Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-188701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18870100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18870100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (16. April 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allgemeinnützige Aufklärung über Patentwesen
- Autor
- Sack, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Amtliche Bekanntmachungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 12.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1887) 121
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule in Glashütte i/S. 121
- ArtikelDie mathematische Physik und die Experimentalphysik (Fortsetzung) 121
- ArtikelZur Lage des schweizerischen Uhrengewerbes 123
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 123
- ArtikelVerschiedene Arten von Hemmungen für Pendeluhren 124
- ArtikelAus der Praxis 125
- ArtikelAllgemeinnützige Aufklärung über Patentwesen 126
- ArtikelVerschiedenes 126
- ArtikelVereinsnachrichten 126
- ArtikelAmtliche Bekanntmachungen 126
- ArtikelAnzeigen 127
- AusgabeNr. 17 (23. April 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1887) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1887) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1887) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1887) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1887) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1887) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1887) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1887) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1887) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1887) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1887) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1887) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1887) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1887) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1887) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1887) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1887) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1887) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1887) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1887) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1887) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1887) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1887) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1887) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1887) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1887) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1887) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1887) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1887) 409
- AusgabeNr. 53 (31. Dezember 1887) 417
- BandBand 12.1887 -
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- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 126 — Allgemeiimiitzige Aufklärungen über Patentwesen. Von Otto Sack, Patentanwalt, Leipzig. XIV. Abhängige Patente. Wie in Nr. 15 dargelegt, hat ea zur Vermeidung von gerichtlichen Weitläufigkeiten viel für sich, wenn das Patentamt von vornherein das Verhältnis zweier Patente zu einander i'eststellt. Es entsteht aber die l’iage, welchen Zweck haben abhängige Patente, wenn der eine Erfinder ohne den ändern seine Erfindung nicht auabcuten kann? Die beste Lösung ist jedenfalls das Hand- in Handgehen der be treffenden Patentinhaber und das gemeinsame Ausbeuten zweier Erfin dungen, die nur in ihre r V e r e i n i g u n g einen einzigen voll kommeneren und brauchbaren Gegenstand bilden, während die einzelnen je durch ein Patent gedeckten Einrichtungen allein nicht prak tisch verwendbar sind. Beispielsweise seien folgende Fälle angenommen: Jemand hätte ein Patent darauf bekommen, mittels zweier durch Drähte mit einander verbundener Scheiben den Schall zu übertragen; diese Einrichtung lässt sich jedoch nur auf geringe Entfernungen anwenden. Infolge dieser Unvollkommenheit macht ein Anderer die Erfindung, dass mit Hilfe des elektrischen Stromes der Schall mittels Scheiben und Drähten auf nahezu unbegrenzte Entfernung und mit grösser Deutlichkeit über tragen wird. Beide Erfindungen sind, obwol von verschiedenen Personen gemacht, nur in ihrer Zusammenwirkung für die Praxis brauchbar. Der zweite Erfinder kann jedoch seine Verbesserung nicht anwenden, ohne das erste Patent, betreffend die mittels Drähten verbundenen Sprechscheiben, zu verletzen und umgekehrt ist der erste Erfinder nicht in der Lage, ohne Willen des zweiten Patentinhabers seine Konstruktion zu verbessern. Im gleichen Sinne würde sich das Verhältnis gestalten, wenn Jemandem die allgemeine Vorrichtung zum mechanischen Nähen patentirt wäre, an der keine Fadenspannvorrichtung angebracht war, welch letztere Einrichtung von Seiten eines Dritten erfunden und zur l’atentirung gebracht wurde. In solchen Fällen tritt die Verbesserungserfindung in eigenartiger Weise zu Tage, indem hierbei die Gegenstände zweier an ver schiedene Personen ertheilte