Rat dem Schulmeister einen erheblich grösseren Anteil zuwendet als dem Pfarrer, bei kirchlichen Stiftungen etwas Ungewöhnliches. Uehrigens spricht der Schluss der Stiftungsurkunde, wenn ihn nicht blos Vorsicht diktiert hat, nicht besonders für das Pflichtgefühl i der damaligen Kirchen- und Schuldiener. Von jetzt an schweigen die Urkunden zwei Menschenalter hin durch über die Schule. Im Jahre 1480 reichte Dietrich von Grünrode auf Borna bei Oschatz dem Eat zu Oschatz „um ihrer fleissigen Bitte willen“ 40 Acker Holz, die „Baderei“ genannt, in Lehn. Die Nutz- niessung sollte dem Niederbader zustehn. „Dorvmb sol der nydder- bader vnde alle seine nochkommen alle virtzentage zcu ewigen ge- zceiten armen Pristern vnde armen schulern vff die Mittwoche zceitlicli Vormittage, worde ein Heilige tag vff die Mittwoch so soll er den Dornstag dornach ön Bath bestellen, vnde ön mit seinem gesinde gute Auszriclitunge tun, doruff der Eath eyn Vffseheu haben sol“. 1 ) Bekanntlich spielte das Bad eine wichtige Eolle im mittel alterlichen Leben.' 2 ) Die Stadt Oschatz besass zwei Bäder, und in den Kämmerei-Rechnungen werden neben dem Trinkgeld auch häufig Ausgaben für „Badegeld“ verzeichnet. Deshalb sind auch Badestiftungen für arme Schüler nichts gar so Seltenes. Bereits im Jahre 1340 bestand eine solche Stiftung in Zittau. Weder die llistor. Nachricht noch die Chronik erwähnen die Stiftung. Wir aber registrieren gern diesen menschenfreundlichen Zug aus einer Zeit, wo wir uns das Schulleben vielfach von einer mönchischas- jketischen und naturfeindlichen Richtung beherrscht denken müssen. 3 ) 'Die Badezeit war allerdings nicht sonderlich günstig für die Schule gewählt, und wahrscheinlich haben wir hier die Entstehung des wöchentlichen „Spieltages“ zu suchen, der 1555 von den Vi sitatoren wieder beseitigt wurde. Besonders wichtig wurde das Jahr 1480 durch die Errichtung J ) Hoffmann, Urk.-S. *) Vergl. Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter 1868. S. 1 ff. Das Badewesen. ") Noch im 16. Jahrhundert verbieten die meisten Schulordnungen strengstens das Baden im kalten Wasser, Schneeballwerfen etc. Vergl. Vormbaum, Schulordnungen I.