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Erzgebirgischer Volksfreund : 29.07.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-07-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189307294
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18930729
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18930729
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1893
- Monat1893-07
- Tag1893-07-29
- Monat1893-07
- Jahr1893
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 29.07.1893
- Autor
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Ve rende esten 0r die sowie rabe. sden, . Co. gesucht elle. hn bet erg. hent, s. w. i. 22 Pf. Ringel- rg. 6n: iristen» aschen, jarren- vaies, lbums Regen- rg. M6 Lie. oft) in ssi. käuüiod ründain. Hinen- Maschine ist das um ähn- nen ölen- nren die das beste - größte zt nicht! Näh- und Stöbius st zu ha- idlungen. Amtsblatt Tageblatt für Schneeberg und Umhegend. für die königlichen und städtische« Behörden in Aire, Srünhai«, Partenstein, Johanngeorgenstadt Lößnitz, Revstädtel, Schneeberg, Schwarzenberg nnd Wildenfels. Expedition, Druck und Verlag von T. M. Gärtner in Schneeberg. Nr. 174. ' Pret« vierttljäbrlich 1 Ma,?80 Bsetmiüt. ' " » Inserate 2b Pfennsg7 JghrgckNg Durch das Jage« an Sonn» «nd Feiertage» sind mitunter unerwünschte Störungen der Sonntagsruhe vorgekommen. Ergangener Anweisung zu Folge werden daher die Bestimmungen in 8 32 des Gesetzes, die Ausübung der Jagd betreffend, vom I.December 1864, wonach an Som»- und Feiertagen die Ausübung der Jagd »., mittelst Treibjagden, b., in störender Nähe der Kirche und Friedhöfen, sowie o., während des Gottesdienstes verboten ist, hierdurch noch besonders mit dem Bemerken eingeschärft, daß Zuwiderhand lungen gegen diese Vorschriften auf Grund des angezogenen Paragraphen unnachsichtlich werden geahndet werden. Königliche Amtshauptmannschast Zwickau, den 14. Juli 1893. vr. Schnorr von Carolsfeld. Z Der Fabrikbesitzer Herr Gustav Emil Hagemann in Wildenfels ist heute anderweit als Stellvertreter des Bürgermeisters und des Standesbeamten für Wildenfels in Pflicht genommen worden. Zwickau, den 22. Juli 1893. Königliche Amtshauptmannschast. vr. Schnorr von Carolsfeld. W. Nachdem die Erben des zu Berlin verstorbenen Kaufmanns Paul Förster die Letzterem verliehenen Bergbaurechte Erzförsters Erzkammer bei Crandorf und Erzförsters Erzfeld bei Grünstädtel .. aufgegeben haben, wird dies gemäß Art. I § 169b »es Gesetzes vom 18. März 1887, die teilweise Abänderung und Ergänzung des Allgemeinen Berggesetzes betreffend, und ß 24 der Ausführungsverordnung hierzu vom 19. März 1887, mit dem Bemerken be kannt gemacht, daß die Gläubiger binnen 3 Monaten vom Erlaß dieser Bekanntmachung an die Zwangsversteigerung der Bergbaurechte bei dem unterzeichneten Amtsgerichte be antragen können, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die bezeichneten Bergbaurechte erloschen sind. Schwarzenberg, am 25. Juli 1893. Königliches Amtsgericht. Kunz, Ass. Ref. T. Bekanntmachung. Das Befahren der Kirchstraße mit Lastgeschirren aller Art ist bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft strengstens untersagt. Aue, den 28. Juli 1893. Der Rath der Stadt. I. B.: Bochmann. der von Anfang an halten hat. Seinen Bemühungen ist es gelungen, alle delspolitischen Verständigung zwischen und Rußland in Bewegung gesetzt hatte, die Oberhand be- I. V.: Geitner. einzeln und partieenweise, soweit die gestellten Kantione« nicht ausreiche«, nur gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Auskunft über diese Hölzer ertheilt auf Befragen der unterzeichnete Oberförster. König! AorstremelverwaUung Großpöhla und König!. Aorftrentamt Schwarzenberg, am 25. Juli 1893. I. V.: Petermann. Herbach. genöthigt sehen könnte. Noch eine andere Hoffnung scheint den Petersburger Machthabern bei ihrem feindseligen Vor gehen gegen Deutschland vorzuschweben. Sollte es den russischen Landwirthen infolge der deutschen Differenzialzölle, die wahrscheinlich noch durch den oben erwähnten Zuschlag von 50 Prozent erhöht wer den dürften, fortan nicht mehr möglich sein, ihre Erzeug nisse direkt nach Deutschland auszuführen, so wird sich dazu vielleicht ein indirekter Weg finden. Andere Länder, mit denen Deutschland im Meistbegünstigungsverhältniß steht, wie Oesterreich-Ungarn, Holland oder Rumänien, könnten alsdann ihren eigenen Roggen an Deutschland verkaufen und den eigenen Bedarf durch russischen Roggen decken. In der That wäre ein derartiger Austausch nicht schlecht hin unmöglich und wir möchten der deutschen Regierung empfehlen, darauf rechtz^tig ihr Augenmerk zu richten und thunlichst zü verhindert daß etwa, wie es bereits seit einiger Zeit vorgekommen sein soll, russischer