534 - Orden, und nannte ihn: „Orden der Wachsam keit oder vom weifsen Falken.“*) In der Folge behielt er zwar seine ursprüngliche Form und Einrich tung , wurde aber in den letztverflossenen zwanzig Jah ren gar nicht mehr vergeben, und die Zahl seiner Mit glieder verminderte sich nach und nach so, dafs am Schlüsse des Jahres 1806 nur noch ein Ritter dieses Ordens lebte. Es schien daher, als sei es Absicht, ihn erlöschen zu lassen, was auch wohl geschehen seyn würde, wenn nicht unerwarlete Ereignisse sein Wieder aufleben herbeigeführt hätten. Das letzte Jahrzehend unserer Zeit, das so viele Or den neu belebt oder neu geschaffen hervortreten, und viele emporgeschossene auch wieder untergehen sah, liefs auch den Falkenorden wieder mit erneuertem Glanze hervorgehen. Denn als nach dem Wientr Kon- grefs im Jahre 1815 mehrere altfürstliche Häuser Deutsch lands, und darunter auch das der Herzoge von Sachsen- Weimar-Eisenach, durch einen Länderzuwachs ver- gröfsert waren, und den grofsherzoglichen Titel ange nommen hatten, wurde vom Grofsherzog Karl August von Sachsen - Weimar- Eisenach die Erneuerung des weifsen Falkenordens beschlossen, und unterm 18. Okt. i8r5 erschienen die neuen ächkleulschen Statuten des selben. Im Eingänge derselben wird die Veranlassung zu dieser Erneuerung mit folgenden Worten angegeben : „Eingedenk der, durch die Gnade der göttlichen Vor sehung, und durch die deutsche Kraft und Tugend dem *) Seine Statuten im: „KaLinct greiser Herren“ 71er Tlieil, S. jgy.