III. MILITÄRISCHER MAX - JOSEPH ORDEN. JBis i8o5 gab es für das baiersche Militair nur ein Ehrenzeichen, wodurch der Verdiente, der "lapfere kenntlich gemacht werden konnte. Ais aber der baier sche Staat durch den Reiclisdeputationsrezefs vou i8o3, und den Prefsburger Frieden von j 8 o 6 an Gröfse und Ansehn gewann, zu einem Königreiche erhoben ward, sein Militair- Staat mithin eine gröfsere Ausdehnung erhielt, so beschlofs der König Maximilian Joseph, diifs bisherige Militair-Ehrenzeichen zu einem Militair-Ver dienst-Orden zu erheben. Er that diefs am 1. März 1806, zunächst veranlafst durch die Tapferkeit, welche die baierschen Truppen in dem eben erst geendeten Kampfe mit Frankreich gegen Österreich gezeigt hatten, und verordnete, dafs der iste Januar 1806 — der Tag der angenommenen Königswürde — als der Sliltungs- tag dieses neuen Ordens angesehen werden, und stets der Tag der Feier des Ordensfestes seyn solle. Den Statuten zufolge ist der Orden eine ganz beson dere Belohnung für das Militair von allen Graden und