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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Agitation
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Einführung der Einheitszeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 39
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 101
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 119
- ArtikelCentral-Verband 119
- Artikel!Schwindel! 119
- ArtikelZur Agitation 120
- ArtikelZur Einführung der Einheitszeit 120
- ArtikelUeber die Einführung einheitlicher Schraubengewinde (Fortsetzung) 121
- ArtikelDie Fach-Ausstellung am Verbandstage zu Leipzig (Fortsetzung) 121
- ArtikelPunktir-Sekundenzähler mit Tinte markirend; konstruirt von C. L. ... 122
- ArtikelUnsere Werkzeuge 123
- ArtikelBriefwechsel 123
- ArtikelVereinsnachrichten 124
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 125
- ArtikelZeichen-Register 126
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 126
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 126
- ArtikelVerschiedenes 126
- ArtikelHumor 126
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 126
- ArtikelStellen-Nachweis 127
- ArtikelAnzeigen 127
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 139
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 159
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 199
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 219
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 237
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 257
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 275
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 295
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 315
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 335
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 355
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 377
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 397
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 417
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 441
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 463
- BandBand 17.1892 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 120 Zur Agitation. Laut Beschluss des Leipziger Verbandstages wurde, uns dem Verbände eine grössere Ausdehnung zu geben, der Verein Magde burg mit Bildung eines Agitations-Comites betraut; die Wahl hat nunmehr stattgefunden und beabsichtigt das Comite vorerst mit Versendung von Fragebogen vorzugehen. Als vorläufiges Arbeitsfeld ist die Provinz Sachsen mit Anhalt und Thüringen in Aussicht genommen. Das Comite ersucht nun, um diese Aufgabe mit Erfolg erledigen zu können, nicht nur eine gewissenhafte Ausfüllung dieser Fragebogen,> sondern erachtet es auch als Pflicht eines jeden Collegen das Comite bei den später erfolgenden Maassnahmen thatkräftig zu unterstützen. Um Uebersicht zu gewinnen, ist die Aufstellung einer Statistik über die dem Verbände noch nicht angehörenden Collegen unbedingt nöthig. Ebenso auch sind genaue Angaben erwünscht, welche Geschäfte soliden Grundsätzen huldigen, wie viel Gehilfen und Lehrlinge beschäftigt werden und in welcher, Weise die Ausbildung der letzteren stattfindet. Das Comite wird auch jede Unterstützung, die ihm von Seite i derjenigen Herren Gehilfen, welche sich unsern Bestrebungen an geschlossen haben, bei diesem Unternehmen zu Theil wird, mit.i Dank erkennen. Nach Organisirung der obengenannten Landestheile ist eine | solche der Provinzen Brandenburg, Schlesien und Posen in Aussicht genommen und erscheint es wünschenswerth, dass die Herren Vorstände der in diesen Provinzen schon bestehenden Uhrmachervereinigungen die Angelegenheit einstweilen in Er wägung ziehen. Es bedarf wohl kaum eines besonderen Hinweises, dass die Arbeit einer gründlichen Agitation eine sehr schwierige ist und nur zur befriedigenden Durchführung gelangen kann, wenn dem Comite von Seite der Vereine und Einzelmitglieder die nöthige Unterstützung zu Theil wird. Thue Jeder das Seine, dann kann und wird auch der Erfolg nicht ausbleiben und wir werden nach Ablauf unserer diesjährigen Verbandsperiode die Genugthuung haben, den Verband um eine ganz bedeutende Zahl von Mitgliedern verstärkt zu sehen. Zum Schluss bittet das Comite in Rücksicht auf die, mit der Agitation unvermeidlichen, grossen Kosten, die Mitglieder des Verbandes um recht häufige finanzielle Zuwendungen und bemerkt, dass solche jederzeit mit Dank vom Vorstande des Central-Verbandes in Berlin und von dem Vorsitzenden des Vereins Magdeburg, Coll. E. Meyer, entgegengenommen werden. Magdeburg, im März 1892. Das Agitations- Comite. E. Meyer, Schütze, Matthay, Brüggeraann, Wermuth. Zur Einführung der Einheitszeit. Die Einheitszeit bezieht sich je auf eine Fläche, die den 24. Theil der Erdoberfläche umfasst, von der Zeit zu Greenwich, w r egen des Nullpunktes der geographischen Länge, beginnend. Für Deutschland kommt die sogenannte mitteleuropäische Zeit | (die Stargarder Zone des 15. Längengrades östlich von Greenwich) in Betracht; diese Zeit ist seit dem 1. Juni 1891 im inneren Eisenbahndienste (in den Dienstfahrplänen etc.) im ganzen