Delete Search...
Dresdner Journal : 27.01.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191101276
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19110127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19110127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-27
- Monat1911-01
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 27.01.1911
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Dresdner Loumal » «. I 1911 Nr. 22 (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. i s. Amtlicher Teil. 627 s» «. vom dem König Berlin stempel) betrauten Amtsstellen ist für die Zeit 1. II. 1911 an auch das Nebenzollamt Pegau mit Berkaufe solcher Marken betraut worden. Dresden, am 24. Januar 1911. KSnigliche Ge«eralrolldirektion. Der Ausstand im Lütticher Kohlengebiei kann als be endet angesehen werden. » Durch eine Gasexplosion in einer Stahlhütte in Ber« guette (Departement Pas de LalaiS) wurden mehrere Per sonen getötet und etwa zwölf verletzt. Der «orentwurf für die griechische Berfassungsrevision enthält verschiedene grundlegende Abänderungen der Ver fassung. Sekanntmachuuz, -eu Verkauf von Lcheckftempelmarke« betreffen-. Außer den nach der Bekanntmachung vom 26. X. 1910 mit dem Verkaufe von Reichsstempelmarken zur Ent richtung der in Tarifnummer 10 des Reichsstempel gesetzes vom 15. VII. 1909 vorgesehenen Abgabe (Scheck königlich Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Öffentliche Sitzung des KreiSaubfchuffe» findet Freitag, den IO. Februar 1911 vormittag II Uhr im Sitzungssaals der Königlichen Kreishauptmannschaft hier (Roßplatz 11, II) statt. 630 Leipzig, am 25. Januar 1911. Der Kreisha«ptm«ttn. Dre-den, 27. Januar. Se. Majestät der sind gestern nachmittag 4 Uhr 27 Min. nach gereist. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Lehrer Kurt Albert Berner in Chemnitz für die von ihm am 20. März 1910 nicht ohne eigene Lebens gefahr bewirkte Errettung einer Frau vom Tode de- Ertrmkens im Blaubornteiche bei Chemnitz die bronzene Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. o Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenge- iu Dresden. Freitag, 27. Januar Nachdem von einer Anzahl Geschäftsinhabern in der Stadt Rossen der Antrag auf Einführung des 8 Uhr» Ladenschlusses für sämtliche Geschäftszweige in Rossen mit Ausnahme der Barbiere und Friseure, insoweit es sich um deren Berufstätigkeit handelt, für das ganze Jahr ausgenommen den Freitag und Sonnabend jeder Woche, soweit diese Werktage find, und diejenigen 24 Tage im Jahre, an welchen nach der Bekanntmachung des Stadtrats vom 6. Mai 1905 der Geschäftsbetrieb bis abends 10 Uhr gestattet ist, sowie die in § 139s Ab satz 2 Ziffer 1 der Gewerbeordnung erwähnten Not fälle gestellt worden ist, hat die Königliche Kreishauptmann schaft zur Absetzung des Verfahrens gemäß § 139k Ab satz 2 der Reichsgewerbeordnung in Verbindung mit 8 I der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend das Verfahren bei Anträgen auf Verlängerung der Laden schlußzeit vom 25. Januar 1902 Herrn Bürgermeister vr. Eberle in Nossen zum Kommissar ernannt. 626 Dresden, am 21. Januar 1911. 234IV Königliche KreiShanpimannschnft. »«. «. »«. i a. > s. »«. G. 0 S. «. o «. a r r s. ». «. s. » »». ?.75 100 >.00 ;oo »^1 >.00 k.»o '.«0 .