dem Begriff von Ehre zuwider laufen und woraus irgend ein Mangel an Mutli, an Pllichttreue und an Unbe scholtenheit hervorgeht. Bevor dieser Verlust vom Regenten ausgesprochen ist, darf an dem Inhaber des Ordens keine Lebens-, Leibes - oder Ehrcnslrafe voll zogen werden. Viele Orden, besonders die vornehmsten, haben eine eigene Ceremonien- oder Ordenskleidung, die ge wöhnlich sehr prächtig, und, nach der Verschiedenheit der Klassen, etwas verschieden ist. Kein Militairorden Tiat aber eine solche. Für das Erhalten eines Ordens wird in manchen Staaten, z.B. in Dännemark, viel, in manchen etwas, in einigen gar nichts entrichtet. Nicht immer kommt aber eine solche Abgabe in die Ordenskasse oder an die Ordensbeamten; oft ist auch irgend eine andere für einen wohllhätigen Zweck bestimmte Kasse darauf ange wiesen. Für die meisten Verdienstorden wird — wie billig — nichts entrichtet. Weibliche Orden sind nur allein für das schöne Geschlecht bestimmt und nicht zahlreich. Unter ihnen zeichnet sich der jüngste, der Preufsische Luisenorden, dadurch aus, dafs er ohne Rücksicht des Standes und der Geburt erlheilt wird, was bei allen übrigen nicht der Fall ist, die wenigstens den adeligen Stand erfor dern. Sie bestehen, bis auf den Russischen Kalherinen- ordon, alle nur aus einer Klasse. Die Bestimmung des Ranges der Ritterorden eines und desselben Souverains hängt ganz von diesem ab. Wie aber die verschiedenen Orden aller Souveraine s.