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Zwönitztaler Anzeiger : 18.05.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-05-18
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188905182
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-05
- Tag1889-05-18
- Monat1889-05
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 18.05.1889
- Autor
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MihtUci Jilzcher. Loealblatt für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Lenkersdorf, Dittersdorf, Burgstädtel, Affatter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grünhain, Thalheim n. s. w. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für de« Stadtgemeinderath, den Kirchen« und Schulvorstand zu Zwönitz. 14. Jahrgang, Redaction, Druck und Sigeuthum von s. B Ott iu Zwönitz. l4. Ia^gang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für 1 Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene CorpuSzeile oder deren Raum lv Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. SS. Sonnabend, den 18. Mai. I188». Bekanntmachung. Am Montag, den 20. Mai a. e., Abends 6 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Stadtgemeinderathes statt. Die Tagesordnung ist im Rathhause angeschlagen. Zwönitz, den 17. Mai 1889. Der Vorsitzende. vr. Rühl. Bekanntmachung. Auf Grund des Z 12 der Ausführungsverordnung vom 20. März 1875 zu dem Reichsimpfgesetze vom 8. April 1874 bringe ich zur öffentlichen Kenntnitz, daß die diesjährigen öffentlichen Impfungen Montag, den 13. Mai 1889 und Montag, den 20. Mai 1889, Nachmittags 2 Uhr im hiesigen Rathskeller durch den Jmpsarzt Herrn Dr. IL6Ü. Bursian vorgenommen werden. In diesem Jahre sind impspflichtig: 1. Alle im Jahre 1888 geborenen Kinder, insofern dieselben nicht bereits die natürlichen Blattern nach ärztlichem Attest überstanden haben. 2. Alle in früheren Jahren geborenen noch nicht geimpften oder erfolglos geimpften Kinder. 3. Die Zöglinge öffentlicher Lehranstalten, welche im Jahre 1877 geboren sind, insofern dieselben nicht nach ärztlichem Attest in dell letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind. 4. Alle in früheren Jahren geborenen, noch nicht geimpften oder erfolglos geimpften Zöglinge öffentlicher Lehranstalten. Die Impfung finden dergestalt statt, daß am Montag, den 13. Mai 1889 diejenigen der unter 1 und 2 näher bezeichneten Kinder zum Impftermin zu bringen sind, welche in der Annabergerstkatze, Albekt- stratze, Kirchgaste, Kühnhaiderstratze, Lötznitzerstratze, Schul- und Schützenstratze wohnen, mährend am Montag, den 20. Mai 1889 diejenigen der unter 1 und 2 näher bezeichneten Kinder zum Impftermin zu bringen sind, Welche in den übrigen Stratzen, Plätzen u. s. w. der Stadt wohnen. Die geimpften Kinder sind stets an demselben Tage der nächsten Woche zur Nachschau ins Jmpflocal zu bringen. Eltern, Pflegeelten und Vormünder, deren Jmpspflichtigen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen werden, sind nach ß 14 Absatz 2 des Reichsimpsgesetzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Zum Impftermin müssen die Kinder mit reingewaschenem Körper und reinen Kleidern gebracht werden. Im Uebrigen ist den Anordnungen des Jmpfarztes Folge zu leisten. Impflinge aus Häusern, in denen ansteckende Krankheiten oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen zur öffent lichen Jlupfung nicht gebracht werden. Bezüglich der Impfung der unter 3 und 4 näher bezeichneten Impflinge ergeht noch besondere Anordnung. Zwönitz, den 1. Mai 1889. Der Bürgermeister. Dr. Rühl. Hertliche und Sächsische Angelegenheiten. — Zwönitz. Zu dem diesjährigen Schützenfest verbunden mit Vogelschießen, welches am 4., 5. und 6. August abgehalten wird, werden an die Nachbar-Vereine Grünhain, Stollberg, Lößnitz und Thalheim besondere Einladungen ergehen. — Da mit dem Eintreten der warmen Jahreszeit auch die Gefahr, durch Bisse der Kreuzotter verwundet zu werden, wieder näher gerückt ist, so dürsten nachstehende Mittheilungen angezeigt erscheinen: Die Natur des Giftes der Schlange ist noch unklar und in Folge davon auch die Heilung der Gebissenen wissenschaftlich nicht festgestellt. Dr. Schilling in Großwartenberg in Schlesien hat in der „Deutschen Mcdicinalzeitung" vom 10. September 1888 den Verlauf eines Falles gezogen. Das volksthümliche Abbinden des gebissenen Gliedes, in der Absicht, den Uebergang de» Gifte« in den Blutstrom zu verhüten, wirkt nur, wenn es sogleich angewandt wird; später ist es schädlich und kann, indem es die Anschwellung steigert, Brand herbeisühren. In Schilling'« Fall, den er zwei Stunden nach dem Biß sah, war es um diese Zeit schon zu spät. DaS ebenso volks thümliche Aussaugen des Giftes mit dem Munde ist nicht ungefähr lich, da die Aussaugung des Giftes von allen Schleimhäuten aus erfolgen kann. Desinfection der Wunde mit Karbolsäurelösung wirkt auch nur Anfangs, später vermehrt sie die Reizung. Ebenso ist die Einspritzung von Aetzammoniatflüssigkeit geeignet, Brand herbeizu führen. Da also ein Gegengift für das in'S Blut übergegangene Gist fehlt, so hat man sich in den wohl die Regel bildenden Fällen, wo man nach mehreren Stunden hinzukommt, auf die Stärkung der Kräfte durch Alkoholien zu beschränken. — Während der warmen Jahreszeit kommt es vor, daß der Stich eines Jnsecte« bei einem Menschen eine Blutvergiftung und ost den Tod zur Folge hat. Fliegen und andere Blutsauger nämlich leben nicht nur von den Säften lebender, sondern auch todter Thiere, saugen also Leichengift. Sticht nun ein aus letztere Art gesättigte» Jnsect einen Menschen, so fließt sehr leicht ein Theil des Giftes in die kleine Wunde, und die Folge ist Blutvergiftung. Die zerstörende Wirkung des Giftes wird am Besten durch Salmiakgeist, den man sofort (auch bei Schlangenbiffen) in die Wunde reibt, neutralisirt. Es ist daher rathsam, ein Fläschchen mit der erwähnten Flüssigkeit bei sich zu führen. — Unsere Hausfrauen werden für das nächste Kuchenbacken jedenfalls die obligaten Rosinen weglassen müssen, da diese, nament lich die Sultana-Rosinen, sehr im Preise ausschlagen werden. Die neue Ernte war ganz gering, und schon jetzt sind an den klein asiatischen Handelsplätzen die Vorräthe so gut wie geräumt. — In diesem Jahre scheiden aus der Zweiten Kammer de- sächsischen Landtage« folgende Mitglieder au«: Stadt Dresden, 2. Wahlkreis: Heger, Moritz, Schulrath, Bürgerschuldirector a. D. in Dresden (cons.).
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