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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-188701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18870100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18870100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (30. April 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das schweizerische Uhrengewerbe (Fortsetzung aus Nr. 15)
- Autor
- Gfeller, Julius
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 12.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1887) 137
- ArtikelDas schweizerische Uhrengewerbe (Fortsetzung aus Nr. 15) 137
- ArtikelDie mathematische Physik und die Experimentalphysik (Schluss aus ... 138
- ArtikelAuszug aus den Statuten der alten Genter Uhrmacher-Innung vom ... 139
- ArtikelGesetz über die Kontrollirung der nach Deutschland bestimmten ... 139
- ArtikelDie Preisschrift von Moritz Grossmann über den freien Ankergang ... 140
- ArtikelAnleitung zum Zeichnen der Gabel mit einfacher Rolle 140
- ArtikelAllgemeinnützige Aufklärung über Patentwesen 142
- ArtikelVereinsnachrichten 142
- ArtikelAmtliche Bekanntmachungen 142
- ArtikelBriefkasten 142
- ArtikelAnzeigen 143
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1887) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1887) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1887) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1887) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1887) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1887) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1887) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1887) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1887) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1887) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1887) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1887) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1887) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1887) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1887) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1887) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1887) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1887) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1887) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1887) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1887) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1887) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1887) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1887) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1887) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1887) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1887) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1887) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1887) 409
- AusgabeNr. 53 (31. Dezember 1887) 417
- BandBand 12.1887 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ff Erscheint wüchentl. — Abonnementspr. pro Quart. 2 Mk. — Oesterr. Währ. fl. 1,20. — Inserate die -igespalt. Petitzeile oder deren Raum I 25 Pf., bei Wiederholungen 2—3 Mal 10%. **—8 Mal 20%, 9—2C Mal | 33 , /i c, / OJ 27—52 Mal 50% Rabatt. — Arbeitsinarkt pro Zeile 15 Pf. 1 LEIPZIG, den 30. April 1887. Alle Buclilmiilhmf,'en mul Postämter nehmen Bestellungen »n. Verant wui I Heller Itedakn-ur: Ferdinand Kosenkvanz. Verlag vnn Kuuath .V Kosenkranz. I.pipzig. Inhalt: Das schweizerische Uhrengewerbe. — Die matliematische Physik und die Experimentalphysik. — Auszug uns den Statuten der alten Genfer Uhrmacher-Innung vom Jahre 1589. — Gesetz über die Kontrollirung der nach Deutschland bestimmten schweizerischen goldenen und silbernen Uhrgehäuse. — Die Preisschrift von Moritz Grossmann über den freien Ankergang tür Uhren. — Anleitung zum Zeichnen der Gabel mit einfacher Rolle. — Allgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen. — Vereinsnachrichten. — Amtliche Bekanntmachungen. — Anzeigen. Zur Beachtung! Alle für uns bestimmten Geld-, Brief- und Kreuzbaudseudungen sind stets zu adressiren an die Expedition oder, Redaktion des „Allgemeinen Journals der Uhrmncherkuust“ (Kunatli & Rosenkranz) in Leipzig, Joliaunesgasse 23, I. Das schweizerische Uhrengewerbe. In der Schweiz gekrönte Preisschrift von Julius Gfeller in Bern. (Fortsetzung aus Nr. 15.) Aber noch ein Punkt bleibt uns hier zu besprechen übrig, nämlich die Zollvereine, deren Ursprung schon in eine viel frühere Periode gehört. Gonzenbach handelt schon in seiner Broschüre vom Jahre 1840 darüber, und es war dies ein Lieb lingsplan Napoleons III., der durch seine freihändlerischen Ideen- Maassregeln von 1862 diesem Gedanken Bahn brach, der daun seine erste Verwirklichung in der lateinischen Münzkon vention fand. In neuester Zeit ist dieser Gedanke von Bis marck wieder aufgenommen worden. Nach seinem Plan sollten Oesterreich-Ungarn und die Balkanstaaten einen Zollverein mit einander eingehen, dem sich die Schweiz anschliessen könnte. Wirklich tliut auch Oesterreich mit seinen Münz-Maassregeln und Zollrevisionen einen Schritt nach dieser Richtung hin. Aber auch die Vereinigten Staaten haben in letzter Zeit einen Kredit von öOUÜOO Dollar für einen noch in diesem Jahre (1887) ab zuhaltenden Kongress bewilligt, der die Frage einer amerikanischen Zollunion erörtern soll. Jeder sieht ein, wie hochwichtig dieser Gedanke ist, den wir aber hier, wo es sich um anderes handelt, nur andeuten wollten. Bei uns in der Schweiz wird die Thatsache, dass die Zölle die Haupteinnahme des Bundes sind, einen entscheidenden Ein fluss auf Annahme oder Verwerfung eines Zollsystems ausüben. Denn an dieser Einnahmequelle darf man nicht rühren, ohne das finanzielle Gleichgewicht zu stören. Dies versetzt uns in die sonderbare Lage, dass wir uns über das Steigen der Zoll einnahmen treuen müssen, da sie uns, wenn wir nur die Industrie im Auge haben, zur Entwückelung unserer Nationalindustrien helfen, während uns dagegen die vermehrte Einfuhr ernste Sor gen machen sollte, da sie zwar die Zolleinnahmen steigert, aber auch ein Beweis vom Rückgang der Nationalarbeit ist. Ein solches Finanzsystem hat eben eine so missliche Grundlage, dass es nicht auf die Länge bestehen kann. — Ein Gebiet, bei dem sich der Staat nützlich betheiligen kann, ohne dass er auf Widerstand stösst, ist die Vertretung der ökonomischen Interessen durch Konsuln, das Konsular- wesen. Unter die zahlreichen und nicht selten sehr heiklen Funk tionen eines Konsuls gehört in erster Linie die Ausarbeitung der jährlichen Berichte Uber die ökonomische Lage des Landes, in dem er residirt, und über die Handelsverbindungen, welche man all fällig mit ihm unterhalten kann. Während man aber in Frank reich im allgemeinen findet, dass die festbesoldeten oder Berufskonsuln weniger im Stande sind, über alles Aufschluss zu geben, was sich auf die Entwickelung der Handelsbewegung bezieht, als die unbesoldeten Ilandelskonsuln, so ruft man in der Schweiz im Gegentheil entschieden nach Anstellung von besoldeten Berufskonsuln, indem man von ihnen, da sie nicht von Privatinteressen abhängen, grössere Unabhängigkeit in Han delssachen und mehr Kenntnis der ökonomischen Dinge erwar tet (?!). Wie grosses Gewicht die Bundesversammlung auf diese wichtige Frage legt, hat sie im Juni 1886 dadurch be wiesen, dass sie den Bundesrath beauftragte, sie zu studiren und darüber Anträge zu stellen. Vor allem sollte unsere Konsularorganisation in dem Sinne verbessert werden, dass die Stellen der Kanzler vermehrt würden, von denen mehrere bei den Generalkonsulaten bereits ausge zeichnete Dienste leisten. Entschliesst man sich, noch etwas weiter zu gehen, so fin det man gewiss in unserem eigenen Lande ohne allzuviel Schwie rigkeit die zu Berufskonsuln passenden Leute. Man wird gut tliun, wenn man nicht vergisst, dass man deshalb nicht etw r a die Handelskonsuln abzuschaffen braucht; im Gegentheil sollte man mehr solcher Posten schaffen, sie aber dann in der Regel zu Generalkonsulaten umgestalten und Berufskonsuln mit den selben betrauen. In diesem Sinne organisirt, werden die
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