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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 18.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18930100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18930100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1893)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 18.1893 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1893) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1893) 19
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1893) 37
- ArtikelCentral-Verband 37
- ArtikelFinis coronat opus 38
- ArtikelDeutscher Reichstag 38
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren und andere Triebwerke 40
- ArtikelVorrichtung zum Reguliren von Uhren auf elektrischem Wege 40
- ArtikelVerbesserung an elektrischen Klingeln 41
- ArtikelUnsere Werkzeuge 41
- ArtikelTheoretische und praktische Studien über die Eingriffe in der ... 42
- ArtikelBuntes aus der amerikanischen Uhrmacherei (I) 43
- ArtikelPostwesen 44
- ArtikelVereinsnachrichten 44
- ArtikelVerschiedenes 44
- ArtikelZeichen-Register 46
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 46
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 46
- ArtikelStellen-Nachweis 46
- ArtikelAnzeigen 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1893) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1893) 77
- AusgabeNr. 6 (15. März 1893) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1893) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1893) 141
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1893) 161
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1893) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1893) 201
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1893) 221
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1893) 241
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1893) 261
- AusgabeNr. 15 (1. August 1893) 281
- AusgabeNr. 16 (15. August 1893) 301
- AusgabeNr. 17 (1. September 1893) 321
- AusgabeNr. 18 (15. September 1893) 343
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1893) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1893) 393
- AusgabeNr. 21 (1. November 1893) 417
- AusgabeNr. 22 (15. November 1893) 441
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1893) 465
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1893) 489
- BandBand 18.1893 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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1. Beilage zum „Allgemeinen Journal der Ubrmacherkunst“ Nr. 3. Halle, den 1. Februar 1893. 18. Jahrgang. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Mainz. Konkurs eröffnet über das Vermögen der Firma „Theodor Schneider“ und deren Inhaber gleichen Namens, Goldwaaren- und Uhrenhandlung, hier, am 5. Jan. 1893. Kon kursverwalter Josef Oehl hier. Anmeldefrist bis 6. Februar; Gläubigerversammlung Freitag, den 17. Febr. 1893, Vorm. 10 Uhr, Saal 61 des Amtsgerichts des Justizgebäudes. Hamburg. Durch Zwangsvergleich vom 20. Dez. 1892 ist das Konkursverfahren über das Vermögen des Uhrmachers und Goldschmieds Johann Carl Christian Behnke aufgehoben. Berlin. Am 16. Jan. Konkurs eröffnet über das Vermögen des Uhrmachers Paul May hier, Wörtherstr. 2, Geschäftslokal Münzstr. 27. Verwalter: Kaufmann Rosenbach hier, Oranien- burgerstr. 