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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 10.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-188501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18850100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18850100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (9. Mai 1885)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Diamantenfelder Brasiliens
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Zahlungsbedingungen verschiedener Nationen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Amtliche Bekanntmachungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 10.1885 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1885) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1885) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1885) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1885) 25
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1885) 33
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1885) 41
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1885) 49
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1885) 57
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1885) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1885) 73
- AusgabeNr. 11 (14. März 1885) 81
- AusgabeNr. 12 (21. März 1885) 89
- AusgabeNr. 13 (28. März 1885) 97
- AusgabeNr. 14 (4. April 1885) 105
- AusgabeNr. 15 (11. April 1885) 113
- AusgabeNr. 16 (18. April 1885) 121
- AusgabeNr. 17 (25. April 1885) 129
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1885) 137
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1885) 145
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte 145
- ArtikelAnsprache bei Lehrlings-Aufnahmen in einer Innung oder einem ... 146
- ArtikelDie schweizerische Uhrmacher-Korporation 146
- ArtikelZur Geschichte der Uhrmacherei 147
- ArtikelNeuheiten von der Leipziger Messe 148
- ArtikelDas Lick'sche Observatorium in Kalifornien 148
- ArtikelDie Diamantenfelder Brasiliens 149
- ArtikelDie Zahlungsbedingungen verschiedener Nationen 150
- ArtikelVerschiedenes 150
- ArtikelAmtliche Bekanntmachungen 150
- ArtikelBriefkasten 150
- ArtikelAnzeigen 151
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1885) 153
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1885) 161
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1885) 169
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1885) 177
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1885) 185
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1885) 193
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1885) 201
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1885) 209
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1885) 217
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1885) 225
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1885) 233
- AusgabeNr. 31 (1. August 1885) 241
- AusgabeNr. 32 (08. August 1885) 249
- AusgabeNr. 33 (15. August 1885) 257
- AusgabeNr. 34 (22. August 1885) 265
- AusgabeNr. 35 (29. August 1885) 273
- AusgabeNr. 36 (5. September 1885) 281
- AusgabeNr. 37 (12. September 1885) 289
- AusgabeNr. 38 (19. September 1885) 297
- AusgabeNr. 39 (26. September 1885) 305
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1885) 313
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1885) 321
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1885) 329
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1885) 337
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1885) 345
- AusgabeNr. 45 (7. November 1885) 353
- AusgabeNr. 46 (14. November 1885) 361
- AusgabeNr. 47 (21. November 1885) 369
- AusgabeNr. 48 (28. November 1885) 377
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1885) 385
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1885) 393
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1885) 401
- AusgabeNr. 52 (26. Dezember 1885) 409