Gebiete des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen eingeführt. Die österreichisch-ungarischen Eisenbahnverwaltungen haben bereits vom 1. Oktober 1891 die neue Zeitrechnung angenommen und auch im äusseren Eisenbahndienste eingeführt, d. h. in den zum Gebrauche für das Publikum bestimmten Fahrplänen. Die süddeutschen Eisenbahnverwaltungen in Baden, Bayern, ein schliesslich der Pfalz, Eisass-Lothringen und Württemberg führen die mitteleuropäische Zeit bereits vom 1. April d. J. ab auch für den äusseren Dienst ein und alle Stationsuhren zeigen mittel europäische Zeit. Mit. Rücksicht hierauf führt die Reichs-Post verwaltung zu demselben Zeitpunkte die mitteleuropäische Zeit für den gesammten Postdienst in den Oberdirektionsbezirken Karlsruhe (Baden), Konstanz, Strassburg (Eis.) und Metz ein. Ebenso wird seitens der Telegraphenanstalten im ganzen Umfange des Reich s-Postgebiets vom 1. April ab im innern Telegraphendienst nicht mehr die mittlere Berliner Zeit, sondern ebenfalls ausschliesslich die mitteleuropäische Zeit zur Anwendung gelangen, welche bei den Eisenbahn-Telegraphenstationen schon jetzt im Gebrauch ist. — Wie verhalten sich nun Preussen und Sachsen zu dieser Zeitfrage? Was Sachsen anbetrifft, so hat das Ministerium der Zweiten Kammer des sächsischen Landtages folgende Auskunft ertheilt: Für die sächsische Staatseisenbahnverwaltung würde die einheit liche Behandlung der Zeitrechnung im inneren und äusseren Dienste nur erwünscht sein. Da jedoch durch die Annahme der mitteleuropäischen Zeit im äusseren Eisenbahndienste das ge- saramte öffentliche bürgerliche Leben — in Sachsen beträgt der Unterschied von der Ortszeit bis zu 13 Minuten — berührt wird, so dürfte es angezeigt erscheinen, mit dieser Maassnahme zu warten, bis deren Durchführung auch im Gebiete der preussischen Staatseisenbahnverwaltung feststeht. Bei den zahlreichen Berührungspunkten der preussischen und sächsischen Eisenbahnen und da die Beziehungen der letzteren vorwiegend nach Norddeutschland gerichtet sind, würde durch ein selbstän diges Vorgehen der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung eine grosse Unsicherheit des allgemeinen öffentlichen Verkehrs herbei geführt werden. Am 24. Februar d. ,1. war das sächsische Finanzministerium in der Lage, folgenden Bescheid zu ertheilen: Der Finanzdeputation der Zweiten Kammer beehrt sich das Finanzministerium ergebenst mitzutheilen, dass in Aussicht ge nommen ist. die mitteleuropäische Zeit auf den preussischen Eisenbahnen am 1. April 1893 als Einheitszeit für den äusseren Dienst einzuführen, und die Generaldirektion der sächsischen Staatseisenbahnen nunmehr ermächtigt worden ist, sich diesem Vorgänge anzuschliessen. Die Finanzdeputation knüpfte hieran den gewiss berechtigten Wunsch, dass die Ausdehnung der neuen Zeitrechnung auch auf das bürgerliche Leben in Sachsen erfolgen möge. Folgende Nachrichten über die schon jetzt erfolgende Ein führung der Einheitszeit liegen noch vor: Aus Karlsruhe: Durch höchste Verordnung sind die Ministerien ermächtigt worden, vom 1. April d. .J. ab für den äusseren und inneren Dienst der Behörden und öffentlichen An stalten die mitteleuropäische Zeit in Anwendung zu bringen. Aus Stuttgart: Im Hinblick auf die mit dem 1. April 1892 erfolgende Einführung der nach dem fünfzehnten Längengrad östlich von Greenwich sich richtenden mitteleuropäischen Einheits zeit in dem inneren und äusseren Dienste der württembergischen Staatseisenbahnen und im Dienste der Post- und Telegraphen verwaltung, welche der bisher in Württemberg maassgebenden Ortszeit bezw. der mittleren Stuttgarter Zeit um 23 Minuten voraus ist, wird es sich zur Anwendung von Missständen nicht vermeiden lassen, die für den Dienst der Verkehrsanstalten an genommene Zeit auch im bürgerlichen Leben zur Einführung zu bringen. Die Bedeutung dieser Maassregel erheischt, als über den Bezirk der einzelnen Gemeinden hinausgreifend, eine einheit liche Regelung. Es ist daher den Gemeindebehörden zu empfehlen, vom 1. April 1892 an die für das bürgerliche Leben in den Ge meinden maassgebenden Uhren nach der Uhr der nächstgelegenen Eisenbahnstation oder Postanstalt zu richten. Dies wird zur Folge haben, dass die Uhren, welche nach der „mittleren Stuttgarter Zeit“ gerichtet waren, in der Nacht vom 31. März auf 1. April 1892 um 23 Minuten vorzurücken sein werden. | Auch wird von der bevorstehenden Einführung der mittel- I europäischen Einheitszeit und der dadurch bedingten Vorrückung der Uhren die Einwohnerschaft durch öffentliche Bekanntmachung in geeigneter Weise zu verständigen sein. Aus Amsterdam: Ueber Maassregeln für die bevorstehende Einführung der mitteleuropäischen Einheitszeit wird berichtet: In der Nacht vom 30. April auf 1. Mai wird die Uhr des Tele graphenbureaus in Amsterdam nach der mittleren Zeit von Green- i wich geregelt; von hier aus soll so früh wie möglich am 1. Mai diese Zeit sämmtlichen Telegraphenbureaus übermittelt werden, i ln denjenigen Plätzen, wo der Post- und Telegraphendienst nicht vereinigt ist, wird dem Postbureau seitens des Telegraphenamts
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