54. Gläubigerversammlung am 14. Febr., Vorm. 11 Uhr; Frist zur Anmeldung bis 28. März; Prüfungstermin am 2. Mai, Vorm. 11 Uhr im Gerichtsgebäude, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B, part., Saal 27. Thorn. Vergleichstermin in dem Konkursverfahren über das Vermögen der Uhrmacher Otto und Clara, geb. Liebig, Thomas’schen Eheleute hier, am 3. Febr., Vorm. 10 Uhr vor dem Königl. Amtsger., Zimmer No. 4. Hoyerswerda. Konkurs eröffnet über das Vermögen des Uhrmachers Paul Schulze hier, am 29. Dez. 1892. Verwalter: Gerichtssekretär Gogel hier; Anmeldungen bis zum 11. Februar; Prüfung Donnerstag, den 23. Febr., Vorm. 10 Uhr. Herzberg (Elster). Konkurs eröffnet über den Nachlass des am 17. Aug. 1892 hier verstorbenen Uhrmachers Carl August Franke am 19. Jan. Verwalter: Kaufmann Max Klammer jun. hier; Forderungen anzumelden bis zum 15. Febr.; Termine den 16. Febr. Mittags 12 Uhr und den 23. Febr. Mittags 12 Uhr. Schwelm. Konkurs eröffnet über das Vermögen des Uhr machers Emil Tietze hier am 14. Jan. Verwalter: Kaufmann Caspar Schaefer hier. Forderungen anzumelden bis 13. Febr.; Prüfungstermin den 20. Febr., Vorm. 10 Uhr. Erfurt. Am 18. Jan. Konkurs eröffnet über das Vermögen des Uhrmachers Gottfried Merbach hier. Verwalter: Kaufmann C. F. Lerche hier, Louisenstr. 11. Anmeldefrist bis 6. März; Versammlung den II. Febr. Vorm. IIV2 Uhr; Prüfungstermin den 21. März, Vorm. IIV2 Uhr im Amtsger., Zimmer No. 14. Crimmitschau. Ueber das Vermögen des Uhrmachers Gustav Oswald Kurtze hier am 2. Jan. Konkurs eröffnet. Ver walter: Lokalrichter Woldemar Kürzel hier. Prüfungstermin am 4. Febr. Nachm. 4 Uhr. Strasburg i. U. Am 20. Jan. Konkurs eröffnet über das Vermögen des Uhrmachers Paul Schöning hier. Verwalter: Sachwalter Louis Paarmann hier. Forderungen sind bis zum 20. Febr. anzumelden. Versammlung am 8. Febr. Vormittags 9V2 Uhr; Prüfungstermin am 8. März Vormittags 11 */ a Uhr. Ingolstadt, Am 10. Jan. Konkurs eröffnet über das Ver mögen des Uhrmachers Roman Schombacher von Gaimersheim; Termin 8. Febr., Vorm. 10 Uhr; Anmeldefrist bis 15. Februar. Krefeld. Am 18. Jan. Konkurs eröffnet über das Vermögen des Inhabers einer Uhrenhandlung und eines optischen Geschäfts Paul Broeker hier, Ostwall 168. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Busch. Forderungen sind bis zum 28. Februar anzumelden; Versammlung 10. Febr. Vorm. 10 Uhr; Prüfungstermin den 15. März Vorm. 10 Uhr im Geschäftshause, Steinstrasse 200, Zimmer 36. Dortmund. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Uhrmachers Eduard Semmelmann hier, findet am 11. Febr., Vorm. IOV2 Vergleichstermin im Amtsgericht, Zimmer 2, statt. Hannover. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Uhrmachers Fritz Eichberg hier, findet am 20. Febr., Vor mittags 11 Uhr Vergleichstermin, Amtsgericht, Zimmer 126 statt. Aus Leipzig. Aus dem Handelskammerbericht für das Jahr 1891: Die hiesige Fabrik von Gross-Uhren hatte im Laufe des verflossenen Jahres in Thurm - Uhren für Kirchen und Schulen ganz befriedigenden Absatz, wogegen Bestellungen auf Fabrik- Uhren fast gänzlich ausblieben. Verlangt wurden stets Uhren erster Güte, bei welchen die Räderwerke aus Bronze bestehen. Da die Preise infolge des scharfen Wettbewerbs sehr gedrückt waren und die Arbeitslöhne sich auf ihrer Höhe hielten, so verblieb nur ein geringer Ver dienst. In Taschenuhren ist im Berichtsjahr der Umsatz er heblich zurückgegangen. In billigeren Sorten war zwar immer noch lebhafterer Begehr als in theureren, die Preise blieben jedoch gedrückt. Besonders billige Angebote liefen gegen Ende des Jahres ein, als sich in den Fabriken grosse Vorräthe angehäuft hatten und der Ring der Schweizer Roh werk-Fabrikanten sich auflöste. Das Geschäft