aö/f wird von Personen, die kein Port-Epee tragen, eine roth lind ■ goldene Bandscbleife befestigt. Den Kopf bedeckt ein Heinrichsbut, schwarz, mit zwei weifsen mul einer rotlien Feder geziert. Das Ordenszeichen, ein Maltheser-Kreuz von Gold mit rubinrolhem Schmelz überzogen, ist auf beigefiig- ter KirpferplaLte genau von beiden Seiten, jedoch ver kleinert, dargestellt. An einem ponceaurothen hand breiten Bande wird es über die linke Achsel getragen, und dabei auf der linken Brust der auch hier etwas verkleinert abgebildete Stern. Zur Ordenskleidung hängt es um den Ilals auf die Brust herab an einer goldenen Kette, deren drei verschiedene immer abwech selnde Glieder die Abbildung zeigt. O D Wer ohne das Ordenszeichen öffentlich erscheint, verfällt in 5o Thlr. Strafe zum Besten der Armen. Wer es ein ganzes Jahr hindurch nicht trüge, wird des Or dens ganz verlustig. Gekrönte Häupter und andere Regenten sind hiervon ausgenommen, so wie auch die jenigen , welche noch andere kaiserliche oder könig liche Orden an eben der Stelle, wo dieser getragen wird, zu tragen haben. Diese dürfen alsdann das Or denskreuz etwas kleiner an einem rothen schmalen Bande um den Hals tragen. Die Aufnahme und Einführung eines neuen Mit gliedes bei feierlicher Versammlung geschieht folgender gestalt : die geschehene Ernennung wird mit ihren Um ständen und Gründen durch den Kanzler des Ordens in der Versammlung vorgetragen, und die nochmalige