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Hohensteiner Tageblatt : 29.12.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-12-29
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188912299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18891229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18891229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-12
- Tag1889-12-29
- Monat1889-12
- Jahr1889
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 29.12.1889
- Autor
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HohMemer Tageblatt. Erschein» jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mt. 1.40; durch die Post Nik. 1.00 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhh sowie für Auswärts alle Austräger, deSA alle Annoncen-Expeditionen zu Original Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rnszdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf. Seisersdvrf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hltttengrund u. s. w. 2lmtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Sonntag den 29. December 1889 39. Jahrgang. Bekanntmachung. Die Königliche Kreishauptmannschaft zu Zwickau hat durch Generalverordnung vom 28. November 1889 angeordnet, nachstehende Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 18. November 1880 zur öffentlichen Kenntniß zu bringen: Bekanntmachung, das Schlachten und Berpfunden von ViehsLückerr betreffend. Wie das Ministerium des Innern wiederholt ausgesprochen hat, liegt die im Gcsetz- und Verordnungsblatte Seite 265 abgedruckte Verordnung des Finanzministeriums vom 26. Juli 1864 lediglich auch aut dem Gebiete der Steuergesetzgebung, insofern sie zur Lösung eines hierunter entstandenen Zweifels darüber Bestimmung trifft, wer der Steuerbehörde gegen über als ein solcher anzusehen ist, welcher „das Viehschlachten gewerbsmäßig betreiben will, mithin die Voraussetzung seststeht, unter welcher die Verpflichtung zur Anmeldung der zum Schlachten und zur Aufbewahrung des Fleischwerkes dienenden Räume bei dem Haupt-Zoll- und Hanpt-Steueramt des Bezrrks einzutreten hat. Die ungezogene Verordnung hat daher weder das damals geltende Königlich Sächsische Gewervegcsctz abgeändert und obändern können noch steht sie mit der gegenwärtig geltenden Deutschen Gewerbeordnung in Widerspruch. Da durch sie den gewerbcpolizeilichen Vorschriften über die Anmeldung des Gewerbe betriebs bei den Gcwerbspolizeibchördcn nicht präjudicirt wird, so ist in jedem einzelnen Falle zn prüfen, ab Has Schlachter» und Verpfunden von Biehstücken die Kennzeichen der Gewerbsmätzigkeit an sich tragen und eventuell ob eine Verletzung der gewerbspolizcilichen Bestimmungen vorliegt oder nicht. Irrig ist daher die vielfach ausgesprochene Ansicht, daß Jeder innerhalb eines Kalenderjahres nach der Verordnung vom 26. Juli 1864 bis zu drei steuerpflichtigen Viehstücken zu schlachten und verpsunden berechtigt und wegen unbefugten gewerbsmäßigen Ausschlachtens nicht bestraft werden könne. Es wird vielmehr unter Umständen auch schon Weger» eines ein- oder zweimaligen Schlachtens und Verpfändens eine Bestrafung eirrtreten können und hinwiederum von einer strafrechtlichen Verfolgung eines öfrercn als dreimaligen Schlachtens und Verpsundens innerhalb eines und desselben Jahres abzusehen sein. In jedem Falle aber ist davon auszugehen, daß das etwaige Verlangen, daß Jeder, der auch nur ein Viehstück ausschlachte und vcrpsunde, eine mit gewerbSpolizeilichcr Geneh migung versehene Schlächtereianlage besitzen müsse, ein zuweitgehcndes und demnach zurück- uwcisen ist. Dresden, am 18. November 188!). Ministerium des Innern. vor» Nostitz-Wallwitz. Indem wir hiervon Kenntniß geben, weisen wir darauf hin, daß wir, um dem mannigfach hervortretenden Unwesen zu steuern, jedes unbefugte gewerbsmäßige Ausschlachte» bestrafen weiden. Hohenstein, am 23. December 1889. Der Stadtrat h. I>r Ebeling, Bürgermeister. Eogesgeschichtc. Hohenstein, 28. December. Deutsches Reich. Berlin, 27. December. Ueber den Tag der zweiten Lesung des Socialistengesetzcs an der Hand des Commissionsberichtes ist ein Beschluß stoch nicht gefaßt. Es besteht indessen der Wunsch, zunächst die zweite Lesung des Etats zu erledigen und zwischen der zweiten und dritten Lesung desselben sich erst dem Socialistengesctz zuzuwenden. Die Fractionsberathungen darüber werden indessen sofort beginnen. Es ist bereits mitgetheilt, daß die Regierung sich mit dem Gegenstände erst nach der zweiten Lesung beschäftigen wird. Inzwischen hört man, daß seitens der verbündeten Regierungen eine Verständigung dahin erfolgt