Das dritte Theil/Von Abtheilung der Felder/hält und begreifft in sich/wie man alle und iede Felder/so in vorigen andern Theil begriffen/recht abtheilen soll. Wer nun mit Abtheilung der Felder recht fundiret werden wil/muß vorige zwey Theile erst recht wohl begreiffen. Wollen demnach die nothwendigsten Figuren vor uns nehmen/und dieselben so viel müglich in eine Theilung vorbringen.
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CAPUT III. Wie man ein überlangtes Winckelrechtes Stück Ackers in ungleiche Theile vertheilen soll.
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CAPUT IV. Wie man einen Göhren in gleiche oder ungleiche Theil vertheilen soll.