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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der neue Gesetz-Entwurf gegen den unlauteren Wettbewerb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Geschichte des Telephons
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- ArtikelCentral-Verband 251
- ArtikelAufruf an die Mitglieder des Central-Verbandes 252
- ArtikelSammlung für das "Adolf Lange-Denkmal" 252
- ArtikelEinladung zum Besuch der Jubiläums-Ausstellung 252
- ArtikelBestrafter Gerichtsvollzieher 253
- ArtikelDer neue Gesetz-Entwurf gegen den unlauteren Wettbewerb 253
- ArtikelZur Geschichte des Telephons 254
- ArtikelDie Taschenuhren-Industrie in den Vereinigten Staaten von ... 255
- ArtikelL. Deichmann's Astro-Chronometer 256
- ArtikelVereinsnachrichten 257
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 259
- ArtikelVerschiedenes 259
- ArtikelEhrengabe für Claudius Saunier 260
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 260
- ArtikelStellen-Nachweis 261
- ArtikelAnzeigen 261
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 254 — Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher Geschäfts- oder Betriebsgeheim nisse, deren Kenntniss er dnrch eine der unter 1 und 2 bezeichneten Mit theilungen oder durch eine rechtswidrige Handlung erlangt hat, zu Zwecken des Wettbewerbes unbefugt verwerthet oder an andere mittheilt. Der Thäter ist ausserdem zum Ersätze des entstandenen Schadens ver pflichtet. Die zum Schadenersätze Verurtheilten haften als Gesammtschuldner. § 8. Wer es unternimmt, einen Anderen zu einer Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des § 7, Absatz 1, zu verleiten, wird mit Geldstrafe bis Eintausend fünfhundert Mark oder mit Gefängniss bis zu sechs Monaten bestraft. § 9 (neu). Die im § 2 bezeichneten strafbaren Handlungen können im Wege der Privatklage verfolgt werden, ohne dass es einer vorgängigen An rufung der Staatsanwaltschaft bedarf. Die Befugniss zur Erhebung der Privatklage steht jedem Gewerbe treibenden zu, welcher Waaren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in den geschäftlichen Verkehr bringt. Die öffentliche Klage wird von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Geschieht die Verfolgung im Wege der Privatklage, so sind die Schöffen gerichte zuständig. § 10. In den Fällen der §§ 5, 7 und 8 tritt die Strafverfolgung nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrages ist zulässig. Wird in Fällen des § 2 auf Strafe erkannt, so kann angeordnet werden, dass die Verurtheilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen sei. Wird in den Fällen des § 5 auf Strafe erkannt, so ist zugleich dem Verletzten die Befugniss zuzusprechen, die Verurtheilung innerhalb bestimmter Frist auf Kosten des Verurtheilten öffentlich bekannt zu machen. Wird in den Fällen der §§ 1 und 4 auf Unterlassung einer unrichtigen Angabe oder Veranstaltung oder auf Unterlassung der Wiederholnng oder Verbreitung einer Behauptung erkannt, so kann der obsiegenden Partei die Befugniss zugesprochen werden, den verfügenden Theil des Urtheils innerhalb bestimmter Frist auf Kosten des Beklagten öffentlich bekannt zu machen. Die Art der Bekanntmachung ist im Urtheil zu bestimmen. Neben einer nach Maassgabe dieses Gesetzes verhängten Strafe kann auf Verlangen des Verletzten auf eine an ihn zu erlegende Busse bis zum Betrage von Zehntausend Mark erkannt werden. Für diese Busse, haften,die zu derselben Verurtheilten als Gesammtschuldner. Eine erkannte Busse schliesst die Geltendmachung eines weiteren Entschädigungsanspruchs aus. § 11. Bürgerliche Bechtsstreitigkeiten, in welchen durch Klage ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht ist, gehören, insoweit in erster Instanz die Zuständigkeit der Landgerichte begründet ist, vor die Kammer für Handelssachen. Die Verhandlung und Entscheidung letzter Instanz im Sinne des § 8 des Einführnngsgesetzes zum Gerichtsverfassungs gesetze wird dem Reichsgericht zugewiesen. § 12. Wer im Iulande eine Hauptniederlassung nicht besitzt, hat auf den Schutz dieses Gesetzes nur insoweit Anspruch, als in dem Staate, in welchem seine Hauptniederlassung sich befindet, nach einer im Reichs-Gesetz blatt enthaltenen Bekanntmachung deutsche Gewerbetreibende einen ent sprechenden Schutz geniessen. § 13. Dieses Gesetz tritt am in Kraft. Zur Geschichte des Telephons. Bei einer Mitte März d. J. stattgehabten Festlichkeit der National Telephone Company in London hielt Professor Hughes, der Erfinder des Typendruck-Apparats und des Mikrophons, eine Rede, in die er die folgenden, in mehrfacher Beziehung inter essanten Rückblicke einflocht. •-*■ „Seitdem die Herstellung eines elektrischen Fern sprechers in einem französischen Druckwerk zum ersten Mal angeregt wurde, sind kaum 40 Jahre verflossen; nicht mehr als 30 Jahre ist es her, seit der erste