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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Muss eine Uhr repassirt werden oder nicht?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 39
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 101
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 139
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 159
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 199
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 219
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 237
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 257
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 275
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 295
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 315
- ArtikelCentral-Verband 315
- ArtikelMuss eine Uhr repassirt werden oder nicht? 315
- ArtikelDer Stand der Arbeiten für die Einführung einheitlicher ... 318
- ArtikelPendelaufhängung mit Regulirwelle 318
- ArtikelElektrisches Viertel- und Stunden-Schlagwerk 319
- ArtikelWie ein Zwangsvergleich gemacht wird 319
- ArtikelBriefwechsel 320
- ArtikelVereinsnachrichten 321
- ArtikelZeichen-Register 323
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 323
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 324
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 324
- Artikel!Schwindel! 324
- ArtikelStellen-Nachweis 324
- ArtikelAnzeigen 325
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 335
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 355
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 377
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 397
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 417
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 441
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 463
- BandBand 17.1892 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 317 — werden, dass die Uhren durch das ßepassiren auch unbedingt besser werden; das ist leider sehr oft nicht der Fall. Von mancher Uhr möchte man wünschen, dass sie unrepassirt geblieben i wäre. — Wenn die Richter und Staatsanwälte das Repassiren [ von diesem Gesichtspunkt aus betrachten wollten, so könnten sie i nie einen Betrug bei dem unterlassenen Repassiren voraussetzen. Darin liegt für uns der Schwerpunkt und wir sollten es als Ehrensache ansehen, dass nicht ein College den anderen schädige, wir müssen aber auch gerecht sein, unbekümmert darum, ob es einen Collegen betrifft oder nur einen Händler. Wenn wir aber fortfahren, in dieser Weise das Publikum und die Gerichte zu belehren, dann kann es sich über kurz oder lang ereignen, dass die Staatsanwaltschaft sich nicht allein darum kümmert, ob eine Uhr repassirt ist, sie wird vielleicht auch fragen: Wie ist die Uhr repassirt? Denn eine Werth Verminderung kann auch durch eine mangelhafte Repassage herbeigeführt werden. Es ist doch gewiss den Meisten unter uns vorgekommen, dass eine Uhr, um das Geschäft nur zu Stande zu bringen, un repassirt abgegeben werden musste, und das allein ist ein hin reichender Grund, dass wir, wenn wir ehrlich sein wollen, nie eine Anklage gegen andere erheben sollten über Dinge, die wir selbst unter Umständen für nothwendig erachten. ! In dem Artikel, „Zeit- und Streitfragen“ in No. 15 unseres] Organs sind zwei einander ähnliche Fälle angeführt, bei denen ganz entgegengesetzte richterliche Entscheidungen getroffen wurden. Im ersten Falle haben die Collegen des Verbandes Havelland, die es sich zur Aufgabe gestellt, dem Unwesen der Hausirer entgegen zu treten, durch einen Gehilfen eine Uhr von einem gerade anwesenden Händler ankaufen lassen und hatten somit den Beweis in Händen, dass sich der Händler der Uebertretung ] der §§ 42a und 56 der R.-Gew.-Ordn. schuldig gemacht. Warum unterliessen sie es. Anklage wegen Uebertretung des Hausirver- botes zu erheben? Anstatt dessen lässt sich der Gehilfe ver klagen, weil er den Restbetrag nicht gezahlt hatte, und die Sache hat eine für den Verein ungünstige Wendung genommen. Vor längerer Zeit hat sich bei uns ein ähnlicher Fall zuge tragen. Einer unserer Collegen hatte das Glück, einen Hausirer abzufassen dadurch, dass er ihm eine Uhr auf Abzahlung ab kaufte. Es wurde bei der Polizeibehörde Anzeige erstattet, und der Reisende des Abzahlungsgeschäftes ist in Strafe genommen. Wir hätten natürlich gewünscht, dass nicht der Reisende, sondern der Inhaber des Geschäftes zur Verantwortung gezogen worden] wäre. Bezahlt wurde die Uhr auf Rechnung des Vereins mit 1 wöchentlich einer Mark bis auf Heller und Pfennig. Gekauft! musste werden, da ein Zeuge nicht gut herangezogen werden konnte. In dem zweiten Falle, die „nicht abgezogene“ Uhr, hat j jemand eine Uhr auf wöchentliche Abzahlung gekauft; als er] mit seiner Zahlung ins Stocken gerieth und vom Verkäufer ver- i klagt wurde, zeigte er denselben, um sich zu rächen, wegen Betrugs an und der Händler wurde dementsprechend verurtheilt. Das halte ich aus oben angeführten Gründen für bedauerlich, denn was soll dann geschehen, wenn eine