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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- ArtikelCentral-Verband 273
- ArtikelEhrengabe für Claudius Saunier 274
- ArtikelSammlung für das "Adolf Lange-Denkmal" 274
- ArtikelZur Jubiläums-Feier der Uhren-Industrie in Glashütte i. S. 274
- ArtikelDie erziehende Wirkung der Mathematik 274
- ArtikelDie Taschenuhren-Industrie in den Vereinigten Staaten von ... 275
- ArtikelRäderwerks-Berechnungen 276
- ArtikelUnsere Werkzeuge 278
- ArtikelBriefwechsel 278
- ArtikelVereinsnachrichten 279
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 280
- ArtikelVerschiedenes 280
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 282
- ArtikelStellen-Nachweis 282
- ArtikelAnzeigen 282
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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1. Beilage zum „Allgemeinen Journal der Uhrmacherkunst“ Nr. 13. Halle, den 1. Juli 1895. 20. Jahrgang. (Fortsetzung aus dem Hanptblatte.) des landwirtschaftlichen Bedarfs sind, ausdrücklich in die „ver urteilten“ Vereinigungen mit einbezogen, und der durch einen Widerspruch aus seiner Mitte auf die Tragweite des Beschlusses aufmerksam gemachte Handwerkertag hat der Eesolutuion nach Zurückweisung jenes Einwandes durch seinen Vorsitzenden zu gestimmt. Der ßeferent, der Reichstagsabgeordnete Metzner, hatte seinen Vortrag nicht beendet, ohne diejenigen, welche Konsumvereine gründen, mit der Bezeichnung „Räuberbande“ zu belegen. Vergegenwärtigt man sich ein solches Verhalten und erwägt zugleich, dass dem preussischen Landtag ein von drei Ministern des Kaisers und Königs Unterzeichneter Gesetzentwurf vorliegt, welcher den ausgesprochenen Zweck verfolgt, die Grün dung namentlich auch von Einkaufsgenossenschaften zu be günstigen , so begreift man den dem Handwerkerbund gewordenen Bescheid.“ Die Reform der Eisenbahnzeit. Am 26. Juni d. .1. tritt in London der fünfte internationale Eisenbahn-Kongress zu sammen, auf dem sämmtliche Länder Europas mit Ausnahme des Deutschen Reiches, ferner die Vereinigten Staaten von Nord amerika vertreten sein werden. Auf der Tagesordnung des Kon gresses steht unter Anderem auch der Antrag auf Reform der Eisenbahnzeit, das ist die Vierundzwanzig-Stunden-Zählung. Es ist die Beantwortung dieser Frage um so wichtiger, als gegen wärtig eine Bewegung im Zuge ist, welche auch die Astronomen und Nautiker veranlassen will, ihre bisherige, von Mittag zu Mittag gebende Stundenzählung aufzugeben und sich der allge meinen, von Mitternacht zu Mitternacht gehenden anzuschliessen, ein Plan, dem sich unter Anderen auch das „Bureau des Longi- tudes“ in Paris ansehliesst, wobei es aber die Bemerkung macht, es sollten gleichzeitig auch im bürgerlichen Leben die Stunden in einer Reihe fortlaufend gezählt werden, wie die Astronomen es seit jeher thun. Dies ist thatsächlich in Italien durchgeführt, und es ist kaum zu bezweifeln, dass diese Zählweise auch bei uns sich einbürgern wird, sobald einmal die Fahrpläne der Eisen bahnen das Publikum an die anfangs befremdlich klingenden Ausdrücke werden gewöhnt haben. Es wurde mit Freuden be- grüsst, als am 1. November 1893 Italien in Europa bahn brechend voranging, indem es zugleich mit der Einführung der mitteleuropäischen Zeit für den Bahnverkehr, sowie für alle Zwecke des bürgerlichen Lebens auch die Vierundzwanzig-Stunden-Ein- theilung in seinen Fahrplänen einfübrto. Die darauf bezügliche Verlautbarung der italienischen Eisenbahnen vom Oktober 1893 enthält folgenden Passus: Nach der neuen Art der Stundenzählung ist die Bezeichnung Vormittag und Nachmittag nicht mehr noth- wendig. Dieser Zusatz soll daher auch unbedingt fortgelassen werden. Der Moment der Mitternacht kann auf zwei Arten aus gedrückt werden und zwar als 24 Uhr des endenden Tages oder als 0 Uhr des beginnenden Tages. So werden also die letzten Minuten eines Tages, z. B. 11. November, und die ersten Minuten des folgenden Tages in nachstehender Weise bezeichnet werden: 23 Uhr 58 Min. des 11. November 23 „ 59 „ » 11. 