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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 39
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 101
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 139
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 159
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 199
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 219
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 237
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 257
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 275
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 295
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 315
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 335
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 355
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 377
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 397
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 417
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 441
- ArtikelCentral-Verband 441
- ArtikelBeim Reichskanzler 442
- ArtikelFritz Borgstedt † 443
- ArtikelTheoretische und praktische Studien über die Eingriffe in der ... 443
- ArtikelUhr mit rotirendem Pendel, ohne Gewicht oder Zugfeder 445
- ArtikelNotizen zur Geschichte der Uhrmacherkunst, nebst Bemerkungen ... 445
- ArtikelBriefwechsel 446
- ArtikelVereinsnachrichten 447
- ArtikelVerschiedenes 449
- ArtikelVereinsnachrichten Vom Büchertisch 449
- ArtikelZeichen-Register 449
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 449
- ArtikelStellen-Nachweis 449
- ArtikelAnzeigen 450
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 463
- BandBand 17.1892 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 448 - schiedener Seite hierauf Werth gelegt würde, bitte er den Berichterstatter dies gefälligst im Protokoll vermerken zu wollen. Redner spricht sodann dem Agitationscomite seine Freude und grosse Befriedigung über die Auf stellung der Statistik aus, dankt demselben nochmals für die enorme Mühe waltung, dabei bemerkend, dass er nicht versäumen werde, im Central-Ver- bandsvorstand darüber zu berichten. Er benütze auch gern die Gelegenheit, den Herren des Comites, da gerade in diesem Punkte im Laufe des Frühjahrs Zweifel laut geworden seien, bezüglich ihrer Thätigkeit zur Erweiterung unseres Verbandes, jede nur mögliche Hilfe von Seite des Central-Verbands vorstandes zuzusichern und geht sodann wieder auf die Tagesordnung ein „Hinsichtlich der Gründung einer Sterbekasse für die deutschen Uhrmacher, meine Herren, wollen wir uns nun die Sache doch nochmals etwas näher ansehen. Dreierlei Formen sind es, die überhaupt bei Gründung einer solchen für uns in Frage kommen können. Entweder die Kasse stützt sich auf freie Vereinbarung eines festgesetzten Beitrages, der eingezogen, bei einem Sterbefalle den Hinterbliebenen ausgehändigt und sofort wieder eingezogen wird, es ist dies die von Coll. Loges erwähnte Form, oder die Kasse wird obligatorisch eingeführt, jedes Mitglied mit einem gewissen Betrage belastet und dieser bei der jährlichen Einziehung des Verbandsbeitrages gleichzeitig miteingezogen oder auch es bleibt unter denselben Bedingungen, wie den eben genannten überlassen, sich der Kasse anzuschliessen. Die erste Form ist eine vielfach in Beamtenkreisen, in kleineren Vereinigungen an gewandte, wie sie sich überhaupt auch da empfiehlt, wo keine grösseren Ka pitalien zu einem Grundstock vorhanden sind. Diese aber auf unsern weit verzweigten Verband anzuwenden, ist durch die Schwierigkeiten, welche das Inkasso bereitet und die sich dann ganz besonders