ist, daß zu Anfang der zweiten Lesung eine Erklärung darüber abgegeben wird, bis zu welchen Grenzen die Regierung bereit ist, den Anträgen des Reichstages entgegen zu kommen. Es heißt mit Bestimmtheit, es würde hierbei an der Ausweisungsbefugniß vor Allem unbedingt fest gehalten werden. Die Reichstagsbau-Commission hat sich sür den Wallot- schen Plan bezüglich der Anbringung der Kuppel entschieden. Es sollen im Weiteren Anordnungen getroffen sein, eine lcb- haftere Förderung des Reichstagsbaues eintreten lassen zu können, so daß es ermöglicht wird, die Einbußen auszugleichen, welche durch Ausstandsbewegungcn und andere Hindernisse eingetreten waren. Berlin, 26. December. Die Gerüchte über einen in Aus sicht genommenen Schiedsspruch wegen des englisch-portugie sischen Streitfalles sind, Nachrichten aus Lissabon zufolge, um so mehr mindestens verfrüht, als zuverlässige Berichte über die Vorgänge in Südafrika erst noch erwartet wurden. Die por tugiesische Regierung ist zum Entgegenkommen unter Wahrung ihrer Rechtsansprüche geneigt, aber sie verfügt in der Kammer über keine sichere Mehrheit und möchte ihren Gegnern nicht durch zu weite und rasche Nachgiebigkeit Angriffswaffen liefern. Dazu kommt die im Lande mehr und mehr bemerkbare repu blikanische Bewegung, die nach außen hin verzweigt ist und die es auf einen Umsturz abgesehen hat, welchen auch England zu begünstigen kein Interesse hat. So wird es wohl zu einem Ausgleich, wenn auch erst nach einiger Zeit, kommen, und ein Schiedsspruch würde alsdann kaum erforderlich sein. Dem längst widerlegten Märchen von einem geheimen Vertrage, der Belgien sür den Kriegsfall an Deutschland aus- geliefert haben sollte, ist die unverdiente Ehre einer Zurück weisung seitens des Königs Leopold zu Theil geworden. Madame Adam und die Leute ihrer Pariser Revue hatten wohl kaum noch darauf gerechnet. Man wurde an derartige Ge rüchte wieder erinnert, als ein früherer belgischer Ofsicier in einer Flugschrift von fragwürdiger Bedeutung angebliche ge schichtliche Vorgänge gegen die Maasbefestigunqen vcrwerthet hatte, die dadurch an ihrem Werth für die Vcrtheidigung der belgischen Neutralität nichts cingebüßt haben. Von demselben Verfasser war vor Kurzem eine neue Schrift angezeigt, und man wird sehen, ob er wieder die ersten Probeblätter dem Pariser Figaro mittheilcn wird. Inzwischen hat ein anderer höherer, belgischer Ofsicier, Generalinspektor der bel gischen Bürgerwchr, m einer Schrift: Auf der Wache! sich für eine Reform des belgischen Heereswesens ausgesprochen, die auch von mehreren clericalen Blättern mit Zustimmung aus genommen wurde. Die Frage wurde auch wieder neulich in der belgischen Kammer erörtert. Tie ultramontane Mehrheit ist noch immer aus bekannten Gründen gegen die allgemeine Wehrpflicht gestimmt. Doch hat der Resormgedanke selbst in jenem Lager Vertheidiger gewonnen, und der Kriegsministcr, der stets zu den Anhängern der allgemeinen Wehrpflicht gezählt wurde, hat sich auch diesmal keineswegs in anderem Sinne vernehmen lassen. Die Nachricht englischer Blätter, der Herzog Ecnst Günther von Schleswig-Holstein, Bruder der deutschen Kaiserin, werde sich mit der Tochter des Prinzen von Wales verloben, ist in hiesigen unterrichteten Kreisen nicht bekannt und bedarf der Be stätigung. Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreibt: Der französische KricgS- minister hat durch die „Agence Haoas" an die Zeitungen unter Anrufung ihres Patriotismus das Ersuchen gerichtet, sich der Verbrci'.ung aller militärischen Nachrichten zu enthalten. Wir sind überrascht davon, daß Herr v. Freycinet eine solche Mah nung für nöthig gehalten hat, denn wir müssen oben zugestehen, daß man in Frankreich alle militärischen Angelegenheiten nicht nur in den Parlamenten mit dem weitestgehenden Entgegen kommen, sondern auch im Allgemeinen in der französischen Presfe mit der größten Vorsicht behandelt. Bemerkte doch noch kürzlich die „National-Ztg." bei Besprechung der von Lucien Descaves veröffentlichten Schrift „Sous-Osficiers": „Die französischen Journale widmen der Angelegenheit besondere Aufmerksamkeit, wobei sie nicht unterlassen, den Eindruck zu constatiren, den eine solche Veröffentlichung in Deutschland heivorrufen müsse". Leider finden wir eine solche Rücksicht nahme bei Mittheilung militärischer Nachrichten und bei Be sprechung von Maßnahmen für die Landesvertheidigung in der deutschen Presse nicht überall. In der unvorsichtigsten Weise werden Anlagen der Landesvertheidigung mitgetheilt, die nur unseren künftigen Gegnern von Vorthcil sein können und deren Kenntniß für weitere