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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-03-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185803184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-03
- Tag1858-03-18
- Monat1858-03
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1858
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Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Ostermefse beginnt den ' * * LS. April und endl^t mit dem 8. Mai. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische, so wie die den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier fett halten und Firmen aushängen. 3) Gleiche Berechtigungen haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. . 4) .Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushangen von Handelsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thaler verboten. 5) Jedoch ist zur Auspackung und Einpackung der Maaren die Eröffnung der in den Häusern befindlichen Meßlocalien in der Woche vor der Bottcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. 6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe von 25 Lhalern belegt. 7) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten.nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bls zum Auslauten der Messe, mlt ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letzten werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. -) Was endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Betrieb von MeßfpedilivnSglschästen betrifft, so verweisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Oktober >837 erlassene Re gulativ, dit Betreibung dts Speditionßhandels allhier betreffend. Leipzig, den 16. Februar 1858. Der Ikath der Stadt Leipzig. Koch. . Bekanntmachung. Montag den 22. März früh 9 Uhr werden auf dem diesjährigen Schlage des Connewitzer Holzes 120 SlütL Abraumhaufen und 120 Stück Langhgufen unter den am Licitationötage bekannt zu machenden Bedingungen und gegen, sofortige Anzahlung von^lO Ngr. für jeden Haufen versteigert werden. Leipzig, den 15. März 1858. Stadttheater. Die Vorstellung vom 15. März brachte eine Neuigkeit, ein historische- Drama in fünf Acten: „Hildebrand, oder Kaiser und Papst" von einem ungenannten Dichter. Der Titel des Gtücke- war wohl geeignet, dem Werke schon im Voraus da- Interesse zuzuwenden, und wir wenigsten- erwarteten eines jener Dramen, die ihren Ursprung in «armer vaterländischer Gesinnung finden, die stets und unter allen Umständen zu ehren und hoch anzurechnen ist, der zu Lieb selbst der Kunstkritiker dem aufstreben den Talent es gern einmal verzeihen muß, wenn dieses da oder dort etwas über die Schnur haut. Diesen tendenziösen deutschen Patriotismus, den man seiner Zelt dem College« unsere- Autor in der Anonymität — dem Dichter de- „Fechter von Raveiina" — ost genug vorgerückt hat, kann man dem Drama „Hildebrand" gewiß sticht zum Vorwurf machen. Tendenziös ist es zwar auch, -der nichts weniger als patriotisch. Der Dichter hat sich einest der dunkelsten Punkte der deutschen Geschichte zum Gegenstände gewählt; die Zeit vollständigster Zerrüttung des deutschen Reichs, die Momente de- höchsten Triumphes der römischen Prirsterherr- schaft über das Deutschthum und dessen geheiligtm Repräsentanten, die wenig ehrenvolle Empörung der Reichsvasallen und de- von De- IkathS Forstdeprrtation. . . ^ blindem Wahne befangenen Volke- gegen ihr rechtmäßiges Ober haupt, den König und Kaiser — das ist es, waS in diesem Drama geschildert werden mußte. Wir glaubten nun, der anonyme Dichter würde den deutschen König Heinrich -V. als würdigen Repräsen tanten de- Deutschthums und der Majestät de- Reich- dem über- müthigen Papstthum gegenübergestellt, er würde die edelsten und reinsten Motive der schmachvollen Demüthlgung deutscher Majestät vor der.Hierarchie unterlegt und somit versucht haben, uns mit diesen Ereignissen so weit als möglich au-zusöhnen und uns in dem Charakter de- König- ein befriedigendes, unserem vaterländi schen Gefühl sympathisches Element hinzustellen. Dem ist aber nicht so. Der Dichter hat blos die allerdings in ihrer Art große und bedeutende Persönlichkeit de- Papste- Gregor VH. im Auge gehabt, es kam Ihm Alles darauf an. diesen al- dm Helden des Dram'a's in ein möglichst schöne- Licht zu stellen. Um dieses zu erreÜhen, mußte er dem Papste Motive vindicirm, an welche dieser wohl nie gedacht hat: er stellt ihn umkleidet mit einer Art von modernem Liberalismus hin, macht ihn zum Volksfreund, zum Vorkämpfer der Intelligenz, der geistigen Freiheit, de- Fortschritts, der Wissenschaft rc. einer damals allerdings noch rohen weltlichen Gewalt gegenüber, den König Heinrich IV. dagegm führt uns der Dichter der historischen Wahrheit zuwider al- einen lasterhaften,
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