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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-09-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192109101
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19210910
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19210910
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-09
- Tag1921-09-10
- Monat1921-09
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1921
- Autor
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Riesaer M Tageblatt ««d A«r»ts?r lMMÜ «ch Tmäaert. ««d A«rrigSr t«dE «a Aychty. Po'tscheckkonto: DreSde» ISSS »Kl« Nr. öS. »er «MtthaM»mn»schaft Grotzttchft», tze» »mtSgericht» m»d tze» Rete- der Stadt Mesa, de» Fftunvmmtt Riesa «ad de« Ha«tzttollan,t« Meide«, sowie de« «ewewderates «röba. — 71. Jahrg. SIS. La» Riesa« Lagä Sonuadend, 1». September 1SS1, abends. Ihr »it Ausnahme d« Som»» und Festtage. Vet»»«pret», gegen Vorauszahlung, monatttch't^Mark ohne Zusrellzedühr, bei AvhoMng , „ i.dwietse» ade bi«,Numn« de» Ausgabetag«» sirw bl» 9 lwr vormittag» auhuaebrn und i« voraus zu bezahlen; eine Gewähr fite n Sl^en) i iSÄ«k, vrttprtt, i.- Mark; zeitraubender m,d tabellarisch/, . - „ -„ srachwms^^ und ««»MilunabaKiV ^»st» «trift. v«iaig«« Rabatt »rnscht, wenn der Srttaä oerfSllt, dnrch Klagt «tngezogen werden mutz oder der Auftraggeber m »mb«» gmät. aHdmg». »Md ArsUllungSoetr MesL MermhmtL^« LntrrgaltungSbeilag. ,s»wl« m der Slbe'. - Am FÄ. hvberrr «ewatt - «rüg oder s-nsttger irgendwelcher Stärungen dm ««triebe» ds Lru-terei, der «esermtm oder der ««sbrdmmnaSein^chtungm - h<ü d« B.zttyu k«in<m Anspruch auf «efrruna oder sLchliefenmg der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreis,,. RotattonSdmck«nd verlagr Langer« winterlich. Ries«. GeschLftSftelle: «oettzeftrait« SS. Verantwortlich für Redaktton: Artbur SSbnel. Riela: Mr An.-!aenteil: Wilhelm Dittrich. Ri^a. Im hiesigen Handelsregister ist heute eingetragen worden: auf Blatt SOS. die Firma Gebrüder Schönberr in Riesa betr.r Der Mitinhaber Herbert Wilhelm TchSnberr ist zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt; auf Blatt 212, die Firma Sl. Pietsch in Gröba betr.: Die Firma ift erloschen. Amtsgericht Riesa, den S. September 1V21. Herr Stadtrat Hugo Gutacker ist durch die Kreishauptmannschast Dresden als Standesbeamter für den zusammengesetzten GtandeSamtSbezirk Riesa bestellt und von nn» in Pflicht genommen worden. Der Rat der Stabt Riesa, am 8. September 1V21. Schmn. Feuerwehrübung in Gröba. . . In der Zeit von Donnerstag, den 18. September bis mit DieuStag, den 20. Srp- I«»°« «nd.t-In. «l»r»-«e»u», der hieslgen Feuerwehr statt. Die Alarmierung erfolgt mittels Horn und Hupe. Zu dieser Uebung haben sich sämtliche Mannschaften der Freiwilligen «ad der Vstichtfenerwebr (Jahrgang 1898 und 1898) am Geräteschuppen an der Strehlaer Stratze einzufinden. Die Pflichtfeuerwehr hat die bis dahin noch auszuteilenden Armbinde« an. zulegen. . . Gröba (Elve), am 9. September 1921.Der Gemeindevorftanb. Freibank Mehltheuer. Morgen Sonntag vormittag wird Schweinefleisch, Pfd. 8.— Marl, und Rindfleisch, Md. 7/— Mark, verkauft. Reichsdeutsche Mütter, die «neheltche Rinder von früheren Angehörigen der rhe- maligen österreichischer« und ungarische« Armee, als auch solcher tscheche-slowakischer Staatsangehörigkeit, haben, wollen dem unterzeichneten Amte binnen 8 Dagen Name« deS Rinde-, SebnrtStag und Name deS KindeSvaterS und seines Druvven- teile- melden. 1929 v. ll. Brobe » hai«, am 7. 9. 