- BandBand 10.1885 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 150 — Umlaufe durch Schwingungen viel Kraft absorltirte. Von der Vorgelegwelle aus treibt eine 2,6 Meter grosse Holzscheibe mittels Riemen die 0,2 Meter grosse Scheibe der elektrischen Primärmaschine. In 116 Meter Entfernung davon befindet sich die als Motor dienende Sekundärmaschine, welche mittels Riemen eine passend konstruirte Winde treibt, mit welcher die etwa 1000 kg schweren Wagen die schiefe Ebene hinaufgezogen werden. Unter den ob waltenden ungünstigen Umständen ist eine Leistung von 19 Proz. der elektrischen Transmissionsanlage noch als sehr befriedigend zu betrachten. Es ist hier aus ersichtlich wie gerade unter schwierigen Verhältnissen die elektrische Krafttransmission sehr gute Dienste zu leisten vermag und zuweilen durch keine andere Art von Transmission zu ersetzen ist. Die Zahlungsbedingungen verschiedener Nationen. Das Staatsamt in Washington veröffentlicht eine Serie interessanter Konsularberichte über die verschiedenen im Waarenverkehr üblichen Zahlungs weisen fremder Nationen. Wir entnehmen (schreibt der „Mercur“) diesem Bericht amerikanischer Konsuln, dass in Deutschland das Kreditsystem ein sehr ausgedehntes ist: mehr als drei Viertel der geschäftlichen Transaktionen im Waarenverkehr werden auf Kredit gemacht, und letzterer wird länger in Anspruch genommen, als in Frankreich und in England. Fast jede Branche hat ihre eigenen Zahlungsbedingungen festgestellt, ein einheitliches System ist nicht vorhanden, ln England wird nach Verlauf von drei Monaten, vom Tage der Ausstellung der Faktura an gerechnet, Kassa verlangt gegen Ver gütung eines Skontos von 2'/, Prozent, ln Frankreich wird der Fakturen betrag sofort durch ein Vier-Monat-Accept reroittirt verlangt. In Italien werden Geschäfte auf Kredit nur in geringer Zahl und dann nur gegen gute Bürgschaft abgeschlossen. In Spanien werden vier Fünftel der Transaktionen gegen baar gemacht, wogegen sich in Portugal ein langes Borgsystem heran- gebildet hat. In Oesterreich ist Bewilligung eines langen Zahlungszieles meist Bedingung für den Abschluss eines Geschäfts, ein Kredit von sechs Monaten fast immer beansprucht, und ein Viertel des Verkehrs wird durch Baarbezahlung beglichen. In der Türkei werden selbst die nothwendigsten Lebensmittel auf Kredit entnommen; hier wie in Russland ist eine Kredit gewährung von zwölf Monaten üblich. In Kanada wird entweder innerhalb 30 Tage in Baar regulirt gegen Gewährung eines Skontos von 5 Prozent, oder man bewilligt viertel- oder halbjährliche Abrechnung je nach Ueber- einkunft. In Mejiko verkaufen die grossen Waarenhäuser gegen ein Ziel von sechs bis acht Monaten; und selbst im Kleinverkehr wird für Gegen stände, die überall nur gegen Baarzahlung verkauft werden, lange Zahlungs frist gefordert. In Costa-Rica wurden auf importirte Waaren aus Europa, um diese schnell abzusetzen, Kredite von sechs bis zwölf Monaten bewilligt; da diese leichte Art der Kreditgewährung aber Verluste im Gefolge hatte, ist man schnell davon abgekommen. In Kuba ist ein zwischen vier und fünf Monaten variirendes Ziel Brauch. Der General-Konsul der Vereinigten Staaten in Rio meldet, dass eines der grossen Uebel, durch welche der Handel Brasiliens zu leiden hat, die übermässige und lange Gewährung von Krediten wäre, hier wie in Buenos Ayres werden sieben Achtel der Ge schäfte auf einen sechsmonatlichen, leicht erreichbaren Kredit abgeschlossen. In Beimuda wird überhaupt nur einmal jährlich bezahlt; Zahlungstag ist der 30. Juni. In Klein-Asien ist nur eine Zahlungsfrist von zwei bis drei Woeben üblich. In China ist Kredit nicht üblich; man sucht sich Geld von Darlehern gegen hohen Zins (8 bis 12 Prozent) zu verschaffen, macht aber Waarenabschlüsse meist gegen Baarzahlung. In Australien ist sechsmonat liches Ziel gebräuchlich. In vielen Konsularberichten wird übrigens der Meinung Ausdruck gegeben, dass für Eröffnung eines neuen Absatzgebietes besonders in aussereuropäischen Ländern die Gewährung eines langen Zah lungszieles von grösser Wichtigkeit ist; je bequemer dem fremden Markte das Eingehen neuer Verbindungen gemacht wird, desto lieber wird er die selben aufnehmen: ein Prinzip, welches der deutsche Handel zu seinem Vor theile, wie in eiuigen Berichten ausdrücklich bemerkt wird, befolgt. Verschiedenes. Golii und Silber auf der Strasse. Dass es in Kalifornien und Australien Städte gibt, in welchen Gold in den Strassen gefunden wird, ist eine