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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 39
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 101
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 139
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 159
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 199
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 219
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 237
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 257
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 275
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 295
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 315
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 335
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 355
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 377
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 397
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 417
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 441
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 463
- ArtikelCentral-Verband 463
- ArtikelPreisausschreiben des "Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst" ... 464
- ArtikelAuf welche unserer Fachzeitungen soll der Deutsche Uhrmacher ... 464
- ArtikelEiniges über Wappenkunde (Heraldik) 466
- ArtikelHöhenmaass für Uhrmacher 467
- ArtikelNeuerung an Schraubenpolirmaschinen 467
- ArtikelDas Behorchen von Taschenuhren 468
- ArtikelNeuerung an Wecker-Uhren mit 24 stündiger Auslösung 469
- ArtikelAus der Praxis 470
- ArtikelAbzahlungsgeschäfte 470
- ArtikelVom Büchertisch 470
- ArtikelVereinsnachrichten 471
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 473
- ArtikelVerschiedenes 473
- ArtikelZeichen-Register 474
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 474
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 474
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 474
- ArtikelStellen-Nachweis 474
- ArtikelAnzeigen 475
- BandBand 17.1892 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 472 — Coll. Baumgarten fordert die Collegen auf, für die Wahl der Beisitzer I des hier zu errichtenden Gewerbegerichts die Eintragung in die Wählerliste I bewirken zu lassen. Coll. Hesse unterstützt dieses und bittet um rege Be- •theiligung. Ein von der Wittwe eines früheren Mitgliedes eingegangenes ünterstützungsgesuch wird nach Befürwortung Beitens des Coll. Böhme und Wolter dem Kuratorium zur weiteren Veranlassung überwiesen. Coll. Böhme theilt noch mit. dass ihm durch Herrn Verlagsbuchhändler Kühl ein Exemplar des Uhrmacherkalenders für 1893 für die Vereins- ' bibliothek übergeben sei, indem er dem Geschenkgeber seinen Dank aus- spricht, empfiehlt er den Collegen die Beschaffung dieses sehr nützlichen 1 Werkes. Coll. Engelbrecht erwähnt noch des günstigen Erfolges der vom Vor stande des Central-Verbandes an den Herrn Reichskanzler gerichteten Ein- ! gäbe, infolge dessen die Reichshauptkasse angewiesen worden, die Summe von 3000 Mk. an den Central-Verband, z H. des Vorsitzenden zur Verwendung für die Glashütter Schule zu zahlen. Ferner giebt derselbe noch die Liste der Delegirten für die am 5. und 6. in München tagende Schraubenkonferenz bekannt. I Eine im Fragekasten enthaltene Anfrage, ob es sich bewahrheite, dass die bei Coll. Packbusch angemeldeten offenen Stellungen ausschliesslich dem Stellennachweis des sozialistischen Fachvereins überwiesen würden, beantwortet Coll. P. dahin, dass er in einem Falle, wo er der Nachfrage nach Gehilfen nicht habe genügen können, die Vakanzen sowohl dem Stellennachweis des Fachvereins wie auch dem des Gehilfenvereins überwiesen habe. Nach Erledigung einiger internen Angelegenheiten erfolgte Schluss der Sitzung um 12 Uhr 40 Minuten. A. Oelgart, Schriftführer. Verein Breslau. In der Monatsversammlung des Vereins Breslau vom 8. Dezember er. wurde auf Antrag des Coll. Lippelt beschlossen, dem Treiben der Schleich händler dadurch Einhalt zu thun, dass durch Anschlag eine Belohnung von 10 Mk. demjenigen gesichert wird, der einen Händler derartig zur An zeige bringt, dass er nach Maassgabe des Gesetzes bestraft werden kann Diesem Antrag konnte aber von Seiten der Polizeibehörde nicht Folge ge geben werden, da nach Maassgabe des Gesetzes vom 12. Mai 1851 ein dahin zielender Anschlag verboten ist, doch wurde nunmehr auf verschiedene Sachen aufmerksam gemacht, von Seiten der Polizeibehörde die Versicherung gegeben, alles gesetzwidrige Treiben und alle zur Anzeige gebrachten Fälle zu ver folgen. Durch