21. Bezirksamt für Sriegerfürsorge. Richter. Bezirksarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Riesa Babnbosstraste Nr. 17, Tel. Nr. 40. Meldezeit für Fra««« vor«. 8—1V, für Männer 10 —12 , Ubr. ES werde« gelacht: 8 Maurer, 8 Zimmerleute. 2 Maler, 1 Dachdecker, 1 Bauschlofser, 1 Klempner. 1 Fahrrad- und Nähmaschinenschlosser, 1 verf. Elektromonteur, 2 Böttcher. 1 Korbmacher (für Korbmöbel), 1 Steinbrecher, 1 Verkäufer ans der Eisenwarenbranche, 3 Stenotypistinnen, mehrere landw. Knechte und Pserdeburschen, sowie Mägde bis zu 20 Jahren gegen Tariflohn, Haus- rmd Dienstmädchen für Herrschaften und Restaurants 1 Schmiedelehrling. ' vertliches «nd Sächsisches. Riesa, den 10. September 1921. * Unsere Leser im Stadtbezirke Riesa seien darauf aufmerksam gemacht, datz die Brotmarken auf die nächsten 4 Wochen am Montag, -en IS. S. iw de« Ausgabestellen zur Ausgabe kommen. ! —* Das Gewerkschaftsfest -es Ortskar- tellS Riesa des Deutschen Beamten-unbes am vergangenen Sonntag verlief in allen seinen Teilen har monisch «ud befriedigend. Das Ortskartell eröffnete am Vormittag mit einem festlichen Aktus seine Gewerkschafts feier im Saale der Elbterrasse. Ein Mitglied des Bundesvor standes Berlin überbrachte dessen Grüße und Glückwünsche »mb hielt den Festvortrag über „Der Deutsche Beamteubunb und die Gewerkschaftsbewegung der Beamten". Er befrie digte die etwa 250 erschienenen Anwesenden durch seine form vollendeten, maßvollen und in jeder Weise durchschlagenden Ausführungen vollkommen. Vertreter des Kreiskartells Dresden des D. B.-B., der Arbeitsgemeinschaft der Provinz beamten Sachsens im D. B.-B., des Ortskartells Meißen, des Beztrkslehrervereins Riesa, LeS Gemeindebeamtenbun- LeS, der Retchspostgewerkschast und des Verbandes der Retchspost- und Telegraphenbeamtinnen überbrachten die Grüße und Glückwünsche ihrer Korporationen. Schriftliche .Grütze übersandt« die Landesgruppe Sachsen des D. B-B. und baS Ortskartell Elsterwerda. Eine Reihe Vertreter -er Behörden waren ebenfalls anwesend. Die sangeskundigen Mitglieder des Ortskartells boten unter der bewährten Lei tung des Herrn Horst Krautze die sehr guten Borträge: „Die Himmel rühmen" von Beethoven, sowie die Volkslieder: ,Mus der Jugendzeit" und „Rosenfrühling", während Herr Kurt Hofmann mit zwei Klavieroorträgen die Festversamm- lung erfreute. Der Vorsitzende des OrtSkartells wies in sei nen Begrützungsworteu auf die Bedeutung des Gewerk schaftsheims hin und konnte einige erfreuliche nachahmens werte Stiftungen für das Heim bekannt geben. Das Bun- deSlied von Mozart „Brüder reicht die Hand zum Bunde" schloß, von allen Versammelten gesungen, Sie würdige Feier. Am Nachmittag um 2 Uhr stellte der Kinderfeftzug mit etwa 3M Rindern und 200 Erwachsenen zum Auszug nach Mer. gendorf. Es war ein frohes, buntbewegtes Bild, -aS dieser dem Auge bot. Wurden doch in ihm die deutschen Märchen von Le« Kindern dargestellt. An der Spitze marschierten die sieben Schwaben mit ihrem langen Spieß. HanS im Glück wandelte mit seinem Goldklumpen auf der Schulter daher. Schneewittchen wurde im blnmeugeschmückten Wagen von ihren 7 Zwergen nach Mergendorf befördert. Rotkäppchen mit ihrer Großmutter und dem Jäger nebst JagLgefolge erregte -aS Entzücken der Zuschauer und das schönste war Dornröschen im Hochzeitszuge, festlich angetan mit Königs krone, Schleier und Purpurmantel unter Sen Rosenrankeu der gesprengten Rosenhecke mit ihrem Befreier Laherfchrei- tend, gefolgt von Pagen und Brautjungfern über und über in Blumen getaucht. Die ganz Kleinen aber saßen in einem Festwagen, mollig von grünen Birken umgeben «nd freuten sich dieser außergewöhnlichen Fahrt. Am