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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 24 (15. Dezember 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auf welche unserer Fachzeitungen soll der Deutsche Uhrmacher abonniren und welche der zur Zeit erscheinenden vertritt in Wirklichkeit unser eigenes Interesse?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einiges über Wappenkunde (Heraldik)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 21
- AusgabeAusgabe 39
- AusgabeAusgabe 59
- AusgabeAusgabe 79
- AusgabeAusgabe 101
- AusgabeAusgabe 119
- AusgabeAusgabe 139
- AusgabeAusgabe 159
- AusgabeAusgabe 181
- AusgabeAusgabe 199
- AusgabeAusgabe 219
- AusgabeAusgabe 237
- AusgabeAusgabe 257
- AusgabeAusgabe 275
- AusgabeAusgabe 295
- AusgabeAusgabe 315
- AusgabeAusgabe 335
- AusgabeAusgabe 355
- AusgabeAusgabe 377
- AusgabeAusgabe 397
- AusgabeAusgabe 417
- AusgabeAusgabe 441
- AusgabeAusgabe 463
- ArtikelCentral-Verband 463
- ArtikelPreisausschreiben des "Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst" ... 464
- ArtikelAuf welche unserer Fachzeitungen soll der Deutsche Uhrmacher ... 464
- ArtikelEiniges über Wappenkunde (Heraldik) 466
- ArtikelHöhenmaass für Uhrmacher 467
- ArtikelNeuerung an Schraubenpolirmaschinen 467
- ArtikelDas Behorchen von Taschenuhren 468
- ArtikelNeuerung an Wecker-Uhren mit 24 stündiger Auslösung 469
- ArtikelAus der Praxis 470
- ArtikelAbzahlungsgeschäfte 470
- ArtikelVom Büchertisch 470
- ArtikelVereinsnachrichten 471
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 473
- ArtikelVerschiedenes 473
- ArtikelZeichen-Register 474
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 474
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 474
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 474
- ArtikelStellen-Nachweis 474
- ArtikelAnzeigen 475
- BandBand 17.1892 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 466 — Summe ergiebt sich wie folgt: 1889 781.01 Mk. 1890 I. Semester . . 620,44 „ 1890 II. . . 784.29 „ 1891 I. . . 785,41 „ 1891 II. . . 1106.85 „ 1892 I. . . 1159.68 „ 5237.68 Mk. einige andere Zahlen mögen bei dieser Gelegenheit angeführt sein. Während der Verband bei der vor 4 Jahren erfolgten Amts niederlegung des früheren 1. Vorsitzenden und Herausgebers der Deutschen Uhrmacherzeitung, ungeachtet einer 12 jährigen Thätig- keit, nur einen Vermögensbestand von 1470 Mk. aufzuweisen in der Lage war, verfügt derselbe heute, ungeachtet der bedeutenden Ausgaben für Druckschriften, Prämien etc., — wir erwähnen hier nur die vor circa 4 Wochen erschienene Broschüre, welche, von dem Vorstande herausgegeben, .Die gesetzlichen Bestim mungen im Deutschen Reiche über Hausirhanlel, Wanderlager und Auktionen nebst einer Sammlung diesbezüglicher Erkennt nisse der Gerichte und höheren Verwaltungsbehörden“ enthält, welche sämmtlich den Mitgliedern des Verbandes unentgeltlich verabfolgt wurden — und trotzdem der Verbandsbeitrag durch den VI. Verbandstag von 2 auf 1 Mk. herabgesetzt wurde, ein Vermögen von ungefähr 4500 Mk. Während der Mitgliederbestand bis zum Berliner Verbands tage allmählich auf 800 zurückgegangen war, hat der Verband heute bereits die Zahl von 1420 überschritten und ist stetig im , Wachsen. Die Gewährung des Rechtsschutzes, den der Verband , seit dem Leipziger Verbandstage seinen Mitgliedern bei prinzipiellen gewerblichen Klagen auf Kosten der Verbandskasse gewährt, soll nur nebenbei erwähnt sein. Eine solche Unterstützung der Mitglieder konnte nur dann gewährt werden. wenn die erforderlichen Mittel dazu vorhanden waren, und das war für die Zeit, in welcher die Deutsche Uhr macherzeitung unser Verbandsorgan gewesen, nicht der Pall. Diese waren von dem Herausgeber desselben dem Verbände entzogen. Um dem Leser ein vollständiges Bild zu geben, können wir ( es nicht vermeiden, noch eines Vorganges Erwähnung zu thun. Wohl gedrängt durch das Schuldbewusstsein dem Verbände gegenüber war es auf dem Verbandstage in Leipzig, als der Heraus geber der vorgenannten Zeitung den Versuch machte, sich durch einen dem Central-Verbandsvorstand angebotenen Betrag von 5000 Mk. zu entlasten. Dieses Ansinnen wurde jedoch zurückgewiesen, mit der Bemerkung, dass ein Ausgleich dem Verbände gegenüber nur dann stattfinden könne, wenn die Deutsche Uhrmacherzeitung bei 1 dem Tode des Herausgebers dem Verbände, für den sie begründet,! erb- und eigenthümlich anheimfalle, und bis zu dieser Zeit pro Jahr mindestens 3000 Mk. an unsere Verbandskasse abgeführt würden. Bis jetzt fehlt eine Zusage und ein Ausgleich. ! Dies das Verhältniss des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher zu seinem früheren und jetzigen Verbandsorgan, dem „Allgemeinen Journal der Uhrmacherkunst“, wel ches in dem Verlage von W. Knapp in Halle a. S. er scheint. Für die aufmerksamen Leser und für die ausserhalb unseres Verbandes stehenden Collegen bedarf es wohl daraufhin keines weiteren Hinweises, welche unserer heute erscheinenden Fach zeitungen unser eigenstes Interesse vertritt und welches verdient, in erster Linie berücksichtigt zu werden. Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher A. Engelbrecht. A. Baumgarten. P. Neuhofer. E. Gohlke. R. Schreck. Eiaiges über Wappenkunde (Heraldik). Wohl jeder Uhrmacher und Goldschmied kommt einmal in die Lage, Wappen oder einzelne Theile solcher zu irgend welchen Zwecken hersteilen, zeichnen oder beschreiben zu müssen. Noch mehr ist dies der Pall beim Graveur, namentlich demjenigen der sich vorzugsweise mit der Gravirung fertiger Gegenstände beschäftigt resp. Stempel, Petschafte und Steine schneidet, i Es ist daher unerlässlich, dass Jeder die in der Heraldik allgemein gültigen Gesetze (Benennungen, Farben und Formen) genau kennen lernt, um so mehr als im Publikum — auch in den Kreisen der alten wappenführenden Geschlechter — häufig grosse Unkenntniss in dieser Beziehung herrscht, und ohne IJeber- J treibung behauptet werden kann, dass eine grosse Anzahl der im | Gebrauche befindlichen Wappen in der unverantwortlichsten i Weise verdorben geführt werden. Sehr häufig können die : Goldschmiede und Graveure etc., Gelegenheit neamen, bei Neu anfertigungen auf fehlerhaft dargestellte Wappen aufmerksam zu machen, resp. Fehler und Unklarheiten zu verbessern, und so nicht allein ihren Kunden sondern auch der Nachwelt unter Um ständen grossen Dienst erweisen. Nicht jeder unserer geschätzten Leser hat aber Zeit, Lust und Gelegenheit sich mit heraldischen Studien zu befassen, wir wollen es daher versuchen in möglichster Kürze auf die wesentlichsten und hauptsächlichsten Regeln der Wappenkunde ; hinzuweisen und zugleich auf manche häufig vorkommende Ver- stösse gegen dieselben aufmerksam zu machen, indem wir uns dabei namentlich auch an die „Wappenfibel“, herausgegeben von Prof. Ad. M. Hildebrandt, halten. In manchen Kreisen kann man die Ansicht äussern hören, dass zur Führung eines Wappens nicht Jedermann berechtigt ist, sondern dass es namentlich ein Vorrecht des Adels sei oder vom Landesherrn verliehen werden müsse; das ist indessen nicht ganz richtig: „Berechtigt zur Führung eines Wappens sind; Staaten, Fürsten, der hohe und niedere Adel, Patrizier, Bürger, Zünfte, Städte, Ortschaften, Korporationen jeder Art. geistliche Stifte. Nicht statthaft ist die Annahme und Führung eines Wappens, welches bereits anderweitig geführt wird. Sonst ist Jedermann berechtigt, für sich und seine Familie ein Wappen anzunehmen; doch sollte Niemand damit vorgehen, ohne vorher den Rath eines Wappenkundigen einzuholen, damit das neu zu schaffende Wappen nicht den Regeln der Heraldik widerstreite. — Wenn in neuerer Zeit auch bürgerliche Kreise wieder Werth auf die Führung von Wappen legen, so sollte dieses Bestreben nicht lächerlich gemacht, sondern kräftigst unterstützt werden, da einerseits ein allen Zweigen eines Geschlechts zugehöriges Familien-Wappen wesentlich zur Hebung des Familiensinns beiträgt, anderseits auch Wappen in dekorativer Hinsicht von grossem Werth sind, vorausgesetzt, dass sie zur stilgerechten Darstellung gelangen. — Eine sehr treffende Illustration, „wie es nicht sein soll“, geben die meisten Wappen der Studenten-Verbindungen, welche beinahe sämmtlich so un heraldisch zusammengestellt sind, dass sie den Namen kaum ver dienen. — Wir gehen nun zur näheren Erläuterung und Beschreibung der verschiedenen Bestandtheile eines Wappens über: Dieselben sind: A. Die Hauptbestandtheile: 1. Der (nicht das) Schild mit den darin befindlichen Figuren. 2. Der Helm. 3. Die Helmzier oder das Kleinod (Crest). 4. Die Helmdecken. B. Die Nebenbestandtheile: 1. Die Schildhalter. 2. Die Rangkronen, Hüte (Mützen) und Aehnliches. 3. Wappenmantel, Wappensprüche (Devisen), Fahnen, Orden und dergl. Die Nebenbestandtheile kommen vorzugsweise nur bei frei herrlichen, gräflichen, und fürstlichen Wappen vor, sind ausser- dem neueren Ursprungs und können daher Wappen im Stil des 13., 14. und der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts nur ohne dieselben dargestellt werden. A. Die Hauptbestandtheile. , Der erste und wichtigste Hauptbestandteil ist immer der Schild, welcher sowohl mit und ohne Helm, mit und ohne Rang krone, Wappenmantel, Schildhalter etc. dargestellt werden kann. Wird über dem Schilde der Helm angebracht, so dürfen die Helm-
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