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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.02.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-02-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193502273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19350227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19350227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1935
- Monat1935-02
- Tag1935-02-27
- Monat1935-02
- Jahr1935
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.02.1935
- Autor
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Riesaer Tageblatt »«Htansch-Mr und A U l k 1 g E v lElbeblM Ml) AllMgerj. P»m-a«tt* Tageblatt «ttsa. D«»d«« 1b«. F«ruf Nr. A>. Da» Riesa« Logeblatt ist dal zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung« der Amts Hauptmannschaft , Giwkoss« DofttaL Nr. »2. Großenhain. de« Finanzamts Riesa und des Hauvtzollomt« Melken bebürdlicberseits bestimmte Blatt.Niel« btt, b» ^ir 4» Ritt«»». S7. Ftbrnar 1S8S, ebends 88. Jehr». Da» Riesaer Tageblatt erscheiot jede» Taa abeud» '/»« Uhr mit »«»nähme der Sonn- und Festtage. ««»»»spret», gegen «orauSzahluug. für eine» Mouat 2 Mark, ohne Zustetleebtthr, durch Postbezug RM. 2.14 «inschl. Postgebühr loh«e Zustellgebühr), bet Abholung in der Geschäftsstelle Wochenkarte (S aufetnauderfolgeud« Nr.) vv Pfg., Einzelnummer 1» Pfa »üeis« tttr die Nummer de» Ausgabetages sind bt» 10 Uhr vormittag» aufzugeben; -tue Gewähr für da» Erscheinen an bestimmt,» Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Sruudpret» für die gesetzte 4S mm brette mm.Zetle ober deren Raum 9 Rpf., die 90 mm breite, »gespaltene mm.Zeil« im Texttetl 2d Rpf. («ruudschrift: Petit» mm hoch). Ziffergebühr 27 Rpf-, tabellarischer Gatz 00'/. Aufschlag, v-t sernmüubltcher «nzetgen-vestellung oder fernmündlicher Abänderung etngesanbter «n»etae»te,t« oder Probeabzüae schließt der Berlag die Juauspr»ch- »ahm« a«S Mängel» »tcht drucktechnischer Art a<». Preisliste Nr. 2. Bet Konkurs ober ZwangSvergletch wird etwa schon bewilltater Nachlaß hinfällig. Erfüllungsort für Liefmmna und Zahlung «nd Gerichtsstand ist Riesa Höhere Gewalt, Betriebsstörungen »sw. entbinde» den Berlag von alle« etngegaugenen Verpflichtungen. Gefchäftsstefle: Ries«, «oethestratze «f. Wichtige VeichWe des Reichskabmetts rar Förderung der Wirtschaft Vie Saar-Abk»nnnen gebilligt — Neue Vergleichsordnmtg — Arbeitttmch vom 1. April ob — Neue Vorschrift« über mtlmttere» Wettbewerb — Ae»ber»>« des Finanzausgleich» )l Berlin. Tas Reichskabt»ett genehmigt« in seiner gestrigen Sitzung zunächst die vom Reich-Minister des Auswärtigen voraeleate Bekannttnachung über die Ver einbar»»»« »»d Erklär«»,« a»S «»lab der Rückgliede» r»»g des Saarlandes. ES handelt sich hierbei um die be reit» im wesentlichen bekannten Abkomm« vo» Rmn» die ttiSbesondere auch die Uebertra»»»» des «igeutums a» de» Saargrude», Eisenbahnen «s». und die Regel»»» der WührnngS,, Schulde» «nd versichern»»»!«»« enthalten. Wetter verabschiedete da» Reichskabinett di« vom Reichssuftizminister vorgrlegte neue «er»letchsord»»,». die die Mänael der »eltende» Bergleichsordn«»» beseiti»t n»b die »anz« Materie einer gründliche« Um,eftalt»», »»lerwirst. Hierdurch werden »»würdige Schuldner wirk- samer al» bisher vom BeraletchSverfabren ferngehalten und die versuche einzelner Gläubiger, sich auf Kosten der Mitgläubtger Sondervortetl« zu verschasfen, nachdrücklichst unterbunden. «»genommen wurde ein ««setz über die veseitt»»»» der Gerichtsserten, ein Gesetz über de« W«sf«,ebra»ch der