Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Debatte über das Handwerk (I)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- ArtikelCentral-Verband 137
- ArtikelEhrengabe für Claudius Saunier 138
- ArtikelDer Protest des Vereins Magdeburg und Umgegend 138
- ArtikelDie Debatte über das Handwerk (I) 139
- ArtikelDie Ausstellung von Lehrlingsarbeiten auf unseren Verbandstagen 141
- ArtikelDie Taschenuhren-Industrie in den Vereinigten Staaten von ... 142
- ArtikelAus der Werkstatt 143
- ArtikelUnsere Werkzeuge 144
- ArtikelBriefwechsel 144
- ArtikelVereinsnachrichten 144
- ArtikelVerschiedenes 145
- ArtikelWaarenzeichen-Register 147
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 147
- ArtikelStellen-Nachweis 147
- ArtikelAnzeigen 148
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 140 — des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, sollen auch Anwendung finden auf solche Aktiengesellschaften und Personenvereinigungen jeder Art, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirthschaft ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Bezug von Ver brauchsgegenständen bezwecken, sowie auf Konsumanstalten, welche von Arbeitgebern für ihre Arbeiter und Bediensteten betrieben werden. Gleichzeitig steht ein Antrag der Abgg. Dr. Hammache r u. Gen. (nl.) auf Abänderung des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts genossenschaften, von 1. Mai 1889, sowie den Geschäftsbetrieb der Konsumanstalten überhaupt betreffend, zu Berathung. Dieser Antrag will unter Strafandrohung die Konsumvereine ver pflichten, ihren Verkäufern die Namen der Mitglieder des Vereins mitzu- theilen, mit ihnen geeignete Vorschriften über die Prüfung der Legitimation der Mitglieder zu geben, desgleichen den Mitgliedern von Konsum vereinen verbieten, Waaron gegen Entgelt an Nichtmitglieder abzugeben. Der Betrieb der Gast- und Schaukwirthschaft und der Klein handel mit Spiritus seitens der Konsumvereine soll den dafür geltenden Bestimmungen der Gewerbeordnung auch dann unterstellt sein, wenn der Betrieb auf den Kreis der Mitglieder beschränkt ist. Die Konsumanstalten von Untornehmern und alle Gesellschaften oder Korporationen, welche die Zwecke der Konsumvereine verfolgen, soll den für diese geltenden Be stimmungen unterworfen werden. Schliesslich wird in Verbindung mit den vorstehenden Anträgen ein Antrag der Abgg. Dr. König, Zimmermann u. Gen. (Refp.) beratben, welcher die Vorlegung eines Gesetzentwurfs verlangt, wonach staatlichen Be trieben die Gründung von Konsumvereinen bezw. Verkaufsgenossen- chaften verboten wird und die schon bestehenden bezüglichen Konsumvereine bezw. Verkaufsgenossenschaften solcher Betriebe aufgehoben werden. Nach einer kurzen Begründung des erstgenannten Antrags durch den Abg. Jakobskötter (dkons.; erhält das Wort; Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.); Das Handwerk muss unter allen Umständen obligatorisch organisirt werden — welchen Namen diese Organisation führt, ob Handwerkerkammern oder Innungen, ist mir gleich gültig. Freiwillige Einrichtungen genügen nicht. Diose Erfahrung kann man besonders in Süddeutschland machen, wo in den freien Vereinigungen der Handwerker nur ein Sechstel des Standes vertreten ist. Es wurde von sozial demokratischer Seite behauptet, die Grossindustrie erstickt den Kleinbetrieb, die Maschinen legen das Handwerk lahm Meine Herren, nur 10 Proz. der Gewerbetreibenden gehören dem Grossbetrieb an. In Frankreich ist die GrosBindustrie gewiss sehr entwickelt, und doch geniesst das französische Handwerk in der ganzen Welt einen guten Ruf. Die Hoffnung darf nicht aufgegeben werden, dass das Kleingewerbe neben dem Grossbetrieb erhalten