vermehren würden, wenn die Einziehung der Beiträge in einem Jahre mehrere Male erfolgen müsste, geradezu unmöglich. Mit der obligatorischen Einführung würden wir eine Streitfrage erster Grösse zu Tage fördern Ein grösser Theil unserer Ver bandsmitglieder würde sich diesem Zwange nicht fügen. Gleichviel würde dieselbe, ebenso die dritte Form, eine nothwendige Erhöhung unseres Ver bandsbeitrages mit sich führen müssen, und wie es in diesem Punkte bestellt ist, da brauche ich Sie, meine Herren, wohl nur an unsern Leipziger Ver bandstag zu erinnern; waren es doch damals drei unserer hervorragendsten Verbände und Vereinigungen, welche mit einer kategorischen Erklärung ihre fernere Zugehörigkeit zum Verbände von der Herabsetzung des Verbandsbei trages von zwei auf eine Mark abhängig machten. Die Bedenken, die damals auch geäussert wurden, der Cential-Verbandsvorstand würde durch die Gründung einer Sterbekasse überlastet, diese theile ich nicht, denn die Ueberlastung würde sofort damit beseitigt sein, daFS der Vorstand um ein Mitglied vermehrt und dieses als Rendant, beaufsichtigt durch den Vorstand und die jeweiligen Verbandstage, die Kasse zu verwalten hätte. Ich kann Ihnen im Gegentheil die Versicherung geben, dass der Central-Verbands vorstand ohne Rücksicht auf die ihm erwachsende Arbeit auch nicht einen Moment zögern würde, für Einführung einer solchen Kasse zu stimmen, wenn überhaupt die Möglichkeit unter den nun einmal gegebenen Verhältnissen, mit denen wir nothgedrungen rechnen müssen, dazu vorhanden wäre. Also dieses ist es nicht, was mich abhält, für Einführung einer solchen Kasse zu stimmen, wohl aber ist es die voraussichtlich schwache Betheiiigung und die geringe Opferwilligkeit eines grossen Theiles unserer Verbandsmitglieder für solche Zwecke. Weiterhin kommt dazu, dass wir wohl niemals in die Lage kommen würden, unseren Mitgliedern die Vortheile zu bieten, welche gross artig organisirte Kassen, welche über einen Bestand von 10—15000 Mit gliedern verfügen, diesen zu bieten im Stande sind. Wir dürfen nicht sagen, wenn es unter den beiden letzten Formen nieht möglich ist, dann geht es vielleicht mit der ersten, sondern wir müssen vor allem im Auge behalten, dass, wenn eine solche Einrichtung in unserm Veibande getroffen wird, diese auch unter allen Umständen eine dauernde und gut fundirte sein muss.“ „Weitaus wichtiger halten wir für jetzt die definitive Einführung einer Unterstützungskasse. Die Einführung einer solchen ist nicht nur unbedingt nöthig, es steht ihr auch gar nichts im W T ege. Sie werden aus meinen Aus führungen ersehen, dass wir im Central-Verbandsvorstand bez. einer Sterbe kasse mit allen möglichen Gesichtspunkten gerechnet haben und es liegt in der Natur der Sache, dass die vielen Fäden, die an einer solchen Central stelle zusammenlaufen, ein sichereres Urtheil über die Möglichkeit oder Un möglichkeit einer solchen Einrichtung im Verbände gestatten, als solches den draussen stehenden Collegen, die einem kleinen Wirkungskreise im Verbände angehören, ermöglicht ist. Sind Sie jedoch der Meinung, dass durch eine solche Kasse Ihr Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt wird, so steht dem selbstverständlich gar nichts im Wege, wenn der Verein Magdeburg und Um gebung eine derartige Kasse für sich ins Leben ruft. Für unsern Verband eine solche einzuführen, halten wir auf absehbare Zeit für nicht möglich.