Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-188701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18870100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18870100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (11. Juni 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Regulativ der Deutschen Seewarte für die Prüfung von Präzisions-Taschenuhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeitrechnung und Kalender (Fortsetzung)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 12.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1887) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1887) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1887) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1887) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1887) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1887) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1887) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1887) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1887) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1887) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1887) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1887) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1887) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1887) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1887) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1887) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1887) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1887) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1887) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1887) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1887) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1887) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1887) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1887) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1887) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1887) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1887) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1887) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1887) 409
- AusgabeNr. 53 (31. Dezember 1887) 417
- BandBand 12.1887 -
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— 186 — gestellt. Sollte es sich jedoch bei der Untersuchung heraussteilen, 1 dass eine Uhr einen stark unregelmässigen Gang oder auffallende Mängel in der Kompensation zeigt, indem die Schwankungen im täglichen Gange bei gleicher Lage für zwei aufeinanderfolgende Tage 4 Zeitsekunden übersteigen, oder dass die Unterschiede zwischen dem mittleren täglichen Gange bei Anfang und Schluss der Prüfung in derselben Lage 4 Sekunden übersteigen, oder dass ferner die Differenzen im täglichen Gang zwischen horizon taler und vertikaler Lage oder zwischen Zimmertemperatur und "Wärmeraum bei gleicher Lage 10 Sekunden übersteigen, so wird ein Attest nicht ausgestellt werden, sondern es wird dem Fabri kanten hiervon Anzeige gemacht, und derselbe aufgefordert, seine Uhr zurückzuziehen. Die dafür zu entrichtenden Gebühren sind dieselben, wie in dem Falle, wo ein befriedigendes Resultat ab geleitet werden konnte. § 4. Jede vom Fabrikanten eingelieferte Uhr muss entweder auf dem Zifferblatte oder im Werke selbst mit dem Namen des Verfertigers sowie mit einer Nummer versehen sein. Ferner muss der Uhr eine kurze Angabe über die Hemmung, Spiralfeder, Kompensation, sowie ob ihre Konstruktion eine ausser- gewöhnliche ist, z. B. mit Schnecke, todter Sekunde oder der gleichen versehen ist, beigefügt werden. Auf dem nach beendigter Prüfung auszustellenden Atteste werden diese Angaben alsdann gleichfalls vermerkt werden. 55 5. Die Sendungen von Präzisions-Taschenuhren sind direkt an die Abtheilung IV der Seewarte, Sternwarte Hamburg, zu adres- siren. Ueber den Eingang der Uhr wird dem Absender eine vom Vorstande Unterzeichnete Bescheinigung zugestellt, und es erfolgt die Aushändigung der Uhr nach beendigter Prüfung gegen Rückgabe dieses Scheins. Sollte es von auswärtigen Uhrmachern gewünscht werden, so können ihnen die Uhren von Seiten der Seewarte mittels der Post, in möglichst sorgfältiger Verpackung, wieder zugestellt werden. Die Unkosten der Verpackung etc. sind vom Fabrikanten zu tragen. Die Wiedereinführung der Uhren in das Zollvereinsgebiet erfolgt zollfrei, und es werden dieselben einer zollamtlichen Revision nicht unterliegen. Es wird sich empfehlen, diejenigen Uhren, welche für die grosse Prüfung bestimmt sind, jedenfalls schon einige Tage vor Beginn der Prüfung dem Institute zuzustellen, damit etwaige durch den Transport hervorgerufene Gangstörungen nicht während der Prüfung noch nachvvirken. § 6. Eine Versicherung der Uhren gegen Feuersgefahr erfolgt seitens der Seewarte nicht, und übernimmt die Seewarte keine Verantwortlichkeit für etwaige an den Uhren angeblich vorge kommene Beschädigungen während der Zeit, in welcher sie sich in der Abtheilung IV befunden haben. § 7- Von einer eingehenden Publikation der Ergebnisse dieser Prüfungen wird, besonders interessante Fälle ausgenommen, zu nächst Abstand genommen werden, und