allbekannte Thatsache, weil das Erd reich dieser Gegenden selbst goldhaltig ist. Dass es aber in Deutschland auch Städte gibt, wie z. B. Pforzheim und Hanau, wo Gold und Silber in ansehnlicher Menge in dem Strassenkoth enthalten ist und mit Vortheil zu gewinnen wäre, dürfte manchem als eine Illusion erscheinen. Und doch ist dies in der That der Fall. Durch die grosse Frequenz der Tausende von Goldarbeitem in diesen Städten wird eine beträchtliche Menge dieser edlen Metalle in Staubform nach den Strassen geschleppt. Mehrere von einem Affinerie-Chemiker in neuerer Zeit aus allen Strassen Pforzheims angestellte Durchschnittsproben haben den Beweis ge liefert, dass obige Behauptung keine blose Hypothese ist, und es würde dabei nur darauf ankommen, eine der Sache angemessene, dem Verfasser be kannte Methode anzuwenden, nach welcher in auswärtigen Goldländern oft weniger haltender Sand noch mit Vortheil ausgebeutet werden kann. ln unserer industriearmen Zeit dürfte ein solches Projekt einer weiteren Erwägung wol werth erscheinen. Meister-Befähigungsnachweis inOesterr.- Ungarn.. Die Einführung dieser neuen gewerbegesetzlichen Bestimmung in Oesterreich-Ungarn macht den Behörden grosse Schwierigkeiten, täglich- laufen Beschwerden ein und sind Entschädigungen über die Begrenzung der jenigen Artikel, welche dieser fertigen darf und jener nicht verkaufen soll und umgekehrt. Der Handelsminister hat im Sinne der im neuen Gewerbe gesetze enthaltenen Ermächtigung die Ausübung von 52 verschiedenen Ge werben (worunter auch Uhrmacher, Goldarbeiter, Silberarbeiter und Juweliere) an den Befähigungsnachweis gebunden. Zeichnungen in Bleistift oder Tusche zu konserviren. Dies geschieht nach Mittheilung in den „Industrie-Blättern“ am beste» dadurch, dass man die Zeichnungen mit Kollodium von der Konsistenz, wie die Photographen es gebrauchen, überzieht, nachdem demselben 2 Prozent Stearin zugesetzt sind. Man legt die Zeichnung auf eine Glastafel oder ein Brett und übergiesst sie mit Kollodium in der gleichen Weise, wie der Photograph seine Platten übergiesst. Nach 10—20 Minuten ist die Zeichnung trocken und vollständig weiss, hat einen matten Glauz und ist so gut kon- servirt, dass man dieselbe mit Wasser abwaschen kann, ohne befürchten zu müssen, sie zu verderben. Amtliche Bekanntmachungen. Konkurse. Ueber das Vermögen des Uhrmachers Hans Heinrich Relling zu Eutin ist am 22. April 1885, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Barelmaun zu Eutin. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 22. Mai 1885 einschliesslich. Anmeldefrist bis zum 22. Juni 1885 einschliesslich. Erste Gläubigerversammlung am 20. Mai 1885, Vormittags 10 I hr. Allgemeiner Prüfungstermin 8. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr. Eutin, den 22. April 1885. Grossherzoglich Oldenhurgisches Amtsgericht. Abtheilung U. gez. v. W e d d e r k o p. Veröffentlicht: Wiemken, Gerichtsschreiber. Ueber das Vermögen des Uhrmachers Otto ltoestel aus Augerburg ist auf Antrag der Handlung Grosjean Freres et Comp, zu Königsberg, ver treten durch den Rechtsanwalt Stein hier, durch Beschluss des Königlichen Amtsgerichts zu Angerburg heute, am 24. April er., Nachmittags 5 1 / z l’hr„ das Konkursverfahren eröffnet. Der offene Arrest ist erlassen. Konkursverwalter: Gerichts-Assistent Nitschmann hier. Ahlauf der Anmeldungsfrist: 19. Mai 1885. Wahltermin: 23. Mai 1885, Vormittags ll 1 /, Uhr. Prüfungstermin: 3. Juni 1885, Vormittags ll 1 /, Uhr. Augerburg, deu 24. April 1885. Königliches Amtsger.cht. Beglaubigt: Tolf, Gerichtsschreiber. Ueber das Vermögen des Emil Krone, Uhrmacher, in Mainz wohn haft, wurde unterm Heutigen, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Geschäftsmann Kattauseu zu Mainz. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 1. Juni 1885. Erste Gläubigerversammlung: 13. Mai 1885, Nachmittags 3 Uhr,, und allgemeiner Prüfungstermin: 19. Juni 1885, Nachmittags 4 Uhr,. Zimmer Nr. 35, im Justizgebäude zu Mainz. Mainz, den 27. April 1885. Pöpperling, Hilfsgerichtsschreiber hei Gr. Amtsgericht Mainz. Briefkasten. Herrn J. J. in M. (Tirol) Betrag für II. Quartal richtig und dankend erhalten. Die Exp ed.
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