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Deutsche allgemeine Zeitung : 31.08.1845
- Erscheinungsdatum
- 1845-08-31
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184508314
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18450831
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18450831
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1845
- Monat1845-08
- Tag1845-08-31
- Monat1845-08
- Jahr1845
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 31.08.1845
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Sonntag Nr. L43 31. August 164s. ZZM Deutsche Mlgemekue Zeitung. -8M »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz! darüber bis nach erfolgtem Ausspruche der Ständeversammlung über diese Angelegenheit vertagt werden würde. Die Wahlzelle! für der Aeltestcn weisen etwa 230 Namen von Wählern nach; die Gesammt'zahl unserer Deutsch-Katholiken ist also gar nicht gering. 0 Leipzig, 30. Aua. An sämmtlichc Krciödirectioncn ist unter dem 26. Aug. nachstehende Verordnung erlassen worden: „Es ist zurKenntniß des Ministerium« des Innern gekommen, daß neuer lich in mehren Orten des Landes theils sogenannte Bürgervereine, an denen aber nicht blos Einwohner des OrtS, sondern auch Angehörige anderer be nachbarter Orte Theil nehmen sollen, gebildet, theils förmliche Volksversamm lungen veranstaltet worden sind, in denen Einzelne öffentliche.Reden und Vorträge über politische und kirchlich-religiöse Fragen gehalten, agch wol die selben zur Discussion und Beschlußfassung gebracht haben. Kami überhaupt von einem Bedürfniß zu dergleichen Vereinen und Versammlungen.um so weniger die Rede sein, als Stadt- und Landgemeinden ihre geseUichen Ver treter haben, denen allein das Recht und die Pflicht zukommt, fü^ die öffent lichen Interessen ihrer Gemeinden in der durch die Städteordnung und die Landgemeindeordnung vorgcschriebenen Weise zu sorgen, außerdem aber die Ständcversammlung die Füglichkeit gewährt, auf verfassungsmäßigem Wege Beschwerden und Wünsche öffentlich zur Sprache zu bringen, so wird es da gegen dem Besonnenen und Wohlmeinenden nicht entgehen; daß dergleichen Vereine und Versammlungen, weit entfernt, den Sinn für Wahrheit,. Gesetz und Ordnung und somit die wahre Aufklärung zu fördern, "vielmehr, dazu benutzt werden und dienen können, die Begriffe der minder Gebildeten zu verwirren, die Absichten und Maßregeln der Regierung zu verdächtigen, die. Gemüther zur Unzufriedenheit mit dem Bestehenden, schon darums weil es besteht, aufzuregcn und die Wirksamkeit der Behörden und« der gesetzlichen Vertreter der Gemeinden, ja selbst der Vertreter des gcsammten Landes zu lähmen. Das Ministerium des Innern findet sich daher im Interesse Aller, die Gesetz und Ordnung ehren und daß Beste des Vaterlandes mit dkm rech ten Ernste wollen, dringend veranlaßt, hiermit vor dergleichen ungesetzlichen Vereinen und Versammlungen unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 21. Nov. 1832, die Publikation der unterm 5. Jul. 1832 gefaßten BundeS- beschlüsse betreffend, worin Folgendes bestimmt ist: «Alle Vereine, welche politi sch« Zwecke haben oder unter andern Namen zu politischen Zwecken benutzt werden, sind in sämmtlichen Bundesstaaten zu verbieten, und ist gegen deren Urheber und die Lheilnehmer an Denselben mit angemessener Strafe vorzuschreiten. Außer ordentliche VolkSveMmMMgen und Volksfeste, nämlich solche, welche bisher hinsichtlich der Zeit und des Orts weder üblich noch gestattet waren, dürfen, unter welchem Namen und zu welchem Zweck eS auch immer sei, in keinem Bundesstaat ohne vorauSgegangcne Genehmigung der competenten Behörde stattfindcn- Diejenigen, welche zu solchen Versammlungen oder Festen durch Verabredungen oder