«o .00 .10 .00 .00 vo L» .7» ro oa 7» »s «o so .00 Zo so »0 o» M H» »0 s» .7» »» Zo 7» 0» «> A» »i e» «. s. ». t». »«. i s. Der Bundesrat versammelte sich gestern zu einer Plenar sitzung. , Am Reichstage befürwortete gestern Staatssekretär vr. Delbrück die elsaß - lothringischen BerfassungSentwürfe. Die Beratung wird am Sonnabend fortgesetzt. Regierungsbezirk Düsseldorf, Bassenheim, Landkreis Koblenz, Rörchtngen, Kreit Diedenhofen-Ost, Lothringen, und der Stadt Rostock am 23. Januar, sowie vom Schlachtviehhofe zu Magde burg, aus Bösendors, Kreit Danziger Höhe, vom Biehhof in Elberfeld, au» Traar, Kreis Trefeld - Land, Vluynbusch, Kreit Mört, Regierungsbezirk Düsseldorf, Geislar, Kreit Bonn- Land, Regierungsbezirk Cöln, und Inden, Kreit Jülich, Regie rungsbezirk Aachen, am 24. Januar; ferner aus WeigolS- Hausen, Bezirk Schweinfurt in Unterftanken, am 2S. Januar. Da» Kaiser!. Gesundheit»amt meldet den An-brach der Maul- und Klauenseuche au» Riedermaßen, Kreit Hamm- Land, Regierungsbezirk ArnSberg, Höhscheid, Kreit Solingen, Die Generaldiskussion wurde durch den Stellvertreter de» Reichs kanzler» Staatssekretär vr. Delbrück eingeleitet. Staatssekretär de» ReichSamt» de» Innern vr. Delbrück: Die Frage, wie die staatsrechtlichen Beziehungen Elsaß - Lothringen» zum Reiche weiter zu entwickeln und auszugestalten seien, hat uns seit der Einverleibung Elsaß-Lothringens oft beschäftigt und wird un» voraussichtlich heute nicht zum letztenmal beschäftigen. Der jetzt bestehende RechtSzustand hat sich in verhältnismäßig kurzer Zeit nach der Einverleibung noch innerhalb de» ersten Jahr zehnts herausgebildet, und er ist das Ergebnis einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die sich in rascher Folge aneinander reihten und mit dem Berfassungsgesetz von 1879 ihren Schlußpunkt gefunden haben. Die Elsaß - Lothringer haben nun wiederholt daran erinnert, daß man dies Provisorium in der Richtung einer allmählichen Entwicklung zu einem Definitivum einer Revision unterziehen möchte; und auch in diesem Hause ist diese Frage wiederholt und eingehend erörtert worden. Es ist eine ganze Spezialliteratur über die elsaß-lothringische Frage entstanden, die in erster Linie auf reichsländischem Boden selbst erwachsen ist. Diese Literatur kann zweifellos für sich in Anspruch nehmen, daß sie durch Hereinziehung historischer und kulturgeschichtlicher Momente die Frage auf eine weitere Grundlage gestellt hat. Trotzdem haben alle diese Erörterungen die Frage nicht soweit geklärt, daß man heute sagen könnte: Wir wissen, was die Mehr heit will. Das darf nicht verwundern, denn diese Frage ist über aus verwickelt und ihre Lösung schwer. Es handelt sich nicht bloß darum, welche Wünsche die Elsaß-Lothringer haben und wa» wir für sie tun könnten, sondern die Erfüllung der elsaß-loth ringischen Wünsche greift unter allen Umständen auch ein in die Struktur des Reiches und in die innere Politik de» Reiches, sie greift ein in Lebensfragen de» deutschen Volke-. Diese Schwierig keiten hat niemand klarer durchschaut als Fürst Bismarck. ES handle sich zunächst darum, sagte er, den Elsaß-Lothringern eine Tür zu öffnen, durch die sie einen Zugang zum Deutschen Reiche finden. ES gäbe nur zwei Möglichkeiten, die Einverleibung des Lande» au einen oder mehrere Bundesstaaten, oder die Ein verleibung al» unmittelbares Reichsland. In ersterer Beziehung würde e» sich um eine Einverleibung in den preußischen Staat handeln. Diese habe er aber nicht empfehlen können und könne es nicht empfehlen. Er halte es für wahrscheinlich, daß die Elsaß- Lothringer lieber Deutsche als Preußen würden. Fürst Bismarck hat später betont, man müsse das Volkstum Elsaß-Lothringens mit dem Deutschen Reiche innerlich verschmelzen. Man müsse Elsaß-Lothringen als unmittelbares ReichSland so lange bewirt schaften, bis die Elsaß Lothringer in der Lage seien, selbst ihre Wünsche darüber zu äußern, in welchem