ORDEN DES CIVIL - VE R DIE N S TES. u m das Verdienst überall nnd in jedem Stande auch durch ein Ordensband bezeichnen zu können, sliftete der letztverstorbene König Friedrich I. von Württem berg zugleich mit dem Militair-Verdienst - Orden und an demselben Tage, den 6. Nov. 1806, einen Civil-Ver dienst-Orden. Er besteht aus drei Klassen, und soll von der ersten, den Grofskreuzen, und von der zwei ten , den Kommandeurs nur sechs, von der dritten aber, den Rittern, sechs und dreifsig Mitglieder zählen; doch bleibt die Vermehrung dieser Zahl dem Oberhaupt des Ordens, dem Könige, unbenommen. Ansprüche auf seine Ertheilung kann derjenige machen, der als Rath vier und zwanzig Jahre hindurch diente, und während diesen keine Strafe noch Verweis erhielt, überhaupt durch Diensteifer und gutes Benehmen sich dieser Aus zeichnung würdig macht. Die Gesuche darum werden bei dem Ordenskapitel, das jährlich am Stiftnngstage sich versammelt, mit den erforderlichen Zeugnissen be gleitet, eingegeben. Wer den Orden besitzt, und nach her den Orden vom goldenen Adler erhält, mufs ihn