3 1 S Die zweite Klasse wird immer zuerst ertlieilt, so dafs die erste uur dann erfolgen kann, wenn jene schon erworben ist. Das Grofskreuz wird nur dem ertheilt, der bei einer gewonnenen Schlacht oder entscheidenden Aflaire als kommandirender Officier hessischer Truppen wesentlich beitrug, oder eine Festung anhaltend verlhei- digte oder nahm. Die Statuten ( bestimmen übrigens ausdrücklich, dafs der Orden vom eisernen ilelin nach geendigtem Kriege nicht mehr vergeben werden wird. Die Ritter des Ordens vom eisernen Helm. Oberhaupt des Ordens. Der Kurf ii r s t* Grofskreuz e. (Sind nicht vergehen worden.) Pi i 11 e r. (Im Hessischen Staatskalender auf 1816 sind im. Militairetat die hier folgenden Besitzer des eisernen Helmordens mit * bezeich net. Ob diefs die iste oder 2te Ritterklasse andeutet, bleibt uner klärt. Es scheint jedoch, als ob nur Bitter der 2ten Klasse damit bezeichnet wären und das Ritterkreuz der isten Klasse noch gar nicht vergeben sei.) j . Der Kurprinz Wilhelm v. Hessen • 2. v. Thiimmel, Kämm. u. G. M. 3* Treusch v. Buttlar, M.