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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 24 (15. Dezember 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuerung an Wecker-Uhren mit 24 stündiger Auslösung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- Titel
- Aus der Praxis
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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- Titel
- Abzahlungsgeschäfte
- Digitalisat
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- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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- Titel
- Vom Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 21
- AusgabeAusgabe 39
- AusgabeAusgabe 59
- AusgabeAusgabe 79
- AusgabeAusgabe 101
- AusgabeAusgabe 119
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- AusgabeAusgabe 159
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- AusgabeAusgabe 199
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- AusgabeAusgabe 237
- AusgabeAusgabe 257
- AusgabeAusgabe 275
- AusgabeAusgabe 295
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- AusgabeAusgabe 335
- AusgabeAusgabe 355
- AusgabeAusgabe 377
- AusgabeAusgabe 397
- AusgabeAusgabe 417
- AusgabeAusgabe 441
- AusgabeAusgabe 463
- ArtikelCentral-Verband 463
- ArtikelPreisausschreiben des "Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst" ... 464
- ArtikelAuf welche unserer Fachzeitungen soll der Deutsche Uhrmacher ... 464
- ArtikelEiniges über Wappenkunde (Heraldik) 466
- ArtikelHöhenmaass für Uhrmacher 467
- ArtikelNeuerung an Schraubenpolirmaschinen 467
- ArtikelDas Behorchen von Taschenuhren 468
- ArtikelNeuerung an Wecker-Uhren mit 24 stündiger Auslösung 469
- ArtikelAus der Praxis 470
- ArtikelAbzahlungsgeschäfte 470
- ArtikelVom Büchertisch 470
- ArtikelVereinsnachrichten 471
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 473
- ArtikelVerschiedenes 473
- ArtikelZeichen-Register 474
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 474
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 474
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 474
- ArtikelStellen-Nachweis 474
- ArtikelAnzeigen 475
- BandBand 17.1892 -
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- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 470 — Die Uhr hat ein in 12 Stunden getbeiltcs Zifferblatt für das Gehwerk, oberhalb noch ein in 2 mal 12 Stunden getheiltes kleines Zifferblatt für den Weekerzeiger, hier in diesem bewegt sich noch ein Stundenzeiger, welcher nur in 24 Stunden einen Umgang macht, bei der Stundenziffer 12 oben steht Mittag, bei 12 unten Nacht, bei 6 links Morgens und bei 6 rechts Abends; nun hat man nichts weiter zu thun, als den Weckerzeiger auf die gewünschte Morgen-, Abend- oder Nachtstunde zu richten. Da die Herstellung, sowie die Handhabung des Weckers eine sehr einfache ist, dürfte solcher bald einer allgemeinen Einführung sicher sein. Aus der Praxis. Etwas über Thurmuhren. Ein englisches Fachblatt giebt folgende nützliche Winke und Betrachtungen über das Thema der Thurmuhren: Es ist eine nicht selten auftretende Frage: „Wie viel Zeit ist nöthig, eine Thurmuhr zu reinigen?“ Sie ist ebenso schwierig zu beantworten, wie diejenige des Mannes in der Fabel, der da fragte: „Wie viel Zeit gebrauche ich nach dem nächsten Ort zu laufen?