24 „ 0 „ » 11. n 0 „ 1 „ » 12. n 0 „ 2 „ 12. n Von einem Eisenbahnzuge, der zum Beispiel um Mitternacht des 11. ankommt, wird man sagen, er sei um 24 Uhr angekommen. Italien war sich wohl bewusst, dass die Bezeichnung 24 Uhr höchstens für den einzigen Moment der Mitternacht eine zulässige, sonst aber eine entschieden unrichtige ist, und es ist wohl kaum zu bezweifeln, dass im Falle der Annahme der Vierundzwanzig- Stunden-Zählung, welche von den italienischen Bahnen beantragt wird, der internationale Eisenbahn - Kongress sich auf denselben Standpunkt stellen wird. Ein wohl motivlrter Antrag auf Ein führung der Vierundzwanzig-Stunden-Zählung liegt von den französischen Bahnen vor. welche durch Annahme desselben in ihrem internationalen Verkehr besondere Erleichterungen in der Zeitangabe erwarten. Die Handelskammern und die Konsumvereine. In der Sitzung der Dresdener Handelskammer vom 24. Juni d. J. wurde Folgendes besprochen. Von der Handelskammer Halle war eine Eingabe an den Reichstag in Betreff der Konsumver eine gerichtet und darin gebeten worden, eine gesetzliche Vor schrift über die Prüfung der Einrichtungen derartiger Genossen schaften durch einen derselben nicht angehörenden Revisor zu erlassen. Die Dresdener Handelskammer befürwortete dies. So dann wurde bei dem kgl. sächsischen Ministerium im Anschluss an die Handelskammer Leipzig beantragt, sich beim Finanz ministerium dafür zu verwenden, dass die Konsumvereine als kaufmännische Betriebe angesehen und daher hinsichtlich der Einkommensteuer den Aktien-Gesellschaften gleichgestellt würden. Bisher waren in Sachsen nach der Generalverordnung vom 3. Mai 1892 Konsumvereine hinsichtlich der Ueberschüsse aus dem Gewerbebetriebe steuerfrei, wenn diese Ueberschüsse lediglich nach Maassgabe der von den Mitgliedern entnommenen Waaren vertheilt wurden und der Geschäftsbetrieb sich ausschliess lich auf die Beschaffung von Waaren für die Mitglieder erstreckte. Folgen der Einführung des Befähigungsnachweises in Oesterreich. Nachdem in Oesterreich die „grossen“ gewerb lichen Kämpfe, welche durch die dehnsame Gewerbenovelle hervorgerufen wurden, alle schon ausgefochten sind, erstreckt sich nunmehr der gewerbliche Kampf auf kleine, mitunter auch klein liche Gegenstände. Der neueste gewerbliche Krieg ent stand zwischen Schlossern undUhrmachern in der Frage des — Aufziehens einer Uhr. Hat der Schlosser, der eine Thurmuhr aufzog, eiten Eingriff in die gewerblichen Rechte des Uhrmachers gethan? Also fragte die Bezitkshauptmannschaft Korneuburg, woselbst ein Schlosser sich «angemaasst hatte, die Thurmuhr aufzuziehen, amtlich an. Die Handels- und Gewerbe kammer gab ihr Gutachten in verneinendem Sinne ab. Der Schlosser wird daher nicht bestraft, , Jüngst wollte sieh eine ganz neue gewerbliche Genossen schaft konstituiren. welche die „Montirung, Reparatur und Aus fertigung von Apparaten für Kellenvirthschaft“ als Beschäftigung angab. Dagegen erhoben Monteure, Schlosser und einige andere Gewerbe, welche solche Dinge erzeugen. Einspruch, und die Be hörde entschied auch, „dass es nicht angehe, eine ganz unbe stimmbare Anzahl von Gewerben durch die Wahl einer Kollektiv bezeichnung in einer Gewerbeanmeldung zusammenzufassen“. Ferner wurde entschieden, dass der Schlosser keine Telephon apparate repariren darf (das muss er hübsch dem Monteur über lassen) und dass der Graveur, wenn Monogramme auf Buch beschläge kommen sollen, dem Goldschmied nicht ins Hand werk pfuschen dürfe! Aus London. Seit fast 100 Jahren besitzt der Börsen palast zu London ein Glockenspiel, das von jeher die Freude der Börsen besuch er gewesen ist. Mit der Zeit mögen wohl den Geldfürsten die Weisen zu altmodisch geworden sein, denn der Börsen Vorstand hat jetzt die Beschaffung eines neuen Glocken spiels beschlossen, das drei Abtheilungen zu je sieben Stücken umfassen wird, von denen jede wdihrend einer Woche spielen soll. Die englische Serie enthält selbstverständlich das unver meidliche „God save the Queen“ und das „God bless“, im Uebrigen aber wenig Interessantes. Hübscher ist schon die zweite oder schottische Reihe, mit bekannten Volksliedern, darunter die viel gesungenen „Blae Beils of Scotland“, am schönsten aber die irische mit ihren schwermüthigen Weisen, unter denen natür lich die „Last Rose of summer“ nicht fehlt. Wenn ein unter nehmender Börsianer sich von seinen Aktien nicht trennen kann, so wird er zum Trost in der irischen Woche das berühmte „Abide with me“ („0 bleib' bei mir“) erklingen hören, während er seinen Entschluss fasst. Preisausschreiben des Reichs-Marine-Amtes. Die Richtung der Kompassrose eines auf einem Schiffe aufgestellten Kompasses soll nach einer anderen Stelle des Schiffes selbst- thätig so übertragen werden, dass danach gesteuert werden kann. ! Die Erfindung muss dienstbrauehbar sein. Für die beste Lösung
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