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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einbruchsdiebstahl-Versicherung
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Pendeluhrhemmung
- Autor
- Rüffert, F. W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- ArtikelCentral-Verband 161
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 161
- ArtikelDer gewerbliche Unterricht in Frankreich 162
- ArtikelEinbruchsdiebstahl-Versicherung 162
- ArtikelNeue Pendeluhrhemmung 165
- ArtikelBriefwechsel 168
- ArtikelVereinsnachrichten 168
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 169
- ArtikelVerschiedenes 169
- ArtikelWaarenzeichen-Register 170
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 170
- ArtikelStellen-Nachweis 170
- ArtikelAnzeigen 170
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 165 — Was nach diesem Zeitpunkte von den gestohlenen Gegenständen zum Vorschein kommt, muss die Gesellschaft übernehmen. Es wird deshalb für weniger bemittelte Versicherte geboten sein, dass dieselben mit dem Ersatz ihres Lagers vorsichtig zu Werke gehen. In Ergänzung meiner Besprechung über die Vorschriften muss ich noch darauf verweisen, dass, falls die Wohnung des Versicherten unmittelbar mit dem Laden verbunden ist, diese in die Versicherung miteinbezogen werden muss. Um bei einer Entschädigung der Bedingung pro rata zu entgehen, wird es daher im Interesse des Versicherten sein, dass er Betten, Wäsche etc. etc., ausschliesslich der Einrichtungsgegenstände, die. wie schon bemerkt, auf erstes Risiko versichert werden können, seiner Geschäftsversicherung anfügt. Die Prämie beträgt hierfür 1 Mark für das Tausend. Werden die von mir über die verschiedenen §§ der Ver sicherung niedergelegten Winke beachtet, so bin ich überzeugt, dass die Versicherten nicht schlecht dabei fahren werden. Mit dieser Einbruchsdiebstahl-Versicherung ist in der That ein Institut geschaffen worden, das die Unterstützung aller Collegen verdient, denn gerade Uhren, Gold- und Silberwaaren etc. bildeten von jeher eine besondere Lockspeise für Einbrecher. Ein Blick in unsere Fachblätter wird dies Jedem bestätigen. Keine mechanische Versicherung, sei es elektrisches Läutewerk oder sonst eine Vorrichtung, ist sicher genug, als dass der in seinem Geschäft erfahrene Einbrecher seinen Zweck nicht erreichen sollte, und ich weiss aus eigener Erfahrung, welcher Art die Stimmung ist, wenn man sich unerwartet vor dem Resultat einer solchen Spitzbubenarbeit befindet. Bei mir wurde vor zwei Jahren auch eingebrochen, obwohl sich mein Geschäft unter gutem Verschluss befand. Die grossen, daumenstarken Oesen, an denen die eisernen Querstangen befestigt waren, wurden ab gesägt, die äussere, eisenbeschlagene Thür mit Gewalt gesprengt, eine Füllung der inneren Thüre herausgebohrt und von dieser Arbeit, die doch sicher nicht ohne Geräusch ausgeführt werden konnte, haben vier nicht weit davon schlafende Personen auch nicht das Geringste vernommen. Vielfach wird angenommen, dass ein Geschäft vollkommen geschützt sei, wenn die Wohnung des Inhabers unmittelbar daran grenzt. Das ist ein grösser Irrthum. Die Fälle sind sehr häufig, in denen die Einbrecher gerade auf diesen Umstand und auf die damit verbundene Sorglosigkeit der schlafenden Bewohner fussend, rücksichtslos und mit Erfolg ihrem sauberen Geschäft nachgingen. Wie oft schon ist es vorgekommen, dass die Einbrecher unter den Kissen der Schlafenden die nöthigen Schlüssel sich hervor holten ohne überhaupt bemerkt worden zu sein oder sich in unmittelbarer Nähe derselben die Taschen füllten. Also die persönliche Anwesenheit genügt auch nocht nicht. Welcher Mittel sich diese Burschen bedienen, um ihren Zweck zu erreichen, das möge folgender Vorgang beweisen, der bei einem Verwandten eines meiner Kunden stattfand. Er ist interessant genug, um erwähnt zu werden. Der Betreffende glaubte seine Lokalitäten am besten gesichert, indem er dieselben von einem Hunde bewachen liess. Aber auch in diesem Falle war die Rechnung ohne die Spitzbuben gemacht. Mit den Lieb habereien dieser Art Vierfüssler betraut, brachten dieselben eine Hündin mit, die auf den im Laden befindlichen vierbeinigen Wächter eine solche Anziehungskraft ausübte, dass er Amt und Würde vergass und hocherfreut über das Entgegenkommen und die freundliche Mithilfe der Spitzbuben, die durch kunstgerechtes Oeffnen der Thür ihm die Verbindung mit dem Gegenstand seiner Sehnsucht ermöglichten, ihnen zum Dank hierfür den weitgehendsten Spielraum zur Ausführung ihres Planes gestattete. Eine wirkliche Sicherung gegen Verlust bietet eben nur eine gute, korrekte Versicherung auf Ersatz der gestohlenen Gegen stände — alles Andere ist zweifelhaft. Deshalb versäume keiner, sich gegen derartige Eventualitäten zu schützen. Hier handelt es sich um eine Einrichtung im geschäftlichen