324 öffentlich zu ehren und auszuzeichnen. Er ist daher in fünf Klassen eingetheilt, wovon die Besitzer der ersten, Grofskreuze, die der zweiten und dritten, Komman deurs ister und ater Klasse, und die der vierten und fünften., Ritter heifsen. Die erste ist ausschliefslicb für fürstliche Personen und Slaatsdiener des ersten Ranges bestimmt. Zur zweiten ist wenigstens Generals- oder geheimer - Raths - Rang erforderlich, so wie zur dritten der eines Stabsofficiers. Zur vierten können Subaltern- officiere, wirkliche Rälhe, Beamte u. s. w. gelangen, und die fünfte wird an niedere Civildiener, Unteroffi- ciere, Soldaten, Bürger und Landleute vergeben. In dessen erhält nicht immer jeder die Klasse, die er wohl seinem Range nach erhalten könnte, und in die er auch durch Aufrücken noch kommen kann. Das Ordenszeichen, auf beigefügter Kupfertafel ver kleinert dargestellt, ist ein schwarzemaillirtes rothein- geiäfstes Kreuz, von der Form eines Maltheserkreuzes. In der Mitte ist auf schwarzem Grunde eine grüne Krone, halb von Lorbeer, halb von Eichenlaub— für' den Soldaten und den Bürger — geflochten, und von den Worten umgeben: „Gott, Ehre und Vater land.“ ln der Mitte der Kehrseite ist auf rotbem Grunde der goldene Buchslabe L von einem weifsen Rande umgeben, auf welchem die Worte: „Für Ver dienst“ stehen. Das Band, an welchem cs getragen wird, ist schwarz mit rother Einfassung. Kreuz und Band sind durch alle Klassen hindurch gleichförmig, nehmen aber mit jeder Klasse an Gröfse und Breite ab. Die erste Klasse trägt das Kreuz an einem hand-