“ Hier wie dort hängt die Antwort von den Umständen ab; in unserem Falle hauptsächlich von der Beschaffenheit und der Art der Uhr. Damit aber hängt in der Regel noch eine viel praktischere Frage, nämlich die: „Welcher Preis ist für die Reinigung, resp. die damit etw r a verbundenen Reparaturen, zu verlangen?“ zusammen. Beide Fragen werden oft in der hier beobachteten Reihenfolge, insbesondere von Landgeistlichen und ländlichen Kirchenvorständen an diejenigen gerichtet, welche sich um einen derartigen Auftrag bewerben, oder die dafür ohne ihr Zuthun in Aussicht genommen worden sind. Es ist eine ebenso bekannte als bedauerliche Thatsache, dass so mancher tüchtige Mann durch Mangel an Selbstvertrauep die niederste Stufe sozialen und wirthschaftlichen Lebens zu über schreiten, zurückgehalten worden ist, während man fast ebenso häufig Leuten mit übergrossem Selbstbewusstsein begegnet. Der. artige Menschen wissen nicht nur alles, was überhaupt zu wissen ist, sondern nicht selten noch eine grosse Menge mehr, sie kennen — um uns hier eines zwar nicht gerade sehr klassischen, doch landläufigen und zutreffenden Sprichwortes zu bedienen — die ganze Welt und sieben Dörfer. Oh’ es sind mächtig kluge Leute, diese Alleswisser! Sie schwatzen stets mit solcher Sicherheit und so laut über alle möglichen Dinge, dass meist sehr bald der Verdacht sich bei ihren Hörern regt, als seien sie — die Schwätzer — so flach, wie der geschwätzige Bach, der, in jugendlichem Uebermuth vom Gebirge ins Thal hinabrinnt und oft, wenn er gar zu übermüthig wird, nur Schaden anrichtet. Dieses Selbstbewusstsein ist’s natürlich nicht, welches wir unseren Herren Collegen wünschen, was wir ihnen wünschen, ist eine gewisse auf wirklichem „Wissen und Können“ begründete Selbstachtung, mit welcher sie die „W’arum’s“ und „Wozu’s“ der Fragenden zu beantworten vermögen. Warum wir von der Thurmuhr auf solche Betrachtungen kommen? — Nun es gehört nicht, wie bereits oben angedeutet, zu den Seltenheiten, dass der eine oder der andere unserer Collegen zu einem Land geistlichen gerufen wird, der nicht bloss die beiden vorerwähnten, sondern noch endlose weitere angemessene und unangemessene Fragen an ihn richtet und da thut’s denn durchaus nicht immer gut, dass man Se. Hochehrwürden oder Hochwürden ins Blaue hineinschwatzen lässt. Wir leben nicht mehr in der Zeit, wo die Uhrmacherkunst in den Händen der Geistlichen und Mönche lag, die thatsächlich mechanische Kunstwerke lieferten. Es mag aber wohl die Erinnerung an jene Zeiten sein, die so manchen unserer heutigen Geistlichen beim Vergeben der Reinigung oder der Reparatur einer alten, verrosteten Thurmuhr über den wunder baren Stil der alten horologischen Kunst schwatzen lässt. Solchen hochwürdigen Schwätzern gegenüber müssen wir mit klaren und bestimmten Antworten fertig sein. Also: „Wie viel Zeit ist nöthig, eine Thurmuhr zu reinigen?“ und „welcher Preis ist dafür und die etwa damit verbundenen Beparaturen etc. zu verlangen?“ Bevor hierauf irgend welche Antwort gegeben werden kann, ist eine genaue Untersuchung des betreffenden Werkes erforderlich. Es ist schon schwierig genug, diese Fragen in Bezug auf eine Taschenuhr zu beant worten, da man auch hier nicht im Voraus bestimmen kann, wie lange uns eine Reparatur etc. derselben in Anspruch nehmen wird; doch kann es sich hierbei höchstens um sehr unbedeutende, sich auf Groschen oder einige Mark belaufende Differenzen handeln. Bei grossen Werken, wie bei Thurmuhren aber, können bei ungenauer vorheriger Prüfung grosse lrrthümer in unsere Schätzung sich einschleichen. Es ist nichts Seltenes, dass