“ Dem Coll. Loges und, wie er meint, auch seinen Collegen waren die Bedenken des Herrn Vorredners vollständig klar. Er und die Freunde dieser Sache haben nur im Auge, Alles das, was uns als Ganzes einen Zusammenhalt zu bieten vermag, ausznnützen. Er sähe nur die nützliche Seite. Stürbe irgendein Bekannter von uns, der uns vielleicht nicht einmal besonders nahe gestanden hätte, so sende man ohne lange Ueberlegung einen Kranz oder dergl. den Angehörigen zu. Weshalb solle man Aehnliches einem Collegen nicht thun? „Lassen Sie cs uns in unserem Kreise versuchen! Wie viel dabei herauskommt, soll uns ja zunächst ganz gleich sein. Es kostet nicht viel Geld und kostet nicht viel Mühe. Dann haben wir nach zwei Jahren doch ein ungefähres Bild, wie sich die Sache gestalten kann.“ [Lebhaftes Bravo!] Coll. Schütze: „Als langjähriges Mitglied einer ähnlichen Kasse muss ich bestätigen, dass, wie Coll. Loges schon hervorgehoben hat, das Erheben von Beiträgen durchaus keine schwierige Sache ist, sondern sich ziemlich einfach macht. Je straffer unsere Organisation sein wird, um so einfacher wird sich die Sache gestalten. Bei unserem stillen Nebeneinander-Hingehen können wir auf keinem Zweige unserer Thätigkeit etwas erreichen. Hätten wir schon einen Provinzialverband, so könnten wir die Einrichtung einer Sterbekasse für denselben ohne besondere Umstände einführen.“ Coll. Cie mens-Dessau macht darauf aufmerksam, wie nützlich es dem nach wäre, zunächst den Punkt 3) unserer Tagesordnung: „Ist die Gründung eines Provinzialverbandes wünschenswerth" zu erledigen. Coll. Baumeister: „Da ich über 40 Jahre Mitglied einer Sterbekasse bin, — ich gehörte dieser Kasse als Vorstandsmitglied an — habe ich die sich jährlich wiederholenden Kosten, die eine solche Kasse verursacht, aus eigener Anschauung kennen gelernt, und, abgeschreckt durch dieselben, habe ich in Leipzig gegen Errichtung einer Sterbekasse in unserem Veibande ge stimmt. Abor mit einer solchen Kasse, die in solch einfacher Weise und ohne besondere Verwaltungskosten geführt werden könnte, würde ich mich einverstanden erklären. Sie müsste aber auf Grund einiger klarer Satzungen mit der nothwendigen Sicherheit, die solche Kassen erheischen, geleitet werden. Für die verschiedenen Orte müssen bestimmte Collegen den Markenverkehr in die Hand nehmen. Dann muss sich die Sache machen lassen.“ Da Niemand mehr hierzu das Wort wünscht, ersucht der Vorsitzende den Coli Clemens-Dessau zu Punkt 4): „Muss eine Uhr repassirt werden oder nicht, zu sprechen: „Werthgeschätzte Collegen! Der Uhr macher-Verein Magdeburg übertrug mir das ehrenvolle Amt eines Referenten zu jetzt folgendem Punkt 4) der heutigen Tagesordnung und will ich ver suchen, diese so wichtige und tief einschneidende Frage in unser Geschäft, so gut als wie bei der etwas knapp bemessenen Zeit möglich gewesen, zu erörtern. Bitte indess zuvor um gütige Nachsicht Ihrerseits, wenn nicht alle meine Ausführungen Ihren Erwartungen entsprechen sollten, da ich wohl ge wünscht hätte, dass eine tüchtigere Kraft gerade diesen Punkt zur Sprache gebracht hätte. Die heutige uns beschäftigende Frage selbst: „Muss eine Uhr repassirt werden oder nicht?“, welche wohl fürs erste die stete Tagesfrage bilden und sobald nicht zur Ruhe kommen dürfte, ist unbedingt mit Ja zu beantworten. Ein jeder rechtlich denkender, wirklicher Uhrmacher und College, der seine erwählte Kunst und Gewerbe liebt, muss dies thun. Fernerer Grund und wohl mit der hauptsächlichste ist der, dass damit die Reellität, das Vertrauen der betreffenden Kunden, ja überhaupt die Existenz des Uhrmachers aufs engste verknüpft ist und davon mit abhängt. Wie Sie wissen, geehrte Collegen, ist der Anlass zu dieser heutigen Streitfrage der leider ungünstige Ausfall der Klage des Vereins Spandau rcsp. eines von diesem Vereine beauftragten Gehilfen mit einem Uhrenhändler, herbeigeführt durch den sonderbaren