für den Uhrmacher bleibt andauernd ein schwieriges, insofern der Verkauf von Uhren an das Publikum nach wie vor durch Abzahlungsgeschäfte, Händler, Hausirer, Pfandleiher u. s. w. in ausgedehntester Weise stattfindet. Neuer dings machen sich in den Uhrmacher-Vereinen Bestrebungen bemerkbar, um hiergegen im Wege der Gesetzgebung Abhilfe zu schaffen. Das Geschäft in Zimmeruhren, Regulatoren, Wand- und Standuhren hatte unter der allgemeinen Geschäfts stockung zu leiden. Wenn auch vielleicht in den Umsätzen die Stückzahl des verflossenen Jahres annähernd erreicht worden sein dürfte, so ist doch der Verdienst geringer gewesen. Der Schwer punkt des ganzen Geschäfts lag hauptsächlich in der billigsten Waare, für welche die Preise jedoch derartig gedrückt waren, dass insbesondere den Fabrikanten der Gehäuse und Werke kaum ein nennenswerther Gewinn geblieben ist — trotzdem, dass ver schiedene Fabiiken des Schwarzwaldes die Fabrikation der Feder zugwerke als uneinträglich eingestellt haben und sich infolge dessen zeitweiliger Mangel an Werken fühlbar machte. Feinere Uhren, besonders Pendel-Uhren von Holz mit Bronze-Beschlag, Wand- und Hausuhren waren leidlich begehrt, wenn in Form und Ausstattung der Gehäuse oder in der Zusammensetzung der Werke etw T as Neues geboten wurde. So fand ein neues Schlagwerk für Standuhren und Regulatoren, das auch die Viertelstunden auf zwei volltönenden, gut abgestimmten Tonfedern schlägt, recht flotten Absatz zu befriedigenden Preisen. Von den Betheiligten wird bedauert, dass bei der Erneuerung der Handels verträge mit Oesterreich-Ungarn und Italien nicht grössere Er leichterungen für die nicht unbedeutende Ausfuhr in grösseren Uhren und Uhrwerken erreicht worden sind. Gesetz über Stempelung von Gold- und Silber arbeiten in Dänemark. Am 1. Januar 1893 tritt in Dänemark das Gesetz vom 5. April 1888, betreffend die Stempelung von Gold- und Silberarbeiten in Kraft. Nach den §§1,3 und 7 des Gesetzes dürfen bei Vermeidung der in den §§8 — 9 angedrohten Strafen nur solche dänische Gold- und Silberwaaren einen Fein gehaltsstempel tragen, die in allen einzelnen Theilen mindestens 585 °/ 00 reines Gold oder mindestens 826 °/ 00 reines Silber ent halten. Der Stempel muss den Feingehalt in Tausendtheilen an geben und bei Silberwaaren mit einem „S“ verbunden sein. An dem angegebenen Feingehalt dürfen höchstens 2 Proz. fehlen. Nur für lllöthige Löffel und Gabeln ist auch fernerhin die Fein gehaltsbezeichnung „11 lödigt“ erlaubt. Neben jedem Feingehalts stempel muss ausserdem der Name des dänischen Fabrikanten eingestempelt sein. Der Feingehaltsstempel (nicht auch der Namensstempel) kann auch bei dem dänischen Münzwardein er wirkt werden. Alle diese Vorschriften sind durch § 5 des Ge setzes auch auf die aus dem Auslande zum Zwecke des Ver kaufs eingeführten Gold - und Silberwaaren erstreckt worden mit der Maassgabe, dass an die Stelle des Fabrikantenstempels der Namensstempel des betreffenden inländischen Händlers tritt. Deutsche Gold- und Silberwaaren mit Feingehalts- bezeichnnng können daher vom 1. Januar 1893 an in Dänemark nur in dem Fall auf Absatz rechnen, dass sie in allen Theilen mindestens den in § 1 des Gesetzes bestimmten Feingehalt be sitzen und dass auch die Bezeichnung den Vorschriften desselben Paragraphen entspricht. Deutsche Gold- und Silberwaaren ohne jeden Feingehaltsstempel können dagegen nach wie vor ganz un abhängig von ihrem Gehalt an Edelmetall in Dänemark in den Handel gebracht werden.
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