Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 88 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Goneurs-Cröfftmng. Zu dem Vermögen I. des Maschinenbauers Carl August Schubert in Höckendorf, II. der gewesenen Inhaber der bis zum 5. Februar 1877 hier unter der Firma Beruht Lt Jungnickel bestandenen Handlung, nämlich 1) des Kaufmanns Carl Friedrich Oscar Brrndt hier, 2) des Kaufmanns Alfred Jungnickel Hierselbst, ist vom unterzeichneten GerichtSamte der ConrurSprozeß eröffnet worden. ES werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an diese Schuldenwesen als ConcurSgläubiger erheben wollen, hiermit aüfgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von denselben bis zum zehnten April 1877 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten GerichtSamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, Herrn Advocat Voigt hier, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern, rechtlich zu verfahren, hiernächst aber Weißerih-Fettmrg. Amts-Mlatt für die Königl. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königl. Gerichts-Aemter und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehnc in Dippoldiswalde. Amtlicher Theit. Verordnung. Das Halten der gerichtsamtlichen Blätter in den Gemeinden betr. Das Königliche Ministerium des Innern hat die Frage, ob die Gemeinden verbunden seien, auf Gemeindekosten außer dem Amtsblatte der Amtshauptmannschaft auch das Amtsblatt des Gerichtsamtes, zu dessen Bezirk die betreffende Gemeinde gehört, mit zu halten, wenn dieses Blatt von der Amtshauptmannschaft ihrerseits al« Amtsblatt nicht benutzt werde, dahin entschieden, daß es für die Gemeindevorstände im Hinblick auf die durch tz 74 der revidirten Landgemeinde ordnung vom 24. April 1873 ihnen übertragene Verwaltung der Ortspolizei al« eine Verpflichtung anzusehen sei, von de» Bekanntmachungen der Gerichtsbehörde, insbesondere von Steckbriefen, Vorladungen und sonstigen auf vorgekommene Ver letzungen von Polizei- und Criminalstrafgesetzen bezüglichen Veröffentlichungen Kenntniß zu nehmen und daß daher den Ge meinden im öffentlichen Interesse auch die Verpflichtung, das Amtsblatt des betr. Gerichtsamtes auf Gemeindekosten zu hallen, angesonnen werden könne. In Gemäßheit der deshalb erlassenen General-Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden vom 8. dS. Mts. werden daher die Herren Bürgermeister von Altenberg, Bärenstein, Frauenstein, Geising, Glashütte und Lauen stein, sowie die Herren Gemeindevorstände im Bezirke der unterzeichneten Amtshauptmannschaft hiermit angewiesen, künftig hin, soweit dies nicht bereits geschehen, außer dem Amtsblatte der Amtshauptmannschäft auch das betreffende gerichtsamtliche Amtsblatt zu halten und die Kosten dafür bei der Gemeindekasse in Ausgabe zu stellen. Dippoldiswalde, am 28 März 1877 Königliche Amtshauptmannschaft. i. V.: v. Brück, Assessor. Bekanntmachung. An Stelle des früheren Bürgermeisters in Lauenstein, Wilmersdorf, ist dessen Nachfolger, Herr Bürgermeister Carl Wilhelm Fischer daselbst, als Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Lauenstein mit Unterlöwenhain und Kratzhammer und Löwenhain bestellt worden Königliche Amtshanptmannschaft. Dippoldiswalde, am 31. März 1877. i. V.: v. Brück, Assessor.