die Zapfenlöcher sich zu sehr erweitert, oder dass die Zapfen sich abgenutzt haben, welche Fehler wir bei weitem nicht so schnell korrigiren können, als wie beim Räderwerk einer Taschenuhr. Dann sind sehr oft die Gewinde verrostet und erfordern Erneuerung und in fast allen Fällen zeigt das Schlagwerk erhebliche Abnutzung und Be schädigungen; namentlich ist aber die Schlagfläche des Hammers einer genauen Untersuchung zu unterwerfen, da sie mit höchst vereinzelten Ausnahmen, alle 4—5 Jahre einer gründlichen Ab schleifung bedarf. Oft reisst nach wenigen Wochen eine Schnur und es giebt nicht wenige, welche dafür den Reparateur ver antwortlich machen, da in der Laien weit nur zu viele so wunder barer Leute zu finden sind, die da glauben, dass der Uhrmacher im Besitz gewisser magischer Geheimnisse ist, mit deren Hilfe er nach Verlauf weniger Wochen die Zugfeder in Taschen uhren und die Gewinde und das Räderwerk in den Thurmuhren zerspringen, resp. zerreissen lässt. Gäbe es derartige Geheimnisse, so würde gewiss mancher, wir zweifeln nicht einen Augenblick daran, zur Aufbesserung des Geschäfts davon Gebrauch nehmen. Alle diese Punkte hat man, sobald die oben angeregten Fragen uns entgegen treten, nicht bloss selbst in ernstliche Er wägung zu ziehen, sondern auch dem oder den Fragenden nach drücklich vorzuhalten. Dies wird unzweifelhaft darüber belehren, dass man seine Sache versteht, dass man den Auftrag ehrlich und gewissenhaft auszufübren gedenkt und wird auch Schwätzern den Mund schliessen. A t)z alt 1 u ngs gpseli iift e. Der Gesetzentwurf zur Regelung der Abzahlungsgeschäfte, der am 9. Dez. im Reichstag zur Erörterung stand, liegt dem Bundesrath bereits vor. Die „Berl. Pol. Nachr.“ sagen darüber: Der Entwurf beschränkt sich auf civilrechtliche Bestimmungen. Im Wesentlichen will er unter Aufrechterhaltung des Eigenthum vorbehalts die Nachtheile, welche bisher die Verwirkungsklausel für die Käufer gebracht hat, beseitigen. Damit ist jedoch das auf dem Gebiete der Abzahlungsgeschäfte beabsichtigte Vorgehen nicht erschöpft. Auch strafrechtlich soll gegen Auswüchse auf demselben eingesehritten werden, allerdings in einem ändern Gesetzentwürfe. Die wucherische Ausbeutung der Nothlage, wie sie beim Abschluss solcher Abzahlungsverträge auch vor kommt, soll in der Novelle zum W r uchergesetz, welche den Wucherbegriff auf alle Geschäftsarten ausdehnen will, unter nachdrückliche Strafe gestellt werden. Wenn nach diesen beiden Richtungen vorgegangen wird, so glauben wir, dass das Interesso der Käufer genügend gewahrt ist. Wollte man noch weiter gehen, so würde man das Bestehen der Abzahlungsgeschäfte in Frage stellen. Vom Biicliertiseh. L. Lossier, das Beguliren der Uhren in den Lagen in Theorie und Praxis; Verlag von Eduard Bühl in Bautzen: Preis 6 Mk. broschirt and 6 Mk. 60 Pf. hochelegant gebunden. Die Ausstattung dieses Werkes ist als eine ganz vorzügliche zu bezeichnen. Die Uebersetzung ins Deutsche ist mit grösser Sorgfalt von Herrn M. Loeske, ehemaligem Schüler der Deutschen Uhrmachersohule, bewirkt worden. Nach einer interessanten Einleitung (siehe Nummer 22 d. Bl.) entwickelt der Verfasser die Gesetze über Unruh und Spiralfeder, zum leichtern Verständniss vom Pendel ausgehend. Die Paragraphen 7 und 8 behandeln das Gesetz der Unruhbewegung in Beziehung zum Isochreuismus, nebst einer Beihe von Beispielen aus der Praiis. Das (Fortsetzung in der 1. Beilage.)
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