werden kann. Abg. Gamp (Reichsp./: Nach der Erklärung des Staatssekretärs Dr. von Boetticher kann erfreulicherweise kein Zweifel mehr bestehen, dass die Reichsregierung der Handwerkerfrage das Wohlwollen entgegenzubringen geneigt ist, das sie verdient. Auch in diesem hohen Hause wird sie, wie man nach den bisherigen Verhandlungen schliessen darf, überall Entgegen kommen tiuden. Die Konservativen, das Zentrum und die Nationalliberalen haben ihre Bereitwilligkeit dargethan. Auch die sozialdemokratische Partei steht der Frage nicht gänzlich ablehnend gegenüber. Nur der Abg. Richter ist diesmal unbedingter Gegner. Allerdings hat auch er mit seinen politischen Freunden eine kleine Schwenkung vollzogen; wenigstens stand er nicht mehr auf dem schroffen Standpunkt, wie seiner Zeit der Abg. Baumbach, der aus gesprochen hat, dass das Handwerk - der Grossindustrie gegenüber überhaupt keine Existenzberechtigung besitze. Man darf die ganze Frage nicht, wie die Sozialdemokratie, von dem einseitigen Standpunkt der grossstädtischen Ver hältnisse ansehen. Gewiss ist es richtig, dass die Konzentration des Kapitals, die Vervollkommnung der Technik u. s w. das Handwerk beträchtlich schädigen. Aber die Zahl der Handwerker, welche ihre Existenz behaupten, ist doch keine so geringe, wie man gemeinhin anzunehmen geneigt ist. Und wenn man den Gründen nachforscht, warum so viele Handwerker in ihrer Existenz bedroht sind, findet man auch die Wege, auf denen Abhilfe ge schaffen werden kann. Vor allem wird das Handwerk der Grossindustrie gegenüber dadurch wesentlich geschädigt, dass diese letztere viel billiger Kapital erhalten kann, als das Handwerk. Ich kenne die Kreditverhältnisse der Handwerker sehr genau und weiss, dass die kleinen Meister unter 6, 7 oder 8 Proz. kaum Geld erhalten. Ein dringendes Erforderniss wäre es, Gewerbebanken einzurichten, welche dem Handwerker das erforderliche Kapital zur Verfügung stellen. Dadurch würde das Handwerk gegenüber der Grossindustrie konkurrenzfähig gemacht. Kein BerufsBtand hat sich bisher so wenig staatlicher Fürsorge zu erfreuen gehabt wie das Handwerk; im Etat sucht man vergeblich eine Position, die ihm besonders zu gute käme. Wenn man sagt, die Entwickelung der modernen Technik führt zur Ver nichtung des Handwerks, so muss darauf hingewieson werden, dass die Fort schritte der Technik, beispielsweise auf dem elektrischen Gebiete, doch auch für den kleinen Handwerker die Möglichkeit schaffen, mit Kleinmotoren billiger zu produziren. Der Direktor der Berliner Elektrizitätswerke hat mir versichert, dass in Berlin schon viele Handwerker solche Motoren benutzen. Man sollte sein Augenmerk darauf richten, wo es geht, Centralanlagen zur Nutzbarmachung von natürlichen Kraftquellen für den motorischen Kleinbetrieb einzurichten. Wasserkräfte sind in vielen Landest!)eilen hierzu in aus reichendem Maasse vorhanden. Hier fände die Regierung eine dankbare Auf gabe, hier lässt sich mit geringen Mitteln noch Grosses leisten. Dass der Schleuderkonkurrenz entgegengewirkt werde, wünschen auch wir. Ein Haupt übelstand ist die Gefängnissarbeit, die viele kleine Handwerker schädigt Es wäre wünschenswerth, dass die Reichsregierung mit den einzelnen Landes regierungen in Verbindung träte, um in diesem Punkt eine Regelung herbei zuführen. Der Schwerpunkt der Handwerkerfrage liegt in der Organisation. Nur auf der G rundlage einer solchen können die berechtigten Forderungen des Handwerks befriedigt werden. An manchen Uebelständen ist allerdings das Handwerk selbst schuld. Es fehlt ihm häufig an einer ordentlichen Buchführung, uud wie misslich es mit der Preiskalkulation bestellt ist, zeigt sich z. B. im SubmiBsionswesen. Hier