5 55 gesammten Reiche deutscher Nation wiedergewonnenerr, und jetzt auf das Neue gesicherten Unabhängigkeit, und um auch Unserer Seits Männern, welche durch Rath oder That zu diesem grofseu Werke ausgezeichnet bei getragen haben, ein Zeichen der Würdigung ihrer Ver dienste, deren Folgen sich auch Unserrn grofsherzog- liclien Hause und Unsern Landen vorzüglich wohltliätig erwiesen haben, zu widmen, haben Wir beschlossen u. s. w. “ Der weifse Falken-Orden soll der einzige grofs- herzogl. Sachsen-Weimarsche Orden seyn und bleiben, für das Civil so wie für das Mililair. bestimmt seyn, und aus drei Klassen, Grofskreugen , Kutnmaiideurs und Rittern bestehen. Die erste Klasse bilden : der Grofs- meister — der jedesmalige Grofsheizog — die.Prinzeu des Hauses und zwölf Grofskreuze. Von Landesein wohnern kann nur derjenige, welcher den Rang eines wirklichen geheimen Raths oder eines Generalmajors hat, das Grofskreuz erhalten. Für die zweite Klasse, deren Mitglieder auf 25 bestimmt $ind, ist der Rang eines geheimen Regierungs-, Staats-, Justiz-, Kammer- Raths, oder beim Militair der Gi ad eines Majora nütkig. Die dritte Klasse soll 5o Mitglieder zählen. Der Orden ' legt seinem Besitzer die Pllicht auf: gegen das gemein same deutsche Vaterland, und gegen die jedesmalige rechtmäfsige höchste Nationalbehörde, treu und ergeben zu seyn, nach Mafsgabe seines Standpunktes dahin zu wirken, dafs vaterländische Gesinnung, dafs deutsche Art und Kunst, Vervollkommnung der gesellschaftlichen Einrichtungen in der Gesetzgebung, Verwaltung, Staats-