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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 10.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-188501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18850100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18850100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (5. September 1885)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom IV. Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen Uhrmacher (Fortsetzung)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 10.1885 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1885) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1885) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1885) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1885) 25
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1885) 33
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1885) 41
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1885) 49
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1885) 57
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1885) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1885) 73
- AusgabeNr. 11 (14. März 1885) 81
- AusgabeNr. 12 (21. März 1885) 89
- AusgabeNr. 13 (28. März 1885) 97
- AusgabeNr. 14 (4. April 1885) 105
- AusgabeNr. 15 (11. April 1885) 113
- AusgabeNr. 16 (18. April 1885) 121
- AusgabeNr. 17 (25. April 1885) 129
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1885) 137
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1885) 145
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1885) 153
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1885) 161
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1885) 169
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1885) 177
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1885) 185
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1885) 193
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1885) 201
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1885) 209
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1885) 217
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1885) 225
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1885) 233
- AusgabeNr. 31 (1. August 1885) 241
- AusgabeNr. 32 (08. August 1885) 249
- AusgabeNr. 33 (15. August 1885) 257
- AusgabeNr. 34 (22. August 1885) 265
- AusgabeNr. 35 (29. August 1885) 273
- AusgabeNr. 36 (5. September 1885) 281
- AusgabeNr. 37 (12. September 1885) 289
- AusgabeNr. 38 (19. September 1885) 297
- AusgabeNr. 39 (26. September 1885) 305
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1885) 313
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1885) 321
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1885) 329
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1885) 337
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1885) 345
- AusgabeNr. 45 (7. November 1885) 353
- AusgabeNr. 46 (14. November 1885) 361
- AusgabeNr. 47 (21. November 1885) 369
- AusgabeNr. 48 (28. November 1885) 377
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1885) 385
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1885) 393
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1885) 401
- AusgabeNr. 52 (26. Dezember 1885) 409
- BandBand 10.1885 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Erscheint wöehentl. — Abonnementspr. pro Quart. 2 Mk. — Oesterr. Wahr. fl. 1,20. — Inserate die 4gespalt. Petitzeile oder deren Raum 25 Pf., bei Wiederholungen 2—3 Mal 10%» 4—8 Mal 20%. 9—26 Mal 83 l /»%» 27—52 Mal 50% Kabatt. — Arbeitsmarkt pro Zeile 15 Pf. LEIPZIG, den 5. Seplember 1885. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Verantwortlicher Redakteur: Ferdinand Rosenkranz. Verlag von Kunatli & Rosenkranz, Leipzig. Inhalt: Vom IV. Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen Uhrmacher (Fortsetzung). — Uhrmaeherschule zu Biel. — Kitte Perpetuale des vorigen Jahrhunderts. — Ueber Kunstcpoehen und Stilarten. VI. