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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 09.03.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-03-09
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-189503099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18950309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18950309
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1895
- Monat1895-03
- Tag1895-03-09
- Monat1895-03
- Jahr1895
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^ 30., s s s SS — ochtIMM für Zschopau und Wmgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Dirn-tag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. DierteljahrSpreis 1 Mark ausschließlich Boten- und Postgebühren. 63. Jahrgang. Sonnabend, den 9. März. Inserate werden mit 1i> Psg. sür di« gespult«»« KorpuizeNe berechn» und bii mittag, 12 Uhr d«, dem Tag« de« Erscheinen« rarhergehenden Tage« angenommen. Im Handelsregister sür den Bezirk des Unterzeichneten Amtsgerichts sind heute 1., aus Folium 175 die Firma Adolph Zierold in Zschopau und als deren Inhaber Herr Karl Adolph Zierold, Schneidergcschästsinhaber und Kleiderhändler daselbst, 2., auf Folium 176 die Firma Theodor Wagner in Zschopau und als deren Inhaber Herr Heinrich Theodor Wagner, Schlossermeister und Eisenwaarenhändler daselbst, sowie 3., auf Folium 177 die Firma Carl Oehme i» Zschopau und als deren Inhaber Herr Carl Heinrich Oehme, Griin- waarcn- und Produktenhändler daselbst. eingetragen worden. Zschopau, am 6. März 1895. Königliches Amtsgericht. 0i'. Meier. " ' B. Im Handelsregister für den Bezirk des Unterzeichneten Amtsgerichts sind heute 1., aus Folium 178 die Firma Friedrich Görner in Zschopau und als deren Inhaber Herr Christian Friedrich Görner, Schnittwaarenhändler daselbst, sowie 2., ans Folium 179 die Firma Albin Schöne in Zschopau und als deren Inhaber Herr Heinrich Albin Schöne daselbst, eingetragen worden. Zschopau, am 7. März 1895. Königliches Amtsgericht. vr. Meier. B. Konkursverfahrens In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Färbereibesitzers Bruno Kunze in Zschopau ist in Folge eines von dem Gemein schuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin aus den 4. April 18S5, Bormittags 1L Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hicrselbst anberaumt. Zschopau, den 7. März 1895. Aktuar Kühne, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung, die Beschaffung und Einrichtung von öffentlichen Versammlungs-Räumen und das Verhalten in denselben betreffend. Aus sickerheits- und feuerpolizeilichen Gründen und zur Verhütung von Gefahren, sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung setzen wir hinsicht lich der Räume zur Abhaltung von öffentlichen Versammlungen nach Gehör der Stadtverordneten Folgendes fest: 8 1- " Ein Raum, welcher zur Abhaltung öffentlicher Versammlungen dienen soll, darf durch keine Zwischenwände getrennt und muß von dem über wachenden Polizeibeamten nach allen Seiten hin zu übersehen sein. 8 2. Die Thüren des Versammlungsraumes, welche sämmtlich nach Außen schlagen müssen, sind während der Dauer der Verhandlung zu schließen, jedoch nur so, daß sie jederzeit ohne Weiteres geöffnet werden können. 8 3. Von der Hauptthüre aus ist durch den ganzen Versammlungsraum hindurch ein mindestens 1'/« Meter breiter Gang sreiznlassen. Ob und in wieweit auch noch andere Gänge sreizulassen sind, hat der überwachende Polizeibeamte je nach Bedürfniß zu bestimmen. 8 4. Stühle ohne Tische sind in Reihen aufzustellen, Tische so zu setzen, daß zwischen denselben nach allen Seiten hin mindestens 1'/- Meter Raum verbleibt. 8 5. Es ist Verboten: u., das Stehen oder Sitzen direkt vor, in oder hinter einer Thüre des Versammlungsraumes, d, der Aufenthalt in den freizuhaltenden Gängen, e. , dos Betreten von Stühlen, sowie das Betreten oder Besetzen von Tischen oder Fensterbrettern. 8 6 Dafür, daß diesen Vorschriften allenthalben nachgegangen wird, ist außer dem Leiter der Versammlung auch der Inhaber des Versammlungs raumes verantwortlich. 8 7. Die Versammlung darf nicht eher eröffnet werden, als bis den vorstehenden Bestimmungen genau entsprochen worden ist. Treten nach der Er öffnung Zuwiderhandlungen ein, so hat der überwachende Polizeibeamte von dem Leiter der Versammlung deren sofortige Abstellung zu verlangen und falls diese nicht unverzüglich erfolgt, die Versammlung auszulösen. 8 8. Wer den vorstehenden Bestimmungen oder den auf Grund derselben ergehenden Weisungen des überwachenden Polizeibeamten zuwiderhandelt, wird, insoweit nicht andere gesetzliche Strasvorschristen einschlagen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Zschopau, den 8. März 1895. Der Stadtrath. Kretzschmar. Bekanntmachung. Nach den hier eingereichten Anzeige» verkaufen von Sonnabend, den S. dieses Monats ab, säyimtliche hiesige Bäckermeister 1 Pfund Weißbrot zu 9'/. Pfg. (6 Pfund 55 Pfg.), außerdem der Brothändler Heinrich Seltmann 1 Pfund Weißbrot II. Sorte zu L Psg. (6 Pfund 48 Pfg.). Zschopau, am 8. März 1895. Der Stadtrath. ^ Kretzschmar. An Bezahlung des Schulgeldes für die Bürgerschule, die SeminarÜbungsschnle, die Knaben- und Miidchenfortbildungsschnle, sowie für die Fachzeichenschnle ans das 1. Vierteljahr dieses Jahres wird mit dem Bemerken erinnert, daß gegen die Säumigen nunmehr das Zwangsverfahren eingeleitet werden wird. Zschopau, am 8. März 1895. Der Stadtrath. Kretzschmar.
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