Fernsprecher in Deutschland hergestellt wurde, und nur 18 Jahre, seitdem der Fernsprecher seine gegenwärtige, praktisch brauchbare Gestalt erhielt. Wenn ich diese verhältnissmässig kurzen Zeiträume überblicke, so kann ich mich nicht genug wundern, wie das, was vor kurzem noch ein wissenschaftliches Spielzeug war, sich inzwischen zu einem so weit verbreiteten Verkehrsmittel entwickelt hat, dass es bereits als eine Nothwendigkeit für unser gegenwärtiges Zeitalter betrachtet werden kann. Die erste Erwähnung eines theoretisch vollkommenen elek trischen Telephons brachte Du Moncel’s „Expose des Applica tions (Paris 1854)“. Ein französischer Telegraphenbeamter M. Charles Bourseul entwickelte darin einen Plan zur Uebermitte- lung von Gesang und Sprache mittelst der Elektrizität. M. Bour seul schrieb: „„vorausgesetzt, dass Jemand gegen eine Platte spricht, welche beweglich genug ist, um keine Vibration der Stimme zu verlieren, dass ferner durch die Schwingungen der Platte der Strom einer Batterie abwechselnd geschlossen und unterbrochen wird, ist es möglich, in gewisser Entfernung eine zweite, in den Stromkreis eingeschaltete Platte zu gleicher Zeit genau dieselben Schwingungen ausführen zu lassen““. Leider hat M. Bourseul seine Idee praktisch nicht ausgeführt; gleichwohl haben wir in diesen wenigen Worten die kürzeste Erklärung der Theorie unseres heutigen Telephons. Es sind jetzt genau 30 Jahre seit meinen ersten Versuchen, einen brauchbaren Fernsprecher zu konstruiren, verflossen. Ich befand mich im Jahre 1865 in St. Petersburg, um einem mit der russischen Regierung abgeschlossenen Vertrag gemäss auf allen wichtigen Telegraphenlinien in Russland meinen Typendruck- Apparat einzuführen, als ich von Kaiser Alexander II. einge laden wurde, einen Vortrag über die Wirkungsweise meines Apparats zu halten. Bei dieser Gelegenheit wollte ich nicht nur meinen Telegraphenapparat, sondern auch alle wichtigen Neuheiten auf den einschlägigen Gebieten berücksichtigen. Da erhielt ich im letzten Augenblick von Professor Philipp Reis in Friedrichsdorf bei Frankfurt (Main) sein neues Telephon zu gesandt. Mit diesem Apparat war ich im Stand, nicht nur alle musikalischen Töne, sondern auch einzelne gesprochene Worte vollkommen deutlich zu übermitteln und zu empfangen. Die Uebermittelung der Sprache war allerdings sehr unsicher, denn während zeitweise einzelne Worte durchaus klar und deut lich gehört werden konnten, blieb die Sprache gleich darauf aus unerklärter Ursache vollständig fort. Dieser ausgezeichnete Apparat gründete sich bekanntlich auf die reine Theorie des Fernsprechens und enthielt alle nothwendigen Erfordernisse, um ihm einen praktischen Erfolg zu sichern. Gleichwohl starb sein unglücklicher Erfinder im Jahre 1874 fast unbekannt, arm und vergessen. Inzwischen hat allerdings die deutsche Regierung alles aufgeboten, um ihm die Ehre des ersten Erfinders des Telephons zu sichern; auf dem Friedhof zu Friedrichsdorf ist ihm ein schönes Denkmal errichtet worden. Die mit der Einführung meines Typendruck-Apparats ver bundenen Arbeiten hinderten mich, meine damals begonnenen Versuche mit dem Reis’schen Telephon fortzusetzen. Im Jahre 1876 hörten wir dann zu ersten Mal von der Erfindung Pro fessor Graham Bell’s, von seinem wunderbaren Apparat, durch den die Möglichkeit der Uebermittelung und der Aufnahme der menschlichen Sprache zur Thatsache geworden sein sollte; im Jahre 1877 kam das erste Instrument nach Europa. Ich nahm alsbald meine Versuche vom Jahre 1865, nunmehr mit dem neuen Apparat, wieder auf und fand, dass Professor Bell’s Tele phon als Empfänger vollkommen war, dass aber seine Art der Uebermittelung magnetelektrischer Ströme — ausschliesslich her vorgerufen durch die Bewegung einer Eisenplatte vor einem Elektromagneten — unzulänglich sei, da die erzeugten Strom impulse sich für den praktischen Gebrauch als zu schwach er weisen mussten, Ich versuchte darauf, das System von Professor Reis für den gebenden Apparat zu benutzen, indem ich zur Be wegung eines Diaphragmas eine besondere Batterie verwendete. Ich will Sie nicht mit der Aufzählung der mannigfachen Versuche und der grossen Schwierigkeiten ermüden, die ich für den beabsichtigten Zweck anzustellen und zu überwinden hatte; endlich war es mir geglückt, das gewünschte Ergebniss zu er zielen, indem ich mich eines sehr leichten Kontaktes zwischen zwei Kohlenstücken oder zwischen anderen Metallen bediente, ja ich konnte zu dem Zweck sogar zwei verrostete Eisennägel verwenden. Diesem leichten oder mikrophonischen Kontakt wohnt die bemerkenswerthe Kraft inne, seinen Widerstand und demgemäss auch denjenigen einer elektrischen Leitung zu ändern. In Verbindung mit einer Schallplatte gebracht, gegen welche ge sprochen wird, wechselt der Widerstand genau in Ueberein-
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