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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.03.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-03-22
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191803221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180322
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180322
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-03
- Tag1918-03-22
- Monat1918-03
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.03.1918
- Autor
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Riesaer H Tageblatt ««d Anzeiger (LldedlM mrd AnMger). Amtsbtcrtt Postscheckkontor Leipzig ASG, Etro kaff« Miss Nr. LL für die Kvniql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. H 68. Freitag, 22. Mürz 1S18, abends. 71. Jalrrg. La» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend» '/»7 Uhr nut Ausnahme der Gönn» und Festtage, vezngspret», gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter har Aalserk. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. NuzetAek für die Nummer des Ausgabetages sino bis 10 Uyr vormittag- aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für haS Erscheine» a» bestimmte» Lage» und Plätze» wird nicht übernommen. Preis für di« 43 Oun breit« Grundschrist-Heile (7 Silben) 25 Pf., OrtSprerS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- dnkrchend höher. Nachweisung», und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Hkunttrr» gerat. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der VeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag! Lang «rL Winterlich, Riesa Geschäftsstelle: titoetbestraste list. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 4,- M. 3,30 M. 4.80 M. 3.80 M. 4,60 M. Preisstufe Für 1 »e in Preisstufe 8 Preisstufe 0 4,20 M. 3,50 M. 5,00 M. 4,10 M. 4,80 M. b) «) Hackfleisch <Y Blutwurst der Bekanntmachung über einheitliche 12. Dezember 1917/29. Januar 1918 4.70 M. 3.70 M. 5.20 M. 4,40 M. 5,- M. 1. Nachstehende Verordnung des Staatssekretärs des KriegSernahrungSamtS wird mit dem Hinzufügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß angefleischte Fresser der L-Klasse zuzuzählen sind. 2. Auf Grund dieser Verordnung erhält 8 4 Höchstpreise für Rind-, Kalbfleisch und Wurst vom folgende Fassung: Als Höchstsätze werden festgesetzt: Rindfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbeilage Kalbfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbeilage Blutwurst, Leberwurst und Brühwurst Nkettwurst i»», Lvt. Sofern die Kommunalverbände keine niedrigeren Preise bestimmen, wozu sie beim Dorliegen der Voraussetzung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind, gelten die vorstehenden Preise als Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes. Dresden, den 19. März 1918. 2030 »II8III Ministerium des Innern. 1196 Verordnung über die Preise von Schlachtrindern. Vom 15. März 1918. Auf Grund des 8 8 Abs. 2 der Verordnung iiber die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh vom 19. März 1917 (ReichS-Gesetzbl. S. 243) wird in Abweichung vom 8 7 Äbs. 1 Nr. 2 derselben Verordnung folgendes bestimmt: Artikel 1. Bis auf weiteres darf beim Verkaufe von Scklachtrindern durch den Viehhalter der Preis für 50 Kilogramm Lebendgewicht bei ausgcmästeten oder vollfleischigen Ochsen und Kühen über 7 Jahre, Bullen über 5 Jahre und angefleischten Ochsen, Kühen, Bullen und Färsen jeden Alters (Klasse L) 80 M. nicht übersteigen. Die bisherige Preisabstufung nach Lebendgewicht kommt in Wegfall. Artikel 2. Diese Verordnung tritt am 18. März 1918 in Kraft. Berlin, den 15. März 1918. Der Staatssekretär deS KriegsernähruugSamts. vonWaldow. Höchstpreise für Gänseküken. Da trotz wiederholt ausgesprochener Warnung für Gänseeier und Gänseküken in letzter Zeit Preise gefordert und gezahlt worden sind, die in gar keinem Verhältnis stehen zu den Höchstpreisen für lebende und geschlachtete ausgewachsene Gänse, wird bestimmt, daß beim Verkauf von Gänseküken durch den Züchter für das Stück im Alter bis zu 2 Tagen ein Preis von 3 M. " " " " " " " " 0 " nicht überschritten werden darf. Die Preise gelten ab Stall des Züchters. Beim Weiter verkauf darf insgesamt ein Zuschlag von 1 M. einschließlich der Beförderungskosten nicht über- schritten werden. Die festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des HöchstpreisgcsetzeS. Dresden, den 18. Marz 1918. - 198511801 Ministerium des Innern. 