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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Muss eine Uhr repassirt werden oder nicht?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 39
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 101
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 139
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 159
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 199
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 219
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 237
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 257
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 275
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 295
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 315
- ArtikelCentral-Verband 315
- ArtikelMuss eine Uhr repassirt werden oder nicht? 315
- ArtikelDer Stand der Arbeiten für die Einführung einheitlicher ... 318
- ArtikelPendelaufhängung mit Regulirwelle 318
- ArtikelElektrisches Viertel- und Stunden-Schlagwerk 319
- ArtikelWie ein Zwangsvergleich gemacht wird 319
- ArtikelBriefwechsel 320
- ArtikelVereinsnachrichten 321
- ArtikelZeichen-Register 323
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 323
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 324
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 324
- Artikel!Schwindel! 324
- ArtikelStellen-Nachweis 324
- ArtikelAnzeigen 325
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 335
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 355
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 377
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 397
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 417
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 441
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 463
- BandBand 17.1892 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 316 — wie die älteren Uhrmacher sie vor Jahrzehnten kannten. Damals war es eine Seltenheit, eine Uhr, selbst besserer Qualität und von höherem Preise, aus den Fabriken oder vom Grossisten zu beziehen, die gangbar war und die der nachhelfenden Hand des Uhrmachers unbedingt hätte entbehren können, um sie in den Zustand der Dienstbarkeit und Regulirfähigkeit zu setzen. Eine genaue Durchsicht und Nachprüfung der Uhr war unumgänglich nothwendig, und bei den meisten Uhren war diese Arbeit eine mühevolle und zeitraubende und erforderte eine geschickte Hand, einen zuverlässigen, gewissenhaften und umsichtigen Arbeiter. Damals wäre es eine müssige Frage gewesen, ob eine Uhr, bevor sie der Uhrmacher verkaufen konnte, abgezogen hätte werden müssen. Welcher Umschwung seitdem in der gesammten Fabrikation eingetreten ist, das hat jeder von uns miterlebt. Die Uhren werden jetzt allgemein vermittelst maschineller Hilfe mit einer Genauigkeit in allen ihren einzelnen Theilen hergestellt, die be wunderungswürdig ist, und jedem Fachmann ist das System der schablonenmässigen Fabrikation bekannt, sodass eine Er läuterung derselben unnöthig ist. Alles kann nun freilich die Maschine nicht machen, und es bleibt der menschlichen Hand noch genug zu thun übrig, um der Uhr den Charakter eines Kunstpro duktes zu wahren. Aber durch die Fortschritte in der Wissenschaft, durch die Arbeitstheilung, die an den Fabrikationsstätten eingeführt ist und durch welche eine einzelne Hand eine früher ungeahnte Uebung in der ihr zugewiesenen Arbeit erlangt hat, am aller meisten aber durch die alles zwingende Konkurrenz w'urde es ermöglicht, dass die Fabriken die Uhren und zwar selbst die geringwerthigeren in einer solchen Vollendung liefern können, dass die meisten in gangbarem Zustande sind. So gross nun auch dieser Fortschritt auf der einen Seite ist, indem er dem Uhrmacher das Geschäft erleichtern hilft und ihm einen Theil seiner mühsamen Arbeit abnimmt, eben so sehr hat er auch seine Schattenseite, indem es jetzt dem Nichtubrmacher, dem Händler, möglich ist, unerwünschte und zum Theil gefährliche Konkurrenz zu machen. Die Frage, ob der Nutzen, der dem Uhrmacher aus der neuen Fabrikationsmethode erwächst, den eben beregten Nach theil aufwiegt, will ich als nicht hierher gehörig ununtersucht lassen. Mit der Thatsache müssen wir nun aber einmal rechnen: die Uhren werden zum grössten Theil von der Fabrik in gangbarem Zustande geliefert, ob es unsnuner wünscht ist oder nicht, und die Frage, ob ein Abziehen nöthig, kann infolge dessen weder mit einem unbedingten Ja noch mit einem unbedingten Nein beantwortet worden. Der gewissenhafte Uhrmacher wird auch jetzt noch in der Regel eine Uhr vor dem Verkaufe einer Durchsicht unterziehen und sich Mühe geben, die Regulirung zur höchstmöglichen Vollkommenheit ( zu bringen. Aber wie jede Regel hat auch diese ihre Ausnahme, und ich glaube kühn behaupten zu dürfen, es giebt keinen Uhr macher in der Welt, den ich nicht als Beweis für die Ausnahme nennen dürfte, dass auch er einmal eine Uhr unabgezogen verkauft habe. Wird man mir diese Behauptung zugeben und ich glaube nicht, dass ich hierin einen Widerspruch finde, so wird man mir auch recht