die von Seiten des Central-Verbandes herausgegebene Brochüre, über Hausirhandel, Wanderlager und Auktionen, sind die Mitglieder in den Stand gesetzt, an der Hand dieser Brochüre dem Treiben der Schleichhändler schnell ein Ende zu machen. Ein zweiter Antrag, betreffend das Versteigern von Taschenuhren in Auktionen, wurde dahin erledigt, alles aufzubieten, um eine Uebertretung des Gesetzes nach dieser Seite hin unmöglich zu machen. l)er Vereinsvorstand iBt beauftragt, in dieser Angelegenheit bei dem Polizei präsidium vorstellig zu werden Hinsichtlich des Beleihens grösserer Massen Taschenuhren im Städtischen Leihamt soll der Vorstand beim Magistrat vorstellig werden, im Interesse der steuerzahleuden Uhrmacher diese Uhren, die nur versetzt werden, um sie verfallen zu lassen, fernerhin nur mit dem Metallwerth zu beleihen, da nach Maassgabe des Gesetzes das Leihamt unmöglich als Ablagerungsort einer Ueberproduktion von Waaren dienen soll. Eine Annonce, die leider erst am Tage nach der Sitzung an den Verein gelangte und einem Adressbuch: Abtheilung IX, „Norddeutschlands Industrie und Handel“ entnommen ist, hat folgenden Wortlaut: „Regulator-Uhren. E. Kammler, Freiburg i. Sehl., ist durch gelegentliche äusserst günstige Kassa-Einkäufe von kapitalschwachen Fabrikanten stets in der Lage, Regulator-Uhren jeden Genres in nur besserer Qualität 25 bis 30 Proz. unter dem Herstellungswerth abgeben zu können. Für Gangbarkeit wird Garantie geleistet, Nichtkonvenirendes wird sofort umgetauscht “ Wenn man solch eine Annonce liest, was muss man da für eine Vor stellung von der Norddeutschen Industrie bekommen; aber unerklärlich ist es, wie ein Mann seine Handlungsweise, die er an Kapitalschwachen ausübt, noch als Reklame benützen bann. In Offerten-Briefen, die dieser Herr an Engros- Handlungen richtete, erwähnter, dass alle Freiburger Uhrenfabrikanten dicht vor dem Ruin ständen und sehr häufig gezwungen sind zu jedem Preise zu verkaufen, er (K) sei nun in der Lage, derartige Gelegenheiten auszunutzen, was sicher kein Segen für die Uhren-Industrie ist. Hinsichtlich des Wortes alle Freiburger Uhrenfabrikanten, so dürfte dieser Ausdruck doch sehr gewagt erscheinen, zumal in Freiburg auch Uhren fabrikanten existiren, die auch kapitalstark sind. Es möchte hierbei nur an Freiburger Firmen gedacht werden, die durch grosse Abschlüsse mit vollem Betriebe arbeiten, um nur möglichst rechtzeitig zu liefern. Der Vorstand. Verein Magdeburg und Umgegend. (Fortsetzung.) Coll. Schütze: „Wenn ich für eine Uhr eine Bürgschaft leisten soll, so kann ich dies doch nur, wenn ich mich überzeugt habe, dass sie fehlerlos ist. Ich muss sie also erst repassirt haben, oder es muss dies unter meiner Aufsicht in sachgemässer Weise geschehen sein. Andernfalls kann ich selbst als Fachmann nicht behaupten, die Uhr ist gut repassirt. Selbst wenn ich einen Garantie-Schein von einem Collegen hätte, der sie repassirte, so kann ich doch nur auf Treu’ und Glauben annehmen, sie ist gut repassirt und in diesem Glauben eine Garantie übernehmen. Mir und wohl auch Ihnen Allen, meine Collegen, ist es unverständlich, wie ein Uhrenhändler als Nichtfachmann für eine Uhr garantiren kann. Es ist uns doch Allen bekannt, dass diese Leute in der Regel eine Uhr so verkaufen, wie sie dieselbe aus der Fabrik empfangen. Wie kann Jemand für eine Sache garantiren wollen, von welcher er nichts versteht? Wir wissen doch Alle aus eigener Erfahrung, wie lange es bei einem Gehilfen währt, bis er im Stande ist, die Fehlerlosigkeit einer ganz gewöhnlichen Taschenuhr beurtheilen zu könnnen. Danach müsste doch jeder blosse Händler dem Käufer einer Uhr sagen, ich kann nicht für dieselbe bürgen, da ich kein Fachmann bin und infolgedessen nichts davon verstehe. Repassirt ist die Uhr nicht. So würde er wahrheitsgemäss sprechen müssen — natürlich auch keine verkaufen. Der Händler würde wohl noch weniger wie wir zu gewöhnlichen Preisen Abnehmer für Uhren finden, von denen wir sagen müssen: sie sind nicht repassirt. In den Augen der Käufer macht dieser Mangel jede Uhr minderwerthig. Wenigstens ist dies bei allen Uhren der gewöhnlichen Qualität, die hier in Frage kommt, der Fall. Soll nun einem blossen Uhrenhändler, weil er von der Waare. mit welcher er lediglich handelt, nichts versteht, 1 ein grösseres Maass von Recht zustehen, als einem Manne, der sich nach jahrelangen Mühen zu einem Fachmannne emporarbeitete, und der alB ehrlicher Mann sagen muss: „„Ich kann nur dann für eine Uhr Bürgschaft leisten, wenn sie repassirt ist!