Ausspruch eines Sachverständigen vor Gericht. Ohne mich für jetzt näher auf diese ProzessBache, die Ihnen Allen zur Genüge bekannt ist, einzulassen in meinem Referate, welches getrost der nachherigen Discussion überlasse; kann doch nicht umhin mich dahin aus zusprechen, dass ich und mit mir gewiss auch alle anderen Collegen, ganz eigenthümlich, in nicht angenehmer Weise von dem Ausspruche dieses Uhr machers, sogar Vereins-College und vereideter Sachverständiger, berührt worden bin. Einen derartigen Ausspruoh hätte ich von einem Uhrmacher niemals erwartet. Man sagt zwar: „geschehene Dinge sind nicht oder schwer zu ändern; indess könnte ich mich mit dem Resultate dieser Angelegenheit noch lange nicht einverstanden erklären und müssten weitere noch mögliche Schritte zu einer Urtheils-Aenderung gethan werden. Ich überlasse das Weitere dem Ermessen und der Ausspracho der hier versammelten Collegen. Was soll wohl, geehrte Collegen, aus unserer Bchönen Kunst und Gewerbe, welches schon ohnedem krankt und von so vielen unberufenen Künstlern und Handelsbeflissenen in allen Formen und Gestalten ausgebeutet wird, werden? wenn im Publikum der Glaube und das Vertrauen auf die Reellität des Uhr machers auf solche W’eise, wie vorhin angeführt, nunmehr ganz verloren gehen. Gerade diese solide Arbeit, dies gewissenhafte Nachsehen und Ab helfen der verschiedenen Fehler durch das Repassiren einer Uhr von sach kundiger Hand sind, vereint mit der soliden Geschäftshandhabung selbst, die Hauptstütze und das feste Fundament des Uhrmachers. Ich glaube wohl nicht nöthig zu haben, hier vor den Collegen das Wie! des RepassirenB noch näher zu beleuchten. Ein Jeder von uns weiss selbst auB Erfahrung, wie schwer sieh Nachlässigkeiten in unserem Geschäfte rächen Die näheren Ausführungen über die Repassage einer Uhr selbst überlasse ich schreibknndigeren Federn, welche sich zum Theil auch schon bedeutend damit beschäftigt haben und noch werden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich einen Ausspruch meines verstorbenen Vaters aus früherer Zeit der Uhrmacherei in Erinnerung bringen. Derselbe arbeitete s. Z. 7 Jahre bei Hof-Uhrmacher Tiede sen. Letzterer war zugleich als akademischer Künstler anerkannt und hatte solch guten Ruf, dass bei ihm jede Repassage einer Uhr, repasse par Tiede 1 Louisdor kostete. Dies war noch die alte goldene Zeit, deren wir resp. unsere älteren Collegen sich noch mit Freude und Genugthuung erinnern werden. Nach meiner An sicht und im Einverständniss meiner Collegen des Anhaitischen Uhrmacher- Verbandes, wie zuversichtlich auch der Ihrigen, muss jede neue Uhr, gleichviel ob geringerer oder besserer Qualität entschieden abgezogen werden, kommt es einmal vor, dass bei Verkauf die Zeit, welche dazu erforderlich, nicht vor handen, so muss dies dem Käufer gesagt werden und er die Uhr nachher zum Repassiren wieder bringen, da erst nach geschehener Repassage der Uhrmacher mit gutem Gewissen eine Garantie für den normalen Gang und die Leistungsfähigkeit der Uhr zu übernehmen im Stande iBt. Bei dem heute so reichhaltig aufgestelltem Material der Tagesordnung beschränke mich auf diese meine Ausführungen, zu denen sich noch sehr viel sagen liesse und drücke hierbei den Wunsch aus, dass diese so hochwichtige Frage für uns Alle in bestmöglichster Weise zum Heil und Segen unserer edlen Kunst gelöst werden möge; wie ich auch noch zum Schluss besonders mit hervorheben möchte, auf Mittel und Wege zu sinnen, die Thätigkeit des so rührigen Havelverbandes uns wieder zu eigen zu machen und betrachte (Fortsetzung in der 1. Beilage.)
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