geben müssen, W'enn ich die Frage, ob eine Uhr abgezogen werden muss oder nicht, weder mit einem unbedingten Ja noch mit einem unbedingten Nein beantworte. Wie sollen wir uns nun in einem Streitfälle verhalten? Das ist wohl der Kernpunkt der aufgeworfenen Frage. Würde mir vor Gericht als Sachverständiger die Entscheidung derselben zu gewiesen, so würde ich antworten, dass jede Uhr vor dem Ver kaufe einer Prüfung unterzogen werden muss, ob sie ihrer Qualität entsprechend regulirfähig ist, aber dass das, was man früher Abziehen nannte, heute ein veralteter Begriff sei. der in dem früheren Sinne nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Ob aber eine Uhr der nothwendigen Prüfung unterworfen wurde, lässt sich nicht in allen Fällen äusserlich derselben ansehen. Da muss das gewissenhafte und kritische Auge eines Uhrmachers den einzelnen Fall zu beurtheilen verstehen, denn wenn z. B. die Rückerstifte so weit sind, dass die Spiralfeder zu viel Spiel hat, oder die Spiralfeder an sich nicht frei liegt, oder eine Streifung im Räderwerk sichtbar ist, so kann von einer Regulirung nicht die Rede sein. Die Schwierigkeit, die in der Beantwortung der ganzen Frage liegt, hat sich der Uhrmacher selbst geschaffen, dadurch, dass er dem Laien oder sagen wir dem Käufer gegenüber viel zu viel vom „Abziehen“ redet. Ich selbst gebe meinem Kunden, der beim Kaufe einer Uhr fragt, ob sie auch abgezogen sei. immer die gleiche Antwort: „ich werde die Uhr regulirt abliefern, sollte sich aber im Gebrauch erweisen, dass sie nicht ganz richtig geht oder sollte sich sonst irgendwie ein Umstand ergeben, so bin ich jederzeit zur Abhilfe bereit.“ Das Wort „abziehen“ kommt mir nie in den Mund, wohlverstanden dem Käufer gegenüber; meinen Gehilfen aber gebe ich die Uhren vor dem Abliefern zur strengen Durchsicht, zum „Abziehen“. Aus dem Vorstehenden glaube ich die Nothwendigkeit er wiesen zu haben, dem Publikum gegenüber das ominöse Wort ausmerzen zu müssen; es darf es von uns gar nicht mehr hören und die nachfolgende Generation darf es gar nicht mehr kennen, denn sonst würde es, wie die Verhältnisse nun einmal liegen, je länger je mehr für den Uhrmacher zum zweischneidigen Schwert werden, mit dem er sich nur selbst verwundet. Das beweisen gerade die Gerichtsverhandlungen, die den Anlass zu diesen Zeilen gegeben haben, und der Pfeil, den der Schütze auf andere, d. h. auf unliebsame Konkurrenten abschiessen zu können glaubt, wird auf ihn selbst zurückprallen. Auch das muss sich der Uhrmacher abgewöhnen, dass er von einer Uhr, die nicht bei ihm gekauft ist, und die zu ihm gebracht wird, sagt, sie sei nicht abgezogen. So gut wie er von einer Uhr, die zur Reparatur kommt, seinem Kunden auf Befragen erklärt, dass sie fehlerhaft sein müsse, was sich aber äusserlich nicht erkennen lasse und das Werk daher auseinander genommen werden müsse, ebenso gut kann das von einer neuen Uhr gesagt werden, ohne das bedeutungslose Wort „abziehen“ zu gebrauchen. Ich bin mir bewusst, dass ich mit meinen Ausführungen alt Eingewurzeltem, das so leicht nicht auszurotten sein wird, den Krieg erklärt habe, und mancher College wird den Kopf schütteln und sich aus Liebe zur Gewohnheit mit meiner Anschauung nicht einverstanden erklären; ich fürchte aber, die Verhältnisse werden sich auch hierin stärker zeigen als die Menschen, und warum sollten wir sie nicht zeitig zu bemeistern suchen, wenn dies in unserer Hand liegt? Theodor Elsass-Wiesbaden. Ueber die Frage: ob eine Uhr repassirt werden muss oder nicht, möchte ich in dem Nachstehenden nur ganz allgemeine Betrachtungen anstellen. Ich habe es absichtlich vermieden, die uns in No. 15 des Journals vorgelegten .3 Fragen direkt zu be antworten und mich über das Gutachten des Coll. Packbusch zu äussern. Ich halte es für unrichtig, wenn die Erörterung dieser Frage zu sehr ins Publikum getragen wird, und aus diesem Grunde stimme ich nicht mit den Auslassungen des Coll. Felsz über ein. Die Frage ist durch die Schuld der Uhrmacher zu einer Streitfrage geworden. Es würde nicht so sein, wenn die Uhr macher das Wort: „die Uhr ist nicht repassirt“, dem Laien gegen über nie aussprächen, und wenn man sich in dem Falle, wo es sich um die Bekämpfung des Hausirens handelt, nach ändern Mitteln umsehen wollte. Ich behaupte, es geht den Käufer einer Uhr, der vom Uhr macher Garantie beansprucht, garnicht an, ob die Uhr repassirt ist oder nicht; er wird, wenn die Uhr nicht genau regulirt oder durch irgend eine Veranlassung in Stillstand gekommen ist, zu dem betreffenden Uhrmacher gehen und von ihm Abhilfe fordern. Es kommt sogar nicht selten vor, dass durch eigenes Verschulden der Leute eine Uhr in Unordnung geräth und dass dem Uhr macher dies gellissentlich verschwiegen wird, damit nur ja keine Kosten berechnet werden sollen. Man sieht also, wie sehr das Publikum die Garantie des Uhrmachers auszunutzen bemüht ist. Ich behaupte ferner, durch die Schuld der Uhrmacher ist die Frage zu einer Rechtsfrage geworden, aber wenn man sie als eine solche ansehen sollte, dann müsste zuvor nachgewiesen
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