yarft. »nd Iagdschntzberechtigten, sowie der Fischerei beamten und Fischereiansseher, weiter «in zweite» Gesetz zur «eaderung des ar«stIahrze»»fte»er»es«Nes, wodurch eine »eitere ftenerliche Begünstigung sür Person«, und Lastkraftwagen eintritt, insbesondere durch eine Bevor- »uguna der Kraftwagen, die mit nichtflüsfigrn Treibstoffen getrieben werden. verabschiedet wurde ein Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches, durch da» ein einheitlicher amtlicher Ausweis über die Berufsausbildung und die berufliche Entwicklung der Arbeiter und Angestellten geschaffen wird. Das Gesetz zur «enter»»» de» Gesetze» »ege» den n». lauter« Wettbewerb schafft die Voraussetzungen für eine wirksamere Bekämpfung de» Schwindel» bet A«s»erk«»fen. Ein Gefeß zur ««»der»»» de» Handelsgesetzbuches erleich tert insbesondere di« Baretnzahlung bei Einlagen durch Zulassung der Ueberweisuna auf da» Bankkonto. Das Gesetz zur Befriedig»»» »es Bedarfes »er Land wirtschaft an Arbeitskräfte« schafft für bt« Zukunft di« Möglichkeit, landwirtschaftliche «rbeitskräste aus bernss- sremder Tätigkeit abz»löse» »»d der Landwirtschaft wieder zuzuführe». Durch «in vom ReichSwtrtschaftSmtntfter vorgel«te» Gesetz wird der Uebergau» de» Bergwesens a»s das Reich etngeleitet. Dieses Gesetz, da» «ine vrrmögenSrechtltche Auseinandersetzung noch nicht bringt, aber bereit» di« Berghobeit und die vergwtrtschaft zu ei»er Reichsauge» lege«»«»» macht und die LandeSbergbchörden dem Reichs- wirtschaftSmintster unterstellt, ist al» der Vorläufer eine» ReichSberggesrtzeS anzusehen. Durch ein Gesetz über »le Gewährleist»»» für »en Dienst »,n Schnldverschreibnng« »er So»verst»»skafie für bentsche «u8la»»Sschulben wird eine Regelung getroffen, durch die diese Schuldverschreibungen zukünftigen Be schränkungen durch die Devtsengesetzgebung nicht unter liegen sollen. Schließlich verabschiedete da» Retchskabtnett ein Gesetz zur «andern»» de» Fi»a»z«»S»l«iches, durch da» die An teile »er Länder an »er Einkommen st« «er, der Kiirper- sch«stSst«er und der Umsatzsteuer gekürzt werden, wenn dies« Steuern gewiss« Beträge aberschretten. » Ä«s «ksktz zn AkttkMt ftr «ksktztt Mn in lm«lmi MMmn )i Berlin. Durch da» Gesetz zur Aenberung gegen den unlauteren Wettbewerb soll nachdrücklicher, al» «» bi», her möglich war, Mtßbrämh« »ei «»sverkaus« entgegen» geirrte» werben. Deswegen wirb nicht nur wie schon nach bisherigem Recht dem Ausverkäufer selbst, sondern auch Personen, die zu ihm in naher Beziehung stehen, die Erösf- nung oder Fortsetzung eine» gleichen Geschäfte» innerhalb eine» Jahres nach dem Ausverkauf untersagt. Wetter säst oerhindert werde«, »aß beim Wechsel des GeschästsiuhaberS Ausverkäufe ftuttfiudeu. Deswegen ist es nach Beginn de» Ausverkaufes jedermann verboten, mit Waren aus dem AuSverkausSunternehmen den Geschäftsbetrieb in denselben ober in unmittelbar benachbarte« Räumen aufzunehmen. Währ«» bisher Satsouschluß-, Juveutur-Berkäuse »»d andere Beraustaltuugeu von »er »»her« Verwalt«»«», behö be zuaelaff« wer»«« ko»»te», iieht »aS »e«e Gesetz i« erster Li»i« »«» Erlaß »er »e« Berkaus regel»»«» ve- stimm»,»«« »«rch de» Reichswirtschasts«i»ifter oder et»e oo« ihm bestimmt« Stele »er. Diese GesetzrSvorschrist soll eine einheitliche Handhabung kür benachbarte Gebiete mit Deutschen Reichsanzeiger bekanntzumachen sind. Sie kstMrm Ar Rldkilttnster MU der Einführung de» Arbeitsbuch«» geht di, Reich»- regieruna «inen Schritt weiter aus dem Weg zur Siche- runa «in«» planmäßig,« Arbeit»«i»iOtze», den n« schon mit dem Erlaß oe» Ardeitsrinlatzgetetzes vom Id. Mai 1SS4 und der Verordnung über di« Verkettung von Arbeitskräften vom 10. August 1SS4 beschritten hatte. Da» Arbeitsbuch wie» ai» amtlicher Ausweis über die Verufsausbildaa» »nd die beruflich« Entwicklung der Ar beiter »nd Angestellte» diene», der es erleichtern soll, in der Wirtschaft den richtigen Mann an den richtigen Platz i» stellen, de» Iudrang ,» aberfüllten Berufen und die Land flucht «bz »bremsen «ad Schwarzarbeit z» »erbiaber». Durch da» neu« Gesetz wird der Relchsarbeitsminlstrr ermächtigt, da» Arbeitsbuch vom 1. April 1V3S an allmählich »tnzufuhren. Späterhin wird kein Arbeiter oder Angestell ter mehr beschäftigt werden dürfen, der sich nicht im Besitz de« für ihn vorgeschriedenen Arbeitsbuch«» befindet. Di« Arbeitsbücher werdrn von den Arbeitsämtern «»»gesteltt. Anderen Stellen ist di« Ausstellung von Arb«N»buch«rn oder ähnlichen Ausweisen, von denen di« Einstellung al» Arbeiter oder Angestellter oder «ine Bevor- zuaung bet der Einstellung abhangen soll, vom 1. April 1VS5 an bei Strafe untersagt. Ausnahmen gelten nur sür solch« Ausweis«, di«, wie der Arbeitsdienftpah, auf Grund besonderer gesetzlicher Bestimmungen «ingesührt sind. Lei- stungszeugniff« «erden von dem verbot selbstverständlich nicht erfaßt. V««rfkt Akk «r RskiliMI Ak «kkistttfkll« )s Berlin. Die ReichSregierung hat u. a. gestern rin «'»«setz beschloffen, durch da» di« Gerichtsserie» befeitigt wer- den. Die Rechtspflege muß jederzeit den jeweiligen Br- dürfntssrn der rechtsuchenden Bevölkerung entsprechen. Bisher stand der Erfüllung dieser Forderung in der bürger lichen Rechtspflege und bis zu einem gewissen Grade auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Einrichtung der Ge- rtchtSferten entgegen. Die bei den preußischen Gerichten während de» letzten Jahre» gemachten Srfahrnngen haben gezeigt, baß sich auch ohne GcrichtSferten der Rechtspflege betrieb reibungslos und gleichmäßig durchführen läßt. Mi» diesem Gesetz kommt die ReichSregierung lebhaften Wün schen au» allen BolkSkreisen entgegen. « I« «kfktz W ««lkMII Ar KMlEkleMsttt )lBerlin. Das Gesetz zur A«»der»«g »es Handel»- gesetzbuches beseitigt es»« seit langem als «»nötig nn» un zeitgemäß empfundene Erschwerung »ei »er Grü»dn»g »er Aktiengesellschaften »nd Kommandttgesellschaste» a»s Aktie». Nach 8 19ö Abs. 8 HGB. bisheriger Fassung mußten 23 v. H. de» Aktiennennbetrages und da» Agio vor Eintra gung in da» Handelsregister bar etngezahlt werben. Die Verordnung vom 24. Mai 1917 hatte zwar die Einzahlung ourch bestätigten Reichsbankscheck und durch Gutschrist auf ein Reichsbankkonto oder ein Postscheckkonto zugclaffen. Aber auch diese Erleichterung wurde den Bedürfnissen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs noch nicht gerecht. Des wegen läßt die Novelle neben den genannten Zahlung- arten auch die Einzahlung durch Gutschrift aus ein Konto engem wirtschaftlichen Zusammenhang ermöglichen. Da die Zulassung durch den RcichSwlrtschaftSminister bereits die Gewähr bietet, daß die Belange der Wirtschaft und der Volksgemeinschaft berücksichtigt werden, sind im Gesetz ein schränkende Voraussetzungen fttr die Zulassung nicht aus- gestellt. Wenn der Reichswirtschaftsminister von der Er mächtigung keinen Gebrauch macht, kann die höhere Ber- waltung-bebürde die Zulassung aussprechen. Schließlich wird dem Reich-wtrtschaft-mtnister die Er mächtigung erteilt, zur Regelung von VerkausSveranstal- tungen besonderer Art Bestimmungen zu tresfen, die dann im Deutschen Reichsanzeiger bekanntzumachen sind. der Gesellschaft