Patente erst in ihrer Vereinigung einen einzigen praktisch brauchbaren Gegenstand bilden, und zur prak tischen Verwerthung des Gegenstandes das Einverständnis zweier Patent inhaber nöthig ist. Verschiedenes. Grösser Uhrendiebstahl in Augsburg. In der Nacht vom 19. zum 20. März wurde Herr Anton H e g e 1 e, Uhrmacher in Augsburg D. 32 durch gewaltsamen Einbruch um sein ganzes in langjähriger Thiitigkeit erworbenes Besitzthum gebracht. Die gestohlenen Gegenstände betreffen: 312 Stück goldene und silberne Taschenuhren, 35 Stück Double- und Talmi-Ketten, 4 Geschäftsbücher, ferner 230 Mark baares Geld. Herr Kollege Hegele hat ein Verzeichnis der gestohlenen Uhren drucken lassen und bittet geehrte Kollegen, solches zu verlangen, wenn bei angebotenen Uhren oder Ketten Verdacht zu schöpfen ist, um zur Entdeckung der Diebe gelangen zu können. V ereinsnachrichten. Fach verein der Uhrmacher in Wien. Zur Abwehr! In einer vor einigen Monaten erschienenen Broschüre: .Grundzüge der Kinematik der freien Uhrenhemmungen für Box- Chronotneter und Taschenuhren und die komparativen Studien der Ankerhemmung, der englischen Feder-Chronometerhemmung und der A. E. Mülle r’schen Universal-ßoll-Chronometerhemmung von August Ernst Müller in Passau finden wir zu unserem grüssten Erstaunen folgende Stelle: Beurtheilung des Fachvereins der Uhrmacher in Wien. Die vom Ausschuss des Vereins nachstehend stilisirte Begutachtung des Aug. E. Müller’schen Cbronometerganges wurde von allen Vereins mitgliedern als richtig und feststehend angenommen, nämlich: .Die von Herrn Müller erfundene Chronometer-Hemmung zeichnet sich gegenüber allen anderen freien Hemmungen durch leichtere Auslösung, grössere Freiheit der Aussehwingungen der Balance, sowie durch ihren entschieden sicheren Gang aus; es ist derselbe einfach, und alle ihre Theile können schabloncnmässig hergestellt werden, woher ihre Fabrikation über aus billiger als die der bisher in Anwendung stehenden Chronometer- Hemmungen. ja selbst billiger als die der Anker-Hemmungen ausgeführt werden kann, und dieses um so mehr, weil auch jene peinliche Genauig keit entfällt, welche die Herstellung von guten Ankergängen, ganz be sonders aber von Chronometergängen in Anspruch nimmtG w ir erklären dem gegenüber, dass vom Ausschüsse des Fachvereins der Uhrmacher in Wien kein wie immer stilisirles Gutachten über die .A. E. Miiller'sche Universal-Roll-Chrono- meter-Ilemmung* jemals abgegeben wurde, und folglich ein solches auch nicht r von allen Vereinsmitgliedern als richtig und teststehend angenommen“ werden konnte. Wir protestiren daher gegen diesen von Herrn A. E. Müller mit beispielloser Willkür verübten Missbrauch des Namens unseres Vereins und verwahren uns auch insbesondere dagegen, als die Verfasser oder auch nur Unterzeichner des von lächerlichen Phrasen und stilistischen Fehlern strotzenden Gutachtens in der Müller’schen Flugschrift zu gelten. Der Ausschuss des Fachvereins der Uhrmacher in Wien. Verein Berliner U h r m a c h e r g e h i 1 f e n. In der am Sonnabend, den 2. April a. c. stattgefundenen ordentlichen Generalversammlung gingen aus der Neuwahl des Vorstandes hervor: Herr J. Schütz als Vorsitzender, . E. Weiss . Schriftführer. . F. Benzien . Kassirer, . W. Bohn . Archivar, . Fr. Bader „ Bibliothekar, , M. Moritz . stellv. Vorsitzender, , J. Kühnen „ , Schriftführer. Korrespondenzen an den Verein bitte an den Unterzeichneten Schriftführer adressiren zu wollen. Der Vorstand. I. A.: E u g. W e i s s, Schriftführer, Berlin C. 2, Jüdenstr. 27, III. Amtliche Bekanntmachungen. Musterregister. In das Musterregister ist eingetragen worden: OlTenbach. Nr. 1457. Firma Offenbachcr Feilenfabrik Conrad Lyner in OlTeiibach, ein verschlossenes Packet mit den Mustern zweier Feilchen, Bleistift- und Griffelspitzer, Geschäftsnummern 240 und 241, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 7. Februar 1887, Vormittags ll'/a Vhr- Den 1. Mürz 1887. Grossherzogliches Amtsgericht Offenbach. Dr. B erc h e 1 man n. Kannstatt. Nr. 55. Herrn. Weissenburger & Cie. in Kannstatt, 5 Zeichnungen von Uhrgehäusen, in einem Kouvert verschlossen, Fabrik nummern 42, 43, 44, 45, 46, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet den 1. März 1887, Vormittags 9 Uhr. Den 3. März 1887. Landgerichtsrath: Eociner. Schweidnitz. Nr. 97. Die Handelsgesellschaft Helnze & Comp. in Freiburg, am 8. März 1887, Nachmittags 1 Uhr, ein versiegeltes Packet mit der Aufschrift: „Sechs Abbildungen von Kegulatorgebäusen“, unter den Fabriknummern 133—138, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 15 Jahre. Den 10. März 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. MHnclieii. Nr. 299. Wilhelm llurri, Telegraphenbauer in MUnchen, ein versiegeltes Packet mit 1 Modell eines Drückerknopfes für elektrische Läutewerke, Muster für plastische Erzeugnisse, Geschäftsnummer 15, Schutz frist 3 Jahre, angemeldet den 1. März 1887, Vormittags 11 Uhr. Den 11. März 1887. Der Vorsitzende der II. Kammer für Handelssachen am Kgl. Landgerichte München I. Briel, Kgl. Landgerichtsrath.
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