Gasthof Mergerv- dortz -er die Menge (an 2000) Gäste kaum zu fassen ver mochte, entwickelte sich bald ein frWicheS Sommerfest mit Spiel >md Tanz für Jung «nd Alt. Die Kinder zogen abends mit etwa 200 Lampions wieder heim und erschreckten hoffentlich Li« Riesaer Einwohner nicht mit ihrem frohen Spektakel, -er ein Ausfluß LeS wirklich herrlich verlaufene» Festes war. Die tanzsrohe Jugend «n- mit ihr zahlreiche ältere Register huldigte« Terpsichore noch bis nach Mitter nacht. Möge -aS OrtSkartell 1« feinem kraftvollen Auf blühen «vettere Fortschritte machen und sein Heim -er Be amtenschaft RieW »um Gegen gereichen. Dr. E1nfuhr>on Milch freigegebert. Durch Verordnung vom 18. Juli 1921 über die Einfuhr kondensierter Milch ist mit Wrkuikg vom 15. September 1921 die Einfuhr von Milch in luftdicht verschlossenen Be hältnissen, von entkeimter (sterilisierter) und von peptoni- sterter Milch, von eingedickter Mich (Syrup-Milch) und von eingetrockneter Milch (in Blöcken und Pulverform) sreigegebe» worden. Tie Einfuhr von Sainre u«d Dauer- Sahne -ist nicht freigeseben. Hierfür, insbesondere auch für die als neunpvozentige Export-Sahne bezeichnete Ware in Flaschen bezw. Dosen, ist nach wie vor die Genehmigung der MetchSstüle für Aeisefette zur A«ff»hr e^ordcrlich. —" Do» ReichS-Kur-buch iotw-tnnmEStlrch am 26. Oktober eine neue AirSgabe e von —* Gemeindliche öffentliche Fernsprech- stellen. Die neue Fernsprechordnung sieht die Einrich tung einer neuen Art öffentlicher Svrechftellen vor, wie sie bereits bet der früheren bayerischen Telegraphenver waltung mit Erfolg in größerer Zahl betrieben worden sind. Es sind dies die gemeirüllicheu öffentlichen Sprech stellen. Sm werden ohne Prüfung des Bedürfnisses und ohne Erhebung der Einrichtungsgebühr und des einmaligen Fernsprechbeitrags auf Antrag der Gemeindevertretung er- richtet, wenn sich die Gemeinde verpflichtet, unentgeltlich einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen, die Sprechstelle unter Einziehung der bestimmungsmäßigen Ge- bühren ohne Zuschlag zu bedienen; Telegramme anzuneh- meii und weiierzugeoen, Telegramme an Ortseinwohner aufzunehmen und zuzustellen, Personen im Ort zu Ge sprächen herbeizurufen, kurze Nachrichten von auswärts an Ortseinwohner zu übermitteln, die tägliche Bekanntgabe der Zeit, ferner Krerstelegramme und Vie Wettervorher- sage entgegenzunehmen, letztere auszuhängen und den Un fallmeldedienst zu besorgen. Die Gemeinde mutz dabei eine Mindesteinnahme an Orts- und Ferngesprächsgebühren von 500 Mark jährlich gewährleisten. —* Beihilfe für Kleinrentner in Sachse». Ueber die Verteilung der ourch den Landtag beschlossenen Beihilfe von fünf Millionen Mark für notleidende Klein rentner in Sachsen hat das Ministerium des Innern nähere Bestimmungen getroffen. Aus dem beivilligten Betkag konn ten nur die Fälle dringendster Not berücksichtigt werden. Es waren daher stark einschränkende Bestimmungen notwendig, um den einzelnen einen nennenswerten Betrag gewähren zu können. Aus dem Inhalt der Verordnung ist als wesentlich hervorzuheben: Als obere Einkommensgrenze für die Berück sichtigung mußten 2500 M-, bei Ehepaaren 4000 M., als. untere Altersgrenze, abgesehen von gänzlicher Erwerbsun fähigkeit, 60 Jahre, bei Frauen 50 Jahre, festgesetzt werden. Auch können nur solche Antvagstelkr berücksichtigt werden, die nicht von anderer Seite bereits Unterstützung erhalte». Die Anträge sind bei den Gemeindebehörden unter Benutzung des vorgeschriebenen Fragebogens bis spätestens. 