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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-188701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18870100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18870100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (21. Mai 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das schweizerische Uhrengewerbe (Fortsetzung aus Nr. 18)
- Autor
- Gfeller, Julius
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 12.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1887) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1887) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1887) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1887) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1887) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1887) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1887) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1887) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1887) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1887) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1887) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1887) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1887) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1887) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1887) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1887) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1887) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1887) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1887) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1887) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1887) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1887) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1887) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1887) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1887) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1887) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1887) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1887) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1887) 409
- AusgabeNr. 53 (31. Dezember 1887) 417
- BandBand 12.1887 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Krscheint wöehentl. — Abomieinentspr. pro Quart. 2 Mk. — Oesterr. Währ. fl. 1,20. — Inserate die 4gespalt. Petitzeile oder deren Kaum 25 Pf., bei Wiederholungen 2—3 Mal 10%. 4—8 Mal 20%, 20 Mal 33 1 / l u 0r 27—52 Mal 50% Kabatt. — Arbeitsmarkt pro Zeile 15 Pf. LEIPZIG, dun 21. Mai 1887. A11C OlU IIIIUll'll 11 Verantwortlicher Redakteur: Ferdinand Rusenkranz. Verlag Von K u n u t li \ Rosenkranz, Leipzig. Inhalt: Das schweizerische l’hrengewerhe. — l’eher die elektmteclinischon Probleme»,. — Die Zukunft für dus Hamlwork. — <ieseliichtliclic Notizen über die Unruh. — Die (.’hronoineterheinmun«'. — Anzeigen. Zur Beachtung*! Alle, für uns bestimmten Geld-, llrieT- und Kreuzbandseiidiiugeu sind stets zu udressiren an die Expedition oder .Redaktion des „Allgemeinen Journals der L’hrinaclierkuust“ (Kuuath A Rosenkranz) in Leipzig, Joliannesgasse 2J, I. ^ Das schweizerische Uhrengewerbe. In der Schwei/ gekrönte Preisschrift von Julius Gfeller in Bern. (Fortsetzung aus Nr. 18.) Uie Schwei/ darf jedoch, so lange sie im Inlande keine offiziellen Handelskammern hat, nicht daran denken solche im Aus lande zu errichten, und so fragt man sich billig, wie die schweizer Konsuln, als sie 1883 vom Bundesrathe über Verbesserung der Vertretung der schweizerischen Interessen im Auslande zu Käthe gezogen wurden, dazu kamen , sich sozusagen einstimmig gegen eine Institution auszusprechen, welche ihnen doch die schwere Aufgabe erleichtern sollte, den Handel und die Industrie ihres Landes über ihre ökonomischen Interessen gehörig aufzuklären. W O Da nehmen die Konsuln der anderen Nationen die Handels kammern im Auslande viel sympathischer auf: namentlich die französischen Konsuln, welche von Regierungswegen die Ehren präsidenten dieser Handelskammern im Auslande sind, haben sich grosse Mühe um Ausbreitung dieser nützlichen Institutionen gegeben. Und man begreift das auch leicht, wenn man erwägt, in welcher Verlegenheit sich ein Konsul befindet, welcher seinen Landsleuten klaren Wein einschenken möchte. Für den Augen blick kann er das nicht anders, als wenn er die Geschäftsleute seines Volkes ersucht, ihm vorläufig selbst Auskunft zu ertheilen, was sie durchaus nicht immer gern thuii: sei er nun aber Be rufs- oder Handelskonsul, so kann er offenbar nicht all' die so verschiedenen Interessen aller Geschäftszweige persönlich kennen. Man würde die menschliche Natur ganz verkennen, wollte man annehmen, andere Information auf diesem Wege zu erhalten, als solche, die Demjenigen gefalle, der sie dem Publikum zu geben beliebt, und das hat oft sehr wenig praktischen Werth. Würden sie anders handeln, so wäre das ein Beweis von einer seltenen Uneigennützigkeit oder noch selteneren Naivität. Ganz anders macht sich die Sache innerhalb einer Handels kammer oder Handelsgesellschaft, da man hier nicht mehr direkt an Diejenigen zu appelliren braucht, die aus ihren eigenen Mittheilungen Konkurrenz zu befürchten hätten: denn da die Auskunft über das Ganze durch die verschiedenen Privatinteressen kontrollirt wird, so ist die Unparteilichkeit damit garantirt. Aber das Nationalinteresse beruht nicht ausschliesslich darin, dass man Auskunft darüber erhält, welche Waare allenfalls im Ausland abzusetzen wäre. Alles was geeignet ist, den Austausch der Waaren zu erleichtern und die Sicherheit des Verkehrs zu garantiren, hat ebenso grosse Bedeutung, und in dieser Hinsicht können auch die in fremden Ländern niedergelassenen Mitbürger viel leisten. Wir erwähnen beispielsweise nur die mit Erfolg gekrönten Schritte gewisser Handelskammern im Ausland zur Abschaffung der Zollformalitäten, welche Privatreklamationen nicht zu Stande brachten; ferner die Errichtung einer französischen Handelsagentur zu Galat./ durch die französisc he Handelskammer, um die französischen Interessen zu vertreten: die Schöpfung von Musterbiireaus im Ausland u. s. w. Ein anderer Punkt von Wichtigkeit ist, dass mit dem Aus land Einluhrverbindungen angeknüpft werden, von denen ge- wissermaassen die Ausfuhr abhängt, da ein Land nur so viel kauft, als es verkaufen kann. Bei solcher Wahrung der Inter essen sichern sich die Handelskammern das Wohlwollen und sogar die werkthätige Unterstützung der Behörden des Landes, wo sie ihren Sitz haben; man kann also nicht genug empfehlen, diese Interessen nicht, zu vernachlässigen. Angesichts des offenbaren Nutzens der Handelskammern, oder wie man sie nennen will, im Ausland, angesichts der Tliat- sache, dass die Schweiz die meisten Vereine aller Art bat mul dass keine, einigermaussen bedeutende Schweizerkolonie im Aus lande ohne Hilfsgesellschaft, Musik- oder Schiitzengesellschaft ist, und angesichts der Thatsache. dass der Hundesruth bereits 1884 von der Bundesversammlung zur Fnferstützung von. aus persönlicher Initiative hervorgegangenen schweizerischen Handels kammern im Auslande ermächtig! wurde, muss man sich nur höchlichst verwundern, dass bis jetzt noch keine solche entstanden
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