““ Ich kann mir nicht denken, dass ein wirklicher Fachmann auch vor Gericht anders urtheilen kann und halte dafür, dass das in Frage kommende Gutachten nicht wortgetreu wieder gegeben ist, oder dass die Umstände anders gelegen haben, als aus dem Berichte ersichtlich ist.“ Nachdem sich noch verschiedene Collegen an den Verhandlungen über diese Frage betheiligt hatten, fand diese schliesslich ihre Beantwortung in der einstimmigen Annahme folgender Resolution Schütze: „Die heute in Aschersleben versammelten Uhrmacher der Provinz Sachsen und des Herzogthums Anhalt sprechen die Erwartung aus, dass jeder Uhrmacher es mit seiner Ehre für unvereinbar hält, unrepassirte Uhren in den Handel zu bringen-, sie sind unbedingt der Ansicht, dass jede nicht repassirte Uhr gegen eine durchgesehene entschieden einen Minderwerth darstelltt; sie würden sich bei gerichtliehem Urtheile in diesem Sinne aussprechen. Der Central-Verbandsvorstand wolle mit Ent schiedenheit dahin wirken, dass das jüngst irrthümlich abgegebene Urtheil richtig gestellt werde.“ Hieran knüpfend empfiehlt Coll. Clemens-Dessau: Den Central-Vorstand zu ersuchen, er möge in möglichster Kürze mit Vermeidung der Fremdwörter in den gelesensten Blättern bekannt geben, was unter Repassage verstanden wird.“ In der Debatte wird die zu Grunde liegende Absicht für gut erkannt, jedoch als wirksamer empfohlen, sich der Lokalpresse zur Belehrung des Publikums zu bedienen. Coll. Schütz empfiehlt, den Text des Einwickelpapiers nach Bedürfniss gekürzt oder auch den sehr empfehlenswerthen Text der Geschäftskarten zu benützen, die sich unter den Mitgliedern des Central-Verbandes immer grösserer Beliebtheit erfreuen. Coll. Thormann-Dessau empfiehlt auf besonderen Beilagen in den Ortszeitungen den Text des Einwickelpapiers zu verwenden. Die Collegen in Dessau haben derartige Artikel erfolgreich zu kostenlosen Zeitungsreferaten benutzt. Coll. Thormanu meint, die Repassage-Frage wäre wohl gar nicht in dieses Fahrwasser getrieben und das Urtheil wäre ein anderes geworden, 'wenn der Händler verklagt worden wäre wegen Hausirens mit | Taschenuhren. Coll. Neuhofer-Berlin entgegnet, dass eine Verurtheilung dieses Händlers thatsächlich wegen HauBirens schon statfgefunden hatte. Weil aber ein anderer Händler in einem ähnlichen Falle wegen Betruges verurtheilt worden sei, so habe man auch bei diesem Händler den Betrug feststellen wollen. Es werden die Magdeburger Plakate „Warnung vor Uhrenschwindel“ vertheilt. Vorsitzender Coll. Meyer bittet den Coll. Neuhofer als Mitglied des Central-Verbandsvorstandes zu 5) „Wie stellt sich der Grossisten-Verband zu uns?“ sprechen zu wollen. Coll. Neuhofer: Meine geehrten Herrenl Was die Stellung des Grossisten-Verbandes uns gegenüber anbelangt, so hat sich eigentlich nichts, gar nichts ereignet, was zu einem besonders günstigen Schluss berechtigte. Der Central-Verbands-Vorstand hatte der Gründung des Grossisten-Verbandes s. Z. mit grossen Hoffnungen entgegengesehen. Wenn diese schon damals, als das Statut dieser Vereinigung bekannt wurde, ganz bedeutend herab gemindert waren, so muss ich sagen, dass wir Glauben und Vertrauen auf ein erspriessliches Zusammenarbeiten mit dieser Vereinigung, die doch so segensreich wirken könnte, fast ganz verloren haben, als wir von gewissen Vorgängen Kenntniss erhielten, die von dem derzeitigen 1. Vorsitzenden dieses Verbandes ausgegangen waren. Fallen diese auch noch vor Gründung des Grossisten-Verbandes, so geben sie doch dem einigermaassen aufmerk samen Beobachter gerade genug zu denken und umsomehr, als von den Herren, die nunmehr den Vorstand bilden, uns nur ein einziger eine Erklärung abgegeben hat. Ein von Herrn Reiss sen. an eine Berliner Firma gerichtetes Schreiben wird Ihnen nähere Auskunft geben. Dasselbe lautet: „Herren H. & J. Berlin! Da Sie gesonnen sind, sich an dem Deutschen Uhren-Grossisten-Verband zu betheiligen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Berliner Uhren- Grossisten zuvor dem hiesigen Verein angehören und ihre Unterschrift, niemals zu detailiren, zuvor zurückziehen müssen Ein besonderer Paragraph bestimmt, dass sieh sämmtliche Mitglieder des Deutschen Uhren- ; Grossisten-Verbandes des Detailverkaufes an Private enthalten müssen und der Ehrenrath darüber zu wachen hat Nicht würdig halten wir es von einem Kaufmann, sich durch Ehrenwort und Unterschrift den Uhrmachern gegenüber soweit zu erniedrigen. (Allgemeines Oho und andere Unwillensäusserungen.) Achtungsvoll Der Vorsitzende des Berliner Uhren-Grossisten-Vereins. E. Reiss.“
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