111 . CIVIL - VERDIENST - ORDEN. Als der König Friedrich August von Sachsen nach, achtzehnmonatlicher Abwesenheit am 7. Juni 1815 in sein Land zurückkehrte, liier mit einer unbeschreib lichen ungeheuchelten Freude und wahrhafter Anhäng lichkeit empfangen wurde, die rühreudstcn und spre chendsten Beweise von Liebe und herzlicher Ergeben heit, wie sie nur aus der Fülle eines aufrichtigen Ge- mülhs hervorzugehen, wie sie keine Befehle noch Rück sichten abzunöthigen vermögen, erhielt, und aus den unzweideutigen Zügen von Vaterlands- und Regenlen- liebe, die während seiner Abwesenheit so vielfältig vor gekommen waren, die sichere Überzeugung erhalten hatte, dafs sein Volk in den SLürmen der Zeit und unter seltnen Verhältnissen ihm durchaus treu und er geben geblieben war; da fühlte der würdige Regent das Bedürfnifs, öffentlich zu ehren, öffentlich auszuzeicli- nen, und dadurch zu danken dem, der sich durch ein rechtliches und Vaterlandsliebe zeigendes Benehmen ausgezeichnet hatte. Er stiftete zu dem Ende am 7. Jun. i8rf> einen Civil - Verdienst-Orden, dessen Statuten