24. September einzureichen. .Spätere Anträge können nicht berücksichtigt werden. —* Schutz der Kriegshinterbliebene« gep gen Zwangsvollstreckungen. Der Herr Reichs justizminister hat am 29. April d. I. ein Rundschreiben an die LandeSjustizverwaltungrn erlassen, das eine« Schutz der Kriegshinterbliebenen gegen Zwangsvollstreckungen dnrch ein Zusammenwirken der Gerichte und der Fürforgestellen für Kriegsbeschädigte «nd Kriegshinterbliebene bezweckt. Die Gerichte sollen feststellen, ob es sich bet Len Beklagten nm schutzbedürftige Kriegshinterbliebene handelt. In allen Fälle«, in denen die Gerichte von RechtSstrettigkeiten gegen Kriegshinterbliebene Mitteilung mache», werden die Für sorgestelle« mit größter Beschleunigung z« prüfen haben, ob Maßnahmen tu die Wege zu leiten sind, um die Zwangsvoll streckung zu vermeide« und einen Vergleich herbeizuführen. In Betracht komme» Verhandlungen mit den Gläubigern zwecks Erleichterung der Zahlungsbedingungen, Stundung oder Herabsetzung der Schuldsumme, ferner nötigenfalls Be reitstellung oder Vermittelung von Beihilfe« und Darlehen. Kommt et» Vergleich zustande, so mutz die Fürsorgestelle in alle« Fälle«, tn denen sich aus dem Vergleich Zahlungsver pflichtungen für die Hinterbliebenen ergeben, die pünktliche Innehaltung dieser Verpflichtungen überwache«. ES ift z« erwarten, -aß durch dieses Zusammenwirken von Gerichten und FürsorgesteMm wirtschaftlichen Schädigungen der Kriegshinterbliebenen in viele» Fällen vorgebeugt werden wirb. —* Zu geringe Benutzung der Bernfsbe- ratungsstellen. Innerhalb Les Freistaates Sachsen befinden sich 28 BerufSberatungSstelle«, deren oberste Leitung die Abteilung Berufsberatung beim LandeSamt für Arbeits vermittlung ist. Nur an vier Orten sind hauptamtliche Be rufsberater tätig, nämlich Dresden, Chemnitz, Leipzig und Pirna. An anderen Orten gibt es keine hauptamtlichen Be rufsberater, sondern dort wird die Berufsberatung vom Ar- bettSnachweiSverwalter geleitet. Im ganzen kamen in den Bezirk«« der 26 Beratungsstelle«« im letzten Jahre 8812« Schüler und Schülerinnen zur Schulentlassung. Davon haben sich 17,97 Proz. das sind 5888 ratsuchend an die Bera tungsstellen! gewandt. An Lehrstellen vermittelt wurden 6601 das sind 19,94 Prozent. In den 26 Bezirken waren insge samt 9024 Lehrstellen gemeldet, das sind in« Verhältnis der Fahl der abgebende« Schüler 27M Pro». AuS diesen Zahle« aM hervor, daß infolge einer mangelnden Aufklärung tu Svenen BEStzretlen SiL.Anfgaüo-dee. BenckdberatunaSltellen «och nicht erkannt worden ist. Kaum 2l- Prozent sämtlicher im Freistaat Sachsen jährlich aus der Schule entlassenen Schüler und Schülerinnen der Volksschulen und de« höheren Lehranstalt«» habe« sich btS jetzt au die Beratungsstellen ge-, wandt. > —* Monatskarten und Wochenkarten mit Lichtbild. Zum besseren Schutze gegen die besonders In der letzten Zett vielfach festgeftellren Fahrgeldhinterziehun- geu infolge Benutzung von Monats- und Wochenkarten Lurch mehrere Personen hat di« Eisrnbahn-Generalüirektion Dres den die Einführung von DVonats- nnd Wochenkarten mit Lichtbild des Benutzungsberechtigten ab 1. Oktober vorge sehen. MonatS- und Wochenkarten werden mit dem Lichtbild zusammen auf einem Blechrahmeu befestigt, der von der Fahrkartenausgabe zum Preise von 0,70 geliefert und im unbeschädigten Zustande zum gleichen Preise zurückgenom- men wird. Das Lichtbild, das nicht aufgezogen sein darf, mutz 67 Millimeter hoch und 44 Millimeter breit sein. Der Kopf mutz deutliche Gefichtszüge aufweisen und eine Größe von mindestens einem Zentimeter haben. Das Lichtbild ist zu erneuern, wenn es undeutlich oder beschädigt worden ist. Es ist auf der