muss das Handwerk hesonders auf geklärt werden, damit das maasslose Unterbieten aufhört, das den Stand so sehr schädigt. Im Kaufmannsstande kommen derartige Preisunterschiede weit weniger vor. Auch hier würde die lokale Organisation erfolgreich eingreifen. Ich denke mir eine solche Organisation so : die Handwerker werden nach Kreisen organisirt und in jedem derselben eine Persönlichkeit mit der Ober leitung betraut. Diese Persönlichkeit braucht kein Landrath zu sein; die Landräthe sind so sehr belastet mit Arbeit und haben auch nicht das wünsehens- werthe Verständniss für die Fragen. Nach meiner Ansicht eignet sich am besten dazu ein gewesener Handwerksmeister. Für diese Organisation bedarf das Handwerk freilich der staatlichen Mithilfe und Unterstützung. Für die lokale Organisation müssen bestimmte Summen zur Verfügung gestellt werden. Wenn man dies thut, wird auch der Boden für die Zwangsinnungen vor bereitet. Dass man sich bei diesen so sehr an dem Begriff des Zwanges stösst, begreife ich nicht recht; sind denn die Landwirthschafts- und Handels kammern nicht ebenfalls in gewissem Sinn als Zwangsorganisationen zu be zeichnen V Dass die Organisation des Handwerks, wie vom Regierungs tisch gesagt wurde, zunächst mehr einen provisorischen Charakter haben soll, billigen wir. Nur ist zu wünschen, dass der ganze Bau möglichst bald zu Ende geführt werde. Die Frage, wie es mit dem Wahlrecht für diese Organisation zu halten sei, lasse ich vorläufig unbeantwortet. Zur Ent scheidung dieser Frage müssen erst genügende Grundlagen geschaffen sein. Das will ich nur sagen, dass die Bezirke möglichst gross sein müssen. Was den Befähigungsnachweis betrifft, so wünschen auch wir seine Einführung im dringenden Interesse des Handwerks. Alle Bedenken, die dagegen vor gebracht werden, richten sich nur gegen den Befähigungsnachweis, wie er in Oesterreich eingeführt ist. Einen solchen wollen wir auch nicht Wir stehen auf dem Standpunkte, den der Abg. Hitze angedeutet hat: wir wollen, dass nur derjenige Lehrlinge beschäftigen und sieh Meister nennen darf, der selbst eine bestimmte Zeit gelernt hat. Dass dadurch der Schwindel- und Schleuder konkurrenz entgegengetreten werden kann, ist zweifellos. Ich wünsche nur, dass den Anregungen wie sie die Reichsregierung angegeben hat, von allen Seiten mit dem Wohlwollen entgegengekommen wird, das der Handwerker stand verdient. Das Reichsamt des Innern möge die Arbeiten mit möglichster Beschleunigung weiterführen. Wir müssen wünschen, dass man dem so lange vernachlässigten Handwerk so rasch wie möglich zu Hilfe kommt. Zum Schluss möchte ioh noch auf den innigen Zusammenhang hinweisen, der zwischen dem Handwerk und der Landwirthschaft besteht. Wenn Sie der Landwirtschaft die beabsichtigten günstigeren Grundlagen schaffen, wird auch das Handwerk wieder goldenen Boden finden. Möchte das Handwerk bald wieder die Stellung einnehmen, die es in Rücksicht auf seine Treue zu König und Vaterland verdient! (Beifall.) Abg. Euler (Zentr.): Man hat gegen die Organisation des Handwerks die Thatsache angeführt, dass von den Handwerkern sieh etwa nur ein Zehntel den bereits bestehenden Organisationen angeschlossen hat. Das kommt daher, dass man den Mitgliedern der fakultativen Innungen nur Pfliohteu auferlegt, gedoch keine Rechte gegeben hat. Der grösste Theil der Hand werker steht aber deshalb abseits, weil er erst abwarten will, was die Regierung in dieser Frage thnn wird. Ich bestreite entschieden, dass es im eigenen Interesse des Handwerks liege, keine Organisation zu haben. Es ist gesagt worden, der Befähigungsnachweis sei nicht zu vereinigen mit der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder