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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Pendeluhrhemmung
- Autor
- Rüffert, F. W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- ArtikelCentral-Verband 161
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 161
- ArtikelDer gewerbliche Unterricht in Frankreich 162
- ArtikelEinbruchsdiebstahl-Versicherung 162
- ArtikelNeue Pendeluhrhemmung 165
- ArtikelBriefwechsel 168
- ArtikelVereinsnachrichten 168
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 169
- ArtikelVerschiedenes 169
- ArtikelWaarenzeichen-Register 170
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 170
- ArtikelStellen-Nachweis 170
- ArtikelAnzeigen 170
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 168 — Reibung ist nun in eine regelmässige Zapfenreibung verwandelt, die namentlich das Oel besser hält. Der Abfall wird nun durch das Seitwärtsschieben des Klemmgewichtes k geordnet. Man ist mit dieser Vorrichtung im Stande, ein nach oben zu viel längeres Pendel anzuwendon, es wird dasselbe einfach im oberen Theile des Gehäuses aufgehängt werden können. Dies bezieht sich jedoch nur auf neu anzulegende Uhren. Es kann indessen die Hemmung mit Vortheil auch oft bei bereits vorhandenen Uhren angebracht werden, und namentlich mit Er folg bei solchen mit rückfallendem Hakengange. Es wird dann die Wirkung des Rückfalles des einen Theiles der Pendel schwingung, welche das Vorgehen bei Kraftvermehrung inj Ge folge hatte, durch das Inslebentreten des einen freien Ergänzungs bogens nicht nur beseitigt, sondern auch durch die mit der firpien Schwingung verbundene Verzögerung die Beschleunigung des noch übrig gebliebenen wenigstens theilweise aufgehoben. Beseitigt man an der Eingangsklaue den ohnehin in etwas geringerem Grade vorhandenen Rückfall durch Abschleifen ipoch weiter, so lässt sich ein völlig isochronischer Gang erz}fljen. Auch beim Graham-, Stiften-, Brocot- und anderen doppelarnjjgen Hemmungen lässt sich der Gang der Uhr in dieser Weise ver bessern. Der eine Ergänzungsbogen wird ein frei durchlaufener, der Einfluss des Oeles, des Staubes und der Reibung fällt zum Theil weg, Regulatoren mit Gewicht, z. B. fünfzöllige, diq an Kraft etwas Noth leiden, werden lebensfähiger, vorzüglich, \yenn man die Abfallregulir-Vorrichtung beseitigt, die den hintjren Zapfen der Ankerachse beträchtlich beschwert. Es hjjben namentlich bei Pendulen mit vierzehntägiger Gangperiode die Uhrmacher dadurch nicht nur ein einfaches Mittel, den Gpng der Uhr regelmässiger zu gestalten, sondern, es wird auch, da die Hemmung überhaupt wegen der theilweisen freien Pendel schwingung weniger Antriebskraft erfordert, die Gangperiode ver längert, die Uhr bis auf die letzten Federumgänge ablaufen. Das Gewicht e wird am besten auf dem Vierecke des vorderen Hakenachsentheiles befestigt, damit die Zapfen gleichmässig pe- lastet werden, es braucht nur, wenn es überhaupt nötbig^et, dazu eine sogenannte Rehposte verwendet zu werden, äie -m» Ende des Stieles fest sitzt. Die Eigenart der vorliegenden Hemmung beruht bei der Anwendung an Gewichtuhren darauf, dass der eine Ergänzungs bogen frei, der andere unter dem Einflüsse des ruhenden Rad zahnes durchlaufen wird. Bei Federzuguhren wird die ver zögernde Wirkung der Ruhe durch die theilweise Hinzufügung eines geringen, beschleunigenden Rückfalles an der Ruheklaue ausgeglichen. Das rechte Maass des Rückfalles muss hauptsächlich bei der Neuanfertigung des Ganghakens gefunden werden. Man kann auch den Rückfall, wenn dies nöthig ist, dadurch vermehren, dass man den Auflagetheil i so einstollt oder biegt, dass die Hebeklaue ein wenig tiefer in das Rad eintritt, wobei sie das Rad zurücktreibt, doch geschieht dies alsdann nur auf Kosten der freien Ergänzungsbogen-Schwingung, dessen Beeinträchtigung nicht räthlich ist. Ein zu starker Rückfall lässt sich leicht durch Abschleifen desselben und Tiefstellen des Ganges beseitigen, der Ruhehebel ist ein wenig kürzer zu halten, als der Antriebshebel. Der einseitige Gabelantrieb ist selbst nicht neu, ich hatte ihn bereits vor drei Jahren bei meiner Pendeluhrhemmung mit stetiger Kraft angewendet, neu ist aber die Zusammenstellung der verschiedenen Wirkungen der Hemmungen zur Erlangung eines isochronischen Ganges. Der Gang lässt sich ebensowohl bei der Thurmuhr schwersten Kalibers, als bei der Nippuhr mit ca. 30 mm langem Pendel anwenden, bei bereits vorhandenen Uhren jedoch nur dann nicht, wenn das Gangrad das Pendel unmittelbar treibt. Die Vortheile der Hemmung bestehen, kurz zusammengefasst, in den folgenden: r. 1. Der Gang ist leichter herzustellen, als der jetzt all gemein als der beste Pendeluhrgang betrachtete Grahamgang. 