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Dresdner Nachrichten : 23.03.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-03-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185803236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-03
- Tag1858-03-23
- Monat1858-03
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 23.03.1858
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lan* l 24. tatt- 1»ü- Vr. 14 22. 'MDD , K L 8 SZ KW 8. rt Tageblatt ft, Unterhaltung und Geschäftsverkehr. M 82. Dienstag den 23. März 1838. Erscheint tägl. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu b Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—S Uhr) angenommen. 1. Abon nement s Vierteljahr 1 Thlr.,(6ü Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement s Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in's Haus. Für auswärts durch die Post ä Vierteljahr IS Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee S u. Waisenhausstraße 6 pt. Die „I-resÄirsr werden auch im rrächstenIQuar tale zu dem bisherigen billigen Preise von 13 Ngr. pro VierteljahrZunver- ändert forterscheinen. Bestellungen werden angenommen in der LxpvÄLti«!» 4oI»»i»ni8»RR«v 8 Local- und Provimial-Nachrichteu. Dresden, den 23. März. Se. M. der König hat am 20. März den K. Ruff, wirkt. Staatsrath und Kammerherrn Fürsten Alex. Wol- konski in einer Partikular-Audienz empfangen und dessen Beglaubigungsschreiben als K. Russ. außerordentlicher Ge- sanvter unv bevollmächtigter Minister an hiesigem Hofe entgegen genommen. — Aus Leipzig wird berichtet, daß Se. M. der Kö nig bei seiner jüngsten Anwesenheit daselbst am 20. d. M. sruh 8 Uhr in Begleitung des Kreisdirektors v. Burgs dorff und des Bicebürgermeisters Berger die dasige Armen- chule mit einem Besuche beehrt und der Prüfung einer Mädchenklasse längere Zeit beiwohnte. Vor der um 11 Uhr erfolgten Rückreise nach Dresden hat Se. M. sodann auch noch das Atelier des Aquarellmalers Werner besucht und das neue Museumsgebäude in Augenschein genommen. — I. K. H. die Frau Kronprinzessin ist am Sonn tag Nachm, nach Düsseldorf gereist. Se. K. H. der Kron prinz bat dieselbe bis Riesa begleitet und sich von da nach Chemnitz begeben. — Erledigt ist: das zweite Diaconat zu Oelsnitz, Eoll.: der Stadtrath daselbst; die Kirchschulstclle zu Bloß witz (Oschatz), Eoll.: Hr. Freiherr v. Ferber aufRagwitz; die ständige Schulstelle zu Nassau (Frauenstein), Eoll.: das Ministerium des Cultu« und öffentlichen Unterrichts; die zweite Schulstelle zu Rübenau (Marienberg), Eoll.: das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. — Prof. Peschel hat in diesen Tagen ein höchst be deutendes Werk — Christus am Kreuz, umgeben von den heiligen Frauen, den Kriegsknechten und Engeln, welche das Blut in Kelchen auffangen — vollendet. Dasselbe ist von Se. M. dem König als Altarbild in die Kapelle des Palais am Taschenberg bestellt worden und wird hof fentlich bald der öffentlichen Beschauung zugänglich ge macht werden. — Unsere Leser werden sich erinnern, daß in der am 9. Dec. v. I. abgehaltenen Hauptverhandlung der Vic- tualienhändler Kürbiß in Antonstadt wegen versuchten Be trugs zu 4 Monaten Arbeilshausstrafe verurtheilt wurde, weil er nach einem in seiner Besitzung ausgebrochenen Feuer dem Agenten der bctr. Feuerversicherungsgesellschaft die nachher als fälschlich erkannte Angabe gemacht hatte, es feien ihm mehrere Schweine mit verbrannt Auf ein gewendete Berufung hat nun das Oberappellationsgericht Kürbiß jetzt freigesprochen, und zwar aus dem Grunde, weil nach Art. 284 des Strafgesetzbuchs derjenige sich eines Betrugs schuldig mache, der sich zum Nachtheil »des Ge täuschten" einen rechtswidrigen Vermögensvortheil ver schaffe, im vorliegenden Falle aber der Verletzte (die Ver sicherungsgesellschaft) und der Getäuschte (der Agent) nicht eine und dieselbe Person seien. Es macht dieses Erkennt- niß nicht geringes Aufsehen in der juristischen Welt, nicht allein deshalb, weil es ohne Antecedentien ist, sondern auch, weil nach diesem Präjudiz ein Betrug gegen eine mora lische Person gar nicht mehr denkbar ist, und eine Menge jetzt noch schwebende Untersuchungen eingestellt werden müß ten, wenn diese Gesetzesauslegung Geltung behalten sollte. Es wird sothanes Erkenntniß voraussetzlich mehrfach An fechtung in juristischen Blättern erfahren. — Bekanntlich ist bei den hiesigen beiden Freimaurer logen seit 11 Jahren die löbliche Einrichtung getroffen worden, daß alljährlich am Sonntage vor dem zur Con- sirmation der Kinder bestimmten Tage, dem Palmsonntage, eine Anzahl armer durch Sittlichkeit und Fleiß hierzu wür dig befundener Kinder, vorzugsweise solcher, die keinen Va ter mehr haben, mit einem vollständigen neuen Anzuge versehen wurden. Es ist dabei gleichzeitig eingeführt, baß jedes dieser Waisen aus den Logenmitglirdern einen Pfle ger und eine Pflegerin (Frauen der Mitglieder) bis zu
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