Leben, deren Werth für den einzelnen wahrlich nicht zu unterschätzen ist. denn wer möchte es in Abrede stellen, dass für viele unserer Collegen mit einem Einbruch auch deren ganze Existenz in Frage gestellt ist. F. Neuhofer, Berlin. Neue Pendeluhrhemmung*). Selbstbeschrieben von F. W. Rüffert in Döbeln (Sachsen). Besitzt eine Uhr ein einigermaassen langes Pendel, so ist auch die erforderliche Fallhöhe für ein Gewicht vorhanden, welches sie treibt. Wenn das Pendel nun auch eine gewisse Schwere besitzt, so sind diejenigen drei Hauptbedingungen ver einigt, welche den Gang der Uhr zu einem gleichmässigen zu gestalten geeignet sind, und es genügt bereits eine einfache Hemmung, um diejenigen Ungleichheiten zu überwinden, welche etwaige in regelmässigen Zeiträumen sich wiederholende Un- gleichmässigkeiten in der Verzahnung, der Zeigerschwero oder der Schlagwerks-Auslösung im Gefolge haben. Man giebt auch den Ganghebeln der Hemmung eine gewisse minimale Länge, um die Einflüsse des Gangrades soviel als möglich zu reduziren, und so auch noch diejenigen Unregelmässigkeiten möglichst zu ver mindern, welche durch etwaige Ungleichheiten hervorgerufen werden könnten, die aber weniger von Belang sind, weil sie sich gleichmässig wiederholen. Wenn z. B. bei einem Sekundenpendel von ca. 1 m Länge die Hebel (Arme) eines Grahamganges 4 cm lang sind, so ist dies der fünfundzwanzigste Theil, also ein verhältnissmässig kleiner Bruchtheil der Pendellänge. Die Anzahl der Schwingungen eines Pendels vermehrt sich bekanntlich im quadratischen Verhältnisse der Verkürzung des selben; ein Pendel, welches in halben Sekunden schwingt, ist nicht einen halben Meter, sondern die Hälfte eines halben Meters, nämlich ungefähr 25 cm lang. Wollte man nun die Länge der Ganghebel ebenfalls auf den fünfundzwanzigsten Theil der Pendel länge zurückführen, so würden sie nur 1 cm lang werden dürfen. Da die Praxis jedoch lehrt, dass ein solcher Anker sich nicht gut ausführen lässt, so wird man ihn wohl oder übel vielleicht mit 2 cm Länge hersteilen müssen, d. i. etwa der zwölfte Theil der Pendellänge. Mit einer weiteren Verkürzung des Pendels würde auch die Ganghebellänge im Verhältniss zur Pendellänge sich jrergrössern, und damit natürlich der Einfluss des Gangrades auf die Schwingung des Pendels entsprechend wachsen. Wenn nun die Fallhöhe eines treibenden Gewichtes bei vielen Uhren sich nach der vorhandenen Pendellänge richtet, so ist wohl das Maass von 0,5 m für die Länge des Pendels als die äusserste Grenze zu betrachten, bei der sich ein Gewicht noch mit Vortheil anbringen lässt; bei Uhren mit noch kürzerem Pendel ist man genöthigt, als treibende Kraft die Feder anzuwenden. Deren Antrieb ist aber bekanntlich sehr ungleichmässig, und es kommen bei demselben die im voll aufgezogenen Zustande vor handene Kraft und diejenige in Betracht, welche sie bei Ablauf der berechneten Gangperiode besitzen. Es ist z. B. die Endkraft bei den meisten Federzug- Regula teuren eine ungefähr die Hälfte der Anfangskraft starke. Eine amerikanische Pendeluhr mit neun Federhausumgängen, die nach vierzehntägiger Gangzeit 6V2 Federhaus-Umdrehungen gemacht hat, entwickelt dann an den Zähnen eine Kraft von 2300 g, wäh rend sie im voll aufgezogenen Zustande einen Druck von 6200 g ausübte, es ist die Anfangskraft mithin eine ziemlich dreifach starke. *) Anmerkung der Redaktion. In obiger Abhandlung bringen wir heute eine neue Hemmung für Pendeluhren zur Kenntniss unserer Leeer, welche von dem in weiteren Kreisen als Kenner auf dem Gebiete der Hem mungen wohlbekannten Herrn Collegen F. W. Rüffert in Döbeln i. S. her- rührt und die das allgemeinste Interesse verdienen dürfte, da sie nicht nur an Einfachheit, sondern auch in ihrer Wirkung das bereits Vorhandene über trifft und deshalb bernfen sein dürfte, in unserem ganzen Fache eine epoche machende Wirkung hervorzurufen. Ist diese Hemmung doch nicht nur für neu herzustellende, sondern auch für bereits vorhandene Uhren mit Vortheil anwendbar, und wenn wir vom Erfinder hören, dass derselbe wegen Verkauf des Patentes oder Licenzertheilung bereits in Unterhandlung mit einigen grösseren Uhrenerzeugern steht, so sind wir überzeugt, dass dies zum Nutzen derselben geschieht, wenn sie sich der Erfindung, die kein Kind des Zufalles, sondern nur durch anhaltendes Nachdenken und scharfsinniges Benutzen des bereits Vorhandenen entstanden ist, bemächtigen, dass aber auch ferner der gesammten Uhrmacherwelt ein ausgiebiger Vortheil durch Schaffung richtig gehender Pendeluhren (besonders solcher mit kurzen Pendeln) daraus ent steht Wir haben uns durch eigene Anschauung von der grossen Einfachheit, | sowie von den günstigen Gangresultaten überzeugt und werden später noch I Gelegenheit nehmen, hierauf an der Hand von Gangregistern zurückzukommen.
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