werden solche Veröffent lichungen seitens der Seewarte nur im Einverständnisse mit den Fabrikanten erfolgen. Hamburg, den 15. April 1887. Die Direktion der Seewarte. Dr. Neumaver. Zeitrechnung und Kalender. Vortrag, gehaltenim Leipziger Uhrmachergehilfen-Verein am 30. April und 14. Mai 1887. (Fortsetzung). Jahreszeiten kannten die Aegypter nur drei und zwar die Wasserjahreszeit, nach unserem Kalender von Juni bis Oktober; die Sprossjahreszeit (Saatzeit, Gartenzeit) von Oktober bis Februar, und die Vorrathszeit oder Fruchtzeit von Februar bis Juni. Die Woche, aus sieben Tagen bestehend, scheint eine Er findung der Aegypter zu sein: nicht unmöglich ist es aber auch, dass sie diese Eintheilung der Zeit von den Babyloniern gelernt haben. Der Ursprung dieser Siebentheilung ist entweder in der Dauer von einer Lichtgestalt des Mondes bis zur nächsten oder in der Astrologie (Sterndeutekunst) zu suchen. Die alten Völker nahmen sieben Planeten an: Sonne, Mond, Merkur, Venus, Mars, Jupiter und Saturn und schrieben jedem dieser Planeten für einen Tag die Herrschaft über die Geschicke der Menschen zu. Diese Planetenhorrschaft bedingt einen siebentägigen Turnus, welcher möglicherweise aus der Astrologie in die bürgerliche Zeitrech nung übergegangen sein dürfte. Für das Vorhandensein der siebentägigen Woche spricht unter anderem auch das siebentägige Apisfest und die siebenmal zehntägige Trauer der Aegypter um Jakob, den Vater Josephs (1. Mos. 50, 3). Den Tag theilten die alten Aegypter in 12 Stunden von Sonnenaufgang bis -Untergang und in 12 Stunden von Sonnen untergang bis -Aufgang. Das Datum wechselte mit Sonnenauf gang; doch als später die Kenntniss des Sternhimmels allgemeiner wurde, fing man den Tag mit Mitternacht an. Zur Bestimmung der Tagesstunden diente der Schatten der Sonnenzeiger und in der Nacht dienten zur Bestimmung der Stunden die Sterne. Sonnenzeiger waren wahrscheinlich auch die Obelisken*). Später waren auch Wasseruhren, sogenannte Klepsydern, in Gebrauch, deren Erfindung von den Griechen dem Aegypter Ktesibios, dem Sohn eines Bartscherers, zugeschrieben wird. Da jedoch Wasseruhren schon 600 Jahre vor Chr. den Assyrern bekannt gewesen waren und Ktesibios um das Jahr 270 vor Chr. geboren ist. so ist es wahrscheinlicher, dass Kte sibios nur die Griechen mit den Wasseruhren bekannt gemacht hat. Auch die Eintheilung in zwölf Stunden soll eine ägyptische Erfindung sein. Ein göttlich verehrtes Thier, von ihnen Anubis, von den alten Schriftstellern, z. B. von Tertullian und Augustinus, aber Cinocephalus genannt, soll zwölf Mal des Tages sein Wasser von sich gegeben und dabei geschrieen haben. Diese Eigen- thümlichkeit des Thieres soll die Aegypter auf die Eintheilung in 12 Abschnitte (Stunden) geführt haben **). Die hauptsächlichsten Feste der Aegypter waren das Neu jahrs- oder Thots-Fest, das grosse und das kleine Feuerfest, und der erste und fünfzehnte eines jeden Monats; ausser diesen waren noch viele andere Feste. Am merkwürdigsten waren jedoch die sechs Hauptnationalfeste, die mit grossem Gepränge, Opfern und feierlichen Umzügen begangen wurden***). *) Die Obelisken waren hohe, meist viereckige (man kennt nur einen achtseitigen) Spitzsäulen aus einem einzigen Granitstück und nach oben etwas verjüngt zulaufend. Sie wurden in den Gebirgen Ober-Aegyptens ausgehauen, geschliffen, polirt und dann auf dem Nil oder auf den Kanälen nach dem Ort ihrer Bestimmung gebracht, und vor Palästen oder vor den Pylonen (Vor hallen) der Tempel aufgestellt. Der grösste ObeliBk stand, wie Plinius schreibt, vor dem weltberühmten ägyptischen Labyrinth. Die römischen Kaiser liessen viele nach Rom bringen, sie wurden aber während der Völkerwanderung in den Schutt geworfen. Papst Sixtus V. liess einige davon wieder aufrichten, darunter auch den grossen Obelisken, den Konstantin der Grosse von Theben bis Alexandria und sein Sohn Constantius nach Rom bringen liess. Er steht vor dem Lateran und ist der grösste der noch jetzt vorhandenen Obelisken. Mit der Basis ist er 179 Fuss hoch und wiegt über 13 Tausend Zentner. **) Das Thier Anubis oder Cinocephalus soll einen Hundekopf gehabt haben und wird von Plinius zu den Affen gezählt. ***) Das erste dieser Hauptnationalfeste, welches der Diana zu Ehren zu Bubastis gefeiert wurde, war unter allen das grösste; es wurde mit grossen Zeremonien begangen. Das zweite wurde zu Busiris der Isis zu Ehren ge feiert, wo diese Göttin einen prächtigen Tempel hatte. Das dritte wurde zu Sais der Minerva zu Ehren angestellt. Das vierte zu Heliopolis der Sonne zu Ehren. Das fünfte zu Butis, zu Ehren der Latona und das sechste zu Papremis dem Mars zu Ehren. Wenn die Zeit des ersten Festes herankam, begaben sich Männer und Weiber zu Schiff; einige von den Weibern spielten mit Klapperwerk, andere aber sangen und klatschten mit den Händen. | Wenn sie an einer Stadt oder an einem Orte vorüberfuhren und Weiber an i dem Gestade bemerkten, riefen sie denselben Schmähworte zu und entblös9ten J sieh bisweilen sogar gegen dieselben auf eine schändliche Art. Wenn sie : in die Stadt Bubastis selbst kamen, so brachten sie reichliche Opfer, wobei
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