eine gleiche päpstliche Bestätigung von Leo X., thcils verlieh Maxmilian selbst, besonders aber sein Nachfol ger, Karl V., und König Philipp II. von Spanien dem Orden gar manche Vorrechte. Die Ritter erhielten den Prang über alle Personen des Hofes, ausgenommen über die Prinzen vom Geblüte der gekrönten Häupter; sie wurden von allen Abgaben befreit; Philipp IV. erlaubte ihnen, sich wie die Grofsen des Reichs in Gegenwart des Königs zu bedecken, und in alle Zimmer des Pal- lasts ungehindert eintreten zu können u. s. w. Die Statuten des Ordens, worin er Vordre de lä toison d'or genannt wird, haben nach und nach man cherlei Veränderungen erlitten. Das Wesentliche davon, so wie sie jetzt sind, besteht darin: dafs das Oberhaupt des Ordens ganz aus freier Willkühr die Ritter, deren Anzahl unbestimmt ist, welche aber immer katholischer Religi on seyn müssen, ernennt; dafs kein Ritter neben diesem Orden noch einen ändern tragen darf, wovon jedoch Regenten, die selbst Ordenshäupter sind, in Hinsicht ihrer Orden, und Österreicher in Hinsicht aller österreichischen Orden ausgenommen sind; dafs das Oberhaupt selbst keinen fremden Orden annehmen darf, womit es jedoch gegenwärtig nicht so streng mehr ge nommen Zu werden scheint, dafs ferner kein Ritter ohne Erlaubnifs in fremde Militairdienste treten darf; und dafs Hochverrath und Feigheit im Kriege des Or dens verlustig machen. Das Ordenszeichen, welches hierbei abgebildet ist, besteht aus einem goldenen Lammes - oder Widderfelle (Vliels) mit einem goldenen blauemaillirten Feuersteine