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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Ausstellung von Lehrlingsarbeiten auf unseren Verbandstagen
- Autor
- Felsz, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Taschenuhren-Industrie in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika (V)
- Autor
- Badollet, J. J.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- ArtikelCentral-Verband 137
- ArtikelEhrengabe für Claudius Saunier 138
- ArtikelDer Protest des Vereins Magdeburg und Umgegend 138
- ArtikelDie Debatte über das Handwerk (I) 139
- ArtikelDie Ausstellung von Lehrlingsarbeiten auf unseren Verbandstagen 141
- ArtikelDie Taschenuhren-Industrie in den Vereinigten Staaten von ... 142
- ArtikelAus der Werkstatt 143
- ArtikelUnsere Werkzeuge 144
- ArtikelBriefwechsel 144
- ArtikelVereinsnachrichten 144
- ArtikelVerschiedenes 145
- ArtikelWaarenzeichen-Register 147
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 147
- ArtikelStellen-Nachweis 147
- ArtikelAnzeigen 148
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 142 — einer Prämie a priori ein schriftlicher Nachweis nöthig, in wie- \ viel Zeit, bez. mit welchen (ungewöhnlicheren) Hilfsmitteln das Ausstellungsobjekt ausgeführt worden ist. Ich muss nun leider | meinem lieben Freund Neuhofer entgegentreten und bekennen, dass ich gerade die Angabe der Zeit, die zu einer Arbeit er forderlich war, für einen wesentlichen, bei vielen Stücken un-1 entbehrlichen Faktor zur Beurtheilung der Fähigkeiten des Ar beiters halte, wenn ich auch gerne zugebe, dass dieser Faktor in manchen Fällen irrelevant, ja trügerisch sein kann, besonders bei neu erdachten Konstruktionen, die vielleicht reifliche Ueber- legung und viele Versuche gekostet haben. Also alles mit Unterschied; aber im Allgemeinen ist die in Bede stehende Be-, Stimmung eine wohlberechtigte und nothwendige, wenn man zwischen Bewerbern unterscheiden soll, von denen der eine seine j Aufgabe in kurzer Zeit gut und richtig löste, während den andere nöthig hatte, sich monatelang auf sein Kunststück einzu- j exerziren. Ich kann auch die Forderung der Zeitangabe für keine so schwer zu erfüllende und belästigende ansehen, wie eingewendet worden ist. Man wird doch dem Lehrling täglich mindestens einige Stunden hintereinander für solche Extra-Arbeiten ge währen müssen, wenn man sie nicht ununterbrochen ausführen lassen kann. Diese Stunden sind gewiss leicht zu merken oder zu notiren, uud bei einer grösseren Leistung kommt es doch auch wahrhaftig nicht auf eine kleine Unsicherheit von ein paar Stunden mehr oder weniger an. Wichtiger erscheint schon der Einwand gegen die dabei verlangte Bestätigung der vorgeschriebenen Angaben durch zwei Vereinscollegen. Ich achte die Empfindlichkeit, welcher College Jordan mit seiner Meinung unter Zustimmung anderer Collegen in Leipzig Ausdruck gab, man müsse jedem Lehrherrn soviel Vertrauen schenken, dass er auch ohne Kontrole stets das Rechte thun und dje Wahrheit berichten werde. Ich achte diese Empfindlichkeit, aber ich theile sie nicht. Ich habe mich im Gegentheil immer gefreut, wenn meine Collegen ihre Pflicht thaten und die zur Gehilfenprüfung angemeldeten Arbeiten meiner Lehrlinge wiederholt kontrolirten. In unserem Falle aber, wo es sich um Inanspruchnahme einer allgemeinen Kasse handelt, darf man einen derartigen Standpunkt überhaupt nicht einnehmen; unser Vorstand — und jeder andere — muss sich ebenfalls die Kontrole seiner Handlungen gefallen lassen, und welcher Kassirer wird wohl die Revision der Bücher und Kassenbestände als ein Misstrauensvotum, als eine persönliche Beleidigung auffassen?! Uebrigens ist das zu einer falschen Angabe nöthige Ein- verständniss zwischen Lehrherrn und Lehrling durchaus nicht so unglaublich, wie es damals hingestellt wurde, man denke nur an Fälle, wo der Lehrling ein naher Verwandter, vielleicht der Sohn des Lehrherrn ist, und wo eine'gewisse Charakterschwäche, falsches Ehrgefühl u. s. w. nur zu leicht zur Verschleierung un bequemer Thatsachen führen. Endlich aber hat diese Kontrol- vorschrift noch eine eminent praktische Seite: sie sichert am einfachsten und unbedingtesten die Notizen über Beginn und Beendigung der Arbeit. Ich denke mir den Vorgang etwa so: Soll oder will der Lehrling eine bestimmte Arbeit zur Verbandstags-Ausstellung vornehmen, so meldet er oder sein Prinzipal das Vorhaben den Vorstandsmitgliedern seines Vereins an, und zwar mittels eines Zettels, auf dem diese Herren eine entsprechende kurze Notiz mit Datum und Unterschrift zu machen haben; nach Beendigung der Arbeit wird diese wieder mit dem Zettel