Verhältnis sie zum Deutschen Reiche stehen wollten. Aus diesem Gesichtspunkte hinaus entwickelten sich nun alle gesetzgeberischen Maßnahmen, die im Laufe der nächsten Zeit aus der Initiative des Fürsten Bismarck heraus erfolgten. Das Bild ist jetzt folgendes: Die Staats gewalt wird ausgeübt vom Kaiser im Ramen des Reiches und der in ihm vereinigten souveränen Bundesstaaten; an der Spitze steht ein Statthalter al- verantwortlicher Minister und gleich zeitiger Vertreter des Inhabers der Staatsgewalt, und wird ver treten durch einen Staatssekretär, und unter diesem steht al- höchste Landesbehörde ein Ministerium, in dem der Staatssekretär ein Ressort inne hat. Die gesetzgebende Gewalt wird au-geübt, soweit der Reichsgesetzgebung vcrbehaltene Materien in Frage kommen, durch Bundesrat und Reichstag, soweit die Landes gesetzgebung zuständig ist, durch den Kaiser, Bundesrat und den Landesausschuß. Seit dieser Zustand rechtsgültig ist, sind 3V Jahre vergangen. Wenn die Elsässer jetzt eine Abänderung wünschen, werden sie sich auf den Fürsten Bismarck berufen können. Ehe man aber auf diese Wünsche eingeht, muß man fragen, ob die Elsaß-Lothringer in dem Maße mündig geworden sind, daß wir sie als vollgültiges Mitglied der deutschen Staaten- samilie betrachten können. Redner gab sodann einen Überblick über die Entwicklung Elsaß-Lothringens während der letzten 200 Jahre, und wies darauf hin, daß Elsaß-Lothringen, als es nach 200jähriger Zugehörigkeit zu Frankreich mit dem Deutschen Reiche wieder vereinigt wurde, deutsches Land oder roch wenigsten- überwiegend deutsches Land war. Wenn man die Sprache al» äußere» Merkmal der Stammeseigenschaft betrachtet, so ergibt sich, daß 1870 von den Bewohnern Elsaß-Lothringen» 77 Proz. der deutschen Sprache, 13 Proz. der französischen zufielen und 10 Proz. gemischtsprachig waren. Ebenso bcnand die Bevölkerung in Elsaß-Lothringen zu ihrem größten Teile au» deutschen Stämmen, au» Allemannen und Franken mit einem verhältnismäßig geringen keltisch-romanischen Einschlag. Redner fuhr dann fort: Wenn man sich diese Entwicklung der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Verhältnisse vor Augen hält, so muß man sich ferner erinnern, daß die Elsaß-Lothringer die Freiheiten, die Fürst Bismarck ihnen mit einem gewissen EnthusiaSmu« gewährte, zunächst im wesentlichen dazu ver wandten, um einen flammenden Protest gegen die Lostrennung von Frankreich und die Bereinigung mit dem Deutschen Reich zum Ausdruck zu bringen. Da» hat dem Fürsten Bismarck manche schwere Stunde und manche schwere Enttäuschung be reitet. Aber da» hat ihn nicht veranlassen können, den Weg zu verlassen, den er von Ansang an eingeschlagen hat. Wir stehen vor einer Aufgabe, die nur zu einem glücklichen Ziele geführt werden kann, wenn man sie mit kühlem Kopf und ruhiger aber fester Hand zu Ende bringt. E» fragt sich zunächst, was wollen die Elsaß-Lothringer selbst? Man wünscht, was den Lande«- au-schuß anbetrifft, daß auf dem Gebiete der Landesgesetzgebung die Möglichkeit einer Einwirkung de» Reichstag«, die noch besteht, au-geschaltet wird. Die Verbündeten Regierungen sind der An sicht, daß dieser Wunsch berechtigt ist. Was da» Wahlrecht be trifft, so tändelt c» sich um die Frage, ob die politischen Inter esse» de» Reiche« eine Änderung zulassen. Aber gerade die Er- ivägungen allgemein politischer Rotur, Erwägungen, die auf dem Gebiete der inneren Politik de« Reiche« liegen, führen dahin, daß man vom Standpunkt de« Reiche» sehr wohl sagen kann, es Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag« nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1296, Redaktion Nr. 4674. Ankündigungen: Die Zeile kl.Schrift der 6mal gesp. AnkündigunaSseite 26Pf., die Zelle größerer Schrift ob. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktion-strich (Eingesandt) 76 Pf. Preiöermäßigg. auf Geschäft»anzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Deutsches Reich. Bunde-rat. Berlin, 26. Januar. Der Bundesrat hat die Vorlagen betreffend Änderung der Vorschriften über die Statistik des Warenverkehr- mit dem Ausland, sowie betreffend den Niederlassungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz vom 12. November 1909 rc. den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Dem BundeSrat sind unterm 21. d. M. ein neuer RiederlassungSvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 13. November 1909, sowie ein weiterer Vertrag »wischen dem Deutschen Reiche und der Schweizeri schen Eidgenossenschaft, betreffend die Regelung von Rechtsverhältnissen der beiderseitigen Staatsangehörigen im Gebiet deS andern vertragschließenden Teiles, vom 31. Oktober 1910, zur Beschlußfassung -ugegangen. Beide Betträge sind in einer Sonderbeilage zur Ausgabe des „Deutschen Reichs- und preußischen Staatsanzeigers" vom 26. Januar abgedruckt. Deutscher Retchstas- Sitzung vom 2«. Januar 1911. Am Bunde»rat«tisch: Staat»minister vr. Delbrück, ReichS- ländischer Staatsselretär Zorn v. Bulach, später der Reichs kanzler. Zur ersten Beratung stehen die Gesetzentwürfe über die Verfassung Elsaß-Lothringen» und für die Wahlen zur Zweiten Sammer de» Landtag» für Elsaß-Lothringen. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Dresden, 26. Januar. Heute fand in dem vor läufig zur Verfügung gestellten Sitzungssaals des König!. Ministeriums des Innern die erste Sitzung des bei der Landes-BrandversicherungSanstalt für das König reich Sachsen bestehenden BerwaltungSausschufses für die Gebäudeversicherung unter dem Vorsitze des Präsidenten der König!. Brandversicherungskammer Geh. Rates vr. Bonitz statt. Nach einer Begrüßungs- ansprache des Vorsitzenden an die erschienenen Mitglieder des Ausschusses wurde in die Tagesordnung eingetreten und zunächst vorbehältlich der Genehmigung des König!. Ministeriums des Innern die Höhe der Beiträge für die Gebäudeversicherung auf das Jahr 1911 fest gesetzt. Behufs Umgestaltung der bei der Landesanstalt zu führenden Statistik wurde nach eingehendem Bortrag des Oberregierungsrats Wilisch weiter beschlossen, vorerst eine Probestatistik nach Maßgabe der hierfür an zunehmenden, von der bisherigen Praxis abweichenden Grundsätze für den Bezirk einer Amtshauptmannschaft vorzunehmen und die weitere Entschließung von dem Erfolg dieser Vrobestatistik abhängig zu machen. Ferner nahm der Ausschuß die Wahl des engeren Berwaltungs- auSschusses für die Gebäudeversicherung vor. * Der Verein Jugendfürsorge in Plauen hat ein Merkblatt über die englische Krankheit (Rachitis) bearbeitet, das in knapper, allgemein ver ständlicher Weise das Wichtigste über Entstehung, Er kennung und Bekämpfung dieser Krankheit zusammen- faßt. Da das Merkblatt geeignet ist, den Müttern als Ratgeber zur Verhütung der englischen Krankheit und ihrer Folgeerscheinungen zu dienen, so wird den Orts behörden des Landes seine Anschaffung zur un entgeltlichen Überlassung an Mütter und Frauen an gelegentlich empfohlen. Das Rachitismerkblatt ist von Otto Reis in Plauen, Lützowstraße 54, zum Einzel preise von 10 Pf. zu beziehen. Zehn Stück werden für 40 Pf., 100 Stück für 2,50 M. und 1000 Stück für 22,50 M. abgegeben.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview