ein Beitrag zur Herstellung jener Gesetze und internationalen Rechte, welche der Photographie als Kunst und Kunstgewerbe, zum Schutze des realen und geistigen Eigenthums unentbehrlich sind
Der Schutz des Urheberrechtes an Photographien. Ein Beitrag zur Herstellung jener Gesetze und internationalen Rechte, welche der Photographie als Kunst und Kunstgewerbe, zum Schutze des realen und geistigen Eigenthums unentbehrlich sind. Von Ludwig Schrank, kaiserl. Rath, Ehrenmitglied uud Inhalier der goldenen Medaille der Photographischen Gesellschaft in Wien. 2,82. Wissenschaftlictr^fWögraphisclies Institut der ftt. Sachs. Techn. Hochschule — Dresden. •: 11 alle a. S. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp 1893.