vorgelegt, nachdem der Lehrherr zuvor darauf angegeben hat: Gearbeitet in soundsoviel Tagen (unter Benutzung von durchschnittlich soundsoviel Stunden täglich) — als blosse Handarbeit — unter Benutzung der und der fertigen Theile oder der und der (aussergewöhnliehen) Hilfs maschinen etc. Dieser Schein wäre dann, mit dem Visum der anderen Collegen versehen, gleich dem Ausstellungsstück bei zufügen, und es würde deshalb sehr zweckmässig sein und den Preisrichtern zu einer nennenswerthen Er- schaften, in denen nur ein College existirt, fällt diese Bestimmung fort und hat nur der Lehrherr die Bescheinigung auszustellen“ mit allen gegen zwei Stimmen angenommen. eicbterung verhelfen, wenn der Central-Verbands- Vorstand hierzu geeignete Formulare drucken Hesse, um sie den Interessenten rechtzeitig zur Verfügung stellen zu können, mit der Maassgabe, dass von ihrem Gebrauch das Recht auf Zensur und Prämie nach den (am besten beigedruckten) Leipziger Bestimmungen abhängig sei. Wer das nun nicht befolgen zu können glaubt, der mag immerhin ausstellen; ist das Objekt schön, so wird es schon Beachtung und Anerkennung finden, aber es stehe „hors de con- cours“, der Aussteller soll keine Beurtheilung seitens der Prüfungskommission erwarten. Ja, wird man einwenden, die Be schickung der Ausstellung soll aber nicht erschwert, sondern er leichtert werden und wir wünschen sie ja immer reicher beschickt zu sehen. Nun, offen gestanden, nach und nach bin ich in Zweifel verfallen, ob eine Erfüllung dieses Wunsches auch wohl den Verbandstagsgeschäften zuträglich wäre. Die Lehrlings arbeiten-Ausstellung ist eine recht nützliche und schöne Sache, aber doch immer eine Nebensache für unsere Verbandstage. Wegen ihr fährt kein College von einem Ende Deutschlands bis zum ändern, und wenn schon jetzt die zu Prüfungskommissaren erwählten Delegirten wegen ihrer anderen und wichtigeren Auf gaben nur in Hast prüfen konnten, wie soll es erst werden, wenn die Zahl der Ausstellungsstücke sich noch verdoppelt und ver dreifacht?! Dann müssten wir wohl auch die Zahl der Preisrichter eher verdoppeln als halbiren, oder die dazu bestimmten Herren bei den Berathungen der Verbandsangelegenheiten ganz und gar entbehren, oder ganz andere Einrichtungen treffen; jedenfalls würde eine mehr und mehr flüchtig ausfallende Prüfung be rechtigten Verdruss bei den Ausstellern hervorrufen und eher einen Rückgang der Ausstellungen herbeiführen, als es durch strengere Ordnung und verschärfte Vorschriften zu befürchten wäre. Wenn es einerseits unserer unwürdig ist, einmal gefassten Beschlüssen keine Folge zu geben, so ist es anderseits auch be denklich, ohne Noth daran zu rütteln. Noch haben wir ja nicht einmal erfahren, ob der beschlossene Modus sich bewähren wird oder nicht. Ich möchte bitten, ihn erst in der von mir oben bezeichneten Weise zu probiren, ehe man Anstalten trifft, ihn wieder umzustossen. Vielleicht wären die wiederholt als Preis richter thätig gewesenen Collegen so freundlich, ihre Erfahrungen hierzu dienstbar zu machen, damit die gedachten Formulare zu gleich eine praktische Einrichtung erhalten könnten, welche zur Aufnahme von Bemerkungen, Zensuren etc., kurz zur bequemeren Absolvirung der Prüfungsgeschäfte geeignet ist. Die Taschenuliren-Indiistrie in den Vereinigten Staaten von > T or<l- Amerika. Von J. J. Badollet. („Journal suisse d’horlogerie.“) V. Die Werkstatt für Stahldreharheiten, welche auf die zuvor geschilderte folgt, ist sicherlich eine der interessantesten; 1 sie verdient, dass man ein wenig darin verweilt. Alle Dreharbeiten an Wellen, Trieben, Achsen u. s. w. ge schehen auf bereits recht alten, aber sehr sinnreichen Maschinen in automatischer Weise; folgen wir einmal deren Operationen: Der zu drehende Theil, z. B. eine Federwelle, wird zwischen die beiden Spitzen der Maschine gesetzt, worauf die Arbeiterin auf ein Pedal drückt und die Maschine in Gang kommt. Die eine der beiden Spitzen, welche frei, nicht festgeklemmt war, um das Einsetzen der Welle zu gestatten, klemmt sieh automatisch fest, also stets mit derselben Kraft. Alsdann setzt sich der dahinter befindliche, auf einem doppelten Schlitten ruhende Stichel in Bewegung und verrichtet seine Arbeit mit berechneter Langsamkeit und absoluter Gleichmässigkeit. Am Ende seines Weges angelangt, entfernt er sich, immer automa tisch, vod dem Arbeitsstück und begiebt sich durch eine schnelle Bewegung an den Ausgangspunkt zurück. In diesem Augen blick bleibt die Maschine von selbst stehen, die Spitze wird frei und ermöglicht das Herausnehmen der gedrehten Welle.
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