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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-01-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950114012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895011401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895011401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-01
- Tag1895-01-14
- Monat1895-01
- Jahr1895
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VezugS-Prel- H«-t«xp»dtttoa oder de» t» GtOdt« tmlek nnd de» Vororte» errichteten Ni«, «destelle» »bgeholt: vterteljLhrltch ^»4^0, kt W^nnltaer tdgltcher Zastellna, tv« Haas LdO. Durch die Post bezöge» für Dentschlanb n»d Oesterreich: vtertei>iyrlich ^ S.—. Direct, täglich« Krenzbandirndnog ft« L»tla»d: monatltch 7.50. Dte Morgea-Aulgab« erscheint täglich V,?2hr» dt« Ubeud-Auägab« Wochentag« 5 Uhr. Nrd«ttim »ud Erpeditto«: Aohannesggfie 8. Die Erpedltion ist Wochentag« aaunterbroche» geöffnet »o» früh 8 bi« Lbend« 7 Uhr. Filiale»: vtt» Me««'» Garet«. (Alfred HahnX Uaiversität«strab» 1, Laut« Lösche, statharinenstr. 14. pari, »ud Köutg«platz I. Morgen-Ausgabe. WMrIllMÜ Anzeiger. Drgan für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Z» 34. Amtliche Bekanntmachungen. Lekanntmachuny. Die Beschaffung des Mobiliar» und der Zuggardiue« für den Neubau der , „ , 8. Realschule soll je an einen Unternehmer verdungen werden. Die Bedingungen und Kostenanschlagssormulare für diese Arbeiten liegen in unserer Hochbau »Verwaltung, 3. Baubeziri, Kupfer- gäßchen 1, Kramerhaus, l. Obergeschoß, aus und können dort ein» gesehen, beziehentlich gegen Entrichtung von 1 bez. 0,50 ent nommen werden. Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Mobiliar- bez. Zugiuirdinen-Lieferuug skr die 2. Realschule" versehen an obengenannte Stelle und zwar bi» zum 2t. d. M., Nachmittags 5 Uhr, rinzureichen. Der Rath behält sich daS Recht vor, sämmtlich« Angebote ab zulehnen. Leipzig, den 13. Januar 18S5. ^ Der Rath der Stadt Lechzt». Id. 132. Ür. Georgi. Berlhold. Der Unterzeichnete Kirchcnvorstand hat ein Stiftungscapital von 80,000 auf sichere erste Hypothek auszuleihen. Schriftliche Be werbungen werden bis zum 19. dfs. Mts. erbeten. Leipzig-Eonnewitz, am 18. Januar 1895. Der Kirchcnvorstaud daselbst. K. M. Hasse, k. Schlachthof-Restauration zu verpachten. Das mit dem am 1. April 1895 in Betrieb kommenden städtischen Schlachthofe zu Niesa a/E. verbundene Restaurant soll von genanntem Zeitpunkte an auf 6 Jahre verpachtet werden. Pachtlustige werden ersucht, ihre Offerten unter Angabe de« za bietenden Pachtzinses, sowie der bisherigen Thätigkeit bis zum 31. Januar d. I. an den Unterzeichneten Stadlrath einzureichrn. Die Pachtbedingungen sind gegen Porto-Erstattuag hier zu beziehen. Riesa a/E., den 10. Januar 1895. Der Stadtrath. Klötzer, Bürgermeister. Montag den 14. Januar 1895. Holzversteigerung im Forstrevier Schömbach. Dienstag, den 82. Januar er., sollen von dürren Hölzern tu den Abtheilungen 28—35 nacyverzeichnete Sortimente unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen versteigert werde»: 14 Eichen-Bloche von 4—12 m Länge u. 16—30 em Mittenstärke, 2 Birken-Bloche - 5—10 ... 22—29 . . 684Nadelholz-Stämme. 5—23 ... 15—36 . . 5 eichene Nutzstücke . 2... 18. - 3422 fichtene . »4m Länge u. 9-17 cm Mittenst.,) besondere 190 Stück fichtene Stangen 111. Elaste, Qualität 790 - - . IV. . für Holz- 1411 . . . V. . ) jchleifereien 192 Lw Nadelholz-, Brennholz-Scheite und Klöppel, 332 . Nadelholz-Abraumreisig. Zusammenkunft: Vorm. 10 Uhr Wirthschaftsstreifra 0 (Kreuz- aller), Schneise 5. Altenburg, den 12. Januar 1895. Die Verwaltung de» Herzog!. Domäuenfideieoimnisse». Abthcilung für Karsten. Das Militair-Strafverfahren. „Stillstand ist Rückschritt! hört man so oft sagen. Und der Vorzüglichkeit unserer Heeresverwaltung kann es mit un- getbeilter Anerkennung nachgerübmt werden, daß sie treu diesem Grundsätze in allen ihren Zweigen unermüdlich und zielbewußt vorwärts schreitet: Ausrüstung und Ausbildung, Bekleidung, Unterkunst und Verpflegung der Truppen geben Zeugniß davon. Nur auf einem Gebiete hat sich der Still stand bis heutigen Tages erhalten, und das ist die Militair-StrafrechkSpflege. Ze länger dieser Still stand dauert, desto schärfer wird die an sich schon vor handene Spannung zwischen Für und Wider, desto größer werden die Forderungen auf der einen und dementsprechend auch die Zugeständnisse auf der anderen Seite werden." Diese Worte der Warnung bilden den Schluß einer Schrift des Generalmajors z. D. Georg Cleinow: „Zur Frage des Militair-Strafverfahrens in Deutschland und Oesterreich-Ungarn", die im Mai 1894 in erster, im November desselben Jahres in zweiter Auflage erschienen ist. Jeder, der sich der deutschen Parlamenlsverhanblungen vom Jahre 1867 an bis zur Gegenwart erinnert, weiß, daß dies Thema alle ReichstagSsessionea beschäftigt hat, immer auftauchte und immer wieder verschwunden ist. Für die gegen wärtige Session ist bereits wieder ein Initiativantrag der nationalliberalen Partei eingereicht, der die Oeffentlich- keit und Mündlichkeit des Verfahrens auch beim Militair- Strafproceß verlangt. So ist dafür gesorgt, daß die Frage nicht begraben wird, und daß die Reichsregierung von Neuem dazu Stellung nehmen und Farbe bekennen muß. Es ist und bleibt erstaunlich, daß im deutschen Heere am Ende des neunzehnten Jahrhunderts noch immer in den Formen der Landsknechte vom 16. und 17. Jahrhundert Recht gesprochen wird. Die Ebrliebe, das Pflichtgefühl und die Gewissenhaftigkeit der Auditeure, wie der als Richter commandirten Officiere, Unterofsiciere und Mannschaften bürgen zwar im Allgemeinen für die richtige Handhabung der bestehenden Gesetze, aber die öffentliche Meinung empört sich nun einmal gegen das heimliche und schriftliche Verfahren und vermag zu dem in dieser Weise gehandhabken Gerichts wesen kein Vertrauen zu fassen. Diese vorgefaßte Meinung und dies vielfach zu Tage tretende Mißtrauen gegenüber der Militair-Rechtspflege ist ein wenig erfreuliches Zeichen unserer Zustände; denn eS deutet einen Riß zwischen bürgerlichen und militairischen Kreisen an, der bei dem Volt in Waffen nicht statthaft sein kann. Die gegenwärtigen Verhältnisse sind um so auffallender und beklagenswertber, als in allen übrigen Staaten mit Aus schluß von Oesterreich-Ungarn längst das moderne RechtS- verfahren Eingang gefunden hat, selbst Rußland uns also in dieser Richtung vorangeschritten ist. Kein Wunder, wenn sich die allgemeine Stimme gegen die veralteten und nicht mehr als berechtigt angesehenen Formen laut erbebt. Das, was den meisten Widerspruch hervorruft, ist das inquisitorische Verfahren, wonach die Aemter deS Inquirenten, des An klägers, Vertheidigers und Rechtsprechenden in der Person deS AuditrurS vereinigt sind, da dem Richter nur die im Laufe der Verhandlungen erwachsenen Acten von Jenem vor- gelesen werden und darauf der Strafantrag gestellt wird. Weil zwei Richterclaffen (Mannschaften und Unterofsiciere) so wie so nach dem Vorschläge des Auditeurs stimmen, hat daS ganze Verfahren entschieden etwas Drakonisches an sich. Dazu giebt eS keine Form der Berufung, das gefällte Urtheil wird lediglich vom Gericbtsherrn bestätigt und erhält dadurch Rechtskraft. General Cleinow stellt nun in der erwähnten Schrift, wie wir einem anscheinend von militairischer Seite her rührenden Aufsatz deS „Deutschen Wochenblattes" entnehmen, dem Strafverfahren in Deutschland und Oesterreich dasjenige in Italien und Bayern gegenüber und hebt im Besonderen die italienische Gerichtsordnung als mustergiltig und vorbildlich hervor. Hier finde sich Alles, was diesseits der Alpen ver geblich herbeigewünscht wird: „Die Ständigkeit der Gerichte, die Oeffentlichkeit der Verhandlungen, der öffentliche Ankläger, absolut getrennt von der Person deS gleichberechtigten Ver theidigers, und beide wiederum durchaus selbstständige Parteien gegenüber dem Richter. Wir finden den letzteren lediglich vertreten durch diensterfahrene Männer, die vermöge ihres Bildungsgrades sich auf die contradickorischen Verträge der Parteien hin ein freies Urtheil zu bilden im Stande sind ..., wir sehen den Proceß mit seinem ganzen Zubehör an Haupt- und Nebenpersonen, mit seinen unvermittelten Eindrücken thatsächlich uuo ucto sich vor den Augen der Urtbeilenren abspielen, wir finden endlich ein wobl auSgebaules RecdtS- mittelverfahren, daS dazu geeignet ist, nicht nur etwaige Fehlurtheile selbst, sondern auch den Schein von solchen zu vermeiden." Hier ist demnach eia Verfahren gefunden, das allen modernen Forderungen entspricht und sich im Laufe von fast dreißig Jahren bewährt bat. Dementsprechend muß auch für das deutsche Heer eine Gerichtsordnung gefunden werden, die der juristischen und militärischen Seile gleich gerecht wird. Zunächst muffen sich die Militairgerichte den bestellenden bürgerlichen Gerichten möglichst anpassen, also sind einzurichten: MiM-ir - Unl'-z-ri«.-, DwL,°n» - u7,U DaS ^Personal soll sich zusammensetzcn aus emem Haup mann als Vorsitzendem, zwe. Lieutenants ^ Lieutenant als Ankläger, emem als Vertheid,ger, einem Un officier als GericklSschreiber. Jnstanr Die Divisions-Bezirksgerichte sollen der für die Untergerichte gellen und daneben die ^irk,amte heutigen Kriegsgerichte behalten. Das Richterpciw ^ j ein Oberst, zwei Majore, zwei Auditeure; em Auditeur v r bandelt als Staatsanwalt, em vom Angeklagten gewahlttr Rechtsanwalt tritt als Vertbeidiger auf. Die Corpsde.iil geriebte entscheiden als dritte Instanz d,e von den Uater geeichten bedandelten Sachen, als zweite der Divisionsgerichte und alle Ofsic.er-Strafsachen. ^>e setzen sich aus drei Osficieren de nach dem Range de« An geklagten) und aus zwei Auditeuren zusammen. Der oberste MilitairgerichtSbof soll die letzte Instanz für Straf,achen sein und außerdem alle Fälle von Hoch- und Landesvcrrath und Spionage vor seinen Richterfluhl ziehen. Hier find fünf Generale, vier OberlandeSgerichtSrathe, ein Staats anwalt und ein Vertheidiger zur Besetzung des Gerichts- Hofes erforderlich. ^ Als wichtiger Factor erscheint die Ständigkeit der Ge richte geboten. Die betreffenden Richter sind mindestens aus ein Jahr zum Gerichtsvienst heranzuziehen, auch verabschiedete Officiere können hier sehr wohl Mitwirken. .Das Verfahren muß selbstverständlich mündlich sein, und die Oeffentlichkeit ist, in ein wenig beschränkter Weise, zulässig. Ter Presse wäre Zutritt zu gestalten, nur dürfte die Veröffentlichung erst nach Beendigung des Verfahrens durch Urtbellsspruch stattfinden. Die Bestätigung durch den Gerichtsherrn fallt, wie letzteres Amt selbst, fort, das Urtheil ist rechtskräftig, falls nicht in abgegrenzter Frist Berufung dagegen eingelegt wird. Die Commandodehörbe hat daS Urtheil nur zu ver öffentlichen und zu vollstrecken. Dieser Fortfall deS bisher als unentbehrlichen DiSciplmar- und AutoritätSmittelS hm- gestellten Bestätigungsrechts ist eine der schwierigsten Kli^en für die Einführung des modernen SlrafprocesseS. DaS .Deutsche Wochenblatt" glaubt, nicht fehl zu gehen, wenn eS ^an dieser Stelle den Hauplwiverstand der Mitilairbehörben gegen die Neuerung vermulhet. . . Es muß sich bald zeigen, ob der Reichstag mit der — wie der Kriegsminister jüngst in der Budgetcommission erklärte — eifrig betriebenen Reform der Militairgerichtsordnung m diesem Jahre sich zu beschäftigen haben wird. Einem all gemeinen Verlangen der öffentlichen Meinung würde durch Erledigung dieser Sache jedenfalls entsprochen. Die vor treffliche Sckrift des Generals Cleinow sei zur Orienlirung über den sehr interessanten Stoff empfohlen. Der Ver fasser bat Jura studirt, war auch praktisch als Jurist thätig und kann somit als Sachverständiger nach beiden Seiten hin gelten. Deutsches Reich. * Leipzig, 13. Januar. Herr Liebknecht krebst, wie vorauszusehen war, mit der „Fälschung" der Ems er De pesche „unentwegt" weiter, obwohl er jetzt bekanntlich auch von der socialdemokratischen „Neuen Zeit" Lügen gestraft worden ist. Herr Liebknecht behauptet einfach in seinem „Vorwärts": „Der Verfasser des Briefes in der „Neuen Zeit" ist mit den Thatsacben nicht vertraut." Natürlich wird die große Masse der „Genoffen" an diesem Dictum sich genügen lassen. Und damit ist der Zweck der Lüge — Verhetzung im Allgemeinen und Schürung des Hasses gegen Bismarck im Besonderen — nach wie vor erreicht. * Berlin, 13. Januar. Zur letzten Rede de- Reichs kanzlers schreibt die „Nationalztg.": „Mit Befrietigunc haben wir in der Ncbe des Fürsten Hohenlohe die Erklärung vernommen, der Weg der socialen Reform, wie er durck die Versicherungsgesetzgebung deS vorigen Jahrzehnts be schritten worden, solle nicht verlassen werden. In Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reclnwe» nnter d«m Rünttwasftrich .(4a»» spalte») 60 >4. vor den Familtrnnach«^» (6 gespalten) 40^. Größe« Schriften laat nuferem PrRs» »erzeichalß. Tabellarischer und Ztffmihltz »ach höhere« Tarif. Extra-Beilage» (gefalzt), a»r »it d« Mvrqen-Ausgabe» ohae Pvstbesörd«r»»g 60.—, »it Postbesürderung ^4 70.—» Armalfmeschlaß fir Anzeige«: «bend-An-gabe: Vormittag« 10 Uhr. Margeu-AuSgabe: Nachmittag« 4Uhr. < Sou»- und Festtag« früh '/,S Uhr. Bei den Filialen und Annahmestell«» j« ei»« halbe Stunde früher. Anzeige» find stet» an dt« Erpepttta» za richte« Druck «ud Verlag von L. Pol» de Leipzig I 8S. Jahrgang. den letzten Tagen konnte man in einigen Blättern triumphi- rende (vom „Leipz. Tagebl." bisher nicht erwähnte. Red. b. „L. T.") Erörterungen deS Inhalts lesen, der Hanvels- minister v. Berlepsch werde nicht mehr lange im Amte bleiben und seine Ersetzung werde das Zeichen des Verzichtes auf jede weitere positive Socialpol,tik sein. Offenbar kamen diese Aeußerungen aus einem ziemlich bunt aus Frondeur» ver schiedener Art und solchen Großindustriellen, welche die Auf fassung des Herrn von Stumm theilen, zusammengesetzten Kreist Mit einer Ungenirtbeit, die bisher hier zu Laude nicht üblich war, wurde dabei eine ganze Anzahl höherer Beamter verschiedener Refforts wegen ihrer socialpolitischen Gesinnung auf eine Proscriptionsliste gesetzt. Wir stehen der Frage, ob Herr von Berlepsch Handelsminister bleibt, so kühl gegenüber, wie vor drei Monaten der Ersetzung der Herren Gras Eulenburg, von Heyden, von Schilling. Aber Angesichts jenes Treibens, welches den Eindruck macht, al» ob ein Conventikel der bezeichnten Art über den dem- nächstigen Gang der Politik, einfchließlich der Aemterbesetzunaen, verfügen zu können glaube, war die Erklärung deS Fürsten Hohenlohe erfreulich. Uns und mit uns der großen Mehr- >eit derer, welche die Unisturzbestrebungen energisch bekämpfen wollen, ist eS gleichzeitig Ernst mit der Ansicht, daß die- mit Erfolg nur geschehen kann, wenn weiter an der Milderung und Abstellung socialer Uebelstände gearbeitet wird. Man ann allerdings nicht zu diesem Zwecke in jedem Jahrzehnt ein so tief eingreifendes Werk wie die Versichernngßgesetz- gebung der achtziger Jahre schaffen; aber auch bescheidenere Aiijgaben werden nur gelöst werden, wenn die Richtung dieser positiven Socialpolitik grundsätzlich festgehalten wird." * Berlin. 13. Januar. Ter deutsche Lehrerverein bat im verflossenen Jahre seinen Mirgliederbestask von 55 l34 aus 60 839, also um 5705 erhöht. DaS WachSthum beträgt mebr als 10 Procent. Neu eingetrrten ist der badische Lebrerverein mit rund 3500 Mitgliedern. Außer dem hat der Verein in Mecklenburg-Schwerin, wo er bisher nur wenige Mitglieder zählte, einen Landesverband erhalten. Der Landeöverein preußischer DolkSschullehrer erhöhte seine Mitgliederzabl von 41081 aus 42 282, also um 3 Procent. Die Vermehrung betrifft besonder» di» Provinzen mit evangelischer Bevölkerung (Pommern, Branden burg, Sachsen, Hannover, Schleswig-Holstein). In diesen Provinzen hat sich die Mitgliederzahl von 18 399 auf 19 651, also um 7 Procent erböht. In den Provinzen mit coiifessionell gemischter Bevölkerung ist das Wachs- tbum geringer (Hessen-Nassau, Posen, Nheinprovinz, Westfalen), oder es ist gar ein kleiner Rückgang ein- getreten (Schlesien, Westpreußen). In Schlesien haben 200 Lehrer dem paritätischen Verein den Rücken ge kehrt und sich dem „katholischen" Verbände ange- schlvfsen. Das ist der einzige greifbare Erfolg der Windd-° horsl'scheli Vereinsgriinvungen. Glänzender ist der Versuch, vie freie Volksschule durch die Lehrer selbst ohnmächtig zu machen, in Bayern abgewiesen worden, wo der neue ultra montane Verband in einigen Jahren nur 200 Lehrer ge wann, daneben aber 3000 Geistliche als außerordentliche Mitglieder erhielt. Es verdient alle Anerkennung, wenn eiw Stand, der sich in gedrückter äußerer Lage befindet, in dieser Weise für die Selbstständigkeit der ihm anvrrtrauten In stitution eintritt. — Wie erinnerlich, schloß der Kaiser seinen Bortrag über die Marine mit einem Appell an den Reichstag, dem Fürsten Bismarck zu seinem achtzigsten Geburtstag durch Bewilligung der Marinesorderungen eine Freude zu machen. Man darf demnach, bemerken die „Berl. N. N", wohl annebmen, daß es in der Absicht Sr. Majestät liegt, nunmehr auch den Namen de- Fürsten Bismarck in der Marine wieder auf leben zu lassen, in welcher dieser seit der Streichung der Kreuzersregatte, welche den Namen „Bismarck" getragen, nicht mehr ver treten ist. Es würde für die Deutschen weithin auf dem Erdball eine freudige Genugthuung sein, künftig an der Spitze eines Kreuzergeschwaders daS wehrhafteste Schiff den Namen des Begründers unserer nationalen Einheit tragen zu sehen. — Der Kaiser hat dem Lberst-Kämmerer Erbprinzen Christian Kraft zu Hohenlohe.Oehringen den Rothen Adler-Orden zweiter Llasse mit der königlichen Krone verliehen. Der angebliche Leipziger Maler Nicolaue Knüpfer. Letzten Sonntag hat der Director des Schweriner Mu seum», Herr Prof. Schlie, in unserem Kunstverein einen Vortrag gehalten, dessen Thema lautete: Der Leipziger Maler Nicolaus Knüpfer. Die Fassung deS TbemaS war verlockend. Hätte eS nur geheißen: Der Maler NicolauS Knüpfer, so würden sich wohl nicht viel Zuhörer eingesunden haben, denn wie viel Leute in Leipzig haben bi» letzten Sonntag etwa» von NicolauS Knüpfer gewußt? Da eS aber hieß: Der Leipziger Maler, so kamen sie, um sich über diesen Leipziger, von dem sie noch nie etwas gehört hatten, belehren zu lassen. Und was erfuhren sie? Daß in der Mitte des 17. Jahrhundert» in den Niederlanden ein Maler NicolauS Knüpfer gelebt bat, der 1603 in Leipzig geboren worden sein und bei dem „geschätzten Leipziger Maler" (so stand wenigstens in dem Bericht deS Tageblatts) Emauuel Nyssen den ersten Unterricht erhalten haben soll. Darf man denn aber einen solchen einen Leipziger Maler nennen? Ich glaube nicht. Fast um dieselbe Zeit, Ende deS 16. Jahrhundert», lebte in Leipzig rin Maler, der auS den Niederlande», auS Antwerpen, eingewandert war. NicolauS de Prrre. DaS war unzweifelhaft ein Leipziger Maler, ob wohl er nicht in Leipzig geboren war. Knüpfer aber war ein niederländischer Maler, obwohl er in Leipzig geboren worden sein — soll. Denn so muß man sagen. Ich habe mir schon vor zwanzig Jahren, al- ich anfing, mich für die Kunstgeschichte Leipzig» zu ruterrssirea, viel Mühe gegeben, die gewöhnliche Angabe über Knüpfer's Her kunft irgendwo urkundlich bestätigt zu finden, aber ganz ver gebens. Die Angabe stammt auS Sandrart'S Deutscher Academie (Bo. 1. 1675) und auS Houbraken'S Großer Schouburgb (1718). Beide geben übereinstimmend Leipzig als Geburtsort, 1603 als Geburtsjahr Knüpfer'S an; beide nennen übereinstimmend einen Emanuel Nyssen als seinen ersten Lehrer (freilich ohne zu sagen, daß dieser Lehrer in Leipzig gewesen sei): beide melden übereinstimmend,daß Knüpfer von Leipzig erst nach Magdeburg, später nach Utrecht gezogen sei. Daß Nagler (l84l) in feinem Künstlerlexikon diese Angaben ungeprüft nachgeschrieben bat, ist nicht zu verwundern. Daß sie auch Geyser noch (1858) in seiner Geschichte der Malerei in Leipzig ungeprüft nachgeschrieben und dabei den Emanuel Nyssen fröhlich zu einem Leipziger gemacht hat, ist schon etwas wunderbarer. Aber beute vollends, wo alle Hilfs mittel zu Gebote stehen, solche Angaben nachzuprüfen, darf man sie nicht mehr ungeprüft nachschreiben. Die Angaben sind in der That falsch. Der Name Knüpfer kommt im 16. und 17. Jahrhundert ein einziges Mal in Leipzig vor: einer unserer TbomaScantoren, der Nachfolger Michaefl- und Vorgänger Schelle'S, hieß Sebastian Knüpfer. Er war Thomascantor von l65? bis 1676: aber er war kein Leipziger, sondern stammte auS Asch im Vogtlande, wo er 1633 geboren war. Außer ibm und seiner Familie bat eS im 16. und 17. Jahrhundert keine Familie NamenS Knüpfer in Leipzig gegeben. Ich will kein Gewicht darauf legen, baß der Name nirgend» in der Bürgermatrikel und in den RatbSbandelSbüchern vorkommt; der Vater NicolauS Knüpfer's könnte ja ein armer Mann gewesen sein, etwa ein kleiner Handwerker, der es nicht zum Bürgerrecht und nicht zu einem eigenen Häuschen in Leipzig gebracht hätte. Ich will auch kein Gewicht darauf legen, daß der Name nirgend» in den Leichrnbüchern vorkommt; die Eltern NicolauS Knüpfer's könnten ja später von Leipzig weg gezogen und anderSwo gestorben sein. Aber der Name ist auch nirgends in den Steuerbüchern und in den Taufbüchern jener Zeit zu finden, und daS ist beweisend. In den Steuerbücher» stehen auch die ärmsten Leute; selbst dann, wenn sie nichts bezahlt haben, steht wenigstens ihr Name drin; Knüpfer fehlt. Er feblt aber auch in den Taufbüchern der Nicolaikirche wie der TbomaSkirche; weder l603, noch vorher oder nachher ist ein NicolauS Knüpfer in Leipzig getauft worden. Alles daS Gesagte gilt aber auch von Emanuel Nyssen. Einen Maler dieses NamenS hat eS nie in Leipzig gegeben, am wenigsten einen „geschätzten", denn wie kann man jemand schätzen, der völlig unbekannt ist? Daß also die Angaben über Knüpfer'« Herkunft, wie so viele andere derartige Angaben bei Sandrart und Houbraken falsch sind, darüber kann kein Zweifel sein. Es fragt sich nur: wie sinv sie entstanden, und waS ist da» Richtige? Houbraken hat jedenfalls von Sandrart abgeschrieben oder beide au- einer dritten Quelle. Aber wie sich daS auch ver- "" gewöhnliche« Versehen vor, ein Gedachtn.ßsehlrr, eme Verwechslung, ein Hörfehler oder 'n den Niederlanden aeboren. Darauf würde auch der Name seines ersten ?"'El Ny» wird bei Nagler als um 1680 m Amsterdam blühend angeführt. Ist ein gleichnamiger Oder Id.. ^ Knüpfer'» gewesen sein. ^^ versehen vor, sondern Knüpfer war H ""ne» Stadt oder einem Dorfe in der Nähe Leip- ^ i>loS einen Leipziger. Es war b damals, daß Leute, die aus un- b kam, en kleinen Orten stammten, in der Fremde die nächste bekannte größere Stadt al- ihre Heimatb angaben Dazu würde dann d.e Nachricht paffen, daß Knüpfer ttne Zeit lang in Magdeburg zugebracht habe. Gar nicht dazu paffen würde freilich sein „erster Ledrer". Ich bedauere, daß das Ergebniß dieser Darlegung nur negativ ist. Aber den wirklichen Geburtsort Knüpter'S aus findig zu machen, liegt mir ja fern. Mir kam r» hier nur darauf an, zu verhüten, daß sich in unserer an Fabeleien ohnehin überreichen Stadtgeschichte abermals eine neue Fadel frstsrtze. G. Wnstmann. Reform des Wirlhsliauslebens. Mehrere deutsche Wirthe - Zeitungen bringen jetzt eine Reihe von Aufsätzen, die von vr. Bode in HilveSbrim, dem Geschäftsführer des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, herrühren. „Wie kommt der MäßigkeitS- apostel unter die Wirthe?" beginnt der erste Aufsatz, der bann mit Recht auSsührt, daß zwischen den wirklichen Interessen der guten Wirthe und den Bestrebungen der Mäßigkeitsfreunde kein unversöhnlicher Gegensatz besteht. Die Wirtbschaftrn sind für unser sociale- Leben unentbehrlich; unser Ziel muß deshalb nicht sein, sie zu schließen, sondern sie so gemeinnützig zu gestalten, w»e es irgend möglich ist. Von den mancherlei Anregungen, die vr. Bode bietet, möchten wir einen Vorschlag berauSheben, den er schon vor Jahren gemacht hat, der aber erst jetzt an Diejenigen gelangt, di« ihn aussüdren können. Er geht dahin, ein Platzgeld oder Stundengeld für den Aufenthalt im WirtbShause rinzuführen. Diese» würde 5 oder lO oder 20 Pfennig die Stunde betragen, je nach der Bornehmheit de- Locale». Damit würde der Gast da« Recht auf Benutzung aller Annehmlichkeiten der Wirthschaft er kaufen und von jeder Verpflichtung, etwa» zu verzehren, namentlich etwa- zu trinken, befreit sein. Will er etwa» trinkeu, so würde er 5 oder 10 Procent Rabatt erhalten.
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