2. Seine Fähigkeit, verschieden grosse Pendelschwingungen auszugleichen, ist eine noch bessere. 3. Er erfordert weniger Kraft und verlängert die Gang periode. 4. Er ist der Abnutzung weniger unterworfen. 5. Uhren mit demselben lassen sich schneller reguliren. 6. Die eintretenden Reparaturen lassen sich leichter bewirken. 7. Die das Oel enthaltenden Theile des Ganghebels sind, weil sie nach unten gekehrt sind, weniger dem Staube ausgesetzt. 8. Die durch Abnutzung, Veränderungen des Oeles und Hinzutreten des Staubes etwa später eintretenden Gangdifferenzen werden auf ein geringeres Maass zurück geführt. Sich dafür interessirende Collegen und Uhrenfabrikanten wollen sich an mich wenden. Briefwechsel. Von Herrn College R. Heintzel in Haynau (Schlesien) er halten wir nachstehende Zuschrift: Da der Hausirhandel und das Auktioniren mit Taschen uhren von Tag zu Tag freier auftritt, zum Schaden unsres Ge werbes, so hat unser verehrter Herr Bürgermeister Müller als Polizeiverwalter auf mein Ersuchen folgende Bekanntmachung für den Bezirk Haynau erlassen, die ich Ihnen anbei übersende mit der freundlichen Bitte, dieselbe in unserm Fachblatt bekannt zu geben, damit jeder Uhrmacher in seiner Stadt ähnliche Hilfo beim Bürgermeister, respekt. Polizeiamt nachsucht. Nur auf diese Weise kann es uns zum Nutzen gereichen, wenn in jeder Stadt und in jedem Bezirk durch Polizeiliche Verordnung dem Publikum bekannt gegeben wird, dass der Handel mit Taschen uhren bei Strafe verboten ist. Bekanntmachung:. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnissnahme und Nachachtung gebracht, dass nach den Bestimmungen der §42a und 56 der Gewerbeordnung vom Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen Gold- und Silber-Waaren, Bruchgold und Bruch silber, sowie Taschenuhren ausgeschlossen sind und dass diese Gegenstände auch innerhalb des Gemeindebezirks des Wohnortes oder der gewerblichen Niederlassung von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Strassen, Plätzen oder au anderen öffentlichen Orten nicht feilgeboten oder zum Wieder- rerkauf angekauft werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden nach § 148 a. a. 0. mit Geld strafe bis zu 150 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. Haynau, den 25. März 1895. Die Polizei-Verwaltung. Müller. Wir empfehlen dieses Vorgehen allen Collegen, hauptsäch lich aber den Vereinsvorständen, zur Nachahmung. Es kann nicht genug geschehen, das Publikum auf die Strafbarkeit des Hausirhandels mit Taschenuhren hinzuweisen. 0. L. Y ereinsnachrichten. Verein Giessen und Umgegend. Unsere diesjährige Frühjahrsversammlung, die VI. ordentliche Hauptversammlung, findet Donnerstag, den 16. Mai, Nachmittags 2 Ohr, in Giessen im Hotel Schütz mit nachstehender Tagesordnung statt: 1. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der V. ordentlichen Haupt versammlung; 2. Bericht über das verflossene Vereinsjahr; 3 Rechnungsablage, Wahl zweier Revisoren und Entlastung des Eassirers; 4. Wahl der Vertreter zum Gautag in Mainz; 5. Die Ausschliessung des Magdeburger Vereins aus dem Central-Verband; 6. Wahl des Vorstandes und des Prüfungs-Ausschusses; 7. Bestimmung von Ort und Zeit der Herbstversammlung; 8. Anträge aus der Versammlung.^ Mitglieder ein, an dieser Versammlung recht zahlreich theilnehmen zu wollen, da höchstwahrscheinlich eine Anzahl Collegen, welche noch keinem Vereine angehören, als Gäste zu erwarten sind. Die noch rück ständigen Jahresbeiträge bitten wir bis längstens zu dieser Versammlung an Coli Zimmermann-Giessen einzusenden, damit die Mitgliederliste aufgestellt und der Beitrag für den Central-Verband nach Stuttgart abgesendet werden kann Mit collegialischem Gruss Giessen, den 6. April 1895. Der Vorstand I. A.: Otto Schmidt. Verein Greifswald. In der am 9. März d. J. stattgefundenen Generalversammlung wurde der seitherige Vorstand für das nächste Jahr wiedergewählt. Im abgeiaufenen Jahre haben sich einige Veränderungen rn unserem Vereine vollzogen. Ein College wurde, da derselbe seit längerer Zeit die (Fortsetzung in der 1. Beilage.)
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