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Zur Beachtung! Alle für uns bestimmten Geld-, Brief- und Kreuzbundsendungen sind stets zu adressiren an die Expedition oder Reduktion des ,,Allgemeinen Jouruuls der Uhrmacherkunsl“ (Kunatli & Rosenkranz) in Leipzig, Katharinenstrasse A. Vom IV. Verbaiulstag des Zentralverbamles der deutschen Uhrmacher, abgehalten zu Hannover am 2., 3. und 4. Auw. 1 8 8 5. (Fortsetzung.) Es gelangte sodann im Verlaufe der letzten Punkte der für Montag, den 3. August, bestimmten Tagesordnung eine Petition beziehungsweise Verschärfung des lIausirverbot.es zur Debatte. Vorsitzender llofuhnnaeher S täc k e 1-Berlin: Zum Umgehen des Ilausirverbotes sei der § A4 hervor gesucht worden, wonach nur Aufträge eutgegengenommen werden dürften; dies werde so gehandhabt, dass an einem Tage der Antrag entgegengenommen werde und am anderen Tage die Zusendung erfolge. Es sei deshalb wol praktisch, für Anfügung eines Passus zu wirken, dass für Waare, die vom Hausiren aus geschlossen würde, auch nicht Aufträge angenommen werden dürften. N o e - Drochtersen (Stader Verein) stellt die Vorfrage, ob es Ilausiren genannt werden dürfe, wenn man die Uhren ausser halb der Geschäftsräume hei seinen Kunden aubiete. Vorsitzender ist der Ansicht, dass dies allerdings mit zum Hausiren gehöre, man ersehe daran, wie schwer es für den Gesetzgeber sei, allen gerecht zu werden. Noe erklärt noch, er habe schon dadurch wirkliche llausirer und Betrüger aus dem Felde geschlagen. Ilitt-Altona glaubt, jeder könne seine Kunden besuchen, um Geschäfte zu machen. Vorsitzender glaubt , dass durch den Zu satz zu den Gesetzesparagraphen Tausenden genützt würde, ohne dass in dem Falle, wie der angegebene, das Gesetz herangezogen würde. .lordan-Nordhausen erklärt, dass nach dem Wortlaut des 11 ausirgesetzes der Uhrmacher, welcher an seinem Wohnort Uhren verkaufe, nicht zu den Hausirern gerechnet werden könne. Ritt meint, dass bei solchen Petitionen immer nur Grossisten ins Auge gefasst seien, Uhrmacher kämen dabei nicht in Betracht. In der Abstimmung erklärt sich die Majorität für die Petition. Eine Petition betr. Anerkennung des schweizerischen Staats stempels in goldenen und silbernen Uhren seitens des Deutschen Reiches w'inl vom Vorsitzenden dahin motivirt, dass ein zweiter Stempel in den Uhren das Aussehen verderbe. Ritt-Altona findet, dass der doppelte Stempel nichts schade. E n ge 1 b reclit-Berlin bittet, die Petition, Anerkennung des schweizerischen Staats stempels anzunehmen. Die Verunstaltung der Gehäuse würde sich nur an marktgängiger Waare zeigen, eine solide Uhr ver trage die Stempelung schon. Der Verkehr mit England und Frankreich sei so gering, dass dies nicht in Betracht komme, werde später der Verkehr mit diesen Ländern grösser, so könne ein gleicher Antrag für dort gestellt werden. X a k e - Flensburg führt die Verzögerung, welche durch doppelte Stempelung ent steht, als Grund für die Petition an. K asten-Hannover: Jede andere Nation verlange ihre Stempel auf ihren Waaren: wir dürfen hierin nicht nachgeben, wir erhalten nur dadurch voll gültige Metalle, er erklärt es für eine nationale Schmach, dass auch die Staubdeckel in Uhren seit Jahren fremde Aufschrift und Bezeichnungen tragen. Er verlangt, energisch deutschen Stempel. Schmidt- Harburg, Verein Kreis Lüneburg: Da die Gehäuse in der Schweiz gemacht würden, so sei es auch natürlich, dass sie einen schweizer Stempel tragen. E s c h h o 1 z - Hannover glaubt, dass durch das Stempeln keine Verzögerung herbeigeführt werde. Vor sitzender llofuhnnaeher Stäekel-Berlin spricht für die Annahme der Petition. Ein zweiter Stempel könne erspart bleiheu, wenn wir den schweizer Staatsstempel anerkennen würden. Der Gold gehalt sei durch den schweizer Stempel gestellt. Nur aus Zweckmässigkeitsgründen solle der Antrag gestellt, werden, patriotische Gründe könnten hier nicht in Frage kommen. Meinecke-IIainburg: Das Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren, welches in dritter Lesung in der Reichstags sitzung vom 13. Mai 1884 angenommen wurde, bestimme, auf goldenen Geräthen (also auch Uhrgehäusen) den Feingehalt von 585 oder mein - Tausendtheilen, während die 14-karätigen mit dem schweizer Staatsstempel versehenen Uhren nur einen Fein gehalt von 383 Tausendtheilen aufzuweisen vermögen, er bitte
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