Roggen rheinaufwärts mit holländischen oder anderen Ursprungs» Wasserwerk Schneeberg. Zur Herbeiführung einer thunlichst gleichmäßigen Vertheilung des Wassers aus unseren Kunstwasserleitungen werden dieselben von heute Abends 8 Uhr ab bis auf Weiteres in der Weise gesperrt werden, daß Wasser aus denselben von Vormittags 11 Uhr bis Abe«ds 8 Uhr den Anwohnern an der Zwickauer Straße, großen Badergasse, Schlachthofplatz, Mühl berg, Acker, Hahnbera, Carlsbader Straße, Bahnhof, Magazinstraße, Zobelplatz, niederen Zobelgasse, Grund, Bahnhofsstraße, kleinen Badergasse und vo« Abends 8 Uhr bez. früh bis Vormittags 11 Uhr den Anwohnern der übrigen Stadttheile zugeführt werden wird. Jede Wasservergeudung bei Benutzung der öffentlichen Wasserständer und Bottiche sowohl als der Privat - Wasserleitungen ist verboten uud sind die Ausflußhähne der Hausleitungen innerhalb der Zeit, während welcher die Leitungen in den einzelnen Straßen gesperrt gehalten werden, geschlossen zu halten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. — - oder entsprechender Haftstrafe unnachsichtlich geahndet werden. Schneeberg, am 26. Juli 1893. Bekanntmachung. Nr. 27 des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist erschienen und liegt in der Expe dition der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Inhalt: Gesetz gegen den Verrath militärischer Geheimnisse. — Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Anfertigung von Zünd hölzern unter Verwendung von weißem Phosphor. — Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der Bleifarben- und Bleizuckerfabriken. — Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Cigarren bestimm ten Anlagen. Die Stadträthe von Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg n. Schwarzenberg, die Bürgermeister von Grünhain, HM tensteiu, Johanngeorgenstadt und Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Schwarzenberg. Der deutsch - russische Zollkrieg. Die Reise des Staatssekretärs v. Marschall nach Kiel hängt offenbar mit der außerordentlichen Sitzung zusammen, zu der der Bundesrath noch einmal einberufen worden ist. Es kann nach allem, was verlautet, nicht zweifelhaft er scheinen, daß die Zollkriegserklärung der russischen Regier ung auch von deutscher Seite mit Repressalien beantwortet werden wird. Die Bestimmung des Zollgesetzes, daß durch Verordnung des Bundesraths unter gewissen Umständen die Einfuhr aus einzelnen Staaten mit Zuschlagszöllen bis zu 50 pCt. beleat werden darf, bietet die Möglichkeit dazu. Und die „Post" spricht gar die Meinung aus, daß, wenn der 50 Prozent-Zuschlag zu dem Zolle auf russisches Getreide sich noch nicht wirksam genug erweisen werde, um den Russen die Kehrseite des von ihnen provozirten Zollkriegs in nachdrücklicher Weise fühlbar zu machen, der Reichstag ohne Zweifel bereit fein werde, die Regierungen mit weitergehenden Vollmachten auszurüsten. Die wirthschaftpolitische Maßnahme der Petersburger Regierung beweist vor allem, daß der Finanzminister Witte, Bedenken des Zaren zu zerstreuen und die Inkraftsetzung des russischen Maximaltarifs zum 1. August durchzusetzen. Der Beifall aller Panslavisten ist ihm hierfür sicher und er mag hoffen, für diese That eine Zeit lang von dieser Seite Nachsicht für seinen deutschen Namen und seine deutsche Abstammung zu finden. Ob er aber auch seinem Vater lande damit einen wahren Dienst geleistet hat, ist eine Frage, die außerhalb des engen Kreises panslavistischer Fa natiker sicher nicht bejabt werden dürfte. Wenn er darauf gerechnet haben sollte, daß die deutsche Regierung es gar nicht erst auf die Anwendung einer solchen Zwangsmaß regel ankommen lassen, sondern schon vorher zu Kreuze krie chen würde, so sieht er wohl bereits jetzt seinen Jrrthum ein. Aber auch darin wird er sich täuschen, wenn er glau ben sollte, daß Deutschland nothgedrungen eine Ermäßi- me der Petersburger I gung der Getreidezölle gegenüber Rußland in diesem Jahre Finanzminister Witte, I eintreten lassen werde. Weder der deutsche Ernte-Ausfall, Holz-Versteigerung aus Groß Pöhlaer ^taatssorstrevier. Im Gasthaus „zum Siegelhof" in Pöhla sollen Donnerstag, den 1« Angnst 18SS, von Vormittags s Uhr an, P . alle Hebel zur Vereitelung spre- ndigung zwischen dem deutschen Reich chen dafür, daß Deutschland zu einem solchen Schritte sich 683 fichtene Klötzer von 8—12 om Oberstärke, « - 349 - - - 13—15 - 5' Z 1341 - - - 16—22 - D" K 1217 - - - 23—29 - Z L; 526 - - - 30—36 - Z- cs 125 - - - 37—43 - 2440 - - - 13—57 - 175 buchene - - 15—63 - 228 Rmtr. fichtene Nutzknüppel, 202 - -- Brennscheite, 83 - buchene Zacken, 8 26 - fichtene 175 - buchene Aeste, 125 - fichtene - sowie uu « 680 - Stöcke in Abth. 18
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