oder des Vorstandes bet einer Bank zu und erfordert für alle Zahlungsarten, daß der Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes steht. Dementspre chend ist bei der Anmeldung zum Handelsregister nachzu weisen, baß der Vorstand in der Verfügung Uber den «in- gezahlten Betrag nicht beschränkt ist und daß insbesondere Gegenforderungen nicht bestehen. Da in letzter Zeit Verstöße gegen die BareiuzahlungS- pflicht in großem Nmfange vorgekommen sind, durch die den Beteiligten Schäden nicht entstanden sind, erklärt das Gesetz auch rückwirkend Leistungen bei der Bargründung, die nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen, aber in wtrtichastlich gleichwertiger Weise erbracht worden sind, sür wirksam. «rtzeitrträlte Er die RmBeirüGift Riickführimg ehemaliger Landarbeiter» Da» vom Reichikobinett verabschirdet« Gesetz P>r Be friedigung de» Bedarf«» der Landwirtschaft an Arbeitskräf ten ersetzt den 8 3 de» Gesetze» zur Regelung de» Arbeits einsatz«» vom Io. Mai 1SS4 durch folgenden Wortlaut: 1z Zur Befriedigung de» Bedarfes der Landwirtschaft a» Arbeitskräften kann der Präsident der Reichsan statt für Arbeitsvermittlung »nd Arbeit»IosenVersicherung anorduen, daß Arbeiter oder Angestellte, di« innerhalb bestimmter Zett vor Erlaß der Anordnung i» der Landwirtschaft tätig wäre», aber ,«r Zeit de» Erlasse» der Anordanag l» «de ren al» landwirtschaftlichen Betrieben oder Berns« «U «der« al» landwirtschaftlich« Arbeit« beschäftig» find, vom Unternehmer (Arbeitgeber) ihr« Betrieb« z» «Nas se» find. 2s Die Vorschrift«, »ach denen eine Kündigung mer mit Zustimmung der Hauptfürsorgefiellen zulässig ist, blei» den unberührt. von der Befugnis soll, wie in der Begründung erklärt wird, auch künftig nur insoweit Gebrauch gemach» werd«, al» der Kräft-bedarf der Landwirtschaft auf andere weise nicht befriedigt werd« kann. Infolge der günstigen Auswirkungen der Arbettsbe- schasfungrmabnabmen ist e» im Lauf« des vergangenen Jahre» an einzelnen Stellen für die Landwirtschaft schwie rig geworden, die notwendigen Arbeitskräfte zu erhalten. Di« im Frühjahr beginnend« Erzeugungsschlacht wird den Bedarf an landwirtschaftlichen Arbeitskräften in Zukunft noch steigern. Aus Grund de» Ardeitminfatzge- letze» vom 15. Mai 1SS4 hat der Präsident der Reichranftalt kür Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bereit» di« Abwanderung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte in be stimmte andere Berufe und Betriebe erschwert. Durch da» neue Gesetz wird di« Möglichkeit geschaffen, wenn e, nm- wendig werden sollt«, darüber hinaus auch schon in «der« Berufe abgewanderte Arbeiter und Angestellte, die mit der Landwirtschaft vertraut find, dieser wieder zuzuführ«. Abi»» öer letzt« Twpp« «5 de» SiUttietzirt Dl« letzt« international« Truppen im Saargebie» wurden am vien»lag in ihre keimat befördert. 3a den frühe« Morgenstunden schied« die in Sulzbach «nd vud- weiler stationiert« Italienischen Larabiniert. vi«»tag abend fuhr da» englisch« Hauptquartier gemeinsam mit eine« englischen Bataillon von vrrbach ab. Vie englisch« Trup pen haft« am letzt« Sonntagim überfüll« Saalb« von Saarbrücken «in große» Mililärkonzert veran staltet, dessen beträchtliche Einnahm« der Winterhilfe zur Verfügung gestellt wurden. Si»»» Mintz dl Mrldt wie an» London berichtet wird, ist der Zeitpunkt !ur . c« Besuch Sir 3«hn Simon» in Berlin noch nicht endgültig festaelegt; der Besuch werd« aber wahrscheinlich etwa E n d ed er nächsten Woche stattftnd«.
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