Uhr wohl repassirt. Hbef zugleich schmählich verpfuscht ist? Das Publikum hat über die innere Einrichtung einer Uhr, über die Störungen des Ganges und über die Mittel zur Besei tigung derselben ebenso unklare Begriffe, als über den Organis- 'fnus' urid die Behandlung des menschlichen Körpers. Die Aerzte ] theilen uns nicht mehr mit, als sie für gut halten. Warum : k(Snnen wir Uhrmacher im Hinblick auf unsere Standesehre nicht ebenso verfahren? Warum müssen gerade Uhrmacher ihren Kunden Sachen erzählen, die sie, die Laien, doch nicht ver stehen? Es wird dadurch das Misstrauen, welches man gewohnt ist, uns entgegenzubringen, nicht beseitigt, sondern erheblich i Ver grösser t. Im Interesse des Friedens der Collegen untereinander sollte 'Hn jeder sich nur darum kümmern, ob die eigenen Uhren re passirt sind oder nicht. Die Abzahlungshändler und Hausirer müssen wir dadurch bekämpfen, dass wir sie gelegentlich und auf Grund des Gewerbegesetzes zur Anzeige bringen, und das Publikum müssen wir zu belehren suchen, indem wir ihm durch sn beweisen, dass es von uns vortheilhafter kauft als von i. • Hamburg. H. A. Meinecke. * . * % Wohl selten ist für das Fortbestehen unserer Kunst, und damit unserer Existenz selbst, eino Frage von so tief ein schneidender Bedeutung gewesen, als obige, dem Sonderabdruck aus dem „Allgem. Journ. d. Ubrmk.“ entnommene. Und ebenso selten kann und muss wohl die Beantwortung einer Frage so einfach, bestimmt und dem natürlichen Rechtsbewusstsein ent sprechend einheitlich ausfallen, nämlich nur: Eine jede Uhr muss repassirt sein! Eine unrepassirte Uhr ist überhaupt noch keine Uhr, ist nur ein Mechanismus, eine Maschine, deren Leistungen dem Zu fall überlassen sind! Hand aufs Herz! Jeder Uhrmacher und Nichtuhrmacher, der eine unrepassirte Uhr verkauft, hegt im Stillen die Hoffnung, dass die Uhr wenigstens eine längere Zeit gehen wird, ohne der Gefahr zu gedenken, dass das Werk durch längeres Gehen ohne Oel Schaden leidet. Wie nun, wenn der Käufer einer unrepas- sirten Uhr seinen Aufenthaltsort wechselt? Ist er nicht trotz des Anerbietens einer nachträglichen Repassage doppelt betrogen? Das ist ja eben noch der einzige moralische Stützpunkt, den wir Uhrmacher den Händlern und Hausirern gegenüber beim Publi kum haben, dass dieses bei uns eine Uhr kauft unter der berech tigten und stillschweigend vorausgesetzten Annahme, sie sei repassirt, infolge dessen auch ganz andere Anforderungen an uns stellt, als an den Händler, von dem es weiss, dass er von Uhren nichts versteht. Wollen wir uns selbst dieses Stützpunktes be rauben? Gerade nur durch sauberste Repassage können wir unseren Parasiten die Spitze noch bieten! Wollen wir uns mit diesen auf dasselbe Niveau stellen und sagen: „Na, vielleicht geht die Uhr, wenn nicht, werde ich Sorge tragen, dass sie in Ordnung kommt.“ Oder wollen wir zu Handlangern der Uhrenschacherer herab sinken, indem wir dem Publikum die Uhren repassiren, die es von jenen oft zu unverschämten Preisen erstand? Die Dummen werden ja bekanntlich nie alle, aber um so mehr müssen wir suchen, durch Reellität ihnen die Augen zu öffnen, damit sie viel leicht doch mit der Zeit einsehen, was sie von uns und von jenen zu erwarten haben! Um nun auf den Inhalt des Flugblattes selbst zu kommen, so ist es mehr als bedauerlich, wenn ein gerichtlich vereidigter Sachverständiger durch seine Aussage dem weitaus grössten Theile seiner Collegen direkt ins Gesicht schlägt, das eingewurzelte Pflichtbewusstsein ins Schwanken bringt und das Publikum gegen seinen (des Sachverständigen) eigenen Beruf misstrauisch macht, der vielen bedrohten Existenzen, die nur durch das nothwendige Repassiren sich ernähren, gar nicht zu gedenken. Sollte es nicht s. Z. möglich gewesen oder vielleicht jetzt noch nicht zu spät sein, gestützt auf die beiden direkt im Widerspruch miteinander stehenden Aussagen eines und desselben Sachver ständigen und das Gutachten des anderen Berliner Sachverstän digen (siehe Allgem. Journ. der Uhrmk. No. 15, Jahrgang 1890) den Prozess des Verbandes Havelland wieder aufzunehmen? Sollten wir nicht alle für einen eintreten, nachdem der Verband Havelland nicht gezögert hat, für uns alle einzutreten, und in seinem Kampfe für unser Allgemeininteresse durch eben die un begreifliche Aussage des Sachverständigen Prozess und Geld, ab gesehen von Aergerniss und Zeit, verloren hat? Wäre es nicht eine Ehrenpflicht des Central-Verbandes, durch eine bis in die höchsten Instanzen getriebene Erneuerung des Prozesses dem Vereine Havelland zu seinem Rechte zu ver helfen? Bedauerlich ist, dass diese Angelegenheit nicht auf dem Leipziger Verbandstage auf die Tagesordnung gesetzt worden ist; sie wäre schneller zur allgemeinen Kenntniss gelangt und die Verhandlungen wären leichter in Fluss gekommen, als jetzt, wo jeder einzelne Verband darüber berathen soll, ob eine Uhr repas sirt werden muss oder nicht. Vielleicht hätte sich auch der gerichtliche Sachverständige doch bequemt, angesichts der Ueberstimmung, Entrüstung und
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