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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-188701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18870100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18870100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (29. Oktober 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das schweizerische Uhrengewerbe (Fortsetzung aus Nr. 42)
- Autor
- Gfeller, Julius
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 12.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1887) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1887) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1887) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1887) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1887) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1887) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1887) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1887) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1887) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1887) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1887) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1887) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1887) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1887) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1887) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1887) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1887) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1887) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1887) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1887) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1887) 345
- ArtikelDas schweizerische Uhrengewerbe (Fortsetzung aus Nr. 42) 345
- ArtikelEin Kapitel über das Gold 346
- ArtikelGeschichtliche Notizen über die Uhrmacherkunst und Astronomie ... 348
- ArtikelKlingelanlage mit gemischter Schaltung für Selbstunterbrechung ... 349
- ArtikelDie Wirkung der Sonnenstrahlen auf Selen 349
- ArtikelVerschiedenes 350
- ArtikelAnzeigen 351
- AusgabeNr. 45 (5. November 1887) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1887) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1887) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1887) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1887) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1887) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1887) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1887) 409
- AusgabeNr. 53 (31. Dezember 1887) 417
- BandBand 12.1887 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Erscheint wöchentl. — AhnnnenientHpr. pro Quart. Mk. — Oesterr. TT TT T T TT _ q Alle Hm-LlmmllimtM-ii und l’n^iimter nehmen llebtelluiiLren ud. Währ. fl. 1,20. — Inserate die 4«esi>alt. I'etit/.eile oder deren Hauni Ü-Zl. .J—L J—i. CI. *w*., , , ... 25 Pf., bei Wiederholungen 2—1 Mul 1 4-8 Mal 2(1",„ >1-2(1 Mal | nn Q 0 A|-t .lw.i- 1 "™mw,„tl„l,,r Kedakteur: l- e r .I , a r. ,l Rosenkranz in l.e.pz, 33Vs°/o, 27—52 Mal 50",, Kaball. — Arlioitsmarkt j>ro Zeile 15 Pf. ULII ^ ■ '-'KMHHI iOOf. Vorlaa von W i 1 li e ] in K n u p. |. in 1 lalle a. S. Inhalt: Das schweizerische Uhrencewerbe. — Hin Kapitel üDer das Gold. — Geschichtliche Notizen über die Uhrmacherknnst und Astronomie etc. — Klingelanlage mit gemischter Schaltung für Selbstiinterhrechnng und einfachen Schlag. — Die Wirkung der Sonnenstrahlen auf Selen. — Verschiedenes — Anzeigen. Zur Iteachtung! Alle für die. Kxpedition bestimmten Geld-, Brief- und liiserateiiseiiduiigen. feiner Abonncineiitshestelliiiigeu sind stets zu adressiren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uirmncherkunst“, Willielm Knapp in Halle a. S. Das schweizerische Uhrengewerbe. In der Schweiz gekrönte Preisschrift von Julius Gfeller. (Fortsetzung aus Nr. 42.) Wenn die Uhrmacherei, wie es sein sollte, als Handwerk industriell organisirt werde, so sollten die ständigen Arbeiter bei derselben durch einen Theil am Gewinn interessirt werden. Ist dies auch, wie viele andere .jetzt auftauchonde Fragen, sehr schwierig auszuführen, so ist es doch des Versuches werth: denn wenn es gelingt, so würde es sehr viel dazu beilragen, alle an derselben Industrie Betheiligten in der Uebcrzcugung zu bestärken, dass das Wohl der Einen innig mit dem Wohl der Anderen verbunden ist. Die Interessen der Arbeiter der Maschinenindustrie sind in der Schweiz durch das Gesetz über die Arbeit in den Fabriken gewahrt, das auch den Fabrikanten einige Vortheile gebracht hat, obgleich es weder auf ihr Verlangen, noch zu ihren Gunsten geschaffen worden ist. da sie sich im Gegentheil anfangs dagegen auflehnten. Als dasselbe borathen wurde, wandten sich etwa, 300 Industrielle an den Bundesrath, um ihn auf die ungünstige Lage der schweizerischen Industrie aufmerksam zu machen, gegen i die sich von allen Seiten Zollschranken erheben, die sie lahm legen, so dass ihr früherer Gewinn nicht mehr bestehe, indem die Wasserkraft nicht mehr die frühere Bedeutung in der Me chanik habe und die niedrigen Löhne für Handarbeit nur noch in der Erinnerung fortleben; es scheine ihnen daher, unter diesen Verhältnissen falle jede Einschränkung der Arbeitsfreiheit nur zum Nutzen der Konkurrenten der Schweiz aus. Es wurde denn auch das ursprüngliche Projekt etwas abgeändert und am 23. März 1877 wurde das Fabrikgesetz beschlossen und trat mit dem 1. April 1878 in Kraft; es wurde später ergänzt durch das Gesetz über die Haftbarkeit der Fabrikanten in Unglücks fällen, vom 25. Juni 1881. Es lässt sich nicht leugnen, dass diese Gesetze die Lage der Arbeiter wesentlich verbessert haben, zum Glück ohne die Industriellen aufzubringen, obgleich sie ihnen gewisse Opfer auferlegen, für die sie aber hoffentlich seither in der Verbesserung der Lage der Arbeiter und einem bessern Er trage ihrer Arbeit, eine Ausgleichung gefunden haben. Gewiss sind die Beziehungen zwischen Patronen und Arbeitern noch lange nicht so, wie sie sein könnten und sollten; dass es aber damit ohne diese Gesetze noch schlimmer stände, zeigt uns ein flüchtiger Blick über unsere Landesgrenzen hinaus. Ende 1885 standen 151 Uhren-, Bijouterie- etc. Etablissemente mit 10873 Ar beitern unter dem Fabrikgesetz. Ein grösser Vortheil der schweizerischen Gesetzgebung besteht auch in der Einschränkung der Arbeitszeit. Trotzdem man sich anfangs dieser widersetzte, haben seither diejenigen Industrien, die associationsmässig arbeiten lassen, eingesehen, dass damit ein Mittel zur Linderung der schlimmen Folgen der Ueberproduktion gegeben ist, und sie haben die Arbeitszeit sogar noch mehr herabgesetzt, als das Gesetz verlangt. Aber trotz dieser Beschränkung der Arbeitszeit fällt die Produktion nicht eben so stark; daraus folgt, dass man die Arbeiter nicht über eine gewisse Zeit arbeiten lassen darf, ohne dass sie abgespannt werden. Das haben die Engländer längst eingesehen, und es hat sich auch in der Schweiz bewährt. Laut Bericht des Fabrik-Inspektors des 2. Kreises von 1886 ist näm lich in einer Spiralfabrik die Arbeitszeit um volle 50 Prozent herabgesetzt worden, und doch hat sich bei der Produktion eines Monats nur eine Verminderung von 10 Prozent ergeben. Seit einiger Zeit spricht man viel von der obligatorischen Versicherung der Arbeiter, wie sie bereits in anderen Ländern, namentlich in Deulschland vorkommt. Hier ist ein erstes Gesetz darüber, vom .fahr 1876, im Jahre 1884 auf neue Arbeiterklassen ausgedehnt worden, so dass zur Zeit der vierte Theil der Bevölkerung Deutschlands die Wohlthaten der gesetz lichen Versicherung geniesst; bei uns hat der Nalionalrath im März 1885 eine Motion eingebracht, wonach der Bundesrath die Frage der Einführung der gesetzlichen Versicherung der Arbeiter prüfen sollte. Bereits hat sich dann auch schon im Monat darauf
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