1195 Bczirksatveitsnachweis. 1. Zur Regelung der ArbeitSvermittelung im Bezirke der Amtshauptmannschast Großenhain einschließlich der Städte Großenhain und Riesa wird am 1. April 1918 ein Beztrksarbeitsnachweis errichtet, der mit einer HilfSdienstmeldestclle für den vater ländischen Hilfsdienst verbunden ist. * 2. Dieser Bezirksarbeitsnachweis ist eine öffentliche gemeinnützige Einrichtung auf paritätischer Grundlage. Er bezweckt einen Ausgleich zwischen Arbeitsangebot und Ar beitsnachfrage zunächst innerhalb des Bezirks herbeizufübren und tritt, soweit dies nicht möglich ist, zum Zwecke der ArbeitSvermittelung nut Arbeitsnachweisen außerhalb des Bezirks in Verbindung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer aller Bernfsarten, die Arbeit begehren oder an bieten, sollen sich seiner Hilfe bedienen. Durch die Benutzung des BezirksarbcitSnachweiseS entstehen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Kosten; es wird also eine Vergütung der Auslagen usw. nicht ge fordert. 3. Die Leitung des Bezirksarbeitsnachweises geschieht bei der Königlichen Amtshaupt mannschaft und zwar durch eine selbständige Abteilung dieser Behörde, in der ein Ge schäftsführer angestellt ist. . Diese Abteilung befindet sich in Großenhain, Herrmannstraßc Nr. 22. Außer in der Stadt Großenhain sind in Riesa und Radeburg, und zwar zunächst in den betreffenden Rathäusern Nebenstellen des Bezirksarbettsuachweises errichtet, die wegen eines Ausgleiches von Angebot und Nachfrage an Arbeit mit dem BezirkSarbcitS- nachweis in Verbindung treten. Den Nebenstellen liegt zunächst die örtliche Vermittelungstätigkeit ob. Großenhain, am 21. März 1918. « 33 » Lsr. Die Königliche Amtshauvttnannschast. Verkehr mit Kartosstln bett. Auf Grund neuerer Anordnung der Reichskartoffelstelle wird hiermit sür den Be- zirk des Kommunaloerbands Großenhain einschließlich der rev. Städte Großenhain und Riesa folgendes bestimmt: Jegliche Versendung von Kartoffel», gleichgültig, ob Svene-, Fabrik-, Futter oder Saatkartoffeln und gleichgültig, ob der Versand in ganzen Wagenladungen oder im Stückgutverkchr stattfindet, darf nur auf Grund eines vom Kommnnalverband abgestempelten Frachtbriefs erfolge«. Die nach Ziffer 16 der Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 15. Septem- ber 1917 — 75 » li — den Gemeindebehörden «ingeränmtc Befugnis zur Abstempe lung der Frachtbriefe bei Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Bezirke des Kommnnalver- bandS Großenhain findet damit ihre Erledigung. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Vor- räte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Großenhain, am 20. März 1918. 153 s 11. Ter Kommnnalverband. Butter vetr. Auf die Zeit vom 25. März 1918 ab darf bis auf weiteres auf die jeweils giftigen Wochenabschnitte der Speisefettkarten 62'/, Gramm Butter abgegeben werden. Die des Zuschusses bedürfenden Sammelstcllen haben bei Anmeldung des Butter bedarfs (Formular 8 7) hierauf Rücksicht zu nehmen. . Die Mijchviehbesitzer dürfen auf den Kopf del von ihnen zu beköstigenden Personen 100 Gramm verwenden, alle übrige Butter ist von ihnen an die zuständige örtliche Butter sammelstelle abzuliefern. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 2 der Dckanntmachuüg vom 1. November 1917 bestraft. Großenhain, am 21. März 1918. 87 oiv. Der Kommunalvcrband. Gier vetr. In Anbetracht des gegenwärtigen Bestandes an frischen Eiern wird unter Vorbehalt Gätercr Kürzung hiermit bestimmt, daß in der Woche vom 25.-31. März 1918 ans den Kopf je ein Ei gegen Marken abgegeben werden darf. Großenh ain, am 21. März 1918. , 360 ck IV. Der Kommnnalverband. Nachtragsbekanntmuchttnst Die ReichSbekleidunasstelle hat die Frist für die Einreichung von Bezngsbercchtianngen bei der Bezirksstelle für das 1. Vierteljahr 1918 bis z»m 89. April 1915) verlängert. Die Äczugsbcrechtignugeu sür das 1. Viertetjaln- 19!8 verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie bis zum 30. April 1918 bei der Vczirksstclle nicht eiugegnugeu sind. Großenhain, am 19. März 1918. - 59 s ll. Der Kommnnalverband. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Eisenwerk Ttrcbia, Gesell schaft mit beschränkter -Haftung, in Strehla, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Riesa, den 20. März 1918. Königliches Amtsgericht. Berkans von Feintalg. Durch Herrn Fleischermeitter Karl Rcichelt, Hanptstr. 49, gelangt Montag, den ÄS. März 1918, vormittags 8 Uhr bis nach»». 4 Ubr, wiederum ein Posten Feintalg zum Preise von 2 Ni. 30 Pfg. sür das Pfund zmn Verkauf. Feintalg erhalten diesmal nur Diejenigen, die ihre Lebendiiiitielkarteu in der „Elbterrafse" abholen. Jede brotkartenbezugSberechtigte Person erhält 50 Gramm Jeiutalg. Die Brot- auSweiSkarte ist vorzulcgen. Kleingeld und Papier sind mitzubringen. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. März 1918.Gßm. * Stadtbttcherei, über 5500 Bände, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tage, abends von 7—' .9 Uhr geöffnet. Eingang: Haupttor deS Knabcnscbulaebäudcs Goethestr. Leihgebühr für den Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wckn. 5 Pf., 3 Wcku. 8 Pf., 4 Wehn. 10 Pf. Die Verwaltung der Stadtbückerei. I. V.: L a b m a u u. Markeuntlskllbe in Gröba. Sonnabend, den 23. März 1918, nachmittags 6—7 Uhr werden in Gröba außer den Brot- und Mehlkarten auf die nächsten 4 Wochen auch die Zwirniarten auf das Jahr 1918 ausgegeben. Jede Person mit Ausnahme der Militärpersaneu erhält eine Zwirnkarte. Die Zwirnkarte enthält vier Zwirumarken, eine sür jedes Vierteljahr, sowie vier Abschnitte zur Anmeldung zur Kundeutiste. Tie Zwirukarte hat nur Gültigkeit im Bezirke des Kommunalverbands Großenhain nud ist nur Spcrrkarte gegen Ilebervcrbranch^ Die Bcrbraucher baden sich unter Abgabe des entsprechenden Abschnittes bei einem zum Handel mit Zwirn berechtigten Kleinhändler in eine Knndei'lrste rintragen zu lassen. Die Anmeldung zur Knndcnttste mnsr bis spätestens 2.5. März erfolgt sei». Die Kleinhändler haben die abgeschlossenen .Kniidentisteii nebst den eingenommenen Markenabschnitten spätestens nm 27. März, mittags 1 llbr im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 10, abzuliesern. Die auf jede Karte zu verabfolgende Menge wird vvm Kvmmunal- verband nach bekanutgegebeu. Gröba. Elbe, am 21. März 1918. Der Gemeindevorstand. WnWlUN MI MchW MI HMmWk j« Mli. Der Königlichen Amtshanptmannschaft sind von der Königlichen KreiSbauptuiannschaft Dresden zur Unterstützung der minderbemittelten Bevölkerung zwecks Beschaffung der Hansbrandkoble Mittel überwiesen worden. Als minderbemittelte Versalien sind alle selbständigen HauSkaltungSvorstände anzuseben, die im Jahre 1917 ein Einkommen von nicht über 299« M. versteuert und eine Wohnung dis zu einem Mietwcrt von 200 M. inne gehabt haben. Diejenigen HnushaltnngSvorstände, die auf diese Unterstützung Anspruch erheben wollen, werden aufgesordert, sich Sonnabend, den 28. oder Montag, de» 21». März, vormittags 8—1 Uhr im Gemeindeamt, Zimmer Nr. lL z» melde». Dabei ist der StaatSstcucrzettcl von 1917 und eine Bescheinigung des Hauswirtes über den zu zahlenden Mietzins vorzulegen. Spätere Meldungen töuucu nicht berücksichtigt werden. Gröba, Elbe, am 22. März 1918. Ter Gemcindcvorstand. Belieferung der Lan-eskartoffelkarte L in Gröba. Denjenigen Personen, die von dem Rechte des centncrwcisen Bezuges von Kartoffeln auf die Landeskartoffelkarte 0 Gebrauch machen wollen, dies jedoch mangels der nötigen Beziehungen zu Kartoffelerzcngcrn nicht- ansführen können, ivill der Kommnnalverband Kartoffeln vermitteln. Diese Personen werden, soivcit sie sich nicht bereits schriftlich an den Kommnnalverband gewendet haben, aufgesordert, sich spätestens morgen, Sonnabend, den 23. März, vormittags 8—1 Uhr im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 6 unter Vorlegung der LandeSkartoffelkarten zu melden. Gröba, Elbe, nm 22. März 1918. Ter Gemeindevorftand. Minderbemittelte HauShaltungSvorstäude (Einkommen bis zu 2000 Mark 'laut Stcnerzettel 1917) können zur Beschaffung von HanSbrandkohlc seitens der Kgl. Amts» Hauptmannschaft monatliche Beihilfen erhalten. Der Mietwcrt der innebabcndcn Wohnung darf 200 Mark nickt übersteigen. Anmeldungen sind unter Vorlegung des SteucrzcttelS bis spätestens den 25. dieses Monats im Gemcindcnmtc zu bewirken. Weida, am 22. März 1918. Der Gemcindcvorstand. Brotkarten «ns Mehlkarte» sowie Zwirnkarten werden Sonnabend, den S8. März 1918, nachmittags von 1,-7 llbr durch die Ver trauensmänner ausgegeben. Die Anmeldungen der Zwiinkarten in die Knndenliste hat sofort zu erfolgen. Weida, den 21. März 1918. . Ter Gemcindcvorstand,
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