AuSschreiben Anlaß geben, sind einer angemessenen Strafe zu unterwerfen. Buch bei erlaubten Volksversammlungen und Volksfesten ist es nicht zu dulden, daß öffentliche Reden politischen Inhalts gehalten werden; Diejenigen, welche sich die« zu schulden kommen lassen, sind nachdrücklich zu bestrafen, und wer irge«^ eine Volksversammlung dazu misbraucht, Adressen oder Beschlüsse in Vorschlag zu bringen und durch Unterschrift oder mündliche Beistimmung genehmigen zu lassen, ist mit geschärfter Ahndung zu belegen»; ernstlichst und mit Hinweisung auf die einschlagenden Bestimmungen des Cri- minalgesetzbuchs für das Königreich Sachsen zu warnen. Die KreiSdir«ctio- nen erhalten daher hiermit Verordnung, insoweit cs nicht bereits geschehen, sofort an die betreffenden Polizeibehörden das Geeignete zu verfügen, damit theils durch specielle Verwarnung Derer, die ihnen etwa schon jetzt als Leiter, Führer oder Redner bei dergleichen Vereinen und Versammlungen bekannt sind, ingleichen der Inhaber solcher Locale, in denen sie gehalten werden oder sie zu halten die Absicht ist, fernerm gesetzwidrigen Beginnen vorgebeugt, theils bei dennoch wider Erwarten vorkommenden Ucbertretungen des Verbots mit Ernst und Nachdruck eingeschritten, auch sofort Anzeige an die KreiS- direction erstattet werde. Das Ministerium des Innern hegt übrigens einer seits zu dem gesetzlichen, ordnungsliebenden und treuen Sinne der Bevölke rung d«S ganzen Landes das feste Vertrauen, daß diese Hinweisung auf das Ungesetzliche de« hier und da Begonnenen genügen werde, um die Betheilig- tcn über ihre eigentlichen staatsbürgerlichen Verpflichtungen aufzuklären; an dererseits aber auch zu den Behörden, daß sie, eingedenk ihrer großen Ver antwortlichkeit, ihre Pflicht zwar mit Umsicht und Humanität, aber auch mit Kraft und Energie zu erfüllen wissen werden. Ministerium deL Innern- (Gcz.) v. Falkenstein. Kuhn." ' * Chemnitz, 29. Aug. Eine Abtheilung des großen Maschinen baugeschäfts von Richard Hartmann in hiesiger Klostermühle wurde heute früh um 1'/, Uhr zum größten Theile durch ein heftiges Feuer zerstört. Den allseitigsten Bemühungen, die mit einem unglaublichen Ei fer aufgewendct wurden, gelang es, den weitern Fortschritten de-l FeuerS schon um 7 Uhr Einhalt zu thun, sodaß das Gebäude selbst ick seinen westlichen Theilen erhallen blieb. Alles ist übrigens versichert (wie wir hören zu 41,000 Thlr. bei der Elberfelder und Aachen-Münchner Gesell schaft), und da Hr. Hartmann an der Leipziger Straße anderweitige bedeu» tcnde Locale und Werkstätten besitzt, .so wird hoffentlich sein Geschäfts betrieb nicht im geringsten beeinträchtigt werden. Der Grund der Ent stehung des FeuerS ist noch nicht bekannt. «ev--Vlick. Deutschland. München- Laufe des Prinzen, -f Dresden- Kirchli cher Umtreiber. Die Brücke. Wohlthätigc Gesellschaft. Die Deutsch-Ka tholiken. 0 Leipzig. Verordnung gegen Bürgcrvereine und Volksversamm lungen. * Ehemnftz. Feuer. S von der Elbe. Hr. v. Carlowitz. — Deutsch- Katholiken in Schneeberg. * Gotha. Der Einzug der Königin, -f Go tha. Die Königin Victoria. Preußen. -t> Berlin. Katholisches Gymnasium. Die Gesellenvercine. Die Pro teste. Berlin, vr. Sachs. "Erkürt- Die Königin Victoria. Die Kaiserin von Rußland. "Königsberg Gesellige Zusammenkünfte. Hr- v. Reyher, vr. Rupp. "Posen. Die Deutsch-Katholiken. "Aus Schlesien. Die Vorfälle in Greiffenberg. "Köln. Die Wallfahrten. Hr- Dolleschall. — WißlicenuS. Spanien. Die Unruhen in Madrid. Die Infantin Luise. Stellenwechsel. Don Carlos. Grotzbritannien. Der Vertrag mit Brasilien. Irland. Berichtigung. Bernte. St. Helenazeitung. Frankreich. Der Herzog von Aumale. Hr. Villemain- Das Feuer in Bordeaux. Waldbrand. Algerien. Schweiz. * von der