Vorder- oder Rückseite vom Inhaber mit sei- uem Namen zu unterschreiben. Als ganz besonders wichtig ist folgendes zu beachten: Tie Monats- und Wochenkarten sind wegen der Befestigung des Lichtbildes mindestens 24 Stunde» und, sobald daS Lichtbild bereits eingeöst ist. eine Stunde vor der Benutzung zu lösen. Reisende mit lose» Karte« werden als Reisende ohne gültigen Fahrkarten behandelt. Zur Erleichterung der Neuerung ist die Einrich tung getroffen worden, Latz die Monats- und Wochenkarten mit Lichtbild bereits vom 25. September an gelöst werde« können, damit am 1. Oktober di« Neuerung ohne jede Stö- rnug durchgeführt werden kann. An den Schaltern sind Um hüllungen, di« eine zu rasche Beschnrutzuug und Beschädigung des Bildes verhüten sollen, zum Preise von 1,80 verkäuf lich. SchülermonatSkarteu werden von vorstehender Eine richtuna nicht betroffen. --- — T eutsch-evangelisKer Gemcindetag^ Don schönstem Wetter begünstigt, sand vom 6. bis 7. ds. Mts. in Aue die diesjährige Landesversammlung des. deutsch-evangelischen Gemeindetages statt. Einstimmig wur den zwei Entschließungen gefatzt, deren erste oie neue Kirch gemeindeordnung freudig begrüßt und den Wunsch aus drückt, daß die noch ausstehende Fortsetzung des kirch lichen Versassungswerkes unverzüglich in Angriff genom men und ourchgeführt werde. In der zweiten Entschließung erhebt die Landesgruppe Sachsen im deutsch-evangelischen Gemeindetag den ernsten Ruf zu kirchlicher Einheit ans dem Boden des Evangeliums. Nicht Zersplitterung, son dern Einheit des evangelischen Volkes sei die Losung. —* Die Notlage der Sozialrentner. Jur Zusammenhang mit der Teuerungswelle, die zurzeit über ganz Deutschland geht und bereits eine Erhöhung der Bc- amtengehälter und Arbeiterlöhne zur Folge gehabt hat, sind t» verschiedenen sächsischen Städten und Landgemeinden die Empfänger von Invaliden-, Witwen-, Waisen- und Unfall renten an die Gemeindeverwaltungen herangetretcn mit dem Anträge auf Erhöhung der ihnen zustehendcn Bezüge oder Unterstützungen aus Gemeindemitteln. So sehr die Not dieser sogenannten Sozialrentner gegenüber den gesteigerten Teuerungsverhältnissen anerkannt wird, muß andererseits doch mit allem Nachdruck darauf hingewiesen werben, datz die Unterstützung dieser BeoölkernngsschiHtcn nicht Aufgabe der Gemeinden ist, die auf die Entwicklung unserer Gelüverhältnisse ichne Einfluß find. Diese Aufgabe komm« vielmehr dem Reiche und dem Staate zu. Dabei ist daraus hinzuweisen, -atz in gleicher und vielleicht noch größerer Not sich nicht nur die Rentenempfänger, sondern auch die kleinen Kapitalreutncr befinden. Die Not auch dieser Grup pen der Bevölkerung zu lindern, muß ebenfalls Aufgabe des Reiches und des Staates sein. Der Vorstand des säch^-, fischen Geincindetages hat sich daher an die zuständige«! Reichs- und Staatsstellen mit dem dringenden Ersuchen ge--' wendet, die berechtigte Forderung dieser Bevölkerungsschtch- ten auf Abstellung ihrer Notlage zu erfüllen. Er hat inS4 besondere darauf hingewiesen, daß cS unumgänglich not^ wendig ist, die in den letzten Wochen bewilligten Lohnerhöh ungen und Zuschläge zu den Bcaurtenbcsvldnngen auf Liess Bcvölkernngsgruppen entsprechend auSzndchnen. Auch der Dcntschc Sjädtetag ist ersucht worden, im gleichen Sinnp bei der ReichSrcgicrung vorstellig zu werben. —* Nnnntcrbrochcncr Fe r nsp re ch d i e usk Vom 1. Oktober ab wird in allen Ortsfernsprechnetzen mit mehr als täustmd Hauptarrschlüllen ununterbrochener Dienst eingerichtet. In der in diesen Netzen nach. dem Fersspr«^
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