage nach der künstlerischen Berechtigung ganz bei Seite gelassen, scheint vielmehr dre Sache eine Betrach tung vom rein praktischen Standpuncte aus zu verdienen, welcher zunächst maßgebend sein muß, bevor an Beantwortung der erster» güracht werden kann. Ein Streit darüber, welche und refp. wo Wandmalereien im Museum angebracht werden sollen, wird so lange ein überflüssiger sein, als nicht festgestellt ist, von wessen Seite diese projectirte Ausschmückung unternommen und mit wel chen und wessen Mitteln sie auSgefüyrt werden soll. Diese Momentz — unläuabar von der unmittelbarsten Mchttgkeit für die ganze Idee — sind, soviel dermalen darüber zur Kenntniß de- Publicum-, insbesondere der Actionäre deS hiesigen Kunstvereins gelangt ist, noch gänzlich unentschieden und bedürfen dringend definitiver Bestimmung. Factisch hat nun bisher und zwar ganz ausschließlich das Directorium des Leipziger Kunstvereins die Angelegen heit hervorgerufen und geleitet, da- ConcurrenzauSschreiben erlassen, die Wahl der Preise getroffen und die ferneren Schritte zur Vor bereitung der AuSstihrung de- Große'schen Entwurfs eingeschlagen. ES erscheint mithin die ganze Sache dermalen al- eine vom hie sigen Kunstverein durch dessen Direktorium allein unternommene. Selbstverständlich aber müssen dann auch hierbei einerseits die jenigen Normen maßgebend erachtet werden, welche überhaupt die grsammte Thätigkeit de- Kunstvereins reguliren, d. i. die Sta tuten desselben, während andererseits» da die Wirksamkeit des Vereins auch durch seine Mittel bedingt wird, die vorhandenen Fond- in- Auge zu fassen sind. Es entstehen hiernach zwei Fragen: l) Darf und 2) kann das Directorium des Kunstvereins die projectirten Wandmalereien ausführen lassen? ää 1. In erfierer Beziehung dürste zu erwähnen sein: Leipzig besitzt ein durch städtrsche Mittel resp. Vermächtnisse er richtetes öffentliche- Gebäude: das städtische Museum. Darin haben unter andern die vormaligen Sammlungen de- Kunftvercins Ausnahme gefunden und ebenso werden demselben auch die regel mäßigen Enverbunaen de- Verein- nach dessen abgeänderten Sta tuten überwiesen. Nur in diesem Ginne also ist der Kunstverein am städtischen Mustnm betheiliat; bezüglich de- im Eigenthum der Stavt befindlichen Gebäude-ist er nicht im Entferntesten inter-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page