300 wegen treuer, vieljäliriger Dienste, oder aus ändern Gründen den Orden erhalten, wird nach dem Tage der Aufnahme gerechnet. Wer die Militärdienste quiltirt, darf die Ordens- Insignien auch zur Civilkleidung tragen. Wer aber ohne Erlaubnifs des Regenten in andere Dienste tritt, ist des Ordens und seiner Pension verlustig. Eben so macht jedes Verbrechen, das Entsetzung vom Dienst nach sich zieht, des Ordens verlustig. Alle Ordens glieder werden nach dem Tode um einen Grad höher, als der war, den sie bei ihrem Ableben bekleideten, beerdigt. Das besonders schön geformte Ordenskreuz für alle drei Klassen, jedoch in immer kleinerer Form dasselbe, ist hierbei, von der Gröfse der dritten Klasse, genau abgebildet. Das neben stehende runde Mittelschild der Umseite hat die Gröfse des Kreuzes der ersten Klasse. Von dieser wird es an einem breiten Bande, das drei fach gestreift, in der Mitte rotli, auf den Seiten gelb, und dann ganz schmal weifs eingefafst ist, von der Linken zur Rechten, und dabei auf der linken Brust der hier in natürlicher Gröfse abgebildete silberne Stern getragen. Bei den Kommandeurs hängt es an einem halb so breiten Bande um den Hals. Sind sie Gene rale, so haben sie auch den Bruststern oder erhalten ihn, wenn sie dazu avanciren. Die RiLter tragen es an einem noch schmälern Bande im linken Knopfloche. Die Ordenskanzleigeschäfte werden unter der Direk tion des Ordcnskanzlers von einem Ordenssekretair ver-