Aar. Basel-Stadt. Bern. Luzern. Stutzland und Polen. Fürst Woronzoff. Personalnachrichten. Wissenschaft und Kunst. ""Leipzig- Theater. — Meyerbeer. Handel und Industrie. "Leipzig. Börsenbericht. — Der Handel zwi schen Frankreich und Rußland. — Berlin. Ankündigungen. Deutschland. /München, 26. Aug. Die Kronprinzessin Marie und der neuge borene Prinz Otto Ludwig Friedrich Wilhelm befinden sich im erwünsch ten Wohlsein. Diesen Nachmittag 2 Uhr erfolgte in Nymphenburg der feierliche Act der Taufe, vollzogen durch den Erzbischof von München- Freising. II. MM. von Preußen und Baiern waren dic Palhen. Nach Ler Taufe hatte große Tafel statt, welcher jedoch II. MM. von Preu ßen nicht beiwohnten, indem sie unmittelbar nach der Ceremonie Nym- phenburg verließen, um nach Ischl abzureisen. (A. Z.) sHrk-dtN, 28. Aug. Die polizeiliche Untersuchung gegen den bai rischen Bäckergesellen Wumbergl oder, wie er jetzt genannt wird, Ratzel- Lorfer, deren auch in dieser Zeitung gedacht worden (Nr. 237), ist been det, und da sich eine vermuthete Theilnahme desselben an den leipziger Ereignissen nicht herausgestcllt hat, fo ist er über die Grenze transportirt und des Landes verwiesen worden. Mögen sich dies seine jesuitischen Or densbrüder zur Warnung dienen lassen: wir mögen in Sachsen von den Segnungen dieser edcln Gesellschaft nun einmal nichts wissen! — Unser Stadtrath hat vor einigen Tagen eine Bekanntmachung des Inhalts er lassen, daß die Reparatur der Elbbrücke bis zum Eintritte des Win ters jedenfalls so weit gediehen sein werde, daß mittels einer starken höl zernen Ueberdrückung der Verkehr über dieselbe für Fuhrwerk jeder Art zwischen Alt- und Neustadt möglich sein werde. DaS ist so nothwendig alS dankenswerth, und wäre wol zu wünschen, daß die Ausführung die ser Maßregel gleich von vorn herein möglich gewesen wäre. Dadurch wür den bedeutende Mehrkosten, namentlich die der Anlegung der großen Schiff- brücke, erspart worden sein. Letztere soll, einem bis jetzt noch unverbürg ten Gerüchte zufolge, für Pirna erworben worden sein, um dort vom nächsten Frühjahr ab die Verbindung zwischen den beiden Elbufern zu vermitteln — ohne Zweifel sehr wünschenswcrth- Die hier seit dem Jahre 1777 bestehende Gesellschaft der christ lichen Liebe und des MitleidenS, welche die Unterstützung armer Schü ler, Studirender und Lehrlinge wie armer Familien überhaupt durch Feuerung-material rc. zum Zwecke hat, veröffentlicht soeben ihren Jahres bericht jur 1844. Nach demselben hat ihre Einnahme, incl. eines Be standes von 4S0 Thlr., im Ganzen 671 Thlr. betragen, worunter ein Ge schenk der Königin von 50 und Beiträge der Mitglieder mit 119 Thlr. Davon verausgabt seien: 10 Thlr. an zwei arme Studircnde, 42 Thlr. an Schulgeld für 13 arme Kinder, 6 Thlr. Aufdingckosten für zwei Hondwerkslehrlinae, 87 Thlr. für Holz an Hausarme rc., im Ganzen 1S2 Thlr., sodaß sie noch über einen Bestand von 478 Thlr. verfügt, während sie nicht mit Unrecht um lebendigere Theilnahme durch Beiträge daß Publicum bittet. Möge diese der wohlthätigcn Anstalt nicht entstehen! Heute Abend findet hier die Wahl der Aeltestcn für unsere Deutsch-Katholiken statt, die an die Stelle dcS bisherigen proviso rischen Vorstandes treten sollen, und deren feierliche Einführung gleich zeitig mit der dcS Pfarrers der Gemeinde, vr. Eduin Bauer, für näch sten Sonntag bestimmt ist. Dieselbe wird freilich wieder im Saale der Stadtverordneten stattfinden müssen, da eine Entscheidung in Betreff des MitgebrauchS einer der evangelischen Stadtkirchen von Seiten des Mini steriums zwar noch nicht eingeganaen ist, dieselbe indeß, sichern; Verneh- Men nach, jetzt auch nicht zugestanben, sondern die definitive Entscheidung
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