Kreise der Leser gar kein Interesse haben kann. Ebenso leichtfertig wird die Frage der Bewaffnung und der Herstellung eiues neuen Pulvers behandelt. Wo sich nur irgend eine Andeutung in dieser Beziehung ausfinden läßt, wird sie zusammengctragcn und von de» sensativnsbedürftigen Blättern in langen Leitartikeln verarbeitet. Wenn somit an der Rück sichtslosigkeit bei der Erörterung militärischer Angelegenheiten in den Zeitungen in weler Beziehung die Sucht der Tagcs- blätter, dem Publikum i v mer und immer wieder etwas Neues und Anreizendes zu bringen, ganz besonders schuld ist, so sind es aber auch nicht minder Parteiinteressen, aus denen heraus man diese Dinge in einer den Interessen des Staates geradezu gefährlichen Weise behandelt. — ES ist in Frankreich Grund satz, daß vor allen Fragen der Landesvertheidigung die Partei sache zurücktritt. Nur das Wohl und der Nutzen des Vater landes bildet die Rücksicht bei Entscheidung und Besprechung dieser Angelegenheiten. -- In der deutschen Presse ist dies vielfach anders! Man bedenke nur, in welcher Weise die frei sinnige Presse sür ihre Leser die letzten französischen Wehrgesctze und deren Bedeutung zurecht gemacht hat! Es war und ist dem Freisinn natürlich unangenehm, daß das republikanische Frankreich bei Weitem größere Anforderungen an Steuern und persönliche Dienstleistung stellt, als das monarchische deutsche Reich. Durch diese Thatsache muß ja die Erörterung des Themas der Wahlreden: „Ueberbürdung des Volkes durch die Militärlasten" beeinträchtigt werden. Um Unzufriedenes im Lande zu erregen und diese für sich bei den Wahlen aus zunutzen, müssen dann den Freisinnigen auch die im Frühjahr beabsichtigten Truppenverfchiebungcn herhalten. Ein freisinniges Blatt stellt die in dieser Beziehung aufgetriebenen Nachrichten zusammen bemerkt aber selbst, daß eine endgültige Ent scheidung in dieser Frage noch nicht getroffen ist. Darauf fragen wir nur: „Wozu dann das Publikum mit solchen un sicheren Nachrichten aufregen? Weshalb dadurch in vielleichr gar nicht betheiligten Kreisen Mißstimmung Hervorrufen? Aber mit diesem Hetzen glauben eben die Freisinnigen ihre Wahl- zwecke zu fördern, und dazu ist ihnen jedes Mittel recht. Das freisinnige Blatt knüpft nun sogar an seine Mittheilungen noch Betrachtungen, die, wenn sie richtig wären, nur den Interessen unserer Gegner dienen müßten, also, jedes patriotischen Ge fühls baar, einfach als Vaterlandsverrath zu bezeichnen wären. Das ist aber dem Freisinn Alles ganz gleichgültig, sobald nur dadurch, wie gesagt, seine Wahlzwecke gefördert werden. Wenn diese Leute doch von den von ihnen stets so hoch geprie- enen französischen Republikanern nur das Eine lernen wollten, rämlich den Patriotismus, der die Interessen und die Sicher heit des Vaterlandes über die Partei stellt!" Elberfeld, 21. December. Die Verhandlung des Socia- listcnprocesfes wurde heute geschlossen. Die Angeklagten sind nochmals auf Montag Nachmittag oorgeladen. Wahrscheinlich indet dann die UrtheilSverkündigung statt. Wiesbaden, 27. December. Der Besuch des Herzogs und des Erbprinzen von Nassau am kaiserlichen Hofe zu Berlin, welcher für den Monat December in Aussicht genommen war, wird in diesem Jahre nicht mehr stattfinden. Indessen ist es, dem „Rhein. Kurier" zufolge, nicht ausgeschlossen, daß derselbe n der ersten Hälfte des Januar ausgeiührt wird. In nächster Woche folgen der Herzog und der Erbprinz einer Einladung des Grobherzogs von Hessen zur Jagd; in der zweiten Januar- )älfte erfolgt die Uebersiedelung des herzoglichen Hofes nach Wien. Frankiurt a. M., 27. Dec. Gestein Abend in später Stunde durcheilte unsern Nachbarort Eschersheim die Schreckens ünde von einem Raubmordveisuch aus den dortigen Gemeinde- rechner Herrn L. Petry. Der Schwerverletzte, der heute Mor gen erst vernehmungsfähig war, erzählt den Vorfall wie folgt: Gegen 9 Uhr war er zu seinem in dem nächsten Hause woh nenden Sohne gegangen, um sich, da er allein zu Hause war, zur Unterhaltung einige Zeitungen zu holen. Nachdem er eben wieder nach Hause zurückgckehrr war, klopfte es an die Hausthür, die mit einem Riegel verschlossen war. Aus die Frage: „Wer ist da?" wurde von draußen gebeten zu öffnen, man wünsche ihn zu sprechen. Ahnungslos willfahrte Herr' Petry und befand sich zwei unbekannten Männern gegenüber, die ihn erklärten, daß sie ihm in seinem Wohnzimmer eine Mittheilung zu machen hätten. Alle drei, Petry voran, stiegen nun die Treppe hinauf. Im Zimmer angckommen, wurde Petry schon am Hals gepackt, gewürgt und ihm ein Schwamm
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