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Dresdner Journal : 27.10.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-10-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188010275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18801027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18801027
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1880
- Monat1880-10
- Tag1880-10-27
- Monat1880-10
- Jahr1880
- Titel
- Dresdner Journal : 27.10.1880
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U2SI. Mlwvot. den Octskr. 1880. Xl'annomknl^pro^r lw x»2,«o ck»vt»ed«» L«tek«: .»»kriiod: . . l« »»rk jUdrliod: 4 K^rll SO?k. 8>»r«>oe lkummsro. >0 ?s »n„«rd»id äe«6ei>t,ckeo tritt ?o-t- voä 8t^m;>«Iru«:KI^ üiora. loüeratenprtiser kür 6«» k»um eioer xvspktltsneri ?etitreile 20 ?f. vnter „Lin8««u»tit" äis L«il« SO kl. DW-iwrAomMl. Verantwortliche Redaction: Oberredacteur Rudolf Günther in Dresden. reickelne» r 1^1 iek o»it Fa«n»km« äer 8ovv- vnck ?riert»x» ^veoä» für «len fol^enelen I »».eiuU ununnIntte an«>ni>ri!« >>. 0-,, i«ni^r <I<» l>re«1uei ^ourunt»; N»mdnrU - L»rUa Vi»o N»»«I - vr«il»a rr»nl«tllrt N : L k«Aier,- L»rlio Vi«nH»mdarx kr»^-r.«ipijr-kr»»2kurr »l »nucd«o" A/n«e,' Lorlio!/»irn/i<len<iunl. vr«m«nl F Lc^lott«,' Nr«»I»u: <i>c<i»Ae»< « llürvau; 0k«wml, H kr»o>lknrt » N. - ^aeAer'«>eI>e u. k?. ^/rrrmann- »cde liuebbni <ttn»8; OürUtii v ^lül/rr, »»nnovr: t,' k»rii L«rU» rr»Q^turt » It StnttU»rt: />a«de »t ^o.,' L»«dor^: ^7e«<iAe-, N«ran8x»dvr: Ilftniskl. kxpeäitioo «le» lireräner lirexäen, ^vintterstrn«»» Ho. 20. Amtlicher Theil. Dretden, 20. Oktober. Se. Majestät der König hat dem Kuchschullehrer, Cantor Eduard Alexander Kilian in Limbach da» AlbrechtSkreuz allergnädigst zu verleihen geruht. Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichten. Berlin, Dienstag, 26. Oktober, Nachmittag«. (W. T B.) Die Strafkammer de« Landgericht« verhandelte heute über die auf Antrag de« königl. sächsischen Kriegsministerium« wegen des bekann ten Artikels über die Nichtaufstellung der Büste Sr. Majestät de« Kaisers in der königl. sächsischen Cadettenanstalt re. erhobene Anklage gegen den Nedaeteur der „Berliner Börsenzeitung, vr. Ko- newka, und gegen den Redakteur der „National- liberalen Korrespondenz", vr. Böttcher und ver- urtheilte vr. Konewka zu 200, vr. Böttcher zu 50 Mark Geldstrafe, eventuell zu Haft. Da« Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten Re- dacteur der „ Nationalzeitung", vr. Wacker nagel, war wegen dessen Krankheit auögesetzt worben. Buda-Pest, Dien«tag, 26. Oktober. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Zu dem Rothbuche ist soeben ein Annex veröffentlicht worden. Derselbe enthält eine Depesche des österreichischen Ministers deS Auswärtigen, BaronS Haymerle, vom l7. d. M. an den österreichischen Mmisterresidenten Baron Herbert in Belgrad, in welchem v. Haymerle auf dem Rechte Oesterreich-Ungarns besteht, in Han delsbeziehungen mit Serbien aus dem Fuße der meist begünstigten Nationen behandelt zu werden. Die Re gierung würde jeden Act, der irgendwie eine für Oester reich-Ungarn minder günstige Behandlung bedeute, als Verletzung der Serbien obliegenden Verpflichtungen be trachten. Von emfr .Wiederaufnahme der Verhand lungen könne nW die Rebe sein, bevor nicht die wich tigste Grundlage der gegenseitigen kommerziellen Be ziehungen durch die bedingungslose Erklärung der serbischen Regierung wieder hergestellt werde. Bei der ersten Verletzung deS Princip» des MeistbegünstigungS- rechtS und falls nicht in kurzer Frist die gewünschte Erklärung Serbiens erfolgt, behalte sich die Regierung anderweitige wirksame Maßregeln vor. Rom, Montag, 25. Oktober, Abend«. (W. T. B.) Der „Diritto" dementirt dir Gerüchte über Finanzoperationen zur Beseitigung de« ZwangS- course« mit dem Bemerken, daß da« Ministerium sich noch nicht über den Gesetzentwurf br« Finanz- Minister« Magliani ausgesprochen habe und daß kriuerlei Operation vor Annahme diese« Entwurfes durch da« Parlament möglich sei. Nach der Rück kehr der Minister Cairoli und Depretis werde sich der Ministerrath unverzüglich mit dieser An gelegenheit beschäftigen. Der „Jtalie" zufolge soll Turkhan Bey an Stelle de« bisherigen türkischen Botschafter« Musu- ru« Pascha, nach London und Baron Franci« an Stelle de« englischen Botschafter« Göschen nach Konstantinopel kommen. London, Dirn«tag, 26. Oktober. (Tel. d. DreSdn. Journ.) Da« Cabinet«mitglied Dodson Feuilleton. Kedigiri von Otto Banck. Rrfidenztheater. Am 24. Oktober gab man an dieser Bühne zum ersten Male „Die Reise durch Dresden in 80 Stunden*, eine Posse in 6 Bildern von H Satingr«, sür Dresden localisirt vom Direk tor Hrn. Karl, mit passender Musik versehen von Hrn. L. Plrininger. ES waren dazu auch verschiedene Localdecorationen von Hrn. Marwedel gemalt, und die jetzt in Theaterangelegenheiten landesübliche Re klame hatte die leichtentzündliche Neugier so nachdrück lich unterstützt, daß sich in voller Versammlung jenes große harmlose EonntagSpublicum eingefunden hatte, welches leichter zu befriedigen, als zu verletzen und der gute Genius aller Theaterkassen ist. Die Presse hat in ihrer freundlichen, von der Reg samkeit der Residenzbühne wohlverdienten Haltung stets bewiesen, wie ausrichtig sie diesem Institute einen frucht bringenden Erfolg wünscht. Doch darf dabei die Be dingung nicht aufgegeben werden, daß mit solchem Erfolg auch der Einsatz in respektablem Verhültniß stehe. Da» Gegentheil würde eine Verletzung der öffentlichen Interessen de» gebildeten Publikum» und eine Geringschätzung der Bühne selbst involviren. Bei der Aufrechihaltung diese» Gesichtspunkte» wird kein verständiger Theaterlenner dem Rigori»mu» hul digen, daß von einer frischen, fröhlichen und dabei doch stet- um ihr Dasein kämpfenden Borstadtbühne selbst der besten Gattung die behagliche Trivialität der ge- Wöhn'ichen Unterhaltung»abende auizuschließen und dort hielt gestern Abend vor seinen Wählern in SragS- dorough eine Rede, worin er erklärte, daß die Cooperation der Mächte in der montenegrinischen Frage erfolgreich gewesen sei. Wenn die Türkei nicht Wort halte, müsse man sie als barbarische Nation behandeln. Wie die „Time«" erfahren, ist da« gerichtliche Vorgehen gegen die Führer der irischen Bodenliga beschlossene Sache. Eine Vergrößerung der Ge walten der irischen Executive oder eine außer gewöhnliche Einberufung de« Parlament« sei vor läufig nicht beabsichtigt. Wie den „Daily Ntw«" au« Labore gtmeldet wird, sollem einem Gerüchte zufolge in Kabul Un- ruhtn auögebrochen und der Emir Abburrhaman ermordet worden sein. Konstantinopel, Dienötag, 26. October. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Die Sanktion der Con vention, betreffend dir Uebrrgabe DulcignoS, soll morgen zu erwarten sein. Philippopel, DienStag, 26. Oktober. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Bei der Eröffnung der Pro- vinzialvcrsammlung empfahl der Generalgouver- neur von Ostrunnlien, Aleko Pascha, in seiner Eröffnungsrede die rasche Erledigung der Finanz- gesetzt. Dresden, 26. Oktober. Im Hinblick auf die Sorge, mit welcher die „Agi tation gegen das Civilstandsgesetz" gewisse Kreise er füllt, so daß man es bereits für nöthig hält, zu Gun sten desselben an das „Volksgewissen" zu appelliren, gewähren die Bestimmungen besonderes Interesse, welche soeben in Preußen von den obersten Cultus- dehörden über die Aufnahme ungetauster Kin der in den Schulunterricht ergangen sind. Da jetzt der Zeitpunkt eingetreten ist, von welchem an die nach Erlaß der Civilstandsgesetzgebung nicht zur Taufe gebrachten Kinder evangelischer Äeltern zur Einschulung gelangen, hat der Cultusminister unterm 27. Septem ber d. I. an die Provinzialschulcollegien eine Ver fügung nachstehenden Inhalts erlassen: „Unter den jenigen Kindern, welche im bevorstehenden Winter semester ihr 6. Lebensjahr vollenden und dadurch das schulpflichtige Alter erreichen, werden sich zum ersten Male solche befinden, welche nicht deS Sacramenls der Taufe tyeilhafttg geworden sind, obgleich ihre Aeltern einer christlichen Religionsgemeinschaft angehören. Die Schule hat die Pflicht, foweit ihre gesetzliche Zustän digkeit reicht, den hieraus für die sittlich-religiöse Unter weisung der betreffenden Kinder zu besorgenden Nach theilen nach Kräften entgegenzuwirken. Das königl. Provinzialfchulcvllegium wolle darum Sorge dafür tragen, daß die bezüglichen Verhältnisse bei der Auf nahme der schulpflichtigen Kinder genau sestgestellt und in Gemäßheit der bestehenden Bestimmungen ungetanste Kinder evangelischer Aeltern, in Rücksicht auf die Zu gehörigkeit der letzteren zur evangelifchen Kirche, den evan- gelifchen, ungetanste Kinder katholischer Aeltern, von dem entsprechenden Gesichtspunkte aus, den katholischen Schu len zugewiesen werden, und daß dieselben auch den Reli gionsunterricht in dem Bekenntnisse ihrer Aeltern erhalten." Von Seiten der Provinzialschulcollegien erh.elten die Direktionen Abschrift diefes Erlasses, und zwar „mit dem Auftrage, in allen Fällen, wo an dortiger An stalt, beziehungsweise an der mit dortiger Anstalt ver bundenen Vorschule die Ausnahme eines des Sakra ments der Taufe nicht theilhastig gewordenen Kindes evangelischer oder katholischer Aeltern erfolgt, für die Zuweisung desselben zu dem von der Anstalt gewähr ten Religionsunterrichte nach der Consession der Aeltern nur das ästhetisch Werthvolle producirbar sei. Diese ideale Regel erweist sich selbst für ein Kunstinstitut ersten Ranges als zu streng und unpraktisch. Der geistreiche Scherz kann keine tägliche Kost für alle Kreise sein. Doch auch bei einem sachgemäßen Herunterspannen der Ansorderungen ist eine gewisse Grenze einzuhalten, wenn sich die guten Wirkungen der öffentlichen Schau bühne auf Geist und Gemüth ihrer Gäste nicht in ihr Gegentheil verwandeln sollen. Diese nothwendige Grenze ist da zu ziehen, wo nicht nur da» Lascive sich verborgen oder gar unver hüllt zu regen beginnt, sondern auch dort, wo jenes Uebermaß von Geschmacklosigkeit dominirt, welches allgemeine Gefchmacksverdelbniß und, waS damit wahl verwandt, ja gleichbedeutend ist, Sittenverderbniß im Gefolge hat. Daß hierbei oft die Erzeuger solcher hausbacken banalen Vergnüglichkeiten im wenn auch sittlich etwas geläuterten Tingel-Tangelstil keine Ahnung von ihrem Beginnen, noch gar eine üble Tendenz haben, hebt ebenso wenig die schädliche Wirkung aus, al» die Ab- sichtSlosigkeit einer ausgegossenen Flüssigkeit den Kopf deS Getroffenen hübsch trocken erhält. In diesem Falle befinden sich bei der „Reise durch Dresden in 80 Stunden" der völlig harmlose Herr Bearbeiter und da» zwischen Fröhlichkeit und Ermüdung zweiselhaste Publicum. E» tritt uns hier eben jenes Uebermaß eines ge quälten Scherzpotpourr's entgegen, das auch auf einem »weiten Theater von so guten Mitteln nicht zum Nachiheil seiner Besucher eingebürgert werden sollte. E» ist somit zu hoffen, daß Hr. Karl, der so Sorge zu tragen. Welcher christlichen Religionsge meinschaft die Aeltern angehören, wird in diesen Fällen nach Maßgabe einer von dem Vater deS Recipienten bez. seinem Stellvertreter zu erfordernden schriftlichen Erklärung durch den AnstaliSdirigenten, welcher die Ausnahme bewirkt, sestzustellen sein. Ergeben sich hier bei Schwierigkeiten, so ist die nachgesuchte Ausnahme vorläufig zu beanstanden und in der Sache an das Provinzial,chulcolleginm zu berichten." Ferner ist vom evangelischen Oberkirchenrath eine Versügung erlassen worden, durch welche die Geist lichen angewiesen werden, darauf hinzuwirken, daß bei Anlaß der Einschulung die Taufe bisher noch ungetanster Kinder nachträglich herbeizuführen sei. Das königl. Consistorlum der Provinz Schlesien theilt in dem vor wenigen Tagen ausgegebenen „Kirch lichen Amtsblatt" den Erlaß deS Oberklrchenraths den Geistlichen, sowie den Gemeindekirchenräthen der Pro vinz zur Kenntniß und Nachachtung in der bestimmten Erwartung Mit, „daß alle Organe der Kirche der in Rede stehenden, mit dem religiösen und sittlichen Leben unfers Volkes rm engsten Zusammenhänge stehenden, über aus wichtigen Angelegenheit alle Sorgfalt zuwenden werden." Soweit die Geistlichen selbst Localichulinfpec- toren sind, sollen dieselben sogleich bei der Anmeldung von Schulkindern feststellen, ob die letzteren getauft sind, oder nicht. Falls die Geistlichen nicht Local- schulinspectoren sind, haben sie binnen 14 Tagen nach jedem Aufnahmetermin an den betreffenden Local- schulinspector das Erfuchen um entfprechende Mitthei- lung zu richten. Die Thatsache der Taufe ist nicht durch eine mündliche Versicherung der Anmeldenden, sondern durch eine gebührenfrei auszustellende amtliche Notiz aus den Kirchenbüchern festzustellen. Nach etwaiger Ermittelung von ungetauft gebliebenen Kin dern haben die Geistlichen mit dem Gemeindekirchen- rath, unter Zugrundelegung deS Erlasses des evan gelifchen Oberklrchenraths und der Verfügung des Consistoriums, eingehend die Fälle zu besprechen und über die in jedem derselben angezeigten seelsorgerischen Maßnahmen Beschluß zu fassen. Das königl. Con- sistorium giebt sich der Erwartung hin, „daß Alles geschehen wird, um die Aeltern solcher Kinder zur alsbaldigen Nachholung der heiligen Taufe zu be wegen und daß insbesondere die Zahlung der Ge bühren nie ein entscheidendes Hurderniß sein wird " Neber sämmtliche Erfahrungen und Maßnahmen in dieser Angelegenheit sollen die Geistlichen bis zum 1. Junr k. I. an die königl. Superintendenten berich ten; die letzteren aber sind beauftragt, dem königl. Consistorium bis zum 15. Juni k. I. eine geordnete Zusammenstellung zugehen zu lassen. Das konservative „Schlesische Morgenblatt" bemerkt zu dem eingangs citirten Erlaß des CultuS- ministerS, aus dem sich aufs Neue ergiebt, mit welch' warmem Interesse Hr. v. Puttkamer stets bemüht ist, so viel er irgend kann, den Schäden, welche aus der Civilstandsgeietzgebung für die Kirche und das Volks leben erwachfen sind und alle Tage neu erwachsen, vorzubeugen oder dieselben doch möglichst abzuschwächen, Folgendes: „Diese Verfügung kennzeichnet recht die Widersprüche, m die sich der Staat durch die Civil- standsgesetzgebung verwickelt hat. Durch jene Gesetz gebung erklärte er, für den Staat sei es gleichgiltig, ob die Kinder der Staatsbürger getauft würden oder nicht, ob sie Christen oder Heiden seien. Er überließ das den persönlichen Wünschen des Einzelnen. Alle tiefer blickenden Männer fahen dann mit Recht ein Sichlossagen von der christlichen Grundlage, auf der unser Staat bisher, Gott sei Dank, beruhte. Der Staat war damit nicht nur konfessionslos, sondern ge radezu religionslos. Er stellte es seinen Gliedern nicht allein frei, zu welcher Confession sie gehören wollten; er überließ es ihrem Belieben, ob sie über- mancheS Erfreuliche arrangirt und geschrieben hat, es dies Mal mit einigen Sonntagsvorstellungen bewenden läßt und die Wochentage für andere Produktionen frei erhält. O. B. Da« Photophon. Ueber die Erfindung diefes neuen Fernsprechinstru mentes gehen seit einiger Zeit überaus sanguinische Berichte durch die Zeitungen, die bis jetzt an dieser Stelle ihrer fragwürdigen Dunkelheiten wegen nicht speciell reproducirt wurden. Das richtige Maß der Werthfchätzung scheint unS eine Mittheilung der„Sächs. GewerbevereinSzeitung" inne zu halten, die wir hier zur Actnahme von der neuen Erfindung Bell'S fol gen lassen. Die Notiz fußt zunächst auf einer ziemlich klaren Beschreibung des „B. Tgbl." Professor Bell ist eS gelungen, mit Hilfe eines TelephonempsängerS ohne jede Drathleitung, nur mit telst deS Lichtstrahl», an einem beliebigen Orte ge sprochene Laute in beträchtlicher Entkernung hörbar zu machen. Das Princip de» PhotophonS ist zwar be reit- bekannt, und wurde im Jahre 1873 von Wil loughby Smith entdeckt. E» ist die Eigenschaft deS Selens, für den elektrischen Strom mehr oder weniger leitend zu sein, je nachdem es mehr oder weniger be leuchtet ist. In die Kupserdrathleitung wird ein Stück Selen eingeschaltet; sowie auf das Selen ein Licht strahl fällt, verändert sich die Stromstärke, wa» man leicht am Galvanometer erkennt. Man hat deshalb eine ähnliche Vorrichtung al» Photometer benutzt. Die Ehre aber, auch Schallwellen durch Lichtstrahlen zu erzeugen, und zwar an entfernten Otten, gebührt Haupt einer Religion-Partei sich anschließen wollten. Der Liberalismus nahm diese Concession an den Atheismus und Materialismus mit Jubel hin. Heute sieht man mit Schrecken den Abgrund, auf den man vor 6 Jahren zusteuerte. Nun sollen Ver fügungen den Schaden heilen, den das Gesetz an- richtete. Man erkennt jetzt die Nachtheile, welche jene Zustände sür „die sittlich-religiöse Unterweisung der Kinder" haben müssen. In dieser Hinsicht begrüßen wir jenen Erlaß mit Freuden. Aber kann er seinen Zweck erfüllen? Wir glauben „Nein", denn er ent hält einen innern Widerspruch. Die Schule soll den zu besorgenden Nachtheilen nach Kräften entgegen- wirken. Welche Schule? Die konfessionelle oder die konfessionslose? Natürlich die konfessionelle. Die Verfügung spricht von evangelischen und katholischen Schulen. Aber welches Recht haben denn jene ungc- tauften Kinder auf die konfessionelle Schule? Oder umgekehrt: Welches Recht hat die consessionelle Schule auf jene Kinder? Kann sie denn denselben ihren Religionsunterricht aufzwingen? Die Ver fügung sucht eine Berechtigung aus der Confession der betreffenden Aeltern herzuleiten. Kinder evangelischer Aeltern sollen in die evangelische Schule, Kinder katho lischer Aeltern in die katholische Schule. Aber wie steht es denn mit der Confession eben dieser Aeltern? Sie sind es ja gerade, die ihre Kinder nicht haben taufen lassen. Sie haben absichtlich ihre Kinder von den Segnungen der chrsstttchen Kirche fern gehal ten; denn man kann wohl annehmen, daß bei den ver schiedenen Bemühungen, die von Seiten der Geistlichen rn jedem einzelnen Falle gemacht wurden, die Aeltern zur Taufe ihrer Kinder zu bewegen, die beharr liche Taufverweigerung nicht auf Nachlässigkeit und Gleichgiltigkeit, sondern aus Feindschaft gegen den christlichen Glauben beruht. Ein Theil dieser Aeltern hat auch thatsächlich den Austritt aus der Kirche er klärt. Ein anderer Theil ist, wo die Kirche ihre Pflicht gethan hat, wegen Trau- und Taufverweige rung in Zucht genommen und ausgeschlossen worden. Ein dritter zählt wohl noch zur Kirche, will aber von dem Glauben und den Segnungen derselben nichts wissen. In dem Bekenntnisse dieser Aeltern soll nun den ungetansten Kindern der Religionsunterricht er- theilt werden. Welch em Widerspruch! Mit welchem Rechte will man diese Forderung dann durchsetzen, wenn die Aeltern selbst sich aus die Religionslosigkeit ihrer Kinder berufen und demgemäß den Ausschluß von allein und jedem Religionsunter richt fordern? Bisher wurde Dissidenten allerdings Dispensirung vom Religionsunterricht gewährt; die Schule konnte aber den Nachweis verlangen, daß die betreffenden Kinder anderweitig den erforderlichen Re ligionsunterricht erhielten. Von jetzt ab handelt es sich jedoch nicht mehr allein um Schonung einer ab weichenden Confession. Jetzt stehen wir vor der Frage: Was machen wir mit dem Heidenthum, welche» unter dem Schutz der neuen Gesetzgebung heranwächst? Bei der Ausnahme dieser jungen Staatsbürger in d e StaatS schulen macht sich die selbstgeschaffene Schwierigkeit zum ersten Male fühlbar. Die Frage wird mit jedem Jahre brennender, je mehr ein solches atheistisches Geschlecht heranwächst. Die Verfügung des Ministers zeigt, daß man gern das Feuer löschen möchte; die rechten Mittel scheint sie uns nicht an die Hand zu geben. Unser hochver ehrter Herr Cultusminister hat eine Erbschaft über nommen, um welche ihn Niemand beneiden wird. Ein liberaler Minister hätte den von Vr. Falk in den Sumpf gefahrenen Wagen nicht wieder aufs Trockene bringen können. Unfers Erachtens darf ein Staat einen sich als religions- und konfessionslos bekennenden Menschen um seiner Selbsterhaliung willen nur als Fremden, nicht als gleichberechtigten Bürger behandeln. berühmten amerikanischen Elektriker unzweifelhaft, dessen Verdienste um das Telephon von der franzö sischen Akademie der Wissenschaften vor Kurzem durch Gewährung des VoltapreiseS im Betrage von 50000 FrcS. feierlich anerkannt wurden. Prof. Bell bediente sich bei seinen Versuchen eines Stabes aus dem sel tenen Metall Selen, welcher in einen Telephonstrom- kreis eingeschaltet wurde. Auf das Selen fiel nun ein Lichtstrahl, welcher innerhalb einer Sekunde sehr häufig verdunkelt wurde, wobei jede Verdunkelung auf den elektrischen Strom schwächend wirkte und das Telephon diese Schwächung genau wiedergab. Nachdem aus diese Weise die Empfindlichkeit deS SelenS für Lichtein wirkungen von Neuem bestätigt war, wurde zu Expe rimenten geschritten, welche die Ermittelung der Ent fernung bezweckten, in welcher da- Selen obige Eigen schaft bewahrt. Zu diesem Behus stellte Professor Bell zwei dünne, parallelliegende und sehr nahestehende Platten auf, die mit sehr schmalen einander gegenüber befindlichen Spal ten versehen waren, so daß ein Lichtbündel durch die selben frei hindurchgehen konnte. Die eine Platte war unbeweglich, während die andere mit einer Telephon- membrane verbunden wurde. Professor Bell sprach nun in die Membrane hinein, woraus die Platte mit in Schwingungen qerieth und den Lichtstrahl abwech selnd verdunkelte. Was geschah nun? Diese Schwing ungen wurden auf der Empfangsstation durch die ge fällige Beihilfe deS SelenS dem Telephonempfänge» und somit dem Ohre de» ExperimenNrenden genau wirdergegeben, und, da diese Schwingunaen mensch lichen Lauten entsprachen, so